Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Jugendschutz versus Scharia

Innenpolitik Jugendschutz versus Scharia

Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Ach wie schön ist es doch zu sehen, dass AFD-Werber, Muslim- und Flüchtlingshetzer, die sich als angebliche Menschenrechtler verkaufen wollen, hier so wenig Chancen haben und von so einigen durchschaut und entlarvt werden, das tut ja richtig gut. Danke euch, ihr wisst selber, wen ich meine, ich kann sie nicht alle mit Namen nennen, auf jeden Fall ist es erfreulicherweise die Mehrheit hier.
Mein Abend ist gerettet.
Euch wünsche ich auch einen schönen solchen, bestimmt mit Fußball, bei mir Fußballmuffel wird es der Film im Zweiten sein.
adam
adam
Mitglied

Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von adam
als Antwort auf Femmefatale vom 13.06.2016, 18:48:21
Meiner Meinung nach muss sich ein Flüchtling auf die Rechtssicherheit seines Ursprungslandes verlassen können.


Zwischendurch auch mal nachdenken!

Wäre der zitierte Text richtig, würde in der Bundesrepublik für jeden Asylsuchenden, Migrantenanwärter, das Recht seines Heimatlandes gelten. Deutsches Recht wäre überflüssig.

--

adam
Medea
Medea
Mitglied

Re: Jugendschutz versus Scharia
geschrieben von Medea
Da wird noch so einiges die deutsche Gerichtsbarkeit
ins Schwitzen bringen bei dieser leichtfertig ausgesprochenen
"Einladung" unserer Kanzlerin an die Mühseligen und Beladenen
dieser Welt.

Vor einigen Jahren wurde im ST über die Vielweiberei
diskutiert, ein weiteres Tabu-Thema bei nach islamischem Recht
geschlossenen "Ehen", in denen bis zu vier legitime Ehefrauen
möglich sind. Die "Nebenfrauen" und ihre Kinder sind dann wohl
scheinbar enge Verwandte, die auch der Unterstützung bedürfen.

Wie die deutschen Behörden in diesen Fällen, sofern sie
überhaupt davon Kenntnis haben, reagieren, interessiert mich
schon, - möglicherweise wird dann eine Familienzusammenführung
"arrangiert". So wenig wie ich Herrn Erdogan traue und ihn eher
für unehrlich halte, so stark ist mein Mißtrauen einem großen
Teil der Flüchtlinge gegenüber, wenn es um Angaben zur Person
und Familie geht. Ich stehe da in guten Schuhen, weil nicht
alleine mit meiner Vermutung, wie es immer wieder aus den Ämtern
zu hören ist.

Medea.

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Femmefatale
Femmefatale
Mitglied

Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von Femmefatale
als Antwort auf adam vom 13.06.2016, 20:05:22
Ja, adam, du auch. Rechtssicherheit für zurückliegende Ereignisse, die im Ursprungsland stattgefunden haben, deutsches Recht für Ereignisse, die in D stattfinden werden.

ff
Medea
Medea
Mitglied

Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von Medea
als Antwort auf adam vom 13.06.2016, 20:05:22
In meiner Stadt wurde bei einem Mordprozeß (der Ehemann hatte
seine junge Ehefrau aus Eifersucht erstochen, ca. 15 bis 20 Jahre her) noch
ein relativ mildes Urteil gesprochen. Der Richter zog den Hintergrund
des Mannes für die Verurteilung herbei. Das hat große Empörung ausgelöst.
Ich glaube, das ist heutzutage nicht mehr üblich.

M.
adam
adam
Mitglied

Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von adam
als Antwort auf Femmefatale vom 13.06.2016, 20:22:48
Ja, adam, du auch. Rechtssicherheit für zurückliegende Ereignisse, die im Ursprungsland stattgefunden haben, deutsches Recht für Ereignisse, die in D stattfinden werden.

ff


lol! Ja ff.

--

adam

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ehemaligesMitglied66
ehemaligesMitglied66
Mitglied

Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von ehemaligesMitglied66
als Antwort auf justus39 vom 13.06.2016, 19:20:20
Anderenfalls müssten wir auch dulden, wenn ein nach unserem Gesetz rechtmässig verheiratetes gleichgeschlechtliches Paar in einenem anderen Land wo Homosexualität strafbar ist, dafür verurteilt wird.

justus[/quote]

Dann schick das Paar doch nach Saudi Arabien oder den Iran.
Oder lass den besagten Texaner mit seinen Knarren im Gepäck nach Deutschland.
bukamary
bukamary
Mitglied

Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von bukamary
Wenn ich so diverse Diskussionsbeiträge lese kommt bei mir die Frage auf, welches Menschenbild hier zugrunde liegt, welche Werte und vor allem was Verschiedene hier unter Integration verstehen.

bukamary
Elmos
Elmos
Mitglied

Re: Jugendschutz versus Scharia
geschrieben von Elmos
Boah, das ist echt so richtig peinlich hier, finde ich grade. Wie in der "echten" Rechtspopulistenpolitik.

Irgendwer provoziert mit irgendeinem hanebüchenen Unsinn, später wird das einfach unter den Tisch gekehrt oder ein bisschen relativiert, und dem dem unsagbar niedrigen, faschistoiden Niveau aus kann man sich dann langsam in die Regionen hervorkämpfen in denen wir uns dann alle auf einem nicht mehr faschistoiden, nur noch grade mal xenophoben und aufgeklärt rassistischen Niveau alle treffen können.

Bei dem einen oder anderen wundert es mich gar nicht mehr, ich glaube, das ist so ein inszeniertes Ping-Pong-Spiel, ich vermute, dass es dafür mitlerweile Ganztags-Schreiber gibt um auf preiswerte Art und Weise in öffentlichen Foren Stimmenvieh zu rekrutieren.

Was ich nicht verstehe ist, dass zum Beispiel du, Adam, dich von deinem Religionshass (den ich sogar nachvollziehen kann) vor diesen rassistischen Karren spannen lässt.

Allen anderen Diskutanden möchte ich mitgeben: sicher gibt es weltweiten Handlungsbedarf was Zwangsehen mit Kindern angeht. Das aber in einem Thread zu diskutieren der keinen anderen Sinn hat als wieder einmal Menschen die hierher flüchten zu diskreditieren und ein wenig auf Stimmenfang zu gehen, das halte ich für müssig. Ich ärgere mich eigentlich nur, dass ich auch "angesprungen" bin und so die Propagandamaschine mit bewegt habe.

Liebe Grüße
Andrea
Re: Jugendschutz versus Scharia
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Medea vom 13.06.2016, 20:10:55

..........Wie die deutschen Behörden in diesen Fällen, sofern sie
überhaupt davon Kenntnis haben, reagieren, interessiert mich
schon, - möglicherweise wird dann eine Familienzusammenführung
"arrangiert"......

Medea.


Hallo Medea,

eine Familienzusammenführung im eigentlichen Sinn ist es nicht. In Deutschland ist es aber rechtlich verbrieft, dass ein Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern, also Vater und Mutter hat.

Wird also im Herkunftsland nach dortigem Recht eine 2., 3. und 4. Frau geheiratet, und die Frauen Kinder kriegen, ist ein Zuzug von Mutter und Kind zum Vater möglich. Bezug: Recht des Kindes auf beide Eltern.

Vor Jahren habe ich das recherchiert, weil mich interessiert hat, wie die in Großstädten angesiedelten Familienclans zu den hohen Familienmitgliederzahlen kommen.

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