Innenpolitik Messerattacke in Mannheim
Friedensfreund,Wenn er behauptet, aus dem Land XYZ zu kommen, dann wird ihm eben ein Ersatzpass des Landes XYZ ausgestellt. Zuständig dafür wäre die Botschaft des Landes XYZ. Sollte er dann die Asylkriterien nicht erfüllen, oder Straftaten begehen, muss er nach XYZ zurück, ob das XYZ will oder nicht.
der Asylbewerber muss doch nur an der Grenze seinen Pass entsorgen, und dann behaupten, er sei aus einem Land XYZ. Wer will ihm denn so locker, wie das hier vorgeschlagen wird, beweisen, das er z.B. aus Afghanistan kommt? Und dass Afghanistan, Syrien usw. nur Leute wieder aufnehmen (falls überhaupt!), von denen man nachweisen kann, dass sie auch Bürger jenes Landes gewesen sind, ist doch einsichtig.
Die werden sich hüten, "auf Verdacht" einen neuen Passs auszustellen. Und "ob das XYZ will oder nicht" kann ich nur als Scherz auffassen. Wie wollen wir dieses Land zwingen? Sollen wir dort einmarschieren...
Sorry, mein Guter, aber Deine Vorschläge in dieser Sache sind nicht durchdacht und gehen rasant an der Realität vorbei.
DW
Ein Ersatzpass wird nicht so ohne Weiteres ausgestellt. Da kann sich das Herkunftsland stur stellen. Das kann mitunter lange dauern.
In einem Rechtsstaat gibt es für eine Abschiebung Hürden.
Warum wohl wird sich um Rückführungsabkommen bemüht.
Ein Ersatzpass wird nicht so ohne Weiteres ausgestellt. Da kann sich das Herkunftsland stur stellen. Das kann mitunter lange dauern.
Vor allem, wenn nicht klar ist und nicht nachgewiesen werden kann, woher der Bewerber genau kommt. Welches Land will man da verpflichten, einen neuen Pass auszustellen?
DW
Du umgehst das praktische Problem.
Was meinst du denn mit "zurückgebracht"?
Wie geht das vor sich?
Bin gespannt. Nicht nur schreiben Flugzeug. Sondern wie durch eine Passkontrolle.
lupus
Vor allem, wenn nicht klar ist und nicht nachgewiesen werden kann, woher der Bewerber genau kommt.
Genauso ist es, erzählen können sie viel. Die Herkunftsländer vermissen offenbar niemanden, führen wohl auch keine Statistiken und sonstige Nachweise über ihre Bevölkerung. Sie packen ihre Sachen und gehen und niemand weiß, woher und wohin. Was ist das für eine Situation.
Alles in allem eine schlimme Situation für das so ordnungsliebende Deutschland. Ganz zu schweigen von kriminellen Aktivitäten wie aktuell geschehen.
Du umgehst das praktische Problem.Da wird ein Rechtsstaat schon seine Möglichkeiten haben. Ein Sondervisum für das Zielland bspw. dass aber sind nachgelagerte Probleme, wichtig ist das setzen von Prioritäten, und die müssen besagen, dass derjenige, der sich unberechtigt in unserem Land aufhält, und vom Staat die Aufforderung erhalten hat, es zu verlassen, es auch verlassen muss. Das muss oben stehen und drunter, das wie.
Was meinst du denn mit "zurückgebracht"?
Wie geht das vor sich?
Bin gespannt. Nicht nur schreiben Flugzeug. Sondern wie durch eine Passkontrolle.
lupus
Da wird ein Rechtsstaat schon seine Möglichkeiten haben ,schreibst du.
Meinst du? Kennst du was ?
"Ein Sondervisum für das Zielland " da hab ich keine Kenntnisse, aber kann Deutschland wirklich ein Visum für irgendein Land ausstellen und das Visum regelt die Einreise? Ich hab keine Ahnung
Das kommt mir vor wie ein Stalinausspruch: Ist die politische Linie einmal vorgegeben, entscheidet die Organisation alles. 😁 (soll er gesagt haben)
lupus
Ganz so hart, wie "Väterchen Stalin" würde ich es nicht formulieren, dennoch muss wie in jedem Bereich zunächst mal das Ziel formuliert, und anschließend die Maßnahmen getroffen werden, die diese Zielstellung erreichbar machen. Wie überall müssen auch hier Prioritäten gesetzt werden.
Beispiel Wohnungsbau: wenn festgestellt wird, dass bspw. 1 Millionen Wohnungen gebaut werden müssen, weil diese fehlen, dann muss unsere Regierung das auch so festlegen und das Bundesbauministerium mit der Ausführung beauftragen. Wohnen ist ein Menschenrecht, deshalb darf man es nicht profitorientierten Immobilienfirmen überlassen, ob und wieviel und wann diese gebaut werden.
Wenn die Mütter und Väter des GG damals ebenso kleinmütig und zögerlich gehandelt hätten, wie heute die Verantwortlichen für die Rückführung abgelehnter oder straffällig gewordener Asylbewerber, dann würden sie heute noch an den Ausführungen dieses Gesetzbuches feilen.
Ein Sondervisum für das Zielland bspw.
Ein Visum kann nur das Land ausgeben, in welches jemand einreist. Jemand, der von D aus abgeschoben werden soll, wird sicherlich kein Visum von einem Drittland erhalten, wenn dieses den Abzuschiebenden nicht aufnehmen möchte. Einflussmöglichkeiten auf die Visavergabe von Drittländern haben wir nicht.
DW
Ein Sondervisum für das Zielland bspw.
Ein Visum kann nur das Land ausgeben, in welches jemand einreist. Jemand, der von D aus abgeschoben werden soll, wird sicherlich kein Visum von einem Drittland erhalten, wenn dieses den Abzuschiebenden nicht aufnehmen möchte. Einflussmöglichkeiten auf die Visavergabe von Drittländern haben wir nicht.
DW
wir hätten lediglich die Möglichkeit Menschen ohne Ausweispapiere die Einreise zu verweigern.