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Innenpolitik Jugendschutz versus Scharia

Bago
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Re: Jugendschutz versus Scharia
geschrieben von Bago
als Antwort auf ehemaligesMitglied66 vom 15.06.2016, 16:46:31
Gestzlich darf man in Holland heiraten wenn beide Partner 18 Jahre alt sind, aber es gibt auch Ausnahmen.Wenn die Frau 16 Jahre alt ist und eine Erklärung vom Arzt bekommt, dass sie schwanger ist,darf Sie heiraten. Wenn sie jünger ist als 16 Jahre und schwanger kann den Minister es erlauben. So auch in Holland doch noch Möglichkeiten.
Aber auch wenn es nicht erlaubt ist gab es in Holland in 2015 noch immer 250 zwangsehen. Nur sind die jugendliche die letzten Jahren älter geworden.Momentan ist das Alter meistens 16 oder 17. Grund ist ,dass die Jugendliche erst ein Schulabschluss haben sollen.

Wenn ich so diese Diskussion verfolgt habe,fällt mir vor allem auf, wie fanatisch manche Leute über dieses Thema schreiben.Fur mich ist es ganz klar Kinderehen sollte es nicht geben in Deutschland. Die Mensche sollen sich hier an das Deutsche Gesetz halten. Aber man sollte auch ganz klar sehen ,dass es in nicht westliche Länder ganz anders zugeht. Auch die Gesetze sind da ganz anders. Wir werden das nicht ändern können durch böse gefasste Artikel zu schreiben.
Leider habe ich auch keine Lösung.

Bago
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Re: Jugendschutz versus Scharia
geschrieben von Bago
als Antwort auf Bago vom 15.06.2016, 18:41:39
Noch mal kurz einige Daten.

Pro tag heiraten 40.000 Mädchen unter 18 Jahre Mehr als 700 Millionen
der heute lebende Frauen wurden vor ihrem 18 Jahr verheiraten,sogar 250 Millionen sogar vor ihrem 15 Jahr.Kinderehen gibs es auf den ganzen welt ,in jeder Kultur und in jeder Religion.

In den USA,ja man glaubt es nicht, ist das Mindestalter je nach Bundsstaat geregelt
Massachusetts und Kansas 12 Jahre
New Hampshire bei 13 Jahre
einige andere Länder 14 Jahre.

Gesetzlich ist in den meisten islamische Staaten eine Heirat mit Minderjährigen untersagt. Mindest Alter für Mädchen 16-18,für Jungen 18 Jahren.

In Südasien ist die Kinderheirat vor allem in ländlichen Bereichen nach wie vor verbreitet,obwohl sie gesetzlich verboten ist.
Nach Angaben des RAPID HOUSEHOLD SURVEY,der in Gan Indien durchgeführt wird,wurden z.b. im Bundesstaat Bihar 58,9% der Frauen vor Erreichen des 18.Lebensjahrs verheiratet. Die niedrigste Raten waren in Jammu und Kashmir (hoher anteil Muslimer) war 3,4%

Bago
ehemaligesMitglied66
ehemaligesMitglied66
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Re: Jugendschutz versus Scharia
geschrieben von ehemaligesMitglied66
als Antwort auf Edita vom 15.06.2016, 18:35:53
[quote=ron17]Editha,

Aber nur weil es dieses Problem gibt, kann man nicht alle Flüchtlinge verdammen und mit unseren Kinderschändern in einen Topf werfen und ihnen Asyl verwehren, und darum geht es mir!

Edita


Hallo Editha,
das Thema hat sich eigentlich erschöpft, ich möchte auch nicht das letzte Wort haben, aber wie Du auf o.g. Behauptung kommst, kann ich nicht nachvollziehen.
Es ging nicht um alle Flüchtlinge, sondern um ein aktuelles Beispiel und schon gar nicht um Asylverwehren, da das Kinderehenverbot grundsätzlich für alle gilt.
Es ging um Kinderehen, nach deutschem Gesetz, so nicht gestattet.
Schön, daß Du den Texaner hier mit anbringst, aber diese Antwort auf einen Beitrag war erstens völlig richtig und zweitens absolut humorvoll, das hatte was.
Man sollte eben nicht hyperventilierend und moraltriefend durch das Forum hecheln, nur weil jemand die Worte Flüchtling oder Muslim gebraucht, dann bekommt man auch die kleinen Leckerchen mit, die manche hier ganz toll einstreuen.

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Karl
Karl
Administrator

Re: Jugendschutz versus Scharia
geschrieben von Karl
als Antwort auf Bago vom 15.06.2016, 19:33:28
Danke Bago für deinen informativen Beitrag. Faktengestützte Diskussionen sind mir deutlich lieber als eingestreute "Leckerchen" auf Kosten anderer Menschen.

Karl
hobbyradler
hobbyradler
Mitglied

Re: Jugendschutz versus Scharia
geschrieben von hobbyradler
als Antwort auf Bago vom 15.06.2016, 19:33:28
Hallo Bago,

ich stelle mal den Link zur Herkunft deiner Daten ein.

wikipedia[/url]

So locker wie du das von Amerika schreibst war ich ziemlich erschrocken und habe etwas recherchiert.

Gerichte können die Heiratserlaubnis unter [u]besonderen Umständen
für Eheschließungen unter den tatsächlich wesentlich höher festgelegten Grenzen erteilen.

Für Amerika detaillierte Hinweise zu den Bundesstaaten.

Erlaubtes Heiratsalter Bundesstaaten der USA

Für den Islam müsste man auch mal genau recherchieren.

Ciao
Hobbyradler
Edita
Edita
Mitglied

Re: Jugendschutz versus Scharia
geschrieben von Edita
als Antwort auf ehemaligesMitglied66 vom 15.06.2016, 20:11:24

Schön, daß Du den Texaner hier mit anbringst, aber diese Antwort auf einen Beitrag war erstens völlig richtig und zweitens absolut humorvoll, das hatte was.
Man sollte eben nicht hyperventilierend und moraltriefend durch das Forum hecheln, nur weil jemand die Worte Flüchtling oder Muslim gebraucht, dann bekommt man auch die kleinen Leckerchen mit, die manche hier ganz toll einstreuen.
geschrieben von ron17


Deine " von manchen hier ganz toll eingestreuten Leckerchen " sind vergeblich getarnte Giftköder, die versteckt hinterhältig und falsche Tatsachen vortäuschend, mit Argusaugen im Hinterhalt lauernd und ohne Moral, den Leuten hier angeboten werden, aber ihr müßt sie gsd. alle selber fressen, eure Leckerchen!

Also ist das jetzt hyperventilierend oder moraltriefend was ich gerade schrieb? Nee wa - es ist sachlich und den Tatsachen entsprechend und Deinem Stile angepasst, ich finde daß das auch was hat!

Edita

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margit
margit
Administrator

Begriffsklärung
geschrieben von margit
Hier wird "großzügig" mit dem Begriff "Pädophilie" um sich geworfen. Vielleicht kann eine kleine Begriffsklärung zur Versachlichung beitragen.

Unter Pädophilie versteht man sexuelles Interesse an Kindern, die noch nicht in der Pubertät sind. Es handelt sich hierbei um eine psychische Störung und, wenn sie praktiziert wird, um ein Verbrechen. Die Opfer sind Kinder, die unter 11 Jahre alt sind.

Wenn sich das sexuelle Verlangen auf Kinder und Jugendliche in der Pubertät richtet, spricht man von Hebephilie. Es wird hier vom Altersbereich von etwa 11 bis 14 Jahren ausgegangen. Auch dieses Verhalten wird als psychische Störung eingeordnet und ist strafbar.

Mehr dazu findet sich bei Wikipedia unter den entsprechenden Stichwörtern.

Unabhängig von obigen Unterscheidungen sehe ich einen klaren Unterschied darin, ob ein Erwachsener Kinder oder Jugendliche missbraucht oder ob jemand eine Jugendliche einvernehmlich heiratet, um mit ihr als Partnerin sein Leben zu verbringen und gemeinsam älter zu werden. Damit schließe ich Zwangsheiraten selbstverständlich aus und solche dürfen bei uns in Deutschland glücklicherweise nicht geschlossen werden.

Margit
arno
arno
Mitglied

Re: Jugendschutz versus Scharia
geschrieben von arno
als Antwort auf Bago vom 15.06.2016, 19:33:28
Moin, bago,

im Kulturkreis der drei Viehzüchterreligionen aus dem vorderen Orient
haben die religionsstiftenden Männer Gesetze für Männer und nicht für
Frauen gemacht.


Was die frühen Christen von Frauen hielten, zeigen u.a. die folgenden Ausführungen der Apostel Paulus und Petrus
(Kopiert aus der unten angegebenen Internetseite):

Ihr sollt aber wissen, dass Christus das Haupt des Mannes ist, der Mann das Haupt der Frau und Gott das Haupt Christi. ... Der Mann darf sein Haupt nicht verhüllen, weil er Abglanz Gottes ist; die Frau aber ist der Abglanz des Mannes. Denn der Mann stammt nicht von der Frau, sondern die Frau vom Mann. Der Mann wurde auch nicht für die Frau geschaffen, sondern die Frau für den Mann.

Der erste Brief des Paulus an die Korinther, Kap. 11 (3, 7-9)



Wie es in allen Gemeinden der Heiligen üblich ist, sollen die Frauen in der Versammlung schweigen; es ist ihnen nicht gestattet zu reden. Sie sollen sich unterordnen, wie auch das Gesetz es fordert. Wenn sie etwas wissen wollen, dann sollen sie zuhause ihre Männer fragen; denn es gehört sich nicht für eine Frau, vor der Gemeinde zu reden.

Der erste Brief des Paulus an die Korinther, Kap. 14 (33b-35)



Ihr Frauen, ordnet euch euren Männern unter wie dem Herrn (Christus); denn der Mann ist das Haupt der Frau, wie auch Christus das Haupt der Kirche ist; er hat sie gerettet, denn sie ist sein Leib. Wie aber die Kirche sich Christus unterordnet, sollen sich die Frauen in allem den Männern unterordnen.

Der Brief des Paulus an die Epheser, Kap. 5 (22-24)



Ihr Frauen, ordnet euch euren Männern unter, wie es sich im Herrn geziemt.

Der Brief des Paulus an die Kolosser, Kap. 3 (18)



Eine Frau soll sich still und in aller Unterordnung belehren lassen. Dass eine Frau lehrt, erlaube ich nicht, auch nicht, dass sie über ihren Mann herrscht; sie soll sich still verhalten. Denn zuerst wurde Adam erschaffen, danach Eva. Und nicht Adam wurde verführt, sondern die Frau ließ sich verführen und übertrat das Gebot. Sie wird aber dadurch gerettet werden, dass sie Kinder zur Welt bringt, wenn sie in Glaube, Liebe und Heiligkeit ein besonnenes Leben führt.

Der erste Brief des Paulus an Timotheus, Kap. 2 (11-15)



Ebenso sollt ihr Frauen euch euren Männern unterordnen, damit auch sie, falls sie dem Wort (des Evangeliums) nicht gehorchen, durch das Leben ihrer Frauen ohne Worte gewonnen werden, wenn sie sehen, wie ehrfürchtig und rein ihr lebt.

Der erste Brief des Petrus, Kap. 3 (1-2)

Wegen dieses Bibelmurkses werden heute immer noch Frauen in unserem Kulturkreis benachteiligt und übervorteilt.


Noch ein Hinweis auf einen sehr guten Artikel zum Thema:Die Geschichte von Zwangs-, Mehr- und Kinderehe im christlichen Abendland
Gruß arno
hobbyradler
hobbyradler
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Re: Jugendschutz versus Scharia
geschrieben von hobbyradler
als Antwort auf Bago vom 15.06.2016, 19:33:28
Hallo Bago

gleich mein erster Google Versuch führt mich zu einem schlimmen Bericht einer Zeitung. Es geht dabei um in Deutschland lebende Menschen. Ich nehme an türkischer Herkunft.
...Auch weil nicht selten Mädchen als Bräute ins Ausland importiert werden. Unter dem Vorwand, im Heimatland der Eltern Urlaub machen zu wollen, erwartet die Töchter dort dann die arrangierte Hochzeit. Wie "Terre des Femmes" mitteilt, werden Frühehen mehrheitlich in Asien, Afrika und Lateinamerika geschlossen. Beispiel Türkei, wo Ehen mit Minderjährigen theoretisch verboten sind. Nach dem dortigen Recht ist das vollendete 17. Lebensjahr frühester Zeitpunkt für eine Heirat. Und selbst das per Gerichtsbeschluss mögliche Ausnahme-Alter von 16 Jahren - ähnlich wie in Deutschland - wird im Alltag vielfach missachtet: Weil eine legale Hochzeit auf dem Standesamt in diesen Fällen nicht möglich ist, wird die Ehe nach islamischem Ritus geschlossen, berichtet die türkische Frauenrechtsvereinigung "Fliegender Besen". Fast jede dritte Frau in der Türkei werde somit als Minderjährige verheiratet - in manchen Gegenden sogar jede zweite. Ein Hauptgrund dafür sei die Familienehre - um die zu bewahren, kommen die Mädchen unter die Haube, sobald sie geschlechtsreif sind. Wirtschaftliche Gründe spielten auch eine Rolle, weil Mädchen als finanzielle Last gelten.
"Obwohl die Vereinten Nationen 1994 allen Staaten empfohlen haben, das Heiratsalter auf 18 anzuheben, ist in mehr als 50 Staaten die Verheiratung von Mädchen unter 18 Jahren legal", erklärte das UN-Kinderhilfswerk Unicef 2012. Auch von den 113 Staaten, die 18 als Mindestalter vorschreiben, sind laut Unicef in 57 Staaten Kinderehen trotzdem weit verbreitet. …

Link
geschrieben von Hildesheimer Allgemeine Zeitung

Auch wenn die Türkei als sicheres Herkunftland deklariert wurde ist das schlimm. Ich hoffe, dass sich unsere Politiker damit nochmals beschäftigen.

Ciao
Hobbyradler

Texthervorhebung von mir
wandersmann
wandersmann
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Re: Jugendschutz versus Scharia
geschrieben von wandersmann
als Antwort auf arno vom 15.06.2016, 21:19:53
@ Arno

Klingt wie ein Auszug aus einer bayerisch-katholischen Hausordnung ....


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