Innenpolitik Kostenfaktor, Risikogruppe, Rentner oder Helfer in der Not.???
Hallo Bias
es ging um eine Höchstrente in der regulären Altersrente.
Leider kann ich deine Bemerkung dazu nicht recht deuten. Leider!
lupus
Kann ich verstehen, Lupus, denn was da steht entzieht sich jeglicher Deutung - es steht halt da.
Komm gut durch den Tag
Rosenb. eine Begrenzung nach oben ist immer der erste Schritt.Das Ungleichgewicht bei den prozentualen Rentenerhöhungen stört mich auch gewaltig.
Aber wir haben ja schon eine Absicherung nach Unten.
Als meine Frau den Rentenbescheid bekam, lag dort ein Hinweisblatt zur Grundrente dabei und wie sie vorgehen muss.
Aber in meiner ganzen Zeit hier im ST hab ich bei solchen Themen immer folgenden Vorschlag gemacht, Rentenerhöhung alle paar Jahre mal in Summe zu erhöhen. Und dann für alle gleich, das würde echt was bringen als alle Zusatzprogramme die oft nichts bringen weil oft arme alte Rentner sie nicht nutzen.
Manche erhalten 250 Euro Rentenerhöhung manche 3 Euro, so mal als Gleichniss ohne Wert gesehen.
Da wäre eine Rentenerhöhung für alle 50 Euro doch besser, oder.
Ich weiss das jetzt der Einwand kommt aus Bayern, ist nicht machbar
Ich denke das kann der Bundestag und Rat schnell durchführen hat er ja bewiesen. Alle paar Jahre eine SONDER ANPASSUNG.
In Verhandlungen der Gewerkschaften wird oft für die unteren Lohngruppen ein bestimmter Betrag verhandelt. 3% Lohnerhöhung wirkt sich eben bei einem Stundenlohn von 12 Euro nicht so aus, dass die Familie ein Mehreinkommen hat, das die wirtschaftliche Lage verbessert.
Diese Lösung eines Mindestsockelbetrages bei Rentenerhöhungen fände ich gerechter. Da der Rentenversicherung sehr viele zusätzliche Leistungen vom Bund aufgebürdet wurden, die sicher nicht gänzlich vom Bundeszuschuss abgedeckt werden, muss auch dieser Sockelbetrag vom Bund bezuschusst werden und kann beschlossen werden. Ich wüsste nicht, was dagegen spricht.
........ Man darf nicht vergessen, man bekommt das nur zurück was man einbezahlt hat, das ist auch in den Nachbarländer von DE so.Auch die Schweiz ist ein (wenn auch nur kitzekleines) Nachbarland von D. Bei uns ist es aber so: Jede(r) bildet mit seinen/ihren Lohnabzügen den eigenen Stock, aus dem dann mit einem bestimmten Umwandlungssatz die Jahresrente errechnet wird, die aber auch ein durchschnittliches Lebensalter resp. durchschnittliche Bezugsjahre beinhaltet. Erreicht der Rentner dieses durchschnittliche Alter oder gar drüber, hat er/sie Glück. Denn ab da werden diejenigen Gelder ab "Zentralstock" genommen, die sich durch das Lebensalter der vorher sterbenden Rentner*innen gebildet hat. Ich selber lebe also bereits seit etwa 4 Jahren "übere meine Verhältnisse". Hat einer besondeers Pech, stirbt er einen Tag nach der Pensionierung, - und seine angehäuften Gelder fallen in den "Stock". Aber dann kann er sich im Jenseits immerhin darüber freuen, dass dank ihm dort unten einer "übere seine Verhältnisse" leben darf. Das ist etwa so wie bei Organspenden, bei denen ja immer einer Glück und einer Pech hat. Nur dass diese (im Moment noch) freiwillig ist, das verfallene Rentengeld aber Gessamtarbeitsvertrag-lich geregelt und vom Volk abgesegnet!
Phil.
Hallo BiasHier mal ein Beispiel.
es ging um eine Höchstrente in der regulären Altersrente.....geschrieben von lupus
Da kommt der Knackpunkt Lupus,(2018) liegt diese Beitragsbemessungsgrenze für die alten Bundesländer (West) bei monatlich 6.500 Euro bzw. 78.000 Euro im Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze für die neuen Bundesländer (Ost) beläuft sich auf monatlich 5.800 Euro bzw. 69.600 Euro im Jahr.Geteilt durch das Durchschnittsentgelt von 37.873 Euro (West) ergibt das etwa 2,06 Entgeltpunkte.
Entgeltpunkte und da zahlen im Verhältniss die Bergleute (Sonderregel) wesentlich mehr ein
und erhalten auch mehr Entgeltpunkte.
Eine Grenze für die Rente ansich gibt es nicht, wohl aber eine Grenze wie oben, Beitragsbemessungsgrenze.
Wer jetzt länger arbeitet bekommt auch eine höhere Rente.
Bei steigendem "Altenquotient" ist das Umlageprinzip in Frage zu stellen.
Es ist ein Unterschied, ob 6 Erwerbstätige für die Rente eines Ruheständlers arbeiten oder nur 3.
Zusätzlich sind die Rentner am wachsenden Wohlstand der Gesellschaft zu beteiligen.
Trotz der Pandemie gab es 2020 eine Rentenerhöhung 3,4 West etwas über 4 Ost.
Es handelt sich jetzt schon um Beitragssätze für die arbeitende Bevölkerung von über 18%.
diese werden auf 22-24% steigen.
hier kann auch über das Kapitaldeckungsprinzip geredet werden, in das jede Generation einzahlt oder jeder Einzelne fürs Alter anspart.
Hallo Glow, wie definierst du denn wachsenden Wohlstand der Gesellschaft,
Zusätzlich sind die Rentner am wachsenden Wohlstand der Gesellschaft zu beteiligen.
Trotz der Pandemie gab es 2020 eine Rentenerhöhung 3,4 West etwas über 4 Ost.
geschrieben von Glow
bei überprortionanen Steigerungen im Mieten-Bereich.
Du weisst ja sicher auch, dass dieser Posten mittlerweile der grösste ist,
im Budget eines Arbeiters, Angestellten und Beamten, zumindestens hier in Deutschland.
Ich denke eher an den fallenden Wohlstand.
Mit Rentenerhöhungen ist erstmal Schluss, das wurde ja schon beschlossen.
Wenn die Löhne steigen, werden im Folgejahr die Renten angehoben, diese Dynamisierung dient der Beteiligung der Rentner am Wohlstand.
Jetzt werden die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie uns treffen, die sich auch auf die Rentenversicherung durchschlagen.
Geringerer Anstieg oder Nullrunden sind zu befürchten.
Das heißt nicht, dass die heutigen Rentenzahlbeträge sinken. Gesetze verhindern das.
Das Rentenniveau sinkt, sprich das Verhältnis von Durchschnittsrenten zu Durchschnittseinkommen.
1990 55% bis jetzt bei knapp 48%.
Zukünftige Rentner haben immer mehr das Nachsehen und sollten hier Vorsorge treffen um mindestens diese Differenzen auszugleichen.
Dieses Umlageverfahren (von der Hand in den Mund leben), kann allenfalls noch als Sockel für künftige Rentengenerationen dienen, die Front müssen Kapitaldeckungsverfahren bilden.
Nicht schlecht
rechne mal (mühevoll) den Fall
45 Jahre Arbeit Rentenbeginn 2005
Nach meiner Rechnung (sofern richtig) Rentenpunkte 81,65 Schnitt 1,81/Jahr
nur theoretisch erreichbar denn einen Lohn in den ersten Berufsjahren in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze ist unrealistisch
Für einen anderen Zeitraum ergeben sich abweichende Werte jedoch ist das immer die theoretisch höchste Rente
Die Sonderreglung Bergleute kenn ich nicht . Aber gehts darum?
lupus