Innenpolitik Messerattacke in Mannheim
Dieses Im-Trüben-Fischen ist wirklich unerträglich und in höchstem Maße unseriös.
Niemand kennt bisher die Beweggründe dieses Mannes, niemand weiß, ob er aus islamistischen Gründen oder weil ihm die Nerven durchgegangen sind, zugestochen hat. Oder was sonst ihn ihn dazu getrieben hat.
Ich stelle fest, dass ich hier mehrmals täglich darauf hinweisen muss, das wir in einem Rechtsstaat leben. Und in einem Rechtsstaat sind solche Vorverteilungen juristisch schon mal gar nicht haltbar.
Lasst die Juristen und die Kriminalisten ihre Arbeit machen, statt ungeprüft die Behauptungen eines Drecksblatts zu übernehmen (damit meine ich natürlich nicht dich, Lenova, sondern andere, die sich hier schon wieder übeschlagen mit ihren unbewiesenen Hypthesen).
es ist völlig nebensächlich weshalb er zugestochen hat. Er hat - das ist belegt und mutmaßlich ist da gar nichts - auch ohne Urteil nicht.
Das Motiv mag relevant sein um das Strafmaß zu bestimmen, aber das war's auch schon.
Ein "älterer" Vorgang.
Quelle: 8/2022, ntv
Das Urteil ist rechtskräftig.
"Ein Mann sticht in der Würzburger Innenstadt wahllos mit einem Messer auf Fußgänger ein. Drei Menschen sterben nach dem Angriff, neun weitere werden verletzt. Innere Stimmen hätten dem paranoid schizophrenen Mann die Tat befohlen, heißt es im Gutachten. Nun muss er dauerhaft in die Psychiatrie.
Das Urteil gegen den für den Tod von drei Frauen verantwortlichen Messerangreifer von Würzburg ist rechtskräftig. Es seien keine Rechtsmittel eingelegt worden, teilte das Landgericht in der bayerischen Stadt mit. Damit wird der 32 Jahre alte Mann dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht. Gutachter stuften den aus Somalia stammenden Angeklagten in dem seit April laufenden Verfahren wegen einer paranoiden Schizophrenie als schuldunfähig ein. In der vergangenen Woche erging das Urteil gegen ihn.
Der Mann hatte im Wahn am 25. Juni 2021 in der Würzburger Innenstadt drei Frauen mit einem Messer getötet. Außerdem versuchte er, zehn weitere Menschen zu töten. Neun von ihnen wurden verletzt, darunter ein damals 11-jähriges Mädchen und ein 16-Jähriger.
Laut zweier unabhängig voneinander erstellter Gutachten ist der Flüchtling aus Somalia paranoid schizophren und hörte Stimmen, die ihm die Tat befohlen hätten. Solange die Erkrankung des Mannes, paranoide Schizophrenie, fortbesteht und er als gefährlich eingestuft wird, ist eine Freilassung aus der Psychiatrie ausgeschlossen.
"Der Beschuldigte wählte die Geschädigten willkürlich aus", hatte Oberstaatsanwältin Judith Henkel in ihrem Schlusswort gesagt. Der Somalier habe heimtückisch und aus Hass auf Deutschland gehandelt, wo er sich ungerecht behandelt und vom Geheimdienst verfolgt gefühlt habe. Stimmen in seinem Kopf hätten den Mann zu der Tat ermutigt. "Seine Absicht war es, so viele Menschen wie nur möglich (...) zu töten." Hinweise auf ein politisches Tatmotiv oder Frauenfeindlichkeit hätten sich nicht ergeben."
Es ist die Einschätzung einer Fachkraft - Ex-Ermittler beim LKA, Terrorexperte - eine Einschätzung anhand der Videoaufnahmen:
youtube+messerattacke+mannheim
Alles andere wird der Gerichtsprozess hoffentlich klären.
Nein, @Zaunkönigin es ist nicht nebensächlich, warum ein Täter zugestochen hat.
Für die Urteilsfindung ist das juristisch interessant.
In Deutschland ist es üblich, solange von einem mutmaßlichen Täter zu sprechen, solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
Was gilt als Beweis vor Gericht?
1 ZPO). Hierzu gehören Zeugnis, Urkunde, Augenschein, Gutachten, schriftliche Auskunft und Parteibefragung sowie Beweisaussage. Das Gericht befindet nach seiner frei gebildeten Überzeugung (freie Beweiswürdigung), ob der Beweis für eine rechtserhebliche, streitige Tatsache erbracht ist oder nicht (Art. 157 ZPO).
Fein, dass du dem Gericht die endgültige Klärung überlässt.
Der von mir eingesetzte Artikel war nicht von Pro Asyl, sondern von einem Juristen, Professor für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht, der sein Handwerk versteht, einfach nochmal richtig lesen!
Das, was er schreibt, ist ganz klar der Inhalt unseres Asylrechts, das nicht beliebig frei nach Schnauze angewendet werden kann.
Nur weil wir jetzt Asylanten los werden wollen, können wir nicht einfach das Asylrecht außer Kraft setzen.
Afghanistan ist ein Folter- und Mörderstaat, sogar unsere Politiker liegen falsch, wenn sie nun meinen, man könne einfach dahin abschieben. Das ist nicht vereinbar mit dem Asylrecht.
So erklärt es dieser Prof., und damit hat er leider Recht.
Zur Debatte über Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien
Nein, @Zaunkönigin es ist nicht nebensächlich, warum ein Täter zugestochen hat.
Für die Urteilsfindung ist das juristisch interessant.
In Deutschland ist es üblich, solange von einem mutmaßlichen Täter zu sprechen, solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
Beiträge vollständig lesen hilft manchmal.
Dann befolge das bitte.
Dann befolge das bitte.
ommmmm
Ja und?
Habe ich geurteilt?
Habe ich über Schuld oder Unschuld geschrieben?
Das Gericht wird zu einer Urteilsfindung kommen.
Ob im religiösen Wahn,
ob willentlich bewusst geplant,
oder wie und warum auch immer -
es ist unbestreitbar so, dass alles was der Mensch tut, seine Wurzeln hat.
Wir ALLE sind von unserer Vorgeschichte geprägt.
Ich denke an Äußerungen von Philippe Lançon , Opfer beim Anschlag auf Charly Hebdo.
Der Fetzen" ist eine meisterliche Erzählung von dem, was Menschlichkeit vermag, man findet keine Schuldzuweisungen.
"Trotz der thematischen Härte ist es letztlich ein lebensbejahendes optimistisches Buch. [...] Seine Geschichte, die er sehr offen und tabulos mit den Lesern teilt, zeigt, dass selbst radikaler tödlicher Hass wahre Humanität nicht auslöschen kann.« Christine Gorny, Radio Bremen - Kulturwelle, 09.04.2019 "
Allerdings gehört dazu Aufarbeitung und die fängt nun mal damit an, dass man sich Gedanken macht, Fragen stellt. Dass kann man als "unausgegoren" bezeichnen - meinetwegen. Aber dann stellt doch den politischen Gedankenaustauch gleich ein.
Mareike