Innenpolitik Messerattacke in Mannheim
@Tina1
Meiner Meinung nach ist das ein Fall für unseren Verfassungsschutz.
Ciao
Hobbyradler
Einfach aus Wut und Vergeltungsbedürfnis und Zorn (was ich alles verstehe!!!!!) kann, nein, DARF die Politik nicht agieren.
LG
DW
Wie wäre es mit: Schutz der Bevölkerung?
Wenn ich einen Gast einlade, ihn beherberge, verköstige, kurz gesagt: Geld in die Hand und Unbequemlichkeiten auf mich nehme, dann möchte ich doch nicht, dass ich abends das Schlafzimmer abschließen muss um mich sicher zu fühlen.
Es geht nicht um Vergeltung oder Zorn - zumindest habe ich bei unseren etablierten Politikern nicht den Eindruck, dass es darum ginge. Wenn ich die User hier lese die Einreisekontrollen und Abschiebungen befürworten, dann lese ich da auch keinen Zorn.
Schutz, ein sicheres Leben und Menschenrechte auch für die Bevölkerung die hier das Land aufgebaut hat und unsere Gäste finanziert. Das ist auch ein Menschenrecht.
Zu den Menschenrechten gehören bürgerliche und politische Freiheits- und Beteiligungsrechte, unter anderem das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, die Religions-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit oder die Gleichheit vor dem Gesetz. Es gibt auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte, etwa die Rechte auf Arbeit, Wohnen, Gesundheit oder Bildung.
Wie kommt es, dass das Menschenrecht eines Mörders höher gewertet werden soll als das des Toten, dessen Familie und auch dem Rest der Bevölkerung - inkl. der Migranten die bereit sind sich hier einzubringen und ein Leben zu führen das anderen nicht schadet.
@Zaunkönigin
Gefühlt hast du meiner Meinung nach Recht.
Doch @Waldler verstehe ich sehr gut wenn er meint, mögliche Abschiebe Konsequenzen und deren Voraussetzung müssten vorab in unseren Asylparagraphen oder wo auch immer verankert worden sein.
Ich denke jeder kann da in Zwiespalt mit seinen Gefühlen, der eigenen Meinung und den Gesetzen kommen.
Ciao
Hobbyradler
Was jetzt geplant wird, scheint von zweifelhaftem Erfolg.
"Berlin (dpa) - Die Ausländerbehörden der Länder sollen Menschen, die terroristische Taten gutheißen, künftig leichter ausweisen und damit im Einzelfall vielleicht auch eher abschieben können. Das Bundeskabinett billigte nach Angaben aus Regierungskreisen einen entsprechenden Entwurf von Innenministerin Nancy Faeser (SPD).
Demnach soll eine Ausweisung - also der Entzug einer Aufenthaltserlaubnis - schon nach Billigung einer einzelnen terroristischen Straftat ermöglicht werden. Zur Frage, was als Verbreitung eines Inhalts gilt, wird in der Begründung des Entwurfs auf ein Urteil des Landgerichts Meiningen verwiesen, wonach hierfür nicht nur das Erstellen von entsprechenden Inhalten Voraussetzung sei, sondern etwa auch das Markieren eines Beitrags mit „Gefällt mir“ in sozialen Netzwerken wie Youtube, Instagram oder Tiktok.
Die Bundesinnenministerin erklärte nach dem Kabinettsbeschluss jedoch auf Nachfrage, es gehe „nicht um den kleinen Klick und den kurzen Like“, sondern darum, „dass wirklich widerwärtige, terroristische Inhalte verherrlicht und gepostet werden“. Die in der Begründung des Entwurfs zur Frage der Verbreitung von Inhalten zitierte Entscheidung in einem Strafverfahren sei von verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu etwaigen Ausweisungen zu unterscheiden, hieß es ergänzend aus ihrem Ministerium - „insofern wird es hier auf die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ankommen“.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Gesetzesverschärfung nach der Attacke von Mannheim in einer Regierungserklärung angekündigt. Faeser sagte: „Wir gehen hart gegen islamistische und antisemitische Hasskriminalität im Netz vor.“
Um das Vorhaben möglichst rasch ins parlamentarische Verfahren zu bringen, soll der Entwurf als Änderungsantrag an einen Gesetzentwurf zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren angedockt werden, der inhaltlich nichts damit zu tun hat. Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Maximilian Kall, wies darauf hin, dass gegen Ausweisungen grundsätzlich vor den Verwaltungsgerichten geklagt werden könne.
Fachmann für Migrationsrecht findet das Vorhaben fragwürdig.
Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), Thomas Oberhäuser, hält den nun vom Kabinett beschlossenen Entwurf für nicht zielführend. „Man muss schon sehr viel juristische Fantasie entwickeln, um das Setzen eines "Likes" als Verbreitung zu definieren“, sagte der Rechtsanwalt. Auch sei für Laien oftmals nicht immer gleich auf Anhieb zu erkennen, ob es sich im Einzelfall um einen terroristischen Inhalt handelt oder nicht. "
Abschiebungen: Ein Like im Netz für eine Terrortat könnte reichen - Politik - SZ.de (sueddeutsche.de)
@Zaunkönigin
Gefühlt hast du meiner Meinung nach Recht.
Doch @Waldler verstehe ich sehr gut wenn er meint, mögliche Abschiebe Konsequenzen und deren Voraussetzung müssten vorab in unseren Asylparagraphen oder wo auch immer verankert worden sein.
Ich denke jeder kann da in Zwiespalt mit seinen Gefühlen, der eigenen Meinung und den Gesetzen kommen.
Ciao
Hobbyradler
wie das, was ich denke und was ich als gerecht empfinde, realisiert werden könnte - sofern das die Meinung der Mehrzahl treffen sollte, darüber muss ich mir keine Gedanken machen - dazu haben wir Juristen, Politiker usw.
Kurz gesagt: das WIE überlasse ich den Fachleuten. Aber ein Rechtsempfinden und auch eine Moral (die sich bei mir nicht wirklich geändert hat) die erlaube ich mir zu haben und zu vertreten.
Ich reibe mich übrigens nicht an Wandlers Meinung - ich tausche Gedanken aus 😉
Sorry, aber ich habe nicht das Gefühl, dass meine Beiträge gelesen werden.. Ich habe nun mehrfach diesen Forderungen zugestimmt, gebe aber IMMER zu Bedenken, dass unsere Gesetze das nicht hergeben. Da müssen die Gesetze geändert werden, dann kann man drüber diskutieren.. Aus dem Bauch heraus Politik zu machen, halte ich für gefährlich.
Ich fordere, dass das alles auf der Basis existierender Gesetze zugehen muss. mehr will ich nicht. Das habe nun heute sicherlich ein halbes Dutzend mal geschrieben. Was willst Du von mir noch hören bzw. lesen?
DW
@Zaunkönigin
Gefühlt hast du meiner Meinung nach Recht.
Doch @Waldler verstehe ich sehr gut wenn er meint, mögliche Abschiebe Konsequenzen und deren Voraussetzung müssten vorab in unseren Asylparagraphen oder wo auch immer verankert worden sein.
Ich denke jeder kann da in Zwiespalt mit seinen Gefühlen, der eigenen Meinung und den Gesetzen kommen.
Ciao
Hobbyradler
Danke, hobbyradler. Du hast es genau zusammengefasst, was ich seit 24 Stunden hier immer wieder zu erklären versuche.
LG
DW
Sorry, aber ich habe nicht das Gefühl, dass meine Beiträge gelesen werden.. Ich habe nun mehrfach diesen Forderungen zugestimmt, gebe aber IMMER zu Bedenken, dass unsere Gesetze das nicht hergeben. Da müssen die Gesetze geändert werden, dann kann man drüber diskutieren.. Aus dem Bauch heraus Politik zu machen, halte ich für gefährlich.
Ich fordere, dass das alles auf der Basis existierender Gesetze zugehen muss. mehr will ich nicht. Das habe nun heute sicherlich ein halbes Dutzend mal geschrieben. Was willst Du von mir noch hören bzw. lesen?
DW
ich verstehe die Aufregung nicht.
Worauf ich mich bezogen habe ist, so denke ich, ersichtlich.
Und dass sich eine Gesellschaft erst einmal klar werden muss was es für Ziele anstrebt und erst dann prüfen kann, was gesetzlich überhaupt realisierbar wäre, das ist m.E. doch selbstverständlich. Davon abgesehen bin ich nicht der Meinung, dass Gesetze nicht modifizierbar sind, wenn sich heraus stellt, dass so nicht praktikabel oder nicht mehr den Wertvorstellungen einer Gesellschaft entsprechend.
Eines sehe ich allerdings: es gibt keine klare Richtung, eher die Tendenz zum Aktionismus.
Ich dachte allerdings, dass wir uns in einem Forum darüber austauschen was wir als normale Bürger für Vorstellungen haben wie die Situation verbessert werden könnte.
Wenn das nicht gewünscht ist war ich hier die ganze Zeit fehl am Platz.
@Hobbyradler, ich habe viele Jahre Asylanträge bearbeitet und hier schon 2 mal beschrieben wer nach Artikel16a dauerhaftes Bleiberecht hat, wer nicht darunter fällt hat nur befristetes Bleiberecht und die dürfen abgeschoben werden, sofern die Voraussetzungen stimmen, dem Migranten im Heimatland weder Folter noch Hinrichtung drohen und Papiere oder ausgehandelte Rücknahme Abkommen vorliegen.
In Afghanistan hat sich die politische Situation immer wieder verändert und das BAMF musste und hat stets darauf in Übereinstimmung mit dem Asylgesetz reagieren müssen. Die Inneministerin prüft derzeit die Voraussetzungen für Ausweisungen von afghanischen Straftätern.
Hier wird behauptet, " das Asylgesetz gäbe Abschiebungen nicht her" bzw. "sind nicht mit dem Asylgesetz vereinbar", das ist einfach falsch. Wer der Meinung ist, dass auch Straftäter nicht abgeschoben werden dürfen, gibt dazu seine Meinung ab, die zu akzeptieren ist, aber das hat mit dem Asylgesetz nichts zu tun.
Granka
Ich dachte allerdings, dass wir uns in einem Forum darüber austauschen was wir als normale Bürger für Vorstellungen haben wie die Situation verbessert werden könnte.
Wenn das nicht gewünscht ist war ich hier die ganze Zeit fehl am Platz.
Ich habe Deinen Beitrag auf mich bezogen (da Du ja auf ein Zitat von mir geantwortet hattest), und daher habe ich so geantwortet. Du schriebst mir zum wiederholten Male etwas, auf das ich bereits mehrfach reagiert hatte, daher war ich etwas genervt, es nun zum wiederholten Mal schreiben zu sollen. Wenn ich nicht gemeint, sondern es allgemein gemeint sollte das m.M.n. klarer kommuniziert werden. Und wenn Du auf ein Zitat von mir Dich wunderst, dass das Menschenrecht eines Mörders höher bewertet wird als andere, dann empfinde ich das schon angreifend.
DW