Innenpolitik Katholische Kirche in Zukunft ohne Beschäftigte?
Re: Katholische Kirche in Zukunft ohne Beschäftigte?
ja, du hast recht, es ist eine Evangelische Stiftung.
Vielleicht liegt es tatsächlich daran.
Vielleicht liegt es tatsächlich daran.
Re: Katholische Kirche in Zukunft ohne Beschäftigte?
Scheinbar kann man dies aber nicht so pauschal sagen, denn mein Sohn arbeitet als Dipl. Soziologe im Management einer großen kirchlichen Stiftung und ist kein Kirchenmitglied.
Jo - auf so einem Posten muß er auch keine neuen " kleinen " Kirchgänger " rekrutieren " oder " bei der Stange halten ", aber eine Heilerziehungspflegerin schon!
Edita
Muss das denn ein Krankenhaus-Chefarzt???
Bei dieser Kündigung gibt es vermutlich noch ganz andere Hintergründe, die von unserer heutigen, Stimmung produzierenden und Klatsch verbreitenden Presse wie so oft unterschlagen wurden. Vielleicht hat der Chefarzt irgendwo eine Schwachstelle, sonst hätte er doch längst "Götz von Berlichingen" sagen können und wäre woanders übernommen worden. Chefärzte liegen nicht einfach so auf der Straße herum, Deutschland hat einen Mangel an hoch qualifiziertem Personal, gerade im Krankenhausbereich.
Aber das ist auch nur eine Vermutung.
Re: Katholische Kirche in Zukunft ohne Beschäftigte?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Na, dann ist ja die Frage geklärt. Könnte doch alles so einfach und reibungslos sein, aber dann wäre uns evtl. langweilig?
Gruß, Bruny
Gruß, Bruny
so ist es, dass ist bei meinem Arbeitgeber (Caritas) auch so.
Für die kath. Kirche ist es wohl unmöglich sich vorzustellen, dass man Dienst am Nächsten oder Nächstenliebe auch ohne Beitritt der Kirche empfinden bzw. leisten kann.
Klaro
Für die kath. Kirche ist es wohl unmöglich sich vorzustellen, dass man Dienst am Nächsten oder Nächstenliebe auch ohne Beitritt der Kirche empfinden bzw. leisten kann.
Klaro
GENAU!
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Es hat sich in 50 Jahren nicht viel in der KK verändert!
Ich berichte:
Es war damals gang und gebe, seine erste Stelle im Westerwald anzutreten. Aus verschiedenen Gründen passte mir das nicht (nichts gegen die landschaftl. Schönheit des Westerwalds!).
Ein Freund riet mir, mal beim Domkapitulariat vorzusprechen.
Domkapitular W. war bereit für ein Gespräch. Ich trug mein Anliegen vor.
Seine Frage: Sie haben ja vor eine Familie zu gründen, wie steht es mit der Erziehung ihrer Kinder, ihre Frau ist ja evangelisch?
Meine Antwort: Ja, wir haben uns besprochen, unsere Kinder werden kath. getauft und kath. erzogen. Meine Frau konvertiert.
Seine Antwort: Ok, ich kümmere mich um ihr Anliegen.
Ergebnis:
Eine Woche später konnte ich meine erste Stelle in LU (mein Wunsch!) antreten.
---------------------------
Man könnte ja meinen, ich müßte immer dankbar sein. NEIN, bin ich nicht mehr!
Ich bin über sehr viel Gleichgültigkeit der KK sehr enttäuscht, insbesondere gegenüber den einzelnen Menschen, insbesondere gegenüber behinderten Kindern.
Vielleicht denkt man in diesem „Verein“ nicht in einzelnen MENSCHENleben, sondern in der Kategorie Herrschaft über Generationen?
Gerd
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Es hat sich in 50 Jahren nicht viel in der KK verändert!
Ich berichte:
Es war damals gang und gebe, seine erste Stelle im Westerwald anzutreten. Aus verschiedenen Gründen passte mir das nicht (nichts gegen die landschaftl. Schönheit des Westerwalds!).
Ein Freund riet mir, mal beim Domkapitulariat vorzusprechen.
Domkapitular W. war bereit für ein Gespräch. Ich trug mein Anliegen vor.
Seine Frage: Sie haben ja vor eine Familie zu gründen, wie steht es mit der Erziehung ihrer Kinder, ihre Frau ist ja evangelisch?
Meine Antwort: Ja, wir haben uns besprochen, unsere Kinder werden kath. getauft und kath. erzogen. Meine Frau konvertiert.
Seine Antwort: Ok, ich kümmere mich um ihr Anliegen.
Ergebnis:
Eine Woche später konnte ich meine erste Stelle in LU (mein Wunsch!) antreten.
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Man könnte ja meinen, ich müßte immer dankbar sein. NEIN, bin ich nicht mehr!
Ich bin über sehr viel Gleichgültigkeit der KK sehr enttäuscht, insbesondere gegenüber den einzelnen Menschen, insbesondere gegenüber behinderten Kindern.
Vielleicht denkt man in diesem „Verein“ nicht in einzelnen MENSCHENleben, sondern in der Kategorie Herrschaft über Generationen?
Gerd
Kommentar des Humanistischen Pressedienstes (gerade im Internet gefunden):
Wie bereits der Chefredakteur des Humanistischen Pressedienstes, Frank Nicolai, stellte auch Schmidt-Salomon in seinem Kommentar heraus, dass das BVG sich irre, wenn es mit Bezug auf "Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV" von einem weit gefassten „kirchlichen Selbstbestimmungsrecht“ ausgehe: „Tatsächlich findet man in Artikel 137 kein ‚kirchliches Selbstbestimmungsrecht‘, das es den Kirchen erlauben würde, allgemein geltende Gesetze auszuhebeln, sondern bloß ein ‚kirchliches Selbstverwaltungs- und Ordnungsrecht‘. Wörtlich heißt es in dem Artikel: ‚Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes‘. Das heißt, dass sich die Religionsgemeinschaften eben nicht über geltende Rechtsnormen stellen dürfen und es deshalb niemals verfassungskonform sein kann, wenn ein katholische Träger einen Chirurgen entlässt, bloß weil dieser ein zweites Mal geheiratet hat. Das Ganze ist eine schreckliche Farce – vor allem wenn man bedenkt, dass die Kirchen keinen Cent zum Erhalt ihrer Krankenhäuser selbst beitragen!“
gescannt von Gerd
Wie bereits der Chefredakteur des Humanistischen Pressedienstes, Frank Nicolai, stellte auch Schmidt-Salomon in seinem Kommentar heraus, dass das BVG sich irre, wenn es mit Bezug auf "Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV" von einem weit gefassten „kirchlichen Selbstbestimmungsrecht“ ausgehe: „Tatsächlich findet man in Artikel 137 kein ‚kirchliches Selbstbestimmungsrecht‘, das es den Kirchen erlauben würde, allgemein geltende Gesetze auszuhebeln, sondern bloß ein ‚kirchliches Selbstverwaltungs- und Ordnungsrecht‘. Wörtlich heißt es in dem Artikel: ‚Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes‘. Das heißt, dass sich die Religionsgemeinschaften eben nicht über geltende Rechtsnormen stellen dürfen und es deshalb niemals verfassungskonform sein kann, wenn ein katholische Träger einen Chirurgen entlässt, bloß weil dieser ein zweites Mal geheiratet hat. Das Ganze ist eine schreckliche Farce – vor allem wenn man bedenkt, dass die Kirchen keinen Cent zum Erhalt ihrer Krankenhäuser selbst beitragen!“
gescannt von Gerd
Kommentar des Humanistischen Pressedienstes (gerade im Internet gefunden):
Wie bereits der Chefredakteur des Humanistischen Pressedienstes, Frank Nicolai, stellte auch Schmidt-Salomon in seinem Kommentar heraus, dass das BVG sich irre, wenn es mit Bezug auf "Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV" von einem weit gefassten „kirchlichen Selbstbestimmungsrecht“ ausgehe: „Tatsächlich findet man in Artikel 137 kein ‚kirchliches Selbstbestimmungsrecht‘, das es den Kirchen erlauben würde, allgemein geltende Gesetze auszuhebeln, sondern bloß ein ‚kirchliches Selbstverwaltungs- und Ordnungsrecht‘. Wörtlich heißt es in dem Artikel: ‚Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes‘. Das heißt, dass sich die Religionsgemeinschaften eben nicht über geltende Rechtsnormen stellen dürfen und es deshalb niemals verfassungskonform sein kann, wenn ein katholische Träger einen Chirurgen entlässt, bloß weil dieser ein zweites Mal geheiratet hat. Das Ganze ist eine schreckliche Farce – vor allem wenn man bedenkt, dass die Kirchen keinen Cent zum Erhalt ihrer Krankenhäuser selbst beitragen!“
gescannt von Gerd
Ebenso übernehmen die kirchlichen Krankenhäuser, wenn überhaupt, nur einen Bruchteil der Betriebs/ Personalkosten.
Diese und die Behandlungskosten werden durch die Krankenkassen bezahlt.
Die Krankenhausfinanzierung erfolgt aus zwei Töpfen – ein duales System.
Die Investitionskosten (Aufwendungen für Neubauten, Instandsetzungen und Anschaffung von Großgeräten etc) der Häuser wird über die Krankenhausförderung der Bundesländer aus Steuermitteln finanziert.
....................
.........
Für die Finanzierung der Betriebskosten (Personalkosten, Verbrauchsmaterial, Strom, Versicherungen etc) sind die Krankenkassen zuständig. Sie übernehmen die Bezahlung der konkreten Behandlung ihrer Versichertem im jeweiligen Krankenhaus.
Geht man davon aus, daß die Bezahlung des Pflegepersonals nicht an den des öffentlichen Dienstes BAT KR Tarife angeglichen ist, sondern die hauseigenen Tarife weit darunterliegen, verdienen sie auch noch daran.
Monja.
Mein Respekt vor dem BVG (den obersten Richtern unseres Staates) ist angeknackst!
Das dürfte so nicht passieren!!!
Gerd
Das dürfte so nicht passieren!!!
Gerd
Re: Katholische Kirche in Zukunft ohne Beschäftigte?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Es hat sich in 50 Jahren nicht viel in der KK verändert!ist das nun deine geschichte?
Ich berichte:
Es war damals gang und gebe, seine erste Stelle im Westerwald anzutreten. Aus verschiedenen Gründen passte mir das nicht (nichts gegen die landschaftl. Schönheit des Westerwalds!).
Ein Freund riet mir, mal beim Domkapitulariat vorzusprechen.
Domkapitular W. war bereit für ein Gespräch. Ich trug mein Anliegen vor.
Seine Frage: Sie haben ja vor eine Familie zu gründen, wie steht es mit der Erziehung ihrer Kinder, ihre Frau ist ja evangelisch?
Meine Antwort: Ja, wir haben uns besprochen, unsere Kinder werden kath. getauft und kath. erzogen. Meine Frau konvertiert.
Seine Antwort: Ok, ich kümmere mich um ihr Anliegen.
Ergebnis:
Eine Woche später konnte ich meine erste Stelle in LU (mein Wunsch!) antreten.
falls ja, um welche anstellung hast du dich beworben?
m./.
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Re: Katholische Kirche in Zukunft ohne Beschäftigte?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Muss das denn ein Krankenhaus-Chefarzt???Jo - auf so einem Posten muß er auch keine neuen " kleinen " Kirchgänger " rekrutieren " oder " bei der Stange halten ", aber eine Heilerziehungspflegerin schon! Edita
Scheinbar kann man dies aber nicht so pauschal sagen, denn mein Sohn arbeitet als Dipl. Soziologe im Management einer großen kirchlichen Stiftung und ist kein Kirchenmitglied.
Bei dieser Kündigung gibt es vermutlich noch ganz andere Hintergründe, die von unserer heutigen, Stimmung produzierenden und Klatsch verbreitenden Presse wie so oft unterschlagen wurden. Vielleicht hat der Chefarzt irgendwo eine Schwachstelle, sonst hätte er doch längst "Götz von Berlichingen" sagen können und wäre woanders übernommen worden. Chefärzte liegen nicht einfach so auf der Straße herum, Deutschland hat einen Mangel an hoch qualifiziertem Personal, gerade im Krankenhausbereich.
Aber das ist auch nur eine Vermutung.
das war auch so meine vermutung, zumal andere chefärzte mit ähnlichen ehe-konstellationen dort angestellt wurden.
die ganze sache ist swieso noch nicht beendet:
RP online: "Erfurt muss nun 'eine eingehende Gesamtwürdigung' vornehmen. Dabei könne auch der Gedanke des Vertrauensschutzes des Arztes gegenüber seinem Arbeitgeber berücksichtigt werden. Der Arbeitsvertrag werte eine Zweitheirat nicht anders als ein Leben in nichtehelicher Gemeinschaft. Daraus könne der Arzt gegebenenfalls einen Vertrauensschutz ableiten."
das bvg hat erfurt ein türchen offengelassen,
bin gespannt.
m./.
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