Innenpolitik Messerattacke in Mannheim
Nur weil wir jetzt Asylanten los werden wollen, können wir nicht einfach das Asylrecht außer Kraft setzen.
geschrieben von Rispe
Wenn das das Fazit dieses Fadens ist, dann müssen einige auf einem Auge blind sein. Es geht um kriminell gewordene Menschen, die Straftaten begangen und Menschen umgebracht haben und wo alle Politiker sich mittlerweile einig sind, dass Gefährder nicht in ein Land gehören, das ihnen Schutz und Versorgung geboten hat, um den sie gebeten haben.
Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht.
Soll ich jetzt zum dritten Mal den Text des Artikel einstellen und zitieren?
Dann lies doch einfach mal, was da steht!
Ein Rechtsstaat ist ein Rechtsstaat ist ein Rechtsstaat ist ein Rechtsstaat!
Und in einem Rechtsstaat dürfen sogar straffällige Asylanten nicht abgeschoben werden, wenn es sich um einen Staat handelt, bei denen ihnen Gefahr für Leib und Leben droht (hab ich heute mindestens schon fünfmal geschrieben).
Schwer zu verstehen, aber zum Gott sei Dank immer noch noch wahr! Es gibt auch in Deutschland Gefängnisse!
Zum Glück gehen Juristen nicht nach Stimmungen oder Bauchgefühl, sondern urteilen nach Recht und Gesetz.
P.S. Ich hab ja manchmal sogar Geduld, vor allem, wenn es zu heiß ist, um rauszugehen.
Also stelle ich jetzt zum drittenmal das Zitat ein. Wenn es allerdings nicht gelesen wird, dann ist es wieder sinnlos.
Zitat:
Straftaten in Deutschland sind nicht maßgeblich
Bundeskanzler Olaf Scholz begründete sein Plädoyer für Abschiebungen von Straftätern nach Afghanistan mit einer Abwägung: „In solchen Fällen wiegt das Sicherheitsinteresse Deutschlands schwerer als das Schutzinteresse des Täters“ (hier, S. 22129C). Politisch ist das nachvollziehbar, juristisch aber irrelevant. Bei Personen mit Asyl- oder Flüchtlingsstatus verlangen die Menschenrechte absoluten Schutz selbst für Terroristen. Auch die Voraussetzungen des subsidiären Schutzes und eines Abschiebungsverbots wegen schwerer Leiden richten sich einzig nach der Situation im Herkunftsland, nicht danach, wie sich jemand in der Bundesrepublik verhält.
Das ist kein Freibrief. Artikel 2 der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet Flüchtlinge, die Gesetze des Aufnahmelandes einzuhalten. Deutschland darf also Schutzberechtigte genauso bestrafen wie Deutsche. Es gibt keine Privilegien. Bei der Abschiebung geht es um die zusätzliche Frage, ob ein Ausländer, der schwere Straftaten beging, zusätzlich das Land verlassen muss. Nur das verbietet das Refoulementverbot.
Soll ich jetzt zum dritten Mal den Text des Artikel einstellen und zitieren?
Dann lies doch einfach mal, was da steht!
Ein Rechtsstaat ist ein Rechtsstaat ist ein Rechtsstaat ist ein Rechtsstaat!
Und in einem Rechtsstaat dürfen sogar straffällige Asylanten nicht abgeschoben werden, wenn es sich um einen Staat handelt, bei denen ihnen Gefahr für Leib und Leben droht (hab ich heute mindestens schon fünfmal geschrieben).
Schwer zu verstehen, aber zum Gott sei Dank immer noch noch wahr! Es gibt auch in Deutschland Gefängnisse!
Zum Glück gehen Juristen nicht nach Stimmungen oder Bauchgefühl, sondern urteilen nach Recht und Gesetz.
P.S. Ich hab ja manchmal sogar Geduld, vor allem, wenn es zu heiß ist, um rauszugehen.
Also stelle ich jetzt zum drittenmal das Zitat ein. Wenn es allerdings nicht gelesen wird, dann ist es wieder sinnlos.
Zitat:
Straftaten in Deutschland sind nicht maßgeblich
Bundeskanzler Olaf Scholz begründete sein Plädoyer für Abschiebungen von Straftätern nach Afghanistan mit einer Abwägung: „In solchen Fällen wiegt das Sicherheitsinteresse Deutschlands schwerer als das Schutzinteresse des Täters“ (hier, S. 22129C). Politisch ist das nachvollziehbar, juristisch aber irrelevant. Bei Personen mit Asyl- oder Flüchtlingsstatus verlangen die Menschenrechte absoluten Schutz selbst für Terroristen. Auch die Voraussetzungen des subsidiären Schutzes und eines Abschiebungsverbots wegen schwerer Leiden richten sich einzig nach der Situation im Herkunftsland, nicht danach, wie sich jemand in der Bundesrepublik verhält.
Das ist kein Freibrief. Artikel 2 der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet Flüchtlinge, die Gesetze des Aufnahmelandes einzuhalten. Deutschland darf also Schutzberechtigte genauso bestrafen wie Deutsche. Es gibt keine Privilegien. Bei der Abschiebung geht es um die zusätzliche Frage, ob ein Ausländer, der schwere Straftaten beging, zusätzlich das Land verlassen muss. Nur das verbietet das Refoulementverbot.
Wenn Du Zeit hast, kannst Du hier mengenmäßig so viel einstellen, wie Du willst. Diese Texte sind mir alle nicht unbekannt. Aber auch, vlt. solltest Du das mal zur Kenntnis nehmen und nicht von Entscheidungen nach Bauchgefühl sprechen:
Zumindest bei den schwer kriminellen Straftätern und islamistischen Gefährdern haben die Innenminister von Bund und Ländern nach drei Tagen Beratungen eine einheitliche Linie gefunden: Diese sollen nach Afghanistan und Syrien abgeschoben werden. Darin sei man sich einig, sagt Faeser. Und dazu laufen bereits konkrete Gespräche. Derzeit werde mit verschiedenen Staaten vertraulich verhandelt, um Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien möglich zu machen, sagt Faeser. Das Sicherheitsinteresse Deutschlands stehe bei diesen Fragen „klar an erster Stelle“. Islamistische Gefährder müssten konsequent abgeschoben werden. Dazu sollen auch neue Straftatbestände geschaffen werden, sagt Faeser.
Für Abschiebungen nach Afghanistan ist laut Faeser keine veränderte Sicherheitseinschätzung des Auswärtigen Amtes nötig. Was eine Neubewertung der Sicherheitslage in Syrien betreffe, um Abschiebungen dorthin möglich zu machen, verhandelt die SPD-Ministerin gerade noch mit Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne). Konkret geht es um die Frage, ob es in Syrien Regionen gibt, in denen den Rückkehrern keine Gefahr für Leib und Leben droht.
Abschiebung von Kriminellen: Faeser bekommt Druck aus den Ländern
Es geht um kriminell gewordene Menschen, die Straftaten begangen und Menschen umgebracht haben und wo alle Politiker sich mittlerweile einig sind, dass Gefährder nicht in ein Land gehören, das ihnen Schutz und Versorgung geboten hat, um den sie gebeten haben.
Liebe Michiko,
aber das gibt das aktuelle Asylrecht meines Wissens nach nicht her. Und ich bin sicher, dass alle Politiker und andere, die Abschiebungen nach Ländern wie Afghanistan usw. fordern, das auch wissen. Und weil sie es wider besseres Wissen fordern, kann ich das nur als populistisch bezeichnen.
Wer diese Forderungen wirklich durchsetzen will, sollte vorher offen und ehrlich sagen, dass er das Asylrecht radikal ändern will. DANN kann man darüber (hoffentlich friedlich und konstruktiv) streiten. So ist das alles nur populistisches Gewäsch, um das Volk ruhig zu halten, und der AfD Stimmen abzujagen.
LG
DW
Zitat:Menschenrechte:
Bei Personen mit Asyl- oder Flüchtlingsstatus verlangen die Menschenrechte absoluten Schutz selbst für Terroristen.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR), die am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Palais de Challiot in Parisgenehmigt und verkündet wurde, sind der größte Erfolg unserer bisherigen gesellschaftlichen Entwicklung weltweit.
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“ (Art. 1 AEMR)
Die AEMR ist der elementarste Grundrechtskatalog der Weltgemeinschaft, und wie es im Vorwort heißt, „das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal“.
Mit dieser Erklärung schließt sich der Kreis, der mit dem humanistischen Denken begann. Denn das humanistische Denken war der erste Schritt auf einem Weg, der zu einer menschenzentrierten internationalen Ordnung führte. In dieser neuen Ordnung lässt sich der Mensch in seinen Handlungen nicht mehr von staatlichen oder religiösen Institutionen einengen.
Die Menschenrechte basieren auf den folgenden drei Säulen:
Freiheit: Alle Menschen besitzen Gedanken-, Gewissens-, Religions-, Presse- und die Meinungsfreiheit, welche durch die Menschenrechte geschützt werden.
Gleichheit: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz. D. h., es darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Jeder genießt den gleichen Schutz vor allen Formen der Diskriminierung; die volle Gleichberechtigung von Mann und Frau ist gewährleistet.
Solidarität: Alle Menschen besitzen auch wirtschaftliche und soziale Rechte, wie etwa das Recht auf soziale Sicherheit, gerechte Bezahlung, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, Gesundheit und das Recht auf Zugang zur Bildung, welcher integraler Bestandteil des Menschenrechtssystems ist.
Es wird zwischen politischen, bürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten unterschieden.
Die Menschenrechte
- sind beschränkt durch die Rechte und Freiheiten anderer oder durch Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des Gemeinwohls in einer demokratischen Gesellschaft (Art. 29 AEMR).
- anderer müssen anerkannt, nicht nur geduldet werden. Einzelne Menschenrechte dürfen nicht dazu verwendet werden, um andere Menschenrechte zu verletzen (Art. 30 AEMR).
"Islamistische Gefährder müssten konsequent abgeschoben werden. Dazu sollen auch neue Straftatbestände geschaffen werden, sagt Faeser."
Ab wann sollen denn welche Gesetzesänderungen gültig sein?
So einfach geht das nicht.
Woher aber weiß man denn im Einzelfall, ob dem potentiellen Rückkehrer in seiner Heimat tatsächlich Gefahr für Leib und Leben droht, wir wissen ja, dass das warhlich nicht bei allen der wirkliche Fluchtgrund war?
Ein Rechtsstaat ist ein Rechtsstaat ist ein Rechtsstaat ist ein Rechtsstaat!
Und in einem Rechtsstaat dürfen sogar straffällige Asylanten nicht abgeschoben werden, wenn es sich um einen Staat handelt, bei denen ihnen Gefahr für Leib und Leben droht (hab ich heute mindestens schon fünfmal geschrieben).
Danke. Ich finde es gut, das hier kompakt einzusetzen.
DW
Na, das ist ja mal ein interessanter Artikel. Zum Glück habe ich ein bisschen weitergelesen als das, was du zitierst. Du auch?
Dann lies doch mal, welcher Widerstand den Befürwortern dieser Abschiebungen entgegenbläst.
Es gibt nämlich noch Leute in unserer Regierung, die die Asylgesetze kennen und nicht außer Kraft setzen wollen.
Wie beruhigend!
Und jetzt weiß ich wieder, dass ich die richtige Partei gewählt habe. 😉
Zitat:
In der Ampel-Koalition gibt es aber auch Widerstand gegen die Pläne, vor allem von den Grünen. Die Debatte ignoriere die rechtsstaatlichen Bedingungen einer Abschiebung und könnte zugleich für die Stabilisierung des Terrorregimes der Taliban sorgen, warnt die Grünen-Bundestagsabgeordnete Schahina Gambir. Aber auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Sebastian Hartmann, sagt, dass Afghanistan und Syrien keine sicheren Länder seien. „Wir sind ein Rechtsstaat, wir führen niemanden in die Unsicherheit, auch den schwersten Straftäter nicht, in den Tod zurück“, sagt Hartmann.