Innenpolitik Messerattacke in Mannheim
Granka schrieb: "Die Inneministerin prüft derzeit die Voraussetzungen für Ausweisungen von afghanischen Straftätern. "
So muss es meiner Meinung nach auch sein. Und ich bin sehr gespannt, ob nach geltendem Recht die Voraussetzungen gegeben sind.
Ich habe meine Aussagen GEGEN Abschiebungen übrigens stets auf Afghanistan, Syrien und solche Länder bezogen, die keine Garantien für Unversehrtheit der Rückgeführten geben. Nicht auf Abschiebungen allgemein. Das habe ich mehrfach kommuniziert.
Was ich persönlich aber bedenklich finde (ich meine NICHT Dich), ist, dass einige hier anscheinend Menschenrechte mit zweierlei Maß zu messen bereit sind. Menschenrechte sind für mich nicht teilbar. Punkt. Wer anders denkt, könnte bald in einer anderen Gesellschaft aufwachen.
DW
Worum geht es?
Um Abschiebungen in sichere Herkunftsländer oder Länder, die teilweise sicher sind.
Nach wie vor haben Asylsuchende das Recht, dass ihr Fall individuell geprüft wird.
"Als sicheren Herkunftsstaat definiert das Gesetz Länder, von denen sich aufgrund des demokratischen Systems und der allgemeinen politischen Lage davon ausgegangen werden kann, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann. Schutz vor nichtstaatlicher Verfolgung bedeutet zum Beispiel, dass Rechts- und Verwaltungsvorschriften zum Schutz der Bevölkerung existieren und diese auch zugänglich gemacht und angewendet werden. Es gilt dann die sogenannte Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt.
Auch wenn Antragstellende aus einem sicheren Herkunftsland stammen, unterscheidet sich die persönliche Anhörung nicht von Anhörungen bei anderen Herkunftsländern. Auch die Schutzgewährung ist keinesfalls ausgeschlossen. Antragstellende aus sicheren Herkunftsstaaten erhalten während der Anhörung die Möglichkeit, Tatsachen oder Beweismittel vorzubringen, die belegen, dass ihnen – abweichend von der Regelvermutung – im Herkunftsland dennoch Verfolgung droht. Ist dieser Nachweis erfolgreich, können sie ihren Anspruch auf Asyl geltend machen. Reichen die neuen Erkenntnisse nicht zur Widerlegung der Regelvermutung aus, wird der Asylantrag als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt. Bei diesen Ablehnungen sind die Rechtsbehelfsfristen verkürzt, was zur Verfahrensbeschleunigung führt. Dies wirkt sich auch beschleunigend auf die Klageverfahren bei den Verwaltungsgerichten aus (siehe Entscheidung des Bundesamtes und Ausgang des Asylverfahrens).
In Deutschland gelten derzeit folgende Länder als sichere Herkunftsstaaten:
- die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Albanien
- Bosnien und Herzegowina
- Georgien
- Ghana
- Kosovo
- Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik
- Montenegro
- Republik Moldau
- Senegal
- Serbien"
Granka schrieb: "Die Inneministerin prüft derzeit die Voraussetzungen für Ausweisungen von afghanischen Straftätern. "Die Gespräche mit Uspekistan laufen inzwischen, diese wollen im Gegenzug Visa für Arbeitsmigranten, dagegen spricht ja nichts. Was die Sicherheit der Abzuschiebenden anbelangt, müssen noch Gespräche geführt werden, mit wem hat die Innenministerin noch nicht verraten. Es wird noch viel Zeit in Anspruch nehmen, um Schwerkriminelle nach Afghanistan abschieben zu können und es ist auch nicht sicher, dass es gelingt.
So muss es meiner Meinung nach auch sein. Und ich bin sehr gespannt, ob nach geltendem Recht die Voraussetzungen gegeben sind.
Ich habe meine Aussagen GEGEN Abschiebungen übrigens stets auf Afghanistan, Syrien und solche Länder bezogen, die keine Garantien für Unversehrtheit der Rückgeführten geben. Nicht auf Abschiebungen allgemein. Das habe ich mehrfach kommuniziert.
Was ich persönlich aber bedenklich finde (ich meine NICHT Dich), ist, dass einige hier anscheinend Menschenrechte mit zweierlei Maß zu messen bereit sind. Menschenrechte sind für mich nicht teilbar. Punkt. Wer anders denkt, könnte bald in einer anderen Gesellschaft aufwachen.
DW
Grundlage eines Bescheides ist das Asylgesetz und der Entscheider muss im Abschiebebescheid auf die einzelnen Artikel im Asylgesetz im Bescheid hinweisen, die für die Abschiebung und den Migranten relevant sind, z.B auch den Punkt der körperlichen Unversehrtheit. Einen Bescheid, der nicht alle Punkte des Asylgesetzes berücksichtigt, würde jeder Rechtsanwalt sofort zerpflücken.
Darauf wollte ich auch schon gestern hinweisen, niemand darf und kann so einfach abgeschoben werden.
Dies gilt für alle Migranten und Länder.
Granka
Granka schrieb: "Die Inneministerin prüft derzeit die Voraussetzungen für Ausweisungen von afghanischen Straftätern. "
So muss es meiner Meinung nach auch sein. Und ich bin sehr gespannt, ob nach geltendem Recht die Voraussetzungen gegeben sind.
Ich habe meine Aussagen GEGEN Abschiebungen übrigens stets auf Afghanistan, Syrien und solche Länder bezogen, die keine Garantien für Unversehrtheit der Rückgeführten geben. Nicht auf Abschiebungen allgemein. Das habe ich mehrfach kommuniziert.
Was ich persönlich aber bedenklich finde (ich meine NICHT Dich), ist, dass einige hier anscheinend Menschenrechte mit zweierlei Maß zu messen bereit sind. Menschenrechte sind für mich nicht teilbar. Punkt. Wer anders denkt, könnte bald in einer anderen Gesellschaft aufwachen.
DW
Auch wenn das stimmt, was du beschreibst, gibt es zusätzlich auch ein Recht auf Leben, auf Schutz dafür. Dieser Polizist hat genau den Schutz des Lebens, also Schutz vor einem Mord befolgt. Er wollte verhindern, dass dieser Täter viele Menschen niederstechen kann. Das hat er mit dem Leben bezahlen müssen, weil diesem Täter Menschenrechte, Recht auf Leben vollkommen egal war.
Erläuterung zu Artikel 3
"Das Recht auf Leben ist die Vorbedingung der Ausübung aller anderen Menschenrechte und daher eine zentrale Garantie. Zwar verbietet dieser Artikel nicht die gesetzliche Hinrichtung von Menschen; in den meisten Staaten der Welt ist die Todesstrafe für schwere Verbrechen nach wie vor in Kraft. Allerdings kann das Recht auf Leben, zusammen mit dem Verbot grausamer Bestrafung (siehe Artikel 5) als moralische Legitimation verstanden werden, sich für die Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen.
Wie das Recht auf Leben ist auch das Recht, frei und sicher zu leben, von überragender Bedeutung. Der Staat ist verpflichtet, die Freiheit und Sicherheit seiner Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen und alles mögliche und zumutbare vorzukehren, damit dieses Recht auch nicht von privater Seite (seien es Individuen oder Organisationen) verletzt werden kann."
Auch wenn das stimmt, was du beschreibst, gibt es zusätzlich auch ein Recht auf Leben, auf Schutz dafür.
Natürlich. Habe ich das irgendwem abgesprochen? Aber das muss auf dem Boden der Gesetze geschehen, was ja laut Granka versucht wird.
DW
Sorry, aber ich habe nicht das Gefühl, dass meine Beiträge gelesen werden.. Ich habe nun mehrfach diesen Forderungen zugestimmt, gebe aber IMMER zu Bedenken, dass unsere Gesetze das nicht hergeben.
DW
Ich bezog mich auf diesen einen Satz von Dir den ich auch zitiert hatte. In dem konnte man den Eindruck gewinnen, dass Du davon ausgehst, dass lediglich aus Wut und Zorn heraus entschieden und gehandelt werden soll.
Zudem, ich denke, es ist uns hier doch allen bewusst, dass nur auf Gesetzeslage (entweder einer neuen/überarbeiteten, oder alten) gehandelt werden kann. Ich dachte, dass das unstrittig ist.
Und nein, ich hatte nicht persönlich Dir unterstellt, die Menschenrechte einseitig beachten zu wollen. Das wäre aber die Tendenz der Gesetzeslage, wenn wir tatsächlich so wenig handlungsfähig wären. (ein kleiner, aber feiner Unterschied, oder?)
Inzwischen artet die Auseinandersetzung mit den Menschenrechten und dem Asylgesetz als Fleißarbeit aus.
M. E. wäre es vorteilhaft, wenn es bei konkreten Fällen bliebe.
Ironie: Ob das Bundesinnenministerium sowie das Bundesjustizministerium auch so fleißig arbeiten.
Über Google News durchblättern zufällig gesehen.
Berliner Polizeipräsidentin
https://www.n-tv.de/panorama/Berliner-Polizeipraesidentin-Slowik-zu-Messergewalt-Jung-maennlich-und-nicht-deutscher-Hintergrund-article25032461.html
Auch wenn das stimmt, was du beschreibst, gibt es zusätzlich auch ein Recht auf Leben, auf Schutz dafür.
Natürlich. Habe ich das irgendwem abgesprochen? Aber das muss auf dem Boden der Gesetze geschehen, was ja laut Granka versucht wird.
DW
Gesetze können und dürfen ausgelegt werden.
Die Frage die, sofern man bereit ist das sacken zu lassen ist, wie das hier ausgelegt werden kann im Sinne der derzeit bestehenden Gesetze:
Die Menschenrechte
- sind beschränkt durch die Rechte und Freiheiten anderer oder durch Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des Gemeinwohls in einer demokratischen Gesellschaft (Art. 29 AEMR).
- anderer müssen anerkannt, nicht nur geduldet werden. Einzelne Menschenrechte dürfen nicht dazu verwendet werden, um andere Menschenrechte zu verletzen (Art. 30 AEMR).
Damit spreche ich nicht nur Dich an, sondern alle, die auf die Gesetzeslage verweisen und meinen, eine Abschiebung von Gewalttätern sei nicht möglich.
@Zaunkönigin,
"Damit spreche ich nicht nur Dich an, sondern alle, die auf die Gesetzeslage verweisen und meinen, eine Abschiebung von Gewalttätern sei nicht möglich".
Man das Asylgesetz nicht verändern, aber man kann Voraussetzungen dafür schaffen, dass abgeschoben werden kann. Die Abkommen z.B. , Länder nehmen Migranten von uns auf, dafür bekommen sie Arbeitsvisa oder der Herkunftsstaat nimmt die eigenen Leute, ohne Papiere oder kriminell mit der gleichen Gegenleistung, zurück, Marokko z.B das sowieso als sicheres Land gilt. Ich denke im Fall des afghanischen Verbrechers läuft es auf ein solches Abkommen mit Uspekistan hinaus, damit wäre auch das Problem bez. Folter oder Hinrichtung gelöst.
Meine Meinung: natürlich müssen die Verbrecher ohne deutsche Staatsangehörigkeit das Land verlassen. Ich denke auch, dass die Bundesregierung spürt, dass Handlungsbedarf besteht.
Granka