Innenpolitik Mindestrente

Edita
Edita
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RE: Mindestrente
geschrieben von Edita
als Antwort auf olga64 vom 07.02.2019, 13:36:36

Liebe Olga - wenn die Sass 62 ist, dann steht ihr Rente ab 65 zu, erst ab dem Geburtsjahrgang 1964 wird das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 angehoben, dann bleiben ihr also noch drei Jahre, die zwar den Betrag erhöhen werden, aber sicher nicht in dem Maße, daß sie "sorgenfrei" leben können wird.
Ich glaube, aber ich weiß es nicht bestimmt, kann sie ihren Betrag nochmals aufbessern, wenn sie noch mehr Jährchen als bis 67 drauflegt, vorausgesetzt, die "Filmangebote" lassen das zu.
Sollte sie aber jetzt schon Grundsicherung beanspruchen, wird sie mit 65 "gezwungen" werden, ihren Rentenantrag zu stellen!

Edita

sittingbull
sittingbull
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RE: Mindestrente
geschrieben von sittingbull
als Antwort auf olga64 vom 07.02.2019, 13:36:36

Nun meldet sich also auch die anscheinend gut beschäftigte Schauspielerin, Kathrin Sass, zu diesem Thema und erklärt, dass sie mit ihren 62 Jahren von einem Rentenanspruch von aktuell 800. Euro nicht leben könne.
Man kann diese Frau trösten, denn mit 62 Jahren hat frau noch keinen Rentenanspruch, der beginnt in dieser Altersgruppe mit ca 67Jahren.
Und bis dahin hat sie ja noch einige, hoffentlich erfolgreiche Jährchen vor sich, um das Rentenkonto entsprechend aufzustocken und auch Barvermögen anzusparen.

Sie gibt aber auch zu, dass sie in den Jahren ihrer Alkoholsucht vieles nicht so weiterverfolgt hatte, wie es nötig gewesen wäre, also auch keinen zu starken Focus auf ihre Altersversorgung legt.
Ich bin aber optimistisch, wenn Frau Sass weiterhin gute GAgen erhält, wir sich alles noch zu ihrem Vorteil wenden.... Olga

lassen wir uns diesen zynischen Text einfach mal auf der Zunge zergehen ...

sitting bull

 
olga64
olga64
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RE: Mindestrente
geschrieben von olga64
als Antwort auf Edita vom 07.02.2019, 14:17:41

Edita und Hr. BErt - ich denke, Frau Sass wollte einfach auch was dazu sagen, sei ihr ja auch vergönnt. Da werden sich noch einige melden mit mehr oder weniger guten Gründen.
Beruflich sollte sie sich vielleicht ein Beispiel an den Damen Senta Berger, Iris Berben und Christiane Hörbiger nehmen, die alle wesentlich älter sind und immer noch gefragte Schauspielerinnen, um nur mal die weiblichen zu nennen.
Ich nehme auch nicht an, dass sie jetzt schon GRundsicherung beansprucht; sie wäre besser bedient, wenn sie zwischen den Engagements ARbeitslosenunterstützung beantragt, vorausgesetzt, sie bezahlt in diese VErsicherung ein. Olga


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Klaro
Klaro
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RE: Mindestrente
geschrieben von Klaro
als Antwort auf Edita vom 07.02.2019, 14:17:41

@ Edita: Abschlagsfrei kann sie mit 65 und 11 Monaten in Rente gehen.

Klaro

@Olga, natürlich kann sie mit 62 Jahren einen Rentenanspruch von 800 Euro haben. Die Kontoauszüge geben einem jedes Jahr den entsprechenden Betrag an. Theoretisch könnte sie erwerbsunfähig werden, dann greifen diese 800 Euro, umgerechnet um eine entsprechende Kürzung für Erwerbsminderung.

Klaro

lupus
lupus
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RE: Mindestrente
geschrieben von lupus

Über die Diskussionen der Schauspielerin, die ich gut leiden kann, zu ihrer Rente kann ich mich nur wundern.
Die Rentenhöhe wird nach den Einzahlungen berechnet und nicht gewürfelt. Vielleicht hat sie zu wenig Beiträge eingezahlt? Zwinkern

Recht eigenartig finde ich auch die Bemerkung unseres Finanzministers: " Wer im Leben immer fleißig gearbeitet hat...."
Kommt es auf das "fleißig sein" an"?  Und wie wird das gemessen?

lupus

freddy-2015
freddy-2015
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RE: Mindestrente
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf Edita vom 07.02.2019, 14:17:41
wenn die Sass 62 ist, dann steht ihr Rente ab 65 zu, erst ab dem Geburtsjahrgang 1964 wird das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 angehoben,


Nein Falsch..
Das Renteneintrittsalter wird schon wesentlich früher angehoben.
Freddy--
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https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/05_Kurz_vor_und_in_der_Rente/01_Kurz_vor_der_Rente/03_Wann_Sie_in_Rente_gehen_koennen/Wann_Sie_in_Rente_gehen_koennen_node.html#doc233984bodyText2
Stufenweise Anhebung ab 2012
Die Altersgrenze für die Regelaltersrente wird zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.

Mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung zunächst in 1-Monats-, 

ab 2024 in 2-Monats-Schritten.

Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.


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So wird ein Schuh draus, die Anhebung bezieht sich auch auf alle anderen Arten der Rente.

Die Ausnahme 63 bezieht sich auf langjährige Beschäftigung von mind. 45 Jahre die Schauspieler nie erreichen, weil sie nicht durchgehend einzahlen und somit auch selten Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Das wird nur bezahlt wenn regelmässige Einzahlungen erfolgen.
Die sind bei Gagen nicht gegeben.
Freddy--
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Ab 1. Juli 2014 können besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
Ab Jahrgang 1953 steigt diese Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente wieder schrittweise an.
Für alle 1964 oder später Geborenen liegt sie wieder wie bislang bei 65 Jahren. Welche Zeiten mitzählen, erfahren Sie

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/05_Kurz_vor_und_in_der_Rente/01_Kurz_vor_der_Rente/03_Wann_Sie_in_Rente_gehen_koennen/Wann_Sie_in_Rente_gehen_koennen_node.html#doc233984bodyText2
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Natülich nur für 45 Jahre Beitrag....

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freddy-2015
freddy-2015
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RE: Mindestrente
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf lupus vom 07.02.2019, 16:20:00


Recht eigenartig finde ich auch die Bemerkung unseres Finanzministers: " Wer im Leben immer fleißig gearbeitet hat...."
Kommt es auf das "fleißig sein" an"?  Und wie wird das gemessen?

lupus
Fleissig sein heisst übersetzt durchgehend beschäftigt sein
und mind. 45 Jahre an einem Stück arbeiten.
Zum Zweiten, ist natürlich auch die Einzahlung in Euro und Cent wichtig.
So werden dann die Rentenpunkte berechnet.
Das schaffen die wenigsten Künstler und deshalb bekommen sie wenig Rente.
Wer nicht zusätzlich privat vorsorgt hat die A-Karte.

Da gibt es zig-tausende freischaffende K. denen es ähnlich geht.
lupus
lupus
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RE: Mindestrente
geschrieben von lupus
als Antwort auf freddy-2015 vom 07.02.2019, 16:54:00

Viele vielen Dank dass du mir übersetzt was gemeint ist und wie die Berechnung geht.!
lupus

ttrula
ttrula
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RE: Mindestrente
geschrieben von ttrula

freiberufliche Künstler sind seit 1983 in der Künstlersozialkasse pflichtversichert:

"Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bezog als rechtliche Grundlage erstmals zum 1. Januar 1983 die selbständigen Künstlerund Publizisten pflichtweise in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung ein."  Quelle KSK

Diese fungiert quasi wie ein Arbeitgeber und zahlt entsprechend den Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Rentenversicherung.

Grundlage ist eine Eigenschätzung des voraussichtlichen Jahreseinkommens, die jederzeit nach oben oder unten angepasst werden darf und muss.
Stichprobenweise müssen Steuerbescheide als Nachweis des tatsächlichen Jahreseinkommens vorgelegt werden.

Es gibt ein ziemlich niedriges Mindesteinkommen. Zur Zeit liegt es bei 3900,- jährlich und meines Wissens ist die Regelung, dass man innerhalb ein paar Jahren (genaue aktuelle Zahl weiß ich nicht, bei mir waren es damals 3 Jahre) nicht öfter als 1x unterschreiten darf.

Will sagen: es gibt grundsätzlich auch für Künstler ein geregeltes Pflichtverfahren für Sozialabgaben und Rentenaufbau. Schauspieler finden sich im umfangreichen Berufskatalog der über die KSK Pflichtversicherten genauso wieder wie freiberufliche Journalisten, Autoren, Tanzlehrer etc. 
 

lupus
lupus
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RE: Mindestrente
geschrieben von lupus
als Antwort auf ttrula vom 07.02.2019, 18:14:10

Interessant, dass hab ich noch nicht gehört, danke.
Demnach hab ich schon Zweifel an der Aussage von Frau Sass. Es sei denn ihre Jahreseinkünfte sind wirklich niedrig gewesen , was ich mir nicht recht vorstellen kann.
lupus


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