Innenpolitik Mitten in Deutschland: Rechtsradikaler Mord an einem Politiker in Kassel - wie eine Hinrichtung
DArauf muss man mit vielen Worten erst mal kommen ,dass eigentlich beim dramatischen Mord (oder Hinrichtung) des CDU-Mannes Lübcke die CDU (oder CSU?) der grosse SChuldige sind.
Sie hätten es einfacher haben können, Dutch: in unserem Rechtsstatt gilt jeder Angeklagte so lange als unschuldig, bis er rechtskräftig verurteilt wurde. Deshalb bezeichnen seriöse Medien/Menschen solche Angeklagte auch immer als "mutmasslich". Olga
@ dutchweepee
Reichlich wirre Karrikatur.
Es muss aber schlimm um eine Partei stehen, wenn sie ehemalige Mitglieder, die - offensichtlich aus Sympathie für deren Mentalität - zu einer Gewaltspartei wechselten, wieder gewinnen zu wollen. Sie muss ja riskieren, dass die zurück gewonnen bereits "infiziert" wurden von der Gewaltverherrlichung!
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Das war und ist eigentlich jedem, der es sehen und hören will bekannt. Ausser man ist in der Union. Die faselt bis heute von der Notwendigkeit die AfD verstehen zu müssen und davon deren Mitglieder zurückzugewinnen. .......
Mir geht es mehr und mehr gegen den Strich, wenn Täter, die ihre Tat gestanden haben, offiziell immer als "mutmaßlich" bezeichnet werden müssen, bevor ein Gericht ihre Tat verhandelt. Ich könnte in die Luft gehen, wenn in den Medien immer gesagt/geschrieben wird: "XY soll vierzehn mal geschossen und 27 mal mit dem Messer zugestochen haben", als wäre es nicht so gewesen. Erst wenn das Gericht es festgestellt hat, soll es die Wahrheit sein?!
@ dutchweepeeIch auch hätte AfD am Ärmel verstanden, aber CDU/CSU? Das ist befremdlich.
Reichlich wirre Karrikatur.
Karl
Mir geht es mehr und mehr gegen den Strich, wenn Täter, die ihre Tat gestanden haben, offiziell immer als "mutmaßlich" bezeichnet werden müssen, bevor ein Gericht ihre Tat verhandelt. Ich könnte in die Luft gehen, wenn in den Medien immer gesagt/geschrieben wird: "XY soll vierzehn mal geschossen und 27 mal mit dem Messer zugestochen haben", als wäre es nicht so gewesen. Erst wenn das Gericht es festgestellt hat, soll es die Wahrheit sein?!
Irgendwo hast du Recht, doch erst ein Gericht darf urteilen, so lange ist es "mutmaßlich", auch wenn ein Geständnis vor liegt. Ansonsten wäre es eine Vorverurteilung....
Aber auch ein Verdächtiger, der eine Tat zugibt, muss sie nicht zwingend auch begangen haben. Es kann die unterschiedlichsten Ursachen für sein Verhalten haben.
Das ist rechtlich absolut korrekt , lieber Dicker 68 .
Gruß Gilbert
Das weiß ich, dicker, dass das eine Vorverurteilung ist. Aber wenn der "mutmaßliche" Täter selbst gestanden hat, dann hat er die Tat in meinen Augen begangen. Und wenn es Tatzeugen gibt, dann erst recht.
Ein Gericht als solches ist doch keine von einem überirdischen Wesen eingesetzte Versammlung von sakrosankten Heiligen, die qua Beruf als Richter über die absolute Wahrheit verfügen. Und zwar nur sie.
(Greife ich nun damit unser Rechtswesen grundsätzlich an?)
Bei diesen Überlegungen fällt mir nun eine Fortsetzung ein. Wenn der "mutmaßliche Täter" eine Tat begangen und gestanden hat, warum ist das Opfer dann tot. Warum heißt es dann nicht: "Die Frau, auf die er eingestochen hat, soll tot sein."?
Das ist richtig und nicht selten .
Außerdem kann ein Angeklagter jederzeit vor Gericht seine Aussagen zurückziehen .
Gilbert