Innenpolitik Messerattacke in Mannheim
Ich denke im Fall des afghanischen Verbrechers läuft es auf ein solches Abkommen mit Uspekistan hinaus, damit wäre auch das Problem bez. Folter oder Hinrichtung gelöst.
Hallo, Granka,
ich habe irgendwo gelesen, dass die rückgeführten Afghanen dann von Usbekistan nach Afghanistan ausgeliefert werden.
Weißt Du da Näheres, ob das so ist?
DW
@Zaunkönigin,
Man das Asylgesetz nicht verändern, aber man kann Voraussetzungen dafür schaffen, dass abgeschoben werden kann.
Granka
Ich denke, wir müssen da differenzieren:
Das Recht auf Asyl ist ein Menschenrecht. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurde dieses Recht in Artikel 14 festgehalten. Das zu ändern halte ich in der Tat für so gut wie nicht möglich und das ist auch gut so.
Es lautet: Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen
Das Recht auf Asyl wurde zudem in unserem Grundgesetz als Grundrecht verankert. Als die Zahl der Asylbewerber Anfang der 90er Jahre anstieg, wurde dieses Recht durch eine Änderung des GG eingeschränkt. (hier gab es also bereits eine Änderung in der Vergangenheit) .
Wie sich das Asylrecht gestaltet wird im AsylG festgelegt und dort gab es in den letzten Jahren bereits mehrere Änderungen.
Heute spielt das im Grundgesetz festgelegte Asylgrundrecht für die Schutzgewährung sowieso nur noch eine untergeordnete Rolle. Relevanter sind die Genfer Flüchtlingskonvention.
Ich habe aus diesem Grund ein Problem damit, wenn man mir sagt: das ist nicht änderbar.
Selbstverständlich ist es das - ob man es ändern sollte, steht allerdings auf einem anderen Blatt.
https://www.sueddeutsche.de/politik/aenderung-des-asylrechts-vor-20-jahren-verdammte-dieser-erde-1.1681280
Als ob die Debatte neu wäre:
"Am 26. Mai 1993 wurde der alte Artikel 16 Absatz 2 gestrichen. Drei Tage später wurde in Solingen die türkische Familie Genc von Neonazis verbrannt. Leserbriefe empörten sich über das "Getue um ein paar tote Türken". In dieser Atmosphäre wuchsen in Zwickau die Rechtsextremisten des NSU zu Mördern heran."
Als ob die Debatte neu wäre:
"Am 26. Mai 1993 wurde der alte Artikel 16 Absatz 2 gestrichen. Drei Tage später wurde in Solingen die türkische Familie Genc von Neonazis verbrannt. Leserbriefe empörten sich über das "Getue um ein paar tote Türken". In dieser Atmosphäre wuchsen in Zwickau die Rechtsextremisten des NSU zu Mördern heran."
In diesem Thema geht es laut Überschrift um eine schlimme Gewalttat in Mannheim. Hier wird aber seit längerer Zeit vor allem über Abschiebung, weltweite Flüchtlingsströme und den Missbrach der Grundrechts auf Asyl diskutiert.
Messerattacke in Mannheim: Verletzter Polizist in künstlichem Koma – Haftbefehl gegen 25-Jährigen
"Nach der Messerattacke bei einer Veranstaltung der islamkritischen Bewegung Pax Europa (BPE) in Mannheim ist gegen den 25 Jahre alten Angreifer Haftbefehl erlassen worden. Ihm wird versuchter Mord zur Last gelegt, wie Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Landeskriminalamt Baden-Württemberg am Samstag mitteilten.....
...Ich schließe mich den Worten der Poliiker, der Verurteilung von dieser niederträchtigen, brutalen Terrorattacke, wo man nicht vor einem Mord zurück schreckt, an. Ich hoffe und wünsche, das der Polizist überlebt und die anderen Verletzten schnell gesund werden.
Und ich stimme Kanzler Scholz zu, das der Täter streng bestraft werden muss.
Drei ganz unterschiedliche Themen die jeweils sehr schwierig sind und unterschiedlich und differenziert dikutiert werden müssen.
Also was jetzt?
Drei ganz unterschiedliche Themen die jeweils sehr schwierig sind und unterschiedlich und differenziert dikutiert werden müssen.
Also was jetzt?
kann man über die Gewalttat ansich diskutieren? Wenn ja, in welcher Form mit welchem Inhalt?
Ergibt sich nicht zwangsläufig eine Diskussion um die Frage: wie geht man man damit um?
Ein lesenswerter Beitrag von heute: Intensivtäter: Abschiebe-Taskforce ...........
Donnerstag, 27.06.2024, 09:47
Baden-Württemberg geht neue Wege beim der Abschiebung von Kriminellen. Der Sonderstab „Gefährliche Ausländer“ arbeitet daran, ausländische Straftäter und Gefährder außer Landes zu bringen - mit Erfolg. Doch eine große Hürde steht den Experten noch im Weg.
Schon ein einziger Hasskommentar soll bald zur Ausweisung führen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser kündigt ein härteres Vorgehen gegen Ausländer an, die Terrorakte verherrlichen. Die Maßnahme der SPD-Frau reiht sich ein in eine Vielzahl von Regierungserklärungen zum Thema Abschiebungen in der jüngsten Zeit.
Nach der Messerattacke des Afghanen Sulaiman A. in Mannheim, bei der der Polizist Rouven L. getötet und mehrere Menschen schwer verletzt wurden, hatte auch Bundeskanzler Olaf Scholz in einer Regierungserklärung davon gesprochen, Schwerverbrecher, Gefährder und Terrorverherrlicher abzuschieben, „auch wenn sie aus Syrien und Afghanistan stammen“.
Doch die Realität ist komplizierter und passiert ist bisher wenig. Die von der Ampel forcierte Asylwende stockt noch. Wie es funktionieren kann, zeigt indes die grün-schwarze Regierung in Baden-Württemberg.
Abschiebungen: Sonderstab „Gefährliche Ausländer“ zeigt, wie es gehen kann
Seit 2018 arbeitet dort der Sonderstab „Gefährliche Ausländer“ an komplexen Abschiebefällen. Siegfried Lorek, Staatssekretär im CDU-geführten Ministerium der Justiz und für Migration in Baden-Württemberg, betont dazu gegenüber FOCUS online: „Der Sonderstab Gefährliche Ausländer setzt alles daran, schwere Straftäter und Gefährder außer Landes zu bringen.“ 444 Straftäter und Gefährder konnten somit bisher abgeschoben werden.
Die Hauptprobleme, warum bereits geplante Abschiebungen scheitern, kennt man auch in Baden-Württemberg nur zu gut. Dies seien fehlende Identitäten, fehlende Reisedokumente sowie fehlende tatsächliche Rückführungsmöglichkeiten wie etwa Abschiebeflüge, erklärt ein Sprecher des ;Ministeriums gegenüber FOCUS online.
Bis Stichtag zum 30. April 2024 mussten 185.900 in Deutschland lebende Ausländer das Land verlassen, weil sie ausreisepflichtig waren. Bei weiteren 16.463 Personen wurde die Abschiebung vorläufig gestoppt, weil sie an der Klärung ihrer Identität nicht mitwirkten oder ihre Identität vorsätzlich falsch angegeben hatten. Um die Dimension zu verdeutlichen: Im Jahr 2023 hatten mehr als die Hälfte, nämlich 52,4 Prozent, der Personen, die erstmals einen Asylantrag stellten, keine Identitätsdokumente bei sich.
„Insbesondere eine fehlende Kooperationsbereitschaft ausreisepflichtiger Personen bei Feststellung ihrer Identität und Staatsangehörigkeit und teilweise auch die bewusste Verschleierung dessen sowie fehlende Kooperation der Heimatländer bei der Ausstellung von Rückreisedokumenten spielen hier eine Rolle“, sagt der Sprecher.
(...)
Donnerstag, 27.06.2024, 09:47
Baden-Württemberg geht neue Wege beim der Abschiebung von Kriminellen. Der Sonderstab „Gefährliche Ausländer“ arbeitet daran, ausländische Straftäter und Gefährder außer Landes zu bringen - mit Erfolg. Doch eine große Hürde steht den Experten noch im Weg.
Schon ein einziger Hasskommentar soll bald zur Ausweisung führen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser kündigt ein härteres Vorgehen gegen Ausländer an, die Terrorakte verherrlichen. Die Maßnahme der SPD-Frau reiht sich ein in eine Vielzahl von Regierungserklärungen zum Thema Abschiebungen in der jüngsten Zeit.
Nach der Messerattacke des Afghanen Sulaiman A. in Mannheim, bei der der Polizist Rouven L. getötet und mehrere Menschen schwer verletzt wurden, hatte auch Bundeskanzler Olaf Scholz in einer Regierungserklärung davon gesprochen, Schwerverbrecher, Gefährder und Terrorverherrlicher abzuschieben, „auch wenn sie aus Syrien und Afghanistan stammen“.
Doch die Realität ist komplizierter und passiert ist bisher wenig. Die von der Ampel forcierte Asylwende stockt noch. Wie es funktionieren kann, zeigt indes die grün-schwarze Regierung in Baden-Württemberg.
Abschiebungen: Sonderstab „Gefährliche Ausländer“ zeigt, wie es gehen kann
Seit 2018 arbeitet dort der Sonderstab „Gefährliche Ausländer“ an komplexen Abschiebefällen. Siegfried Lorek, Staatssekretär im CDU-geführten Ministerium der Justiz und für Migration in Baden-Württemberg, betont dazu gegenüber FOCUS online: „Der Sonderstab Gefährliche Ausländer setzt alles daran, schwere Straftäter und Gefährder außer Landes zu bringen.“ 444 Straftäter und Gefährder konnten somit bisher abgeschoben werden.
Die Hauptprobleme, warum bereits geplante Abschiebungen scheitern, kennt man auch in Baden-Württemberg nur zu gut. Dies seien fehlende Identitäten, fehlende Reisedokumente sowie fehlende tatsächliche Rückführungsmöglichkeiten wie etwa Abschiebeflüge, erklärt ein Sprecher des ;Ministeriums gegenüber FOCUS online.
Bis Stichtag zum 30. April 2024 mussten 185.900 in Deutschland lebende Ausländer das Land verlassen, weil sie ausreisepflichtig waren. Bei weiteren 16.463 Personen wurde die Abschiebung vorläufig gestoppt, weil sie an der Klärung ihrer Identität nicht mitwirkten oder ihre Identität vorsätzlich falsch angegeben hatten. Um die Dimension zu verdeutlichen: Im Jahr 2023 hatten mehr als die Hälfte, nämlich 52,4 Prozent, der Personen, die erstmals einen Asylantrag stellten, keine Identitätsdokumente bei sich.
„Insbesondere eine fehlende Kooperationsbereitschaft ausreisepflichtiger Personen bei Feststellung ihrer Identität und Staatsangehörigkeit und teilweise auch die bewusste Verschleierung dessen sowie fehlende Kooperation der Heimatländer bei der Ausstellung von Rückreisedokumenten spielen hier eine Rolle“, sagt der Sprecher.
(...)
Nichts Neues unter der Sonne. Höchstens Gewitter.
Die Fleißarbeit der User geht weiter. Was soll erreicht werden?
Nichts Neues unter der Sonne. Höchstens Gewitter.
Die Fleißarbeit der User geht weiter. Was soll erreicht werden?
Die Fleißarbeit der user ist (sowieso) für die Katz, wenn die Verantwortlichen weiterhin keine Lösung finden.
Die User interpretieren freiweg nationales und internationales Recht.
Verantwortung tragen die User nicht. Das ist gut so.
Das ist z.B. eine Sache, die mich ziemlich ärgert! Mehr als 50% haben keine Dokumente bei sich. Es ist ja bekannt, dass Schlepper die pot. Asylbewerber aus bestimmten Regionen anhalten, ihre Reisedokumente zu verschwinden zu lassen.....
Um die Dimension zu verdeutlichen: Im Jahr 2023 hatten mehr als die Hälfte, nämlich 52,4 Prozent, der Personen, die erstmals einen Asylantrag stellten, keine Identitätsdokumente bei sich.
„Insbesondere eine fehlende Kooperationsbereitschaft ausreisepflichtiger Personen bei Feststellung ihrer Identität und Staatsangehörigkeit und teilweise auch die bewusste Verschleierung dessen sowie fehlende Kooperation der Heimatländer bei der Ausstellung von Rückreisedokumenten spielen hier eine Rolle“, sagt der Sprecher.
(...)
Es ist vollkommen klar, dass jemand, der vielleicht unter Lebensgefahr Europa erreicht hat, andere Sorgen hat als seine eigene Identität. Dann muss man etwas Zeit verstreichen lassen, ihm klar machen, dass dies für das aufnehmende Land wichtig ist und eine Voraussetzung ist, seinen Asylantrag zu bearbeiten. Das wird nicht zu 100% funktionieren, das ist bekannt.
Aber "Ich kenne meinen Namen nicht, weiß nicht wo und wann ich geboren bin, kenne meine Nationalität nicht, es gibt auch niemanden der über mich Auskunft geben kann, ich weiß von nichts, etc., pp ..."
Müssen wir uns so etwas bieten lassen? Jede Kooperation wird abgelehnt und das aufnehmende Land muss sehen wie es damit zurecht kommt?
Ich weis nicht, ob man inzwischen das Handy konfiszieren und auslesen darf ...
Da müssen sich die Verantwortlichen mal Gedanken machen wie man damit umgeht. Das riecht ja ganz gewaltig nach "Behörden veräppeln" ...
MarkusXP