Innenpolitik Kinder sind unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber - neues Urteil!
Die Sozialbehörden klagten bei einem Mann Pflegeheim-Kosten in Höhe von 9.000.-- Euro für den Vater ein; dieser Mann verweigerte dies und stellte sich auf den Standpunkt,da sein Vater seit Jahrzehnten zu ihm keinen Kontakt hatte und ihn ausserdem enterbte, dafür nicht zuständig zu sein. Die Gerichte entschieden nun anders - der Mann muss einen Teil dieser Kosten übernehmen - sein Vater ist zwischenzeitlich gestorben.
Vermutlich hat nicht mal der Vater diese Kosten vom Sohn verlangt, sondern konnte das Pflegeheim nicht bezahlen, womit das Sozialamt einschritt und sich diese Kosten vom Kind wieder holt.
Tatsächlich ist es so, dass Kinder,denen netto 2.600.-- Euro monatlich nach Abzug aller eigenen Kosten und Altersvorsorge bleiben, hier herangezogen werden können. Auch für bestehendes Vermögen gibt es hohe Freibeträge.
Es wird nicht geprüft, wie gut oder schlecht das Verhältnis zwischen Kindern und Eltern war oder ist - diese emotionale Kategorie spielt juristisch keine Rolle, solange es keine gravierenden Vorfälle sind (wie vermutlich Mordanschlag, nachgewiesener Missbrauch o.ä.) Olga
Vermutlich hat nicht mal der Vater diese Kosten vom Sohn verlangt, sondern konnte das Pflegeheim nicht bezahlen, womit das Sozialamt einschritt und sich diese Kosten vom Kind wieder holt.
Tatsächlich ist es so, dass Kinder,denen netto 2.600.-- Euro monatlich nach Abzug aller eigenen Kosten und Altersvorsorge bleiben, hier herangezogen werden können. Auch für bestehendes Vermögen gibt es hohe Freibeträge.
Es wird nicht geprüft, wie gut oder schlecht das Verhältnis zwischen Kindern und Eltern war oder ist - diese emotionale Kategorie spielt juristisch keine Rolle, solange es keine gravierenden Vorfälle sind (wie vermutlich Mordanschlag, nachgewiesener Missbrauch o.ä.) Olga
Die Antwort steht ja schon im letzten Teil deines Artikels:
Die emotionale Kategorie spielt juristisch keine Rolle. Für alles Andere wird sich der "Rabenvater" vor seinem Schöpfer verantworten.
Die emotionale Kategorie spielt juristisch keine Rolle. Für alles Andere wird sich der "Rabenvater" vor seinem Schöpfer verantworten.
Re: Kinder sind unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber - neues Urteil!
geschrieben von Crimmscher
Olga!
Man muss sich erst einmal genau über die Gesetzeslage informieren,
ab wann und in welcher Höhe die Kinder im Rahmen des gesetzlichen Elternunterhaltes haften.
Richtig ist, dass auch bei nicht mehr bestehenden Kontakten das
Gesetz Gültigkeit hat.
Gruß Crimmscher
Man muss sich erst einmal genau über die Gesetzeslage informieren,
ab wann und in welcher Höhe die Kinder im Rahmen des gesetzlichen Elternunterhaltes haften.
Richtig ist, dass auch bei nicht mehr bestehenden Kontakten das
Gesetz Gültigkeit hat.
Gruß Crimmscher
Re: Kinder sind unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber - neues Urteil!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Selbstverständlich sind auch Kinder gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig. Wir haben sie doch nicht an der Babyklappe abgeliefert, sondern erst einmal groß gezogen, bevor wir sie auf den Heiratsmarkt nach Diesbar-Seußlitz geschickt haben. Madam etwa?
Ps: Frag Grimmscher ob es einen Heiratsmarkt gibt. Der weiß es mit Sicherheit.
Ps: Frag Grimmscher ob es einen Heiratsmarkt gibt. Der weiß es mit Sicherheit.
Re: Kinder sind unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber - neues Urteil!
Kenne nur Pferdemärkte wo man vorher den Gaul ins Maul schauen kann.
Crimmscher
Crimmscher
Re: Kinder sind unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber - neues Urteil!
Soweit mir bekannt ist, gilt das auch umgekehrt, so dass Eltern herangezogen werden können, wenn sich die Kinder in Not befinden, auch wenn sie schon selbst eine Familie haben.
Heute läuft 20:15 auf ZDF der Film "Die Schuld der Erben", ich weiß nicht inwieweit das auch mit diesen Thema zu tun hat.
justus
Heute läuft 20:15 auf ZDF der Film "Die Schuld der Erben", ich weiß nicht inwieweit das auch mit diesen Thema zu tun hat.
justus
Re: Kinder sind unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber - neues Urteil!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
hier ein informativer und leicht verständlicher arikel
focus- kinder für eltern - heimunterbringung - heutiges urteil
beziehen kinder aber hartz-4 springt wohl der staat ein ...
m./.
ps: sorry, justus, wollte mich nicht an dich 'dranhängen.
.
focus- kinder für eltern - heimunterbringung - heutiges urteil
beziehen kinder aber hartz-4 springt wohl der staat ein ...
m./.
ps: sorry, justus, wollte mich nicht an dich 'dranhängen.
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Re: Kinder sind unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber - neues Urteil!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Kenne nur Pferdemärkte wo man vorher den Gaul ins Maul schauen kann.
Waaaass, du kennst als Dresdner nicht den Heiratsmarkt in Diesbar? Den kannten meine Eltern schon: http://www.dresden01.de/2009/05/heiratsmarkt-diesbar-seuslitz-1465
Re: Kinder sind unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber - neues Urteil!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Wenn du genau weist wie es um das Vermögen der Eltern bestellt ist, kannst ein Erbe ausschlagen, selbst das Pflichtteil! Dann erbt der Staat die Schulden Der freut sich dann.
Re: Kinder sind unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber - neues Urteil!
geschrieben von ehemaligesMitglied23
Was mich irritiert ist, dass da steht er sei enterbt worden. Das hieße ja, es gab ein Erbe und wurde an einen anderen Erben vergeben.
Dann ist der Erbe verpflichtet aus der Erbmasse die Kosten zu zahlen.
War natürlich keine Erbmasse vorhanden, sieht es anders aus.
Dann ist der Erbe verpflichtet aus der Erbmasse die Kosten zu zahlen.
War natürlich keine Erbmasse vorhanden, sieht es anders aus.