Innenpolitik Messerattacke in Mannheim
Aber: Ich hab jetzt fertig.
Nochmals alles gesagt....nein, da fehlt noch etwas: Abschiebungen
bereiten mir Bauchschmerzen.
Bei der Ursachensuche, liebe Lenova, kannst du mir leider nicht
behilflich sein...LOL !
Anna
Anna
da geht es mir genauso.
Mit Logik kommt man da nicht viel weiter, man kann allenfalls versuchen Fakten zur Kenntnis zu nehmen.
In diesem Fall war es ja nicht gerade ein Taschenmesser, was der Täter bei sich trug. Er kam mit einem Ziel zu dieser Veranstaltung und er hat gezielt zugestochen in der Absicht zu töten.
Er ist jetzt wegen Mord, versuchter Mord und gefähliche Körperverletzung angeklagt.
Die oberste deutsche Anklagebehörde geht von einer religiösen Motivation der Tat aus.
Mareike
Von den Gesetzen eines Rechtsstaats und dem Asylrecht scheinst du ja nicht allzu viel zu halten.
Das besagt nämlich, dass niemand, auch dann, wenn er Straftaten begangen hat, in ein Land abgeschoben werden darf, wo ihm Gefahr für Leib und Leben droht. Im übrigen gibt es auch deutsche Messerstecher.
Genauso gut wie die inhaftiert werden und hier ihre Strafe verbüßen, kann man Migranten oder Geflüchtete, die sich straffällig gemacht haben, hier im Land aburteilen.
Allein schon die Unterschiede zwischen Straftaten von Migranten und Deutschen zu machen und verschiedene Strafen für sie zu fordern, ist eigentlich rassistisch, auch wenn du es nicht wahrhaben willst.
Und jetzt empfehle ich dir mal diese Seite hier gründlich zu lesen:
Zur Debatte über Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien - Einzelfallprüfung statt „Alles oder nichts“
Zitat:
Straftaten in Deutschland sind nicht maßgeblich
Bundeskanzler Olaf Scholz begründete sein Plädoyer für Abschiebungen von Straftätern nach Afghanistan mit einer Abwägung: „In solchen Fällen wiegt das Sicherheitsinteresse Deutschlands schwerer als das Schutzinteresse des Täters“ (hier, S. 22129C). Politisch ist das nachvollziehbar, juristisch aber irrelevant. Bei Personen mit Asyl- oder Flüchtlingsstatus verlangen die Menschenrechte absoluten Schutz selbst für Terroristen. Auch die Voraussetzungen des subsidiären Schutzes und eines Abschiebungsverbots wegen schwerer Leiden richten sich einzig nach der Situation im Herkunftsland, nicht danach, wie sich jemand in der Bundesrepublik verhält.
Das ist kein Freibrief. Artikel 2 der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet Flüchtlinge, die Gesetze des Aufnahmelandes einzuhalten. Deutschland darf also Schutzberechtigte genauso bestrafen wie Deutsche. Es gibt keine Privilegien. Bei der Abschiebung geht es um die zusätzliche Frage, ob ein Ausländer, der schwere Straftaten beging, zusätzlich das Land verlassen muss. Nur das verbietet das Refoulementverbot.
Das hat nach meiner Auffassung mit dem Thread nichts zu tun, sondern ist ein anderes (viel generelleres) Thema, das sich mit diesem 'speziellen Fall' (so Generalbundesanwalt Rommel), "der sich von anderen islamistisch-geprägten Fällen unterscheide" nicht deckt.
Ich habe den Clip gesehen, wie der Polizist, der sich um eine am Boden liegende Person kümmerte, vom Täter von hinterrücks mehrfach in den Nacken gestochen wurde.
Wieso da die Scharia, die Kritik am Propheten , ursächlich eine Rolle gespielt haben soll , verstehe ich nicht.
Den Mord an dem Polizisten zum Anlass zu nehmen um zum "Kampf gegen Islamismus, Islamisten, Salafismus, die aus unseren Staat ein Kalifat machen wollen, für die nur die Scharia gilt" ist wenig weiterführend, denn gegen den militanten , fanatischen Islamismus wird ja nun nicht erst seit Mannheim 'gekämpft'.
Offensichtlich ohne 100 %-ige Erfolgsgarantie. Also gilt es nach den Schwachstellen zu suchen und entsprechende Verbesserungen vorzunehmen.
geschrieben von aixois
Das ausschlaggebende Problem hier scheint zu sein, dass nun untersucht werden muss, um was für eine islamistische Attacke es sich hier in Mannheim handelt. Und wie dieser Fall sich nun von anderen islamistisch-geprägten Fällen unterscheidet. Ist die Art der islamistischen Prägung das Ausschlaggebende, besonders für die Familie des getöteten Polizisten, die im Video sehen kann, wie der Mann das Messer schwingt oder wird - wahrscheinlich - daran das Strafmass bemessen und womöglich nach mildernden Umständen gesucht.
Aixois schreibt und das ist richtig, gegen den militanten, fanatischen Islamismus wird nicht erst seit Mannheim gekämpft. Und deshalb ist der Ansatz, islamistische Gefährder nicht in Deutschland zu belassen, mMn richtig.
Und was die Scharia angeht, die hat schon ihren Anteil, wenn ich an die sog Ehrenmorde an Familienmitgliedern denke oder wenn Betreffende allein ihre persönliche Ehre mit dem Messer verteidigen wollen.
"In diesem Fall war es ja nicht gerade ein Taschenmesser, was der Täter bei sich trug. Er kam mit einem Ziel zu dieser Veranstaltung und er hat gezielt zugestochen in der Absicht zu töten."
Mareike
Dieses Im-Trüben-Fischen ist wirklich unerträglich und in höchstem Maße unseriös.
Niemand kennt bisher die Beweggründe dieses Mannes, niemand weiß, ob er aus islamistischen Gründen oder weil ihm die Nerven durchgegangen sind, zugestochen hat. Oder was sonst ihn ihn dazu getrieben hat.
Ich stelle fest, dass ich hier mehrmals täglich darauf hinweisen muss, das wir in einem Rechtsstaat leben. Und in einem Rechtsstaat sind solche Vorverteilungen juristisch schon mal gar nicht haltbar.
Lasst die Juristen und die Kriminalisten ihre Arbeit machen, statt ungeprüft die Behauptungen eines Drecksblatts zu übernehmen (damit meine ich natürlich nicht dich, Lenova, sondern andere, die sich hier schon wieder übeschlagen mit ihren unbewiesenen Hypthesen).
Dieses Im-Trüben-Fischen ist wirklich unerträglich und in höchstem Maße unseriös.
Niemand kennt bisher die Beweggründe dieses Mannes, niemand weiß, ob er aus islamistischen Gründen oder weil ihm die Nerven durchgegangen sind, zugestochen hat. Oder was sonst ihn ihn dazu getrieben hat.
Ich stelle fest, dass ich hier mehrmals täglich darauf hinweisen muss, das wir in einem Rechtsstaat leben. Und in einem Rechtsstaat sind solche Vorverteilungen juristisch schon mal gar nicht haltbar.
Lasst die Juristen und die Kriminalisten ihre Arbeit machen, statt ungeprüft die Behauptungen eines Drecksblatts zu übernehmen (damit meine ich natürlich nicht dich, Lenova, sondern andere, die sich hier schon wieder übeschlagen mit ihren unbewiesenen Hypthesen).
Was kann ein Mann vorhaben, der mit einem Messer einem anderen am Boden knieenden Mann mehrmals von hinten in den Nacken sticht?
Kann schon sein, dass Juristen bei der Urteilsfindung Formulierungen finden werden, wir werden es erfahren.
Drecksblatt ist.
Jetzt weiß ich mehr.
Wenn ich sehe, wie z.B. meine Nachbarin erstochen wird und
kenne den Täter, weiß wer er ist, heißt es rein juristisch
betrachtet: " Der mutmaßliche Täter ". Das ist korrekt.
Aber wenn ich sage, der Mörder war der Herr Bock, ich habe
es gesehen, ist das auch korrekt, denn ich bin eine Bürgerin
und nicht Teil der Judikative.
Bei der Tagesschau wird auch vom " mutmaßlichen Täter "
gesprochen. Finde ich o.k.
Aber ich bin auch nicht die Tagesschau.
Der " mutmaßliche Täter " hat das Recht vor Gericht zu schweigen.
Kann sein, dass das " Warum? " folglich nie geklärt wird und sich jede
denken kann, was sie will..
Anna
Ich sehe hier auch nur den Weg einer Abschiebung und im Vorfeld von Einreisekontrollen, bin mir bewusst, dass dies nur lückenhaft möglich ist, aber auch, dass dies zu Ungerechtigkeiten gegenüber den "Tätern" führen kann.
MarkusXP
Ja, ad hoc sehe ich keinen anderen Lösungsversuch.
Nichts desto Trotz werden wir uns weltweit überlegen müssen wie mit diesen ganzen Gewaltopfern umgegangen und ihnen auch geholfen werden kann.
Alleine die jungen Männer die als Kind zu Soldaten gemacht wurden - und als Abhärtung möglicher Weise auch noch Freunde/Familie töten mussten. Woher sollen diese Menschen soziale Kompetenzen entwickelt haben? Wie kann man von ihnen erwarten, nie durch Trigger auszurasten?
Neben den bekannten afrikanischen Ländern werden Kinder auch im Libanon, Libyen, Jemen, Syrien, Irak, Israel / Palästina, Libanon, Afghanistan (und vermutlich gibt es da noch einige mehr) zwangsrekrutiert. Es ist davon auszugehen, dass wir hier einige davon beherbergen.
Und man ist sich der Problematik bewusst:
Ich zitiere:Kindersoldatinnen und -soldaten auf der Flucht | Kinder- und Jugendmigration | bpb.de
Es gibt keine Zahlen und Daten über geflüchtete Kindersoldaten (m/w) oder von Zwangsrekrutierungen bedrohte Jugendliche, die in den letzten Jahren in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind. Asylgründe werden wegen des damit verbundenen Mehraufwands nicht statistisch erfasst.
Das Katholische Jugendsozialwerk schätzte 2009, dass von den damals 3.000 bis 5.000 hier lebenden ca. 100 bis 200 Erfahrungen als Kindersoldaten gemacht hatten. Aber auch ältere, ehemalige Kindersoldaten und diejenigen unter den Flüchtlingen, die keinen Asylantrag stellen, werden nicht erkannt.
Bei Anhörungen im Asylverfahren werden "kinderspezifische Fluchtgründe" besonders beachtet. Zu diesen gehört "die Zwangsrekrutierung als Kindersoldat". Sollten Asylbewerberinnen und –bewerber glaubhaft machen können, dass sie als Kindersoldaten gedient haben oder Zwangsrekrutierungen ausgesetzt waren, kann das im Asylverfahren dazu beitragen, dass ein Schutzstatus gewährt wird. Das gilt für (unbegleitete) minderjährige Geflüchtete ebenso wie für volljährige Antragsteller. Viele Betroffene trauen sich jedoch nicht, sich als Kämpferinnen und Kämpfer zu outen. Scham über begangene Gewalttaten, Angst vor Verfolgung durch die von ihnen verlassene Gruppe oder vor einer angenommenen Bestrafung durch die deutsche Justiz spielen hier eine Rolle.
Doch wäre eine Erfassung von geflohenen Kindersoldatinnen und -soldaten für ihre Resozialisierung wichtig. So könnte gezielter auf die spezifischen Bedürfnisse der Betroffenen eingegangen werden. Beispielsweise könnten auf sie zugeschnittene psychotherapeutische Angebote und spezifische Integrationsprogramme effizient koordiniert und bedarfsgerecht umgesetzt werden.
Nicht jeder Afghane ist automatisch Flüchtling mit Schutzstatus, wenn nicht einer d. u. stehenden Gründe geltend gemacht und anerkannt wurden.
"Als politisch verfolgt gilt eine Person, wenn sie im Herkunftsstaat einer schweren Verletzung ihrer Menschenrechte ausgesetzt wäre – aufgrund ihrer Rasse, Nationalität, politischen Überzeugung, Religion oder ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe."
"Der Status „subsidiärer Schutz“ greift, wenn im Heimatland des Betroffenen bewaffnete Konflikte stattfinden. Nur wenige Flüchtlinge erhalten in Deutschland das sogenannte „große Asyl“ gemäß dem deutschen Grundgesetz. Deutlich mehr erhalten als sogenannte „Konventionsflüchtlinge“ hierzulande Asyl."
Dies gilt für alle Länder, sofern sie nicht zu den "sicheren Länder" gehören.
Für Afghanistan hat man seit Machtübernahme der Taliban die Abschiebungen ausgesetzt, nicht aufgehoben, d.h. natürlich können Straftäter wieder abgeschoben werden, wenn die Bundesregierung die Abschiebungen mit Abkommen sei es über 3. Staaten oder mit dem Herkunftsland klärt und den Straftäter keine Maßnahmen wie Folter oder Hinrichtung drohen.
Nicht abgeschoben werden Straftäter die nach der Einbürgerung straffällig wurden, denn dann sind sie lt. Gesetz deutsche Bürger, die in Deutschland ihre Gefängnisstrafe absitzen müssen. Damit ist die Frage nach der Handhabung deutschen Straftäter beantwortet.
Ob Pro Asyl dafür oder dagegen ist, dürfte für die Bundesregierung nicht entscheident sein.