Innenpolitik Messerattacke in Mannheim
du bist hier wahrlich nicht die einzige, die beruflich und/oder
ehrenamtlich Bezug zu Geflüchteten hat.
Anderen hier indirekt Rassismus vor zu werfen, wäre in etwa so,
als würde ich dir " positiven Rassismus " unterstellen.
( Ist ein Begriff aus dem Bereich Sozialwissenschaften. )
Anna
Liebe Charlie,
das ist alles richtig, dennoch ändern diese Wünsche/Forderungen/Hoffnungen nichts daran, dass das momentane Asylrecht solche Ausweisungen, wie man sich das seitens der Politik und vieler Bürger so vorstellt, einfach nicht zuläßt. Solche Täter in Nachbarstaaten auszuweisen, von wo aus sie dann nach Afghanistan überführt werden, halte ich für moralische Trickserei, nichts weiter. Wer ein anderes Asylrecht will, der soll das doch einfach nur klipp und klar sagen, mehr möchte ich nicht. Und dann kann man darüber diskutieren. Aber man sollte NICHT diskutieren, ob man von Seiten der Regierung staatliches Recht brechen sollte.
LG
DW
Genau diese Frage beschäftigt mich.
Für mich besteht ein Unterschied zwischen Gefährder und bereits gewaldtätig gewordener Straftäter
Letzterer sollte sein Strafe hier vor Ort verbüßen.
Hetzer und Hassprediger müssen abgeschreckt werden.
Mareike
Liebe Mareike,
das sehe ich ganz genauso. Aber auf dem Boden geltenden Rechts. Will man das Recht ändern, muss man das sagen und Initiative ergreifen. Aktionen durch Aushöhlung vorhandenen rechts durchzuführen, halte ich für massiv gefährlich.
LG
DW
In diesem Thread wurden Flüchtlinge mit negativen Fremdzuschreibungen versehen. Das halte ich nicht für richtig. Auf die Art und Weises dieser Beschreibungen kommt es an.
Seit Mannheim wurde offensichtlich jegliches rechtliches Maß verloren. Schnellschüsse sind zwar populär, aber nicht haltbar.
Änderungen können nur mit Vorausschau und Zuversicht erfolgen.
Lieber Waldler,
die Asylpolitik der Ampel ist lediglich eine Schadensbegrenzung, da waren sie - ich wieder hole mich - tatsächlich auf einem Auge blind und haben der AfD das Feld überlassen. Charlie's Beitrag über mir, den ich gerade erst gelesen habe, kann ich mich voll und ganz anschließen. Wie sagte unser BK? "Sorgfalt geht vor Schnelligkeit".
LG und guten Morgen
Michiko
Liebe Michiko, guten Morgen.
Ich schließe mich Charlies Beitrag auch an. Mit der Einschränkung, dass vor Ausweisung nach Afghanistan usw. die Gesetze geändert werden müssten. Wenn man das will, soll man (Politik, Bürger) es offen sagen und die Verantwortlichen sollen initiativ werden.
LG
DW
Bundeskanzler Olaf Scholz begründete sein Plädoyer für Abschiebungen von Straftätern nach Afghanistan mit einer Abwägung: „In solchen Fällen wiegt das Sicherheitsinteresse Deutschlands schwerer als das Schutzinteresse des Täters“ (hier, S. 22129C). Politisch ist das nachvollziehbar, juristisch aber irrelevant. Bei Personen mit Asyl- oder Flüchtlingsstatus verlangen die Menschenrechte absoluten Schutz selbst für Terroristen. Auch die Voraussetzungen des subsidiären Schutzes und eines Abschiebungsverbots wegen schwerer Leiden richten sich einzig nach der Situation im Herkunftsland, nicht danach, wie sich jemand in der Bundesrepublik verhält.
Das ist kein Freibrief. Artikel 2 der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet Flüchtlinge, die Gesetze des Aufnahmelandes einzuhalten. Deutschland darf also Schutzberechtigte genauso bestrafen wie Deutsche. Es gibt keine Privilegien. Bei der Abschiebung geht es um die zusätzliche Frage, ob ein Ausländer, der schwere Straftaten beging, zusätzlich das Land verlassen muss. Nur das verbietet das Refoulementverbot.
Nun kennt das Refoulementverbot der Genfer Flüchtlingskonvention eine Ausnahme. Artikel 33 Absatz 2 erlaubt die Abschiebung schwerer Straftäter. Auch § 60 Absatz 8 des Aufenthaltsgesetzes normiert eine Ausnahme. Diese ändert freilich nicht das höhere Schutzniveau innerhalb Europas nach Artikel 3 EMRK. Auf diesen stützte sich der EGMR, als dieser der britischen Regierung im erwähnten Urteil untersagte, einen Terroristen nach Indien abzuschieben. Diese verwirrende Gemengelage führt immer wieder zu Missverständnissen (hier, S. 7-9). In der Praxis kann sie mit anderen Vorschriften bewirken, dass schwere Straftäter ihre Aufenthaltserlaubnis verlieren. Sie haben dann weniger Rechte, zum Beispiel keinen Familiennachzug. Die Abschiebung bleibt dennoch verboten.
(.....viel Text folgt noch)
Als ich an der von mir fett gemarkerten Stelle angekommen war, stellte sich mir die Frage, was denn nun geschehen soll mit dem schweren Straftäter, wenn er seine Aufenthaltserlaubnis verliert, aber trotz allem nicht abgeschoben werden darf?
Bin dann mal weg......
Lieber Waldler,
die Asylpolitik der Ampel ist lediglich eine Schadensbegrenzung, da waren sie - ich wieder hole mich - tatsächlich auf einem Auge blind und haben der AfD das Feld überlassen. Charlie's Beitrag über mir, den ich gerade erst gelesen habe, kann ich mich voll und ganz anschließen. Wie sagte unser BK? "Sorgfalt geht vor Schnelligkeit".
LG und guten Morgen
Michiko
Liebe Michiko, guten Morgen.
Ich schließe mich Charlies Beitrag auch an. Mit der Einschränkung, dass vor Ausweisung nach Afghanistan usw. die Gesetze geändert werden müssten. Wenn man das will, soll man (Politik, Bürger) es offen sagen und die Verantwortlichen sollen initiativ werden.
LG
DW
Lieber DW,
in Afghanistan bilden nun mal die Taliban die Regierung, schlimm aber es ist Fakt. Das Asylgesetz wurde mMn bereits einmal in diesem Jahr geändert, es ist also möglich. Wie und ob unsere Politiker es dann mitteilen, begründen und veranlassen, das werden wir erleben. Ansonsten endet hier meine Beteiligung an den Auslegungen und Deutungen.
LG Michiko
Liebe Michiko,
ich respektiere natürlich, dass Du Deine Beteiligung beendest, ich stehe auch kurz davor. Aber eine Antwort noch: Warum ändert dann die Bundesregierung nicht das Asylrecht? DAS verstehe ich nicht. Warum riskiert man, dass einem vorgeworfen werden MUSS, das Asylrecht im jeweiligen Zwecksinn zu "interpretieren", oder zu "verbiegen" anstatt klare Fakten zu schaffen??? Und vor allem: Warum redet man nicht direkt mit den Taliban (deren Regierung ist Fakt, da stimme ich Dir zu!), sondern mit Nachbarländern, um indirekt abschieben zu können? Das ist moralische Trickserei, man könnte auch sagen: Man will den Schein des Moralischen wahren (ich persönlich halte das sogar für Schlimmeres, aber das schreibe ich hier nicht).
LG
DW
Gut, dass du aus dem "Verfassungsblog" zitierst.
Die Ausführungen sind nachvollziehbar.
Der-Waldler
wieso glaubst du, dass sich die Bundesregierung nicht an das geltende Recht im Asylgesetz hält?
Das Asylgesetz ist und kann keine starre Regelung sein, die Fluchtländer werden ständig auf die aktuelle politische Lage von Innen-und Aussenministerien neu bewertet und die kann sich schnell ändern. Ein Bürgerkrieg z. B. muss bei den Entscheidungen über laufende Asylverfahren berücksichtigt werden, es gibt sofort Abschiebestopp. Aber umgekehrt ist es genauso, stabilisiert sich die Sicherheitslage eines Landes, können Abschiebungen, sofern die Möglichkeit der Rücknahme durch die Herkunftsländer gesichert ist und für den Abgeschobenen keine Lebensgefahr besteht, wieder vorgenommen werden. Afghanistan soll sich lt. m. Informationen soweit stabilisiert haben, dass einzelne Abschiebungen von schweren Straftäter möglich sein sollen.
Also wo wurde das Asylgesetz nicht beachtet? Erst wird der Straftäter verurteilt werden und seine Strafe in Deutschland absitzen, bis dahin hat die Innenministerin Zeit, das was sie ankündigt, in die Tat umzusetzen, aber bis dahin ist fas Innrnministerium neu besetzt. Aber vielleicht hat sich die politische Lage in Afghanistan dann weiter stabilisiert oder wieder verschlechtert, dann muss man nicht einmal mehr darüber nachdenken.
So und nun bin entgültig weg.
Granka