Innenpolitik Krankenhausreform
..und deswegen will Herr Lauterbach die Länderkammer umgehen..?Ist das so?Laß es sein. Hier ist nur willkommen der diesem Gesetz zustimmt - mit all seinen vielen Unzulänglichkeiten. Hauptsache das Gesetz wird gelobt - für die Menschen ist der Bestatter doch zuständig.
Und schon ist die Spreu vom Weizen getrennt..!
Wo bleibt denn die Grundbildung für politisches Wissen?
Wenn vorhanden, wüsste man zumindest,dass ein Gesetzesentwurf wie jener von Herrn Lauterbach für eine etwaige Krankenhausreform noch kein Gesetz ist.
Will der Bundesgesundheitsminister die "Länderkammer" ? umgehen?
Das Grundgesetz regelt, wann der Bundesrat einem Gesetz zustimmen muss ( Zustimmungsgesetz). Alle Gesetze, die nicht einem der dort genannten Bereiche zugeordnet werden können, sind Einspruchsgesetze.
"Was den weiteren Zeitplan des Gesetzgebungsprozesses anbelangt, so muss die Bundesregierung den Gesetzentwurf nach dem Kabinettsbeschluss dem Bundesrat zuleiten, bevor sie ihn in den Bundestag einbringen kann. Üblicherweise hat der Bundesrat sechs Wochen Zeit, um zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. In besonders eilbedürftigen Fällen kann diese Frist allerdings auch verkürzt werden. Im Falle des KHVVG ist eine solche Eilbedürftigkeit von der Bundesregierung unterstellt worden; der eigentliche Zweck dahinter ist, die erste Lesung des Regierungsentwurfs im Bundestag noch vor der Sommerpause stattfinden zu lassen, damit das Gesetz noch bis Jahresende in Kraft treten kann. Ob dieser Zeitplan aufgeht, dürfte maßgeblich von den Ländern abhängen, die im Vorfeld massive Kritik an dem Referentenentwurf und folglich dem Kabinettsentwurf geäußert haben und sich im Ergebnis durch den Gesundheitsminister übergangen fühlen. Sie haben die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde einzulegen oder auch den Vermittlungsausschuss anzurufen und könnten dadurch den weiteren Gesetzgebungsprozess wesentlich verzögern oder in Teilpunkten gar zu Nichte machen."
Gar nicht so einfach mitschreiben zu wollen.
Lenova
Lauterbach will ja als nächstes die Budgetierung bei den sog.
" Hausärzten " abschaffen.
Kam gestern im Fernsehen.
Meine Partnerin lachte da nur höhnisch auf.
Viele sog. " Hausärzte " sind im Grunde genommen " Fachärzte für
Allgemeinmedizin ". Das ist die längste Facharztausbildung.
Meine Partnerin musste nach dem gesamten Medizinablauf noch
fünf Jahre diese Facharztausbildung absolvieren.
( Ich glaube, heute sind es sogar sechs Jahre)
Um dann unter dem Label " Hausarzt " die miesesten Bedingungen
zu haben. Kein Wunder, das dies kaum noch einer will. !
Also: Die Budgetierung bedeutet, du bekommst als Hausärztin ein
bestimmtes Budget und wenn du dieses überschreitest, dann arbeitest
du umsonst.
Wenn also 25 Patienten nach Ausschöpfung des Budget zu dir in
die Praxis kommen, kannst du sie entweder nach Hause oder zu einem
anderen schicken oder sie behandeln, ohne Vergütung !
Wenn ich damals hörte, was sie bekommt, wenn sie einen Hausbesuch
macht. Ich sag mal so: Der Schlüsseldienst verdiente 10 Mal so viel.
Vom Klempner mal ganz zu schweigen.
Und wenn sie ein ganzes Wochenende " Hintergrunddienst " machen
musste, gab es dafür rein gar nichts. Damals. Ich glaube heute gibt es
50 Euro. Für das gesamte Wochenende.
Und jetzt wird sich gewundert, warum und wieso, besonders auf dem
Land die Hausarztpraxen nicht neu besetzt werden können.
Von diesem ganzen unsäglichen Abrechnungssystem für Hausärzte
will ich gar nicht erst anfangen.......
Am besten war immer ein Verhältnis von mindestens 70 zu 30.
Also 30% Privatpatienten ( da kann alles abgerechnet werden, auch ein Gespräch, welches 20 Minuten dauert ) und 70 % Kassenpatienten..
Anna
" Hausärzten " abschaffen.
Kam gestern im Fernsehen.
Meine Partnerin lachte da nur höhnisch auf.
Viele sog. " Hausärzte " sind im Grunde genommen " Fachärzte für
Allgemeinmedizin ". Das ist die längste Facharztausbildung.
Meine Partnerin musste nach dem gesamten Medizinablauf noch
fünf Jahre diese Facharztausbildung absolvieren.
( Ich glaube, heute sind es sogar sechs Jahre)
Um dann unter dem Label " Hausarzt " die miesesten Bedingungen
zu haben. Kein Wunder, das dies kaum noch einer will. !
Also: Die Budgetierung bedeutet, du bekommst als Hausärztin ein
bestimmtes Budget und wenn du dieses überschreitest, dann arbeitest
du umsonst.
Wenn also 25 Patienten nach Ausschöpfung des Budget zu dir in
die Praxis kommen, kannst du sie entweder nach Hause oder zu einem
anderen schicken oder sie behandeln, ohne Vergütung !
Wenn ich damals hörte, was sie bekommt, wenn sie einen Hausbesuch
macht. Ich sag mal so: Der Schlüsseldienst verdiente 10 Mal so viel.
Vom Klempner mal ganz zu schweigen.
Und wenn sie ein ganzes Wochenende " Hintergrunddienst " machen
musste, gab es dafür rein gar nichts. Damals. Ich glaube heute gibt es
50 Euro. Für das gesamte Wochenende.
Und jetzt wird sich gewundert, warum und wieso, besonders auf dem
Land die Hausarztpraxen nicht neu besetzt werden können.
Von diesem ganzen unsäglichen Abrechnungssystem für Hausärzte
will ich gar nicht erst anfangen.......
Am besten war immer ein Verhältnis von mindestens 70 zu 30.
Also 30% Privatpatienten ( da kann alles abgerechnet werden, auch ein Gespräch, welches 20 Minuten dauert ) und 70 % Kassenpatienten..
Anna
Ich wohne in einer Gemeinde mit ca 5000 Einwohnern. Bei uns praktizieren 10 Ärzte der verschiedensten Fachrichtungen. Gut ist, dass die alle noch relativ jung sind, denn das ist die grösste Gefahr für Gegenden mit jetzt schon schlechter, medizinischer Infrastruktur.
Und jetzt wird sich gewundert, warum und wieso, besonders auf dem
Land die Hausarztpraxen nicht neu besetzt werden können.
Wenn die alle in Rente gehen (ein Grossteil ist bereits über 60 Jahre alt) und niemanden finden,d er ihre Praxis übernehmen will, wird diese einfach ersatzlos gestrichen.
Es gibt auch immer mehr ÄrztInnen in Gegenden mit höherer Kaufkraft, die reine Privatpraxen sind, auch weil sie sich die Bürokratie mit den Krankenkassen nicht mehr antun wollen.
Auch das ist ein Grund für sinkende Ärztedichte.
Viele junge ÄrztInnen tendieren deshalb auch zu Jobs in Krankenhäusern (wo sie ebenfalls dringend gesucht werden) bzw. in sog. Ärzte-Verbünden. Also Gesundheitszentren mit unterschiedlichen Fachrichtungen plus einer Apotheke im Haus.
Im Nachbarort haben wir ein solches Gesundheitszentrum - meist sind es Dependancen von Ärzten,die ihre Hauptpraxis anderswo angesiedelt haben.
Es hat also - wie immer immer Leben - unterschiedliche Gründe und es ist gut ,dass sich Herr Lauterbach drum kümmert. Denn die Probleme bestehen nicht erst seit einigen Monaten, sondern seit vielen Jahren. Und auch die Veralterung der bestehenden ÄrztInnen ist seit längerem absehbar. Olga
Wann lernen Sie es eigentlich endlich mal, Ihre Argumentation nicht mit Behauptungen und falschen Fakten zu unterfüttern, sondern schlicht Tatsachen zu beschreiben? Macht ein wenig mehr Arbeit, diese zu eruieren, wäre aber seriöser und glaubwürdiger. Olga..und deswegen will Herr Lauterbach die Länderkammer umgehen..?Laß es sein. Hier ist nur willkommen der diesem Gesetz zustimmt - mit all seinen vielen Unzulänglichkeiten. Hauptsache das Gesetz wird gelobt - für die Menschen ist der Bestatter doch zuständig.Ist das so?
Und schon ist die Spreu vom Weizen getrennt..!
Wo bleibt denn die Grundbildung für politisches Wissen?
Wenn vorhanden, wüsste man zumindest,dass ein Gesetzesentwurf wie jener von Herrn Lauterbach für eine etwaige Krankenhausreform noch kein Gesetz ist.
Ich wohne in einem Dorf mit 2.700 Einwohner. Hier ist der " Hausarzt ".
Er ist aber für weitere 12 Dörfer zuständig.
Meine Partnerin hat fast 40 Jahre als Ärztin gearbeitet. Die meiste Zeit in eigener Praxis.
In der ganzen Zeit hieß es: Wir müssen unbedingt die " Hausärztliche
Versorgung stärken ".
Passiert ist nichts.
Die höchsten Honorare gingen an die Orthopädie und an die
Radiologie.
Gestern kam auch im Fernsehen, dass sie die Studienplätze für Medizin
ausbauen wollten. Passiert ist diesbezüglich auch nichts.
Ein Studienplatz für Medizin ist naturgegeben viel teurer als für z.B. Germanistik.
Die Plätze in den Laboren wurden damals nach Stunden vergeben.
Sie bekam dann die Zeit 22.30h-1.30h oder 4.30-6.30h. Nicht immer,
aber auch nicht selten.
Weiß natürlich nicht, ob die Unis diesbezüglich heute besser ausgestattet
sind.
Du musst natürlich auch in die Pathologie. Da wurden auch Zeiten
vergeben, das konnte sich nicht ausgesucht werden.
Auch da habe ich keinerlei Kenntnis, ob diesbezüglich massiv nachgebessert worden ist.
Ich glaube bei der Vergabe hat es sich etwas verbessert. Es zählt nicht
mehr nur der entsprechende NC. Du kannst auch mit einer 2,4
eine super Ärztin werden.
Anna
Er ist aber für weitere 12 Dörfer zuständig.
Meine Partnerin hat fast 40 Jahre als Ärztin gearbeitet. Die meiste Zeit in eigener Praxis.
In der ganzen Zeit hieß es: Wir müssen unbedingt die " Hausärztliche
Versorgung stärken ".
Passiert ist nichts.
Die höchsten Honorare gingen an die Orthopädie und an die
Radiologie.
Gestern kam auch im Fernsehen, dass sie die Studienplätze für Medizin
ausbauen wollten. Passiert ist diesbezüglich auch nichts.
Ein Studienplatz für Medizin ist naturgegeben viel teurer als für z.B. Germanistik.
Die Plätze in den Laboren wurden damals nach Stunden vergeben.
Sie bekam dann die Zeit 22.30h-1.30h oder 4.30-6.30h. Nicht immer,
aber auch nicht selten.
Weiß natürlich nicht, ob die Unis diesbezüglich heute besser ausgestattet
sind.
Du musst natürlich auch in die Pathologie. Da wurden auch Zeiten
vergeben, das konnte sich nicht ausgesucht werden.
Auch da habe ich keinerlei Kenntnis, ob diesbezüglich massiv nachgebessert worden ist.
Ich glaube bei der Vergabe hat es sich etwas verbessert. Es zählt nicht
mehr nur der entsprechende NC. Du kannst auch mit einer 2,4
eine super Ärztin werden.
Anna
Ich habe irgendwo gesehen oder gelesen,dass ländliche Gemeinden Studienplätze per Stipeniat finanzieren und der bzw die betreffenden jungen Ärztinnen sich dann auf min. 5 Jahre für diese Gemeinde verpflichtet müssen, Praxis und Grundausstattung wird gestellt. Wurde das schon umgesetzt
Ich habe irgendwo gesehen oder gelesen,dass ländliche Gemeinden Studienplätze per Stipeniat finanzieren und der bzw die betreffenden jungen Ärztinnen sich dann auf min. 5 Jahre für diese Gemeinde verpflichtet müssen, Praxis und Grundausstattung wird gestellt. Wurde das schon umgesetztDiese Prozedere sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
In Bayern wird bereits jungen Menschen, die vor dem Abitur stehen, aber dieses nicht innerhalb des gültigen Numerus Clausus abschliessen werden, angeboten,d ass sie trotzdem Medizin studieren können.
(Das wäre ja sonst nicht möglich, da der Numerus Clausus sehr streng ist).
Sie müssen sich dann aber schon in diesem Stadium verpflichten, später mindestens 10 Jahre lang in einer Gegend mit schwacher, mediznischer Infrastruktur und hohem Ärztemangel zu arbeiten.
Sie erhalten auch Praxiseinrichtungen nicht umsonst, weil diese meist vorhanden sind - Ärzte,die in Rente gehen, wollen ja Nachfolger für ihre eingeführten Praxen.
Auch ein Stipendium ist in Deutschland nicht nötig, weil man bei uns kostenlos studieren kann.
Die Nachfrage nach diesem Angebot ist nicht sehr hoch. Das hängt aber auch damit zusammen, dass nicht nur ältere Ärzte ausscheiden, sondern auch damit ,dass immer weniger junge Leute auf den Markt kommen - d.h., wir haben Fachkräftemangel in vielen Bereichen. Olga
Danke Olga. Ja ... es sind einfach keine jungen Nachwuchskräfte da. Bleibt zu hoffen,dass man Meditzinerinnen die als Flüchtling ins Land kommen, die Hürden für eine Anerkennung ihrer Promotion bzw ihres laufenden Studiums nicht zu hoch legt.
Er möchte es gerne, weil in den Ländern über genau dieses Gesetz halt auch anders berwertet wird und er es so wohl nicht durchbekommt...und deswegen will Herr Lauterbach die Länderkammer umgehen..?Ist das so?Laß es sein. Hier ist nur willkommen der diesem Gesetz zustimmt - mit all seinen vielen Unzulänglichkeiten. Hauptsache das Gesetz wird gelobt - für die Menschen ist der Bestatter doch zuständig.
Und schon ist die Spreu vom Weizen getrennt..!
Wo bleibt denn die Grundbildung für politisches Wissen?
Wenn vorhanden, wüsste man zumindest,dass ein Gesetzesentwurf wie jener von Herrn Lauterbach für eine etwaige Krankenhausreform noch kein Gesetz ist.
Will der Bundesgesundheitsminister die "Länderkammer" ? umgehen?
Das Grundgesetz regelt, wann der Bundesrat einem Gesetz zustimmen muss ( Zustimmungsgesetz). Alle Gesetze, die nicht einem der dort genannten Bereiche zugeordnet werden können, sind Einspruchsgesetze.
Lenova
Da hilft es auch nicht wenn man es so gerne "..durchbeten.." möchte. Ich sehe nur die Probleme die ungelöst bleiben und alles zum Nachteil der Älteren die nicht mehr so 'mobil' sind.
Danke Olga. Ja ... es sind einfach keine jungen Nachwuchskräfte da. Bleibt zu hoffen,dass man Meditzinerinnen die als Flüchtling ins Land kommen, die Hürden für eine Anerkennung ihrer Promotion bzw ihres laufenden Studiums nicht zu hoch legt.Man kann auch sehr junge Geflüchtete, die noch nicht studiert haben, so fördern und ausbilden, dass sie diesen Weg gehen wollen. Das hätte dann auch den Vorteil,dass unsere Sprache schneller erlernt würde.
Das reine Studium dauert ca 6 Jahre; dann folgen praktische Jahre und Staatsexamina. Anschliessend eine 6-jährige Facharztausbildung plus meist noch Promotion. Da kommen sehr schnell bis zu 15 Jahre zusammen. Aber in dieser Zeit kann man schon praktizieren oder auch in einer Praxis, die man evtl. später übernehmen möchte, hospitieren.
ABer das grosse Problem ist natürlich ,dass auch Mediziner nicht nur bei uns gesucht werden - sondern in allen wohlhabenden Staaten weltweit. Und wenn noch die Sprachbarriere besteht, entscheiden sich junge Ärzte dann für Länder, wo z.B. Englisch die Hauptsprache ist und nicht Deutsch.
Auch wer sich z.B. dem NC-Verfahren mit langjähriger Verpflichtung in einer deutschen Landpraxis nicht aussetzen will, geht oft einen anderen Weg. Es gibt ja Länder wie z.B. Österreich, Rumänien, Bulgarien usw., wo es keinen NC gibt und man auch mit schlechterer Abi-Note studieren kann. Die Abschlüsse erscheinen zwar dann in den Dokumenten - und müssen, wenn jemand dann wieder in Deutschland arbeiten möchte, ebenfalls anerkannt werden. Olga