Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Kinder sind unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber - neues Urteil!

Innenpolitik Kinder sind unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber - neues Urteil!

bukamary
bukamary
Mitglied

Re: Kinder sind unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber - neues Urteil!
geschrieben von bukamary
als Antwort auf ehemaligesMitglied23 vom 12.02.2014, 20:57:35
In einem Bericht - ich meine im Mima - hieß es, dass er den Pflichtanteil erhalten hat.

Das würde bedeuten, dass irgendwann ein Vermögen vorhanden war. Nicht bekannt scheint zu sein, ob das Vermögen bereits im Vorfeld ausbezahlt wurde und das Sozialamt zunächst nichts davon wußte, oder es wurde erst im Nachhinein bekannt, dass ein Vermögen vorhanden war.

bukamary
Re: Kinder sind unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber - neues Urteil!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf bukamary vom 12.02.2014, 21:12:09
.
habe erfolglos gegugelt.
was ist "mima"?

m./.
.
uki
uki
Mitglied

Re: Kinder sind unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber - neues Urteil!
geschrieben von uki
In den Berichten der Presse bleiben manche Fragen offen, sofern man sich damit überhaupt etwas näher beschäftigt.
Den Vater von vornherein als Rabenvater zu beurteilen, halte ich auch als vorschnell. Er kann schließlich keine Stellungnahme mehr dazu abgeben.
Bei einer Enterbung von Kindern, bleibt denen immer noch der Pflichtteil, der die Hälfte des eigentlichen Erbes beträgt, übrig. Nur in ganz schwerwiegenden Fällen kann total enterbt werden. Z.B. Mordversuch.
Ein Erbe wird im Normalffall nach dem Tode des Vererbers angetreten.
Einzelheiten habe ich aus der Presse auch noch nicht lesen können.

Im Grunde halte ich das Urteil, das Gesetzt, für richtig. Bei Betrachtung von Einzelfällen ist es emotional sicher schwer nachzuvollziehen.
-uki-

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Crimmscher
Crimmscher
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Re: Kinder sind unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber - neues Urteil!
geschrieben von Crimmscher
als Antwort auf uki vom 13.02.2014, 12:30:10
Wo liegt hier im TS das Problem?

Keiner der hier Agierenden kann noch zur Kasse gebeten werden, ganz einfach weil sie mehr oder weniger nur noch Erblasser oder irgendwann plegebedürftige Personen sind oder werden.

Eher steht die Frage, wer zur anteiligen Zahlung ihrer Pflegekosten herangezogen werden kann.

Manche sind hier aber schon in einem Alter, in welchem die Kinder schon in Rente sind.

Da ist auch nichts mehr zu fordern.
Es sei denn sie haben übermässig Geld auf den Banken.

Dann hilft nur noch, die Konten leeren und das Geld vergraben.

Lache Crimmscher
olga64
olga64
Mitglied

Re: Kinder sind unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber - neues Urteil!
geschrieben von olga64
als Antwort auf Crimmscher vom 13.02.2014, 13:02:26
Wo liegt hier im TS das Problem?

Keiner der hier Agierenden kann noch zur Kasse gebeten werden, ganz einfach weil sie mehr oder weniger nur noch Erblasser oder irgendwann plegebedürftige Personen sind oder werden.

Manche sind hier aber schon in einem Alter, in welchem die Kinder schon in Rente sind.

Lache Crimmscher
[/quote]

Das sehe ich schon anders: es gibt sicher alte Leute (auch in diesem Forum), die mit ihren Kindern seit Jahrzehnten keinen Kontakt haben und verkracht sind. Die müssen ja gar nichts von ihren Kindern fordern - es genügt, wenn diese Menschen vom Sozialamt Leistungen anfordern - das Sozialamt holt sich das Geld dann wieder bei den Kindern. Es betrifft die Altersgruppe der heute 30 - 65-jährigen.
Es gibt auch die umgekehrten Fälle, wo alte Menschen nicht zum Sozialamt gehen, weil sie zu Recht befürchten, dass dann ihre Kinder bezahlen müssen. DAs sind dann oft diejenigen, die Pfandflaschen sammeln usw.
ES kann auch nicht stimmen, dass "manche schon in einem Alter sind, in welchem die Kinder selbst Rente beziehen" - die Leute wären dann ja 90 Jahre alt und diese Altersgruppe bewegt sich meist nicht mehr in Diskussionsforen. Olga
Crimmscher
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Re: Kinder sind unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber - neues Urteil!
geschrieben von Crimmscher
als Antwort auf olga64 vom 13.02.2014, 15:41:06
Olga! im Hinblick auf die gängige Frühverrentnung ist das von mir geschriebene nicht ganz irrelevant.

Sicher ist auch ein Schuß Satire wieder dabei.

Gruß Rolf

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clara
clara
Mitglied

Re: Kinder sind unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber - neues Urteil!
geschrieben von clara
als Antwort auf Crimmscher vom 13.02.2014, 13:02:26


Eher steht die Frage, wer zur anteiligen Zahlung ihrer Pflegekosten herangezogen werden kann.


Für meine Schwiegermutter mussten Sohn und Tochter bei etwa gleichem Einkommen monatlich den anteilig gleichen Betrag ans Seniorenheim zahlen, weil Rente und Pflegeversicherung nicht ausreichten. Daran wird sich durch das neue Gesetz wohl auch nichts geändert haben?

Clara
Crimmscher
Crimmscher
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Re: Kinder sind unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber - neues Urteil!
geschrieben von Crimmscher
als Antwort auf clara vom 13.02.2014, 18:27:29
Bis zum gesetzlich zugebiligten Selbstbehalt entstehen keine Forderungen auf Pflegekostenanteile.
Wer darüber hinaus mehr zur Verfügung hat ist in der Pflicht.

Zur Information gibt es die "Düsseldorfer Tabelle"

Gruß Crimmscher
olga64
olga64
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Re: Kinder sind unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber - neues Urteil!
geschrieben von olga64
als Antwort auf clara vom 13.02.2014, 18:27:29
Das mussten mein Bruder und ich auch. Unter Berücksichtigung von zwei kleinen Renten meiner Mutter (eigener Anspruch plus Witwenrente von meinem Vater) plus Zahlungen aus der Pflegeversicherung verblieb eine Differenz. Da mein Bruder mehr Geld verdiente als ich, musste er mehr bezahlen. Das alles dauerte ca 8 Jahre. Wir einigten uns im Vorfeld und wollten es nie auf eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Sozialamt ankommen lassen. Es kommen aber in diesen Jahren schon stolze Beträge zusammen. Olga
Crimmscher
Crimmscher
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Re: Kinder sind unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber - neues Urteil!
geschrieben von Crimmscher
als Antwort auf olga64 vom 14.02.2014, 17:05:20
Wem schreibst Du das Olga?

Na gut Du kannst es nicht wissen.

Meine Mutter vollendete 101 Jahre, das war ziemlich kostenträchtig.

Vielleicht belohnt mich das Schicksal damit, dass ich schon 20 Jahre Altersrente beziehe.

Gruß Crimmscher

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