Innenpolitik Messerattacke in Mannheim
Sorry @Zaunkönigin, du stellst hier Behauptungen auf, die nicht stimmen.
@Zaunkönigin, ich habe Probleme und komme nicht auf die Seite 60, wo du schriebst, anfang der 90ziger wurde schon einmal das Asylgesetz verändert.
Der Artikel 16a wurde nicht und wird nicht geändert. Ich verstehe teilweise nicht was du meinst, aber sei's drum. Alles was in den sogenannten Fussnoten verankert ist, ist in dem Sinn veränderbar, dass die politischen Situationen Anpassungen manchmal erforderlich machen. In den 90ziger Jahre wurde das nie richtig funktionierende Schengen Abkommen beschlossen, da das Bundesamt f. Flüchtlinge (BAMF) in Asylanträgen und Akten buchstäblich ertrank. Betraf aber nicht im geringsten das Recht auf Asyl, es ging um die Anträge, die im Land der Ersteinreise gestellt und dort bearbeitet werden sollten und natürlich sollten die Asylbewerber dort auch bleiben.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/75-jahre-grundgesetz/artikel-16a-gg-2267858
Migranten ohne Bleiberecht,auch Schwerverbrecher können nicht einfach in ein Flugzeug gesetzt werden und ab mit ihnen. Es muss gesichert sein, dass der Abgeschobene in sein Herkunftsland einreisen darf, fehlende Papiere sind nur ein Grund, Ersatzpapiere können vom Herkunftsland ausgestellt werden, wenn das Land dazu bereit ist und diplomatische Beziehungen bestehen. Aber zu Kriegsländer oder islamistischen Regimen wie Aghanistan hat kein europäischer Staat diplomatische Beziehungen und Menschenrechte gelten auch für Kriminelle, auch wenn der Afghane in Mannheim das Leben eines anderen nicht geachtet hat.
Schweden hat die Abschiebungen nach Afgjanistan über Taschkent aus diesem Grund wieder eingestellt, las ich erst heute in der Frankfurter Allgemeinen. Also was sollte im Asylgesetz geändert werden? Wir sind ein Rechtsstaat sollten es bleiben.
Ich denke trotzdem, dass nach Wegen gesucht wird und werden muss, solche Verbrecher loszuwerden.
Granka
Das Asylgesetz muss man kennen und das steht unter Artickel16a und lautet in Kurzform
"Nach Artikel 16a des Grundgesetzes ( GG ) der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch verfolgte Menschen Asyl. Das Asylrecht hat in Deutschland als Grundrecht Verfassungsrang"
"So finden sich beispielsweise Passagen der GFK im deutschen Asylgesetz."
Zu behaupten das Asylgesetz spielt nur noch eine untergeordnete Rolle, zeigt, dass du den Artikel 16a nicht kennst und falsch bewertest. Es ist die Grundlage jedes Asylverfahrens, egal aus welchem Land der Asylbewerber kommt und egal welche Gründe er hat und egal wo das Verfahren durchgeführt wird,z.B.an den EU Aussengrenzen. Eine Anhörung des Flüchtlings muss immer erfolgen, genauso wie ein Bescheid immer erstellt werden muss, letzterer beinhaltet die Gründe von Ablehnung, Anerkennung oder unbegründetem 7Asylantrag. Der Bescheid ist die Grundlage für alles was danach folgt, Bleiberecht, Duldung oder befristetes Aufenthaltsrecht..
Ich wüsste nicht dass in den letzten Jahren auf dieses wichtigste Instrument verzichtet wurde.
Ich glaube du bringst in Unkenntnis des Asylgesetzes und deren Anwendung einiges durcheinander.
Wie andere hier auch. Und deshalb verabschiede ich mich aus diesem Thema.
Granka
Ich fürchte, Du hast nicht vollständig verstanden was ich zum Ausdruck gebracht habe. Ich habe nicht gesagt, dass wir kein Asylrecht mehr anwenden, sondern dass das GG untergeordnet ist, weil die Genfer Flüchtlingskonventionen noch höher gewertet werden und ich meine die Regelung der Anwendung läuft über die EU.Sorry @Zaunkönigin, du stellst hier Behauptungen auf, die nicht stimmen.
Das Asylgesetz muss man kennen und das steht unter Artickel16a und lautet in Kurzform
"Nach Artikel 16a des Grundgesetzes ( GG ) der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch verfolgte Menschen Asyl. Das Asylrecht hat in Deutschland als Grundrecht Verfassungsrang"
"So finden sich beispielsweise Passagen der GFK im deutschen Asylgesetz."
Zu behaupten das Asylgesetz spielt nur noch eine untergeordnete Rolle, zeigt, dass du den Artikel 16a nicht kennst und falsch bewertest. Es ist die Grundlage jedes Asylverfahrens, egal aus welchem Land der Asylbewerber kommt und egal welche Gründe er hat und egal wo das Verfahren durchgeführt wird,z.B.an den EU Aussengrenzen. Eine Anhörung des Flüchtlings muss immer erfolgen, genauso wie ein Bescheid immer erstellt werden muss, letzterer beinhaltet die Gründe von Ablehnung, Anerkennung oder unbegründetem 7Asylantrag. Der Bescheid ist die Grundlage für alles was danach folgt, Bleiberecht, Duldung oder befristetes Aufenthaltsrecht..
Granka
Wir müssen auch unterscheiden wovon wir schreiben wenn gesagt wird: es ist nicht änderbar.
Google mal nach "Asylkompromiss"
u.a. hier Asylkompromiss – Wikipedia (es gibt aber noch informativere Seiten - ich habe nur im Moment nicht so viel Zeit - evtl. später)
Und dann noch googeln nach "Asylrechtverschärfungen". Die hatten wir nämlich in den letzten Jahren und das wird auch beklagt. Diese Änderungen betrifft m.E. das AsylG (nicht das GG).
Deutscher Bundestag - Bundestag stimmt für Gesetzentwürfe zum Asyl- und Aufenthaltsrecht
Meine Güte, ich hätte es doch nur gerne konkret worauf wir uns beziehen wenn geschrieben wird: ist nicht änderbar.
"Bökenkröger (Bürgermeister) nannte es "geschmacklos", dass die Tat von Bad Oeynhausen ohne Wissen über die Hintergründe "von bestimmten Kräften" politisch instrumentalisiert werde. Das helfe niemandem und sei für die Familie unerträglich.
AfD-Bundeschefin Weidel hatte mit Verweis auf die Prügelattacke von Bad Oeynhausen und andere Taten gesagt, "Migrantengewalt gegen Deutsche" sei "zu einer grauenhaften neuen Normalität geworden. Und diese Normalität können und dürfen wir nicht akzeptieren." Der AfD war wegen Aussagen wie dieser vorgeworfen worden, die brutale Tat für ihre politische Agenda zu missbrauchen."
Quelle: WDR v. 27.6.2024
16a GG bezieht sich auf politisch verfolgte. Aber ist jeder der es behauptet auch wirklich ein politisch verfolgter..? Der Asylsuchende behauptet es - nur das muß keinesfalls so stimmen. Dem Mißbrauch ist hier Tür und Tor geöffnet. Der Asylsuchende behauptet es , aber ohne auch nur den geringsten Beleg dafür zu liefern. Nicht vorhandene Papiere sind doch schon der erste Beleg dafür. Und es sind auch genau diese die sich jeder Integration verweigern.Sorry @Zaunkönigin, du stellst hier Behauptungen auf, die nicht stimmen.
@Zaunkönigin, ich habe Probleme und komme nicht auf die Seite 60, wo du schriebst, anfang der 90ziger wurde schon einmal das Asylgesetz verändert.
Der Artikel 16a wurde nicht und wird nicht geändert. Ich verstehe teilweise nicht was du meinst, aber sei's drum. Alles was in den sogenannten Fussnoten verankert ist, ist in dem Sinn veränderbar, dass die politischen Situationen Anpassungen manchmal erforderlich machen. In den 90ziger Jahre wurde das nie richtig funktionierende Schengen Abkommen beschlossen, da das Bundesamt f. Flüchtlinge (BAMF) in Asylanträgen und Akten buchstäblich ertrank. Betraf aber nicht im geringsten das Recht auf Asyl, es ging um die Anträge, die im Land der Ersteinreise gestellt und dort bearbeitet werden sollten und natürlich sollten die Asylbewerber dort auch bleiben.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/75-jahre-grundgesetz/artikel-16a-gg-2267858
Migranten ohne Bleiberecht,auch Schwerverbrecher können nicht einfach in ein Flugzeug gesetzt werden und ab mit ihnen. Es muss gesichert sein, dass der Abgeschobene in sein Herkunftsland einreisen darf, fehlende Papiere sind nur ein Grund, Ersatzpapiere können vom Herkunftsland ausgestellt werden, wenn das Land dazu bereit ist und diplomatische Beziehungen bestehen. Aber zu Kriegsländer oder islamistischen Regimen wie Aghanistan hat kein europäischer Staat diplomatische Beziehungen und Menschenrechte gelten auch für Kriminelle, auch wenn der Afghane in Mannheim das Leben eines anderen nicht geachtet hat.
Schweden hat die Abschiebungen nach Afgjanistan über Taschkent aus diesem Grund wieder eingestellt, las ich erst heute in der Frankfurter Allgemeinen. Also was sollte im Asylgesetz geändert werden? Wir sind ein Rechtsstaat sollten es bleiben.
Ich denke trotzdem, dass nach Wegen gesucht wird und werden muss, solche Verbrecher loszuwerden.
Granka
Das Asylgesetz muss man kennen und das steht unter Artickel16a und lautet in Kurzform
"Nach Artikel 16a des Grundgesetzes ( GG ) der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch verfolgte Menschen Asyl. Das Asylrecht hat in Deutschland als Grundrecht Verfassungsrang"
Schutz für Menschen die ihn auch verdienen - aber wer den Respekt vor der hiesigen Gesellschaft verweigert und das mit schwersten Straftaten dokumentiert gehört sofort in sein 'vermeintliches Heimatland' abgeschoben. Egal ob ihm da irgendwas droht, er hatte seine Chance
Es ist und bleibt nur ein sehr kleiner Teil der Asylsuchenden die mit Schwerkriminalität hier auffällig werden. Viel häufiger sind es 'extremistisch veranlagte Deutsche mit Migrationshintergrund' in der 2. und nachfolgenden Generation. Sie haben in ihren Familien oft eine Verhaltensweise erlernt die mit garnichts zu rechtfertigen ist - 'Respektlosigkeit' vor jeglicher Gesellschaftsordnung ist da noch die zarteste Beschreibung. Nur wie dieses Problem gelöst werden kann und muß ist noch föllig offen.
Ich fürchte, Du hast nicht vollständig verstanden was ich zum Ausdruck gebracht habe. Ich habe nicht gesagt, dass wir kein Asylrecht mehr anwenden, sondern dass das GG untergeordnet ist, weil die Genfer Flüchtlingskonventionen noch höher gewertet werden und ich meine die Regelung der Anwendung läuft über die EU...übernimmt denn die Genfer Konvention auch den Schutz der Bevölkerung vor extremistisch Veranlagten..?
Die Genfer Konvention ist eine 'Richtschnur' , aber die Umsetzung erfolgt nach nationalen Gesetzen - denn genau diese haben Vollzugsgewalt.
Ich fürchte, Du hast nicht vollständig verstanden was ich zum Ausdruck gebracht habe. Ich habe nicht gesagt, dass wir kein Asylrecht mehr anwenden, sondern dass das GG untergeordnet ist, weil die Genfer Flüchtlingskonventionen noch höher gewertet werden und ich meine die Regelung der Anwendung läuft über die EU...übernimmt denn die Genfer Konvention auch den Schutz der Bevölkerung vor extremistisch Veranlagten..?
Die Genfer Konvention ist eine 'Richtschnur' , aber die Umsetzung erfolgt nach nationalen Gesetzen - denn genau diese haben Vollzugsgewalt.
die Genfer Konvention gibt die Rahmenbedingungen, die Ausgestaltung findet im AsylG statt. Ich dachte, das hätte ich auch so formuliert - oder fehlt da noch eine Info?
Als IT-ler würde ich sagen. Vom Grobkonzept zum Feinkonzept 😉
@Zaunkönigin, ich weiss nicht, ob es etwas bringt das Asylgesetz in seiner Vollständigkeit zu lesen um es zu verstehen. Aber du hast es devinitiv nur soweit verstanden, was Googel eben aussagen kann und deine eigene Überzeugung, gegen die man nichts sagen. waren Behauptungen die eben so nicht stimmen.
Die GFK ist im Asylgesetz berücksichtigt und dient wie @Elbling schreibt, als Richtlinie, Entscheidungen trifft nicht die Genfer Flüchtlingkommision, sondern das Bundesinenministerium zusammen mit dem BAMF.
Nochmal:
Artikel16a
Politisch verfolgte geniessen Asyl.
Wer wegen seiner Religion, sexuellen Orientierung, politischen Überzeugung und seiner Volkszugehörigkeit politisch verfolgt wird, geniesst Asyl.
Die Fussnoten kann sich jeder selbst ergoogeln, da steht auch "die körperliche Unversehrtheit des Auszuweisenden muss im Herkunftstaat gewahrt sein".
Ein ankommender Flüchtling bittet um Asyl, egal wo, glaubst du denn, man sieht es den Migranten an, ob sie Asyl berechtigt sind? Ob mit oder ohne Papiere, es gibt Anhörung und Prüfung der vorgebrachten Gründe oder vorgelegten Beweise, dann kommt der Bescheid. Alle Massnahmen bezüglich des Flüchtlings beruhen auf der schriftlichen Entscheidung/ Bescheid des Entscheiders, (die übrigens Juristen sind und Länder spezifisch geschult werden) Ob der Migrant dann als politisch Verfolgter anerkannt wird, oder abgelehnter Migrant ist oder keinerlei Fluchtgründe vorweisen kann, wird im Bescheid rechtssicher festgehaltene und alle folgenden Maßnahmen, wie dauerhaftes oder befristetes Bleiberecht , sowie Duldung (Ausweisung) können nur auf Grund des Bescheides erfolgen. Wobei der abgelehnte Asylbwerber Rechtsmittel bis zur nächst höheren Instanz einreichen konnte. Der Migrant ohne Asylgrund durfte zu m. Zeit nur beim zuständigen Amtsgericht Klage einreichen, bei diesem Punkt hat man evtl. die Zuständigkeiten verändert oder den Klageweg ganz gestrichen.
Eigentlich mühselig, denn ich hatte es dir schon heute morgen erklärt .
Wer ständig die Verfahren vereinfachen oder Abschiebungen erleichtern will, vergisst nicht nur das Asylgesetz, sondern auch die GFK, die du ständig erwähnst. Es kann keine grundlegenden Veränderungen im Asylgesetz geben, auch bei der europäisierung des Asylgesetzes und der geplanten Durchführung von Asylverfahren an den EU Aussengrenzen müssen die Gesetze beachtet und eingehalten werden. .Granka
Eigentlich mühselig, denn ich hatte es dir schon heute morgen erklärt .
Wer ständig die Verfahren vereinfachen oder Abschiebungen erleichtern will, vergisst nicht nur das Asylgesetz, sondern auch die GFK, die du ständig erwähnst. Es kann keine grundlegenden Veränderungen im Asylgesetz geben, auch bei der europäisierung des Asylgesetzes und der geplanten Durchführung von Asylverfahren an den EU Aussengrenzen müssen die Gesetze beachtet und eingehalten werden. .Granka
Granka, ich sehe, du hast Dich überhaupt nicht mit meinen Links Hinweisen auseinander gesetzt.
Dann lies doch wenigstens mal bei ProAsyl zum Thema: es kann keine grundlegenden Veränderungen geben.
Fachwissen | PRO ASYL
Da kann man sich m.E. allenfalls noch darüber streiten was in der Vergangenheit "grundlegend" war und was es in der Zukunft sein wird.
Ich vermute, wir schreiben im Moment aneinander vorbei. Vielleicht sollen wir die Diskussion kurz ruhen lassen.
Damit die kenntnisreichen Diskussionen nicht abreißen.
EuGH: Wann Deutschland Asylanträge rasch ablehnen darf (lto.de)
"..weil die Genfer Flüchtlingskonventionen noch höher gewertet werden.." - genau das werden sie nicht. Letztlich entscheiden die Gesetzgeber der Länder und nicht Genf..!Ich fürchte, Du hast nicht vollständig verstanden was ich zum Ausdruck gebracht habe. Ich habe nicht gesagt, dass wir kein Asylrecht mehr anwenden, sondern dass das GG untergeordnet ist, weil die Genfer Flüchtlingskonventionen noch höher gewertet werden und ich meine die Regelung der Anwendung läuft über die EU...übernimmt denn die Genfer Konvention auch den Schutz der Bevölkerung vor extremistisch Veranlagten..?
Die Genfer Konvention ist eine 'Richtschnur' , aber die Umsetzung erfolgt nach nationalen Gesetzen - denn genau diese haben Vollzugsgewalt.
die Genfer Konvention gibt die Rahmenbedingungen, die Ausgestaltung findet im AsylG statt. Ich dachte, das hätte ich auch so formuliert - oder fehlt da noch eine Info?
Als IT-ler würde ich sagen. Vom Grobkonzept zum Feinkonzept 😉