Innenpolitik Katholische Kirche in Zukunft ohne Beschäftigte?
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Katholische Kirche wiederverheirateten Beschäftigten kündigen darf. Bei rund 650.000 Vollbeschäftigten und entsprechend vielen Teilbeschäftigten wird das Urteil Angst um den Arbeitsplatz auslösen können.
Ging es bei dem Urteil speziell um den Fall eines Chefarzts, der es gewagt hatte nach einer Scheidung wieder zu heiraten statt in einer wilden Ehe zu leben, lässt sich die Grundsatzentscheidung des höchsten deutschen Gerichts sicher auch auf weitere nicht kirchenkonforme Formen des Privatlebens übertragen. Wer nicht den katholischen Moralvorstellungen entspricht, kann nun gekündigt werden.
Wieviele der Beschäftigten blieben bei konsequenter Überprüfung als beschäftigungswert übrig?
Kein anderer Arbeitgeber hätte mit einer derartigen Begründung die Kündigung eines seiner Angestellten bei irgendeinem Gericht durchsetzen können. Was zeichnet hier die katholische Kirche aus? Trägt sie die Kosten ihrer Krankenhäuser? Ist ein linientreuer Katholizismus für die erfolgreiche ärztliche Behandlung nötig? Ist für den Patienten die Konfession oder das Privatleben eines Arztes wichtig?
Beim Recherchieren im Netz fand ich folgende interessante Fakten:
- Jede dritte Klinkik ist in kirchlicher Trägerschaft. Davon sind 220 im evang., 420 im kathol. Krankenhausverband.
- Bei Altenheimen und Krankenhäusern trägt der Träger Kirche keine Kosten (Quelle).
- Die Mehrheit der kirchlichen Krankenhäuser erwirtschaftet Gewinne (69 Prozent der katholischen und 62 Prozent der evangelischen Häuser).
(Quelle).
Für mich heißt das, dass jeder deutsche Steuerzahler und Krankenversicherter diese Kliniken finanziert.
Wieso stehen dann dem Verein Kirche nicht nur die Gewinne, sondern auch solche Privilegien zu?
Margit
Ging es bei dem Urteil speziell um den Fall eines Chefarzts, der es gewagt hatte nach einer Scheidung wieder zu heiraten statt in einer wilden Ehe zu leben, lässt sich die Grundsatzentscheidung des höchsten deutschen Gerichts sicher auch auf weitere nicht kirchenkonforme Formen des Privatlebens übertragen. Wer nicht den katholischen Moralvorstellungen entspricht, kann nun gekündigt werden.
Wieviele der Beschäftigten blieben bei konsequenter Überprüfung als beschäftigungswert übrig?
Kein anderer Arbeitgeber hätte mit einer derartigen Begründung die Kündigung eines seiner Angestellten bei irgendeinem Gericht durchsetzen können. Was zeichnet hier die katholische Kirche aus? Trägt sie die Kosten ihrer Krankenhäuser? Ist ein linientreuer Katholizismus für die erfolgreiche ärztliche Behandlung nötig? Ist für den Patienten die Konfession oder das Privatleben eines Arztes wichtig?
Beim Recherchieren im Netz fand ich folgende interessante Fakten:
- Jede dritte Klinkik ist in kirchlicher Trägerschaft. Davon sind 220 im evang., 420 im kathol. Krankenhausverband.
- Bei Altenheimen und Krankenhäusern trägt der Träger Kirche keine Kosten (Quelle).
- Die Mehrheit der kirchlichen Krankenhäuser erwirtschaftet Gewinne (69 Prozent der katholischen und 62 Prozent der evangelischen Häuser).
(Quelle).
Für mich heißt das, dass jeder deutsche Steuerzahler und Krankenversicherter diese Kliniken finanziert.
Wieso stehen dann dem Verein Kirche nicht nur die Gewinne, sondern auch solche Privilegien zu?
Margit
Margit,
diese Privilegien verstehe ich auch nicht!
Warum gibt es diese "sonderbare" Rechtsprechung und warum werden allgemeine Gesetze wie das Betriebsverfassungsgesetz und das Allgemeine Gleichstellungsgesetz nicht von ALLEN vollumfänglich beachtet?
Ich habe im Internet folgende Erklärung gefunden:
Laut Weimarer Reichsverfassung Art. 137, der über Art. 140 GG zum Grundgesetz gehört, „ordnen und verwalten“ die Kirchen ihre Angelegenheiten im Rahmen der für alle geltenden Gesetze. In Deutschland ist durch eine kirchenfreundliche Rechtsprechung daraus ein „Selbstbestimmungrecht“ geworden, das sich vielfach über die allgemeinen Gesetze hinwegsetzt (z.B. BetrVG § 118 (2) oder AGG § 9).
Gerdd
diese Privilegien verstehe ich auch nicht!
Warum gibt es diese "sonderbare" Rechtsprechung und warum werden allgemeine Gesetze wie das Betriebsverfassungsgesetz und das Allgemeine Gleichstellungsgesetz nicht von ALLEN vollumfänglich beachtet?
Ich habe im Internet folgende Erklärung gefunden:
Laut Weimarer Reichsverfassung Art. 137, der über Art. 140 GG zum Grundgesetz gehört, „ordnen und verwalten“ die Kirchen ihre Angelegenheiten im Rahmen der für alle geltenden Gesetze. In Deutschland ist durch eine kirchenfreundliche Rechtsprechung daraus ein „Selbstbestimmungrecht“ geworden, das sich vielfach über die allgemeinen Gesetze hinwegsetzt (z.B. BetrVG § 118 (2) oder AGG § 9).
Gerdd
soweit ich es noch im Kopf hab :
die Krankenhäuser werden aus Steuern unterhalten , aber nicht das Personal des Trägers.
d.h. : die Kirche hat praktisch die Hoheitsrechre über ihr Personal ,weil
die Beschäftigten bei der Kirche angestellt sind, aber sie ist nicht Eigentümer von Einrichtungen wie Kliniken , Schulen etc.
Bei einem sonstigen freien oder öffentlichen Träger wäre so ein Urteil
auch nicht gesprochen worden.
lg. Willi68
Lieber Gerdd,
demnach ist die katholische Kirche ein Staat im Staate, der über den allgemeingültigen Gesetzen steht?
Es ist bereits jetzt schwierig für katholische Einrichtungen, genügend ihren Moralvorstellungen entsprechende Bewerber aus den katholischen Reihen zu finden - da stellt man lieber Muslime oder gar Protestanten ein, da man diese ja nicht wegen einer zweiten Eheschließung entlassen muss (Quelle).
Nächste Woche wollten katholische Bischöfe über Lockerungen im kirchlichen Arbeitsrecht beraten. Ob dieses Meeting jetzt abgesagt wird?
Die katholische Kirche in Deutschland hat knapp 30 Mio Mitglieder, darunter sind rund 3 Mio Kinder unter 14 Jahren. Von diesen 30 Mio wurde der größte Teil nicht durch eigene Entscheidung Mitglied.
Der ADAC z.B. hat knapp 20 Mio Mitglieder. Ich fände es skandalös, wenn nun auch weitere Organisationen in dieser Größenordnung Sonderrechte einfordern würden.
Margit
demnach ist die katholische Kirche ein Staat im Staate, der über den allgemeingültigen Gesetzen steht?
Es ist bereits jetzt schwierig für katholische Einrichtungen, genügend ihren Moralvorstellungen entsprechende Bewerber aus den katholischen Reihen zu finden - da stellt man lieber Muslime oder gar Protestanten ein, da man diese ja nicht wegen einer zweiten Eheschließung entlassen muss (Quelle).
Nächste Woche wollten katholische Bischöfe über Lockerungen im kirchlichen Arbeitsrecht beraten. Ob dieses Meeting jetzt abgesagt wird?
Die katholische Kirche in Deutschland hat knapp 30 Mio Mitglieder, darunter sind rund 3 Mio Kinder unter 14 Jahren. Von diesen 30 Mio wurde der größte Teil nicht durch eigene Entscheidung Mitglied.
Der ADAC z.B. hat knapp 20 Mio Mitglieder. Ich fände es skandalös, wenn nun auch weitere Organisationen in dieser Größenordnung Sonderrechte einfordern würden.
Margit
Hallo Willi68,
ich habe gerade gegoogelt und folgendes gefunden:
"Die Kirchen erhalten für die Erfüllung von Aufgaben, die sie im sozial-caritativen Bereich erbringen, öffentliche Mittel. Sie werden dabei nicht besser gestellt als jeder andere, z. B. auch private Leistungserbringer auf diesem Gebiet. Das gilt z. B. für kirchliche Krankenhäuser, Jugendarbeit, Kindergärten, kirchliche Schulen und Hochschulen sowie Einrichtungen der Erwachsenenbildung." ( Quelle)
Kirchensteuermittel werden dafür nicht eingesetzt ( Quelle).
So ist es wahrscheinlich zu erklären, dass kirchliche Krankenhäuser in der Mehrzahl mit Gewinn arbeiten können.
Margit
ich habe gerade gegoogelt und folgendes gefunden:
"Die Kirchen erhalten für die Erfüllung von Aufgaben, die sie im sozial-caritativen Bereich erbringen, öffentliche Mittel. Sie werden dabei nicht besser gestellt als jeder andere, z. B. auch private Leistungserbringer auf diesem Gebiet. Das gilt z. B. für kirchliche Krankenhäuser, Jugendarbeit, Kindergärten, kirchliche Schulen und Hochschulen sowie Einrichtungen der Erwachsenenbildung." ( Quelle)
Kirchensteuermittel werden dafür nicht eingesetzt ( Quelle).
So ist es wahrscheinlich zu erklären, dass kirchliche Krankenhäuser in der Mehrzahl mit Gewinn arbeiten können.
Margit
Margit,
JA zu Deinen Äußerungen!
z.B. Staat im Staat ... usw.
-------------------------------
... da bin ich auch gespannt, ob das betr. Meeting der Bischöfe abgesagt wird.
Eine Aussage eines Erzbischofs zum Urteil habe ich gerade im Internet gefunden:
Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki begrüßte den Richterspruch: "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt uns Rechtssicherheit". Der Beschluss bestätige das kirchliche Selbstbestimmungsrecht bei der Auswahl der kirchlichen Mitarbeiter und bei deren Beschäftigungsbedingungen.
(Unterstreichung von mir vorgenommen.)
Gerd
JA zu Deinen Äußerungen!
z.B. Staat im Staat ... usw.
-------------------------------
... da bin ich auch gespannt, ob das betr. Meeting der Bischöfe abgesagt wird.
Eine Aussage eines Erzbischofs zum Urteil habe ich gerade im Internet gefunden:
Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki begrüßte den Richterspruch: "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt uns Rechtssicherheit". Der Beschluss bestätige das kirchliche Selbstbestimmungsrecht bei der Auswahl der kirchlichen Mitarbeiter und bei deren Beschäftigungsbedingungen.
(Unterstreichung von mir vorgenommen.)
Gerd
Konkret bedeutet dies, dass viele ihre Lebenspartner nicht heiraten können, weil diese sonst ihren Job verlieren. Ich kenne Betroffene Interessant, dass Muslime und Evangelische beschäftigt werden dürfen (müssen) und die Kirche sich bei diesen nicht um ihren Ehestatus kümmert.
Karl
Karl
Ich finde es vollkommen in Ordnung, dass ein Arbeitgeber von seinen Angestellten verlangt, sich an die wichtigsten Grundsätze der Firma zu halten, damit die Firma keinen Schaden in der Glaubwürdigkeit nimmt.
Von einem Mitarbeiter einer Tierschutz- Organisation kann man schließlich auch verlangen, dass er nicht zur Elefantenjagd nach Afrika fährt.
Die unauflösbare Ehe ist ein Sakrament und daher für die Kath. Kirche eine sehr wichtige Regel.
Von einem Mitarbeiter einer Tierschutz- Organisation kann man schließlich auch verlangen, dass er nicht zur Elefantenjagd nach Afrika fährt.
Die unauflösbare Ehe ist ein Sakrament und daher für die Kath. Kirche eine sehr wichtige Regel.
Re: Katholische Kirche in Zukunft ohne Beschäftigte?
Ich verstehe diesen Staat nicht, wenn er dem mittelalterlichen Kirchen-Zinober auch noch durch die Rechtsprechung zustimmt und somit menschliches Leid verursacht.
Re: Katholische Kirche in Zukunft ohne Beschäftigte?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Ist es denn tatsächlich besser wenn sich Paare für den Rest des Lebens buchstäblich angiften?
Es sind doch Menschen die diese absurden Richtlinien erstellt haben.
In die Gestaltung des Privatlebens hat sich meines Erachtens kein Arbeitgeber einzumischen.
Es sind doch Menschen die diese absurden Richtlinien erstellt haben.
In die Gestaltung des Privatlebens hat sich meines Erachtens kein Arbeitgeber einzumischen.