Innenpolitik Kinder sind unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber - neues Urteil!
Re: Kinder sind unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber - neues Urteil!
In einem Bericht - ich meine im Mima - hieß es, dass er den Pflichtanteil erhalten hat.
Das würde bedeuten, dass irgendwann ein Vermögen vorhanden war. Nicht bekannt scheint zu sein, ob das Vermögen bereits im Vorfeld ausbezahlt wurde und das Sozialamt zunächst nichts davon wußte, oder es wurde erst im Nachhinein bekannt, dass ein Vermögen vorhanden war.
bukamary
Das würde bedeuten, dass irgendwann ein Vermögen vorhanden war. Nicht bekannt scheint zu sein, ob das Vermögen bereits im Vorfeld ausbezahlt wurde und das Sozialamt zunächst nichts davon wußte, oder es wurde erst im Nachhinein bekannt, dass ein Vermögen vorhanden war.
bukamary
Re: Kinder sind unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber - neues Urteil!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
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habe erfolglos gegugelt.
was ist "mima"?
m./.
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habe erfolglos gegugelt.
was ist "mima"?
m./.
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In den Berichten der Presse bleiben manche Fragen offen, sofern man sich damit überhaupt etwas näher beschäftigt.
Den Vater von vornherein als Rabenvater zu beurteilen, halte ich auch als vorschnell. Er kann schließlich keine Stellungnahme mehr dazu abgeben.
Bei einer Enterbung von Kindern, bleibt denen immer noch der Pflichtteil, der die Hälfte des eigentlichen Erbes beträgt, übrig. Nur in ganz schwerwiegenden Fällen kann total enterbt werden. Z.B. Mordversuch.
Ein Erbe wird im Normalffall nach dem Tode des Vererbers angetreten.
Einzelheiten habe ich aus der Presse auch noch nicht lesen können.
Im Grunde halte ich das Urteil, das Gesetzt, für richtig. Bei Betrachtung von Einzelfällen ist es emotional sicher schwer nachzuvollziehen.
-uki-
Den Vater von vornherein als Rabenvater zu beurteilen, halte ich auch als vorschnell. Er kann schließlich keine Stellungnahme mehr dazu abgeben.
Bei einer Enterbung von Kindern, bleibt denen immer noch der Pflichtteil, der die Hälfte des eigentlichen Erbes beträgt, übrig. Nur in ganz schwerwiegenden Fällen kann total enterbt werden. Z.B. Mordversuch.
Ein Erbe wird im Normalffall nach dem Tode des Vererbers angetreten.
Einzelheiten habe ich aus der Presse auch noch nicht lesen können.
Im Grunde halte ich das Urteil, das Gesetzt, für richtig. Bei Betrachtung von Einzelfällen ist es emotional sicher schwer nachzuvollziehen.
-uki-
Re: Kinder sind unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber - neues Urteil!
geschrieben von Crimmscher
Wo liegt hier im TS das Problem?
Keiner der hier Agierenden kann noch zur Kasse gebeten werden, ganz einfach weil sie mehr oder weniger nur noch Erblasser oder irgendwann plegebedürftige Personen sind oder werden.
Eher steht die Frage, wer zur anteiligen Zahlung ihrer Pflegekosten herangezogen werden kann.
Manche sind hier aber schon in einem Alter, in welchem die Kinder schon in Rente sind.
Da ist auch nichts mehr zu fordern.
Es sei denn sie haben übermässig Geld auf den Banken.
Dann hilft nur noch, die Konten leeren und das Geld vergraben.
Lache Crimmscher
Keiner der hier Agierenden kann noch zur Kasse gebeten werden, ganz einfach weil sie mehr oder weniger nur noch Erblasser oder irgendwann plegebedürftige Personen sind oder werden.
Eher steht die Frage, wer zur anteiligen Zahlung ihrer Pflegekosten herangezogen werden kann.
Manche sind hier aber schon in einem Alter, in welchem die Kinder schon in Rente sind.
Da ist auch nichts mehr zu fordern.
Es sei denn sie haben übermässig Geld auf den Banken.
Dann hilft nur noch, die Konten leeren und das Geld vergraben.
Lache Crimmscher
Wo liegt hier im TS das Problem?[/quote]
Keiner der hier Agierenden kann noch zur Kasse gebeten werden, ganz einfach weil sie mehr oder weniger nur noch Erblasser oder irgendwann plegebedürftige Personen sind oder werden.
Manche sind hier aber schon in einem Alter, in welchem die Kinder schon in Rente sind.
Lache Crimmscher
Das sehe ich schon anders: es gibt sicher alte Leute (auch in diesem Forum), die mit ihren Kindern seit Jahrzehnten keinen Kontakt haben und verkracht sind. Die müssen ja gar nichts von ihren Kindern fordern - es genügt, wenn diese Menschen vom Sozialamt Leistungen anfordern - das Sozialamt holt sich das Geld dann wieder bei den Kindern. Es betrifft die Altersgruppe der heute 30 - 65-jährigen.
Es gibt auch die umgekehrten Fälle, wo alte Menschen nicht zum Sozialamt gehen, weil sie zu Recht befürchten, dass dann ihre Kinder bezahlen müssen. DAs sind dann oft diejenigen, die Pfandflaschen sammeln usw.
ES kann auch nicht stimmen, dass "manche schon in einem Alter sind, in welchem die Kinder selbst Rente beziehen" - die Leute wären dann ja 90 Jahre alt und diese Altersgruppe bewegt sich meist nicht mehr in Diskussionsforen. Olga
Re: Kinder sind unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber - neues Urteil!
geschrieben von Crimmscher
Olga! im Hinblick auf die gängige Frühverrentnung ist das von mir geschriebene nicht ganz irrelevant.
Sicher ist auch ein Schuß Satire wieder dabei.
Gruß Rolf
Sicher ist auch ein Schuß Satire wieder dabei.
Gruß Rolf
Eher steht die Frage, wer zur anteiligen Zahlung ihrer Pflegekosten herangezogen werden kann.
Für meine Schwiegermutter mussten Sohn und Tochter bei etwa gleichem Einkommen monatlich den anteilig gleichen Betrag ans Seniorenheim zahlen, weil Rente und Pflegeversicherung nicht ausreichten. Daran wird sich durch das neue Gesetz wohl auch nichts geändert haben?
Clara
Re: Kinder sind unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber - neues Urteil!
geschrieben von Crimmscher
Bis zum gesetzlich zugebiligten Selbstbehalt entstehen keine Forderungen auf Pflegekostenanteile.
Wer darüber hinaus mehr zur Verfügung hat ist in der Pflicht.
Zur Information gibt es die "Düsseldorfer Tabelle"
Gruß Crimmscher
Wer darüber hinaus mehr zur Verfügung hat ist in der Pflicht.
Zur Information gibt es die "Düsseldorfer Tabelle"
Gruß Crimmscher
Das mussten mein Bruder und ich auch. Unter Berücksichtigung von zwei kleinen Renten meiner Mutter (eigener Anspruch plus Witwenrente von meinem Vater) plus Zahlungen aus der Pflegeversicherung verblieb eine Differenz. Da mein Bruder mehr Geld verdiente als ich, musste er mehr bezahlen. Das alles dauerte ca 8 Jahre. Wir einigten uns im Vorfeld und wollten es nie auf eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Sozialamt ankommen lassen. Es kommen aber in diesen Jahren schon stolze Beträge zusammen. Olga
Re: Kinder sind unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber - neues Urteil!
geschrieben von Crimmscher
Wem schreibst Du das Olga?
Na gut Du kannst es nicht wissen.
Meine Mutter vollendete 101 Jahre, das war ziemlich kostenträchtig.
Vielleicht belohnt mich das Schicksal damit, dass ich schon 20 Jahre Altersrente beziehe.
Gruß Crimmscher
Na gut Du kannst es nicht wissen.
Meine Mutter vollendete 101 Jahre, das war ziemlich kostenträchtig.
Vielleicht belohnt mich das Schicksal damit, dass ich schon 20 Jahre Altersrente beziehe.
Gruß Crimmscher