Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Jugendschutz versus Scharia

Innenpolitik Jugendschutz versus Scharia

ehemaligesMitglied66
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Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von ehemaligesMitglied66
als Antwort auf justus39 vom 13.06.2016, 17:25:51
hier befindet sich das Recht wohl in einer Zwickmühle.
justus[/quote]

Tatsächlich ist das eine neue Situation an die wohl keiner gedacht hat.
Die Frage aber ist, kann es zweierlei Recht in Deutschland geben?
(Ich hoffe nur, das diese einfache Frage nicht einigen hier wieder Anlass zu wüsten Beschimpfungen und Verdächtigungen gibt)
ehemaligesMitglied66
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Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von ehemaligesMitglied66
als Antwort auf Karl vom 13.06.2016, 15:51:52
Ich stimme Marina ausdrücklich zu. Dir geht es nicht um Kinder oder Jugendschutz, sondern ganz offensichtlich um reine Hetze gegen Flüchtlinge und den Islam.

Karl[/quote]
Hallo Karl,
die Ministerin Özoguts hat mal gesagt, man muß die Probleme die mit der Einwanderung auf uns zukommen neu aushandeln.
Nun hab ich so ein Problem aufs Tablett gebracht, aber diskutieren und aushandeln wollen das hier nur wenige.
Andere stürzen sich auf den Autor, die Quelle und lenken ab, mit Aussagen s.O..
Femmefatale
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Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von Femmefatale
als Antwort auf hobbyradler vom 13.06.2016, 17:18:06
Du weißt doch ganz genau, was ich meine.

ff

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ehemaligesMitglied66
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Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von ehemaligesMitglied66
Hallo Marina, Bukamary und Karl,
bei der ganzen Hysterie habt ihr leider etwas wichtiges übersehen.
Die ganze Wucht des Gesetzes, die den B.treffen wird, gilt natürlich auch für alle Flüchtlinge und Migranten, für alle Muslime, die unverheiratet sind, schon länger in Deutschland leben oder deutsche Staatsbürger sind.
D.h. die dürfen auch nicht, während ihr mit Kindsfrau eingereister Glaubensbruder darf.
Euer Schuß geht also völlig ins Leere, denn die zweiseitige Situation gilt auch für die Muslime.
Es ist also auch in deren Sinn, das hier was geregelt wird.
Ihr könnt also Euren Blutdruckmesser wieder weglegen.
Femmefatale
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Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von Femmefatale
als Antwort auf ehemaligesMitglied66 vom 13.06.2016, 18:37:40
Meiner Meinung nach muss sich ein Flüchtling auf die Rechtssicherheit seines Ursprungslandes verlassen können.
Für ihn muss das recht bleiben, was in seinem Land Recht war.Meiner Meinung nach geht es nicht, eine in Syrien nach dortigem Recht geschlossene Ehe hier nach deutschem Recht wieder zu scheiden.

Die anderen Beispiele, die du nennst, haben ja noch nicht stattgefunden und werden dann, wenn sie eintreten, nach deutschem Recht auf deutschem Boden abgehandelt.

Anderes Beispiel:
Wenn ein deutsches Ehepaar sich in den USA eine Leihmutter nimmt, die das Kind austrägt, nimmst du denen nach ihrer Rückkehr das Kind ab?
bukamary
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Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von bukamary
als Antwort auf ehemaligesMitglied66 vom 13.06.2016, 18:37:40
Ron, das ist jetzt aber ziemlich wirr. Muss ich das verstehen. Das hört sich eher so an als müßtest Du Dein Blutdruck runter regulieren.

bukamary

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justus39
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Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von justus39
als Antwort auf Femmefatale vom 13.06.2016, 18:48:21
Meiner Meinung nach muss sich ein Flüchtling auf die Rechtssicherheit seines Ursprungslandes verlassen können.
Für ihn muss das recht bleiben, was in seinem Land Recht war.Meiner Meinung nach geht es nicht, eine in Syrien nach dortigem Recht geschlossene Ehe hier nach deutschem Recht wieder zu scheiden.


So sehe ich das auch.
Anderenfalls müssten wir auch dulden, wenn ein nach unserem Gesetz rechtmässig verheiratetes gleichgeschlechtliches Paar in einenem anderen Land wo Homosexualität strafbar ist, dafür verurteilt wird.

justus
Edita
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Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von Edita
als Antwort auf ehemaligesMitglied66 vom 13.06.2016, 18:37:40
Hallo Marina, Bukamary und Karl,
bei der ganzen Hysterie habt ihr leider etwas wichtiges übersehen.
geschrieben von ron17


Mir scheint, wenn hier einer hysterisch reagiert sodann Du, das verrät schon der Titel dieses Threads!
Laut WHO sei die zweithäufigste Todesursache von Kinderbräuten die Geburt ihres Kindes, gefolgt von Selbstmord. -
Also werden die noch schnell verheirateten oder schon länger verheirateten Kinderehefrauen heilfroh sein, ihrem Peiniger entkommen zu können, denn wie es aussieht mach das kein Mädchen freiwillig!
Daß das eine äußerst heikle und sensible Sache ist, das wird auch niemand bestreiten, aber zu lösen ist das Problem, unsere Justiziare und Vormundschaftsgerichte werden dazu in beratender Form sensible und erfahrene Sozialpsychologen brauchen, die sich mit diesen Mädchen unterhalten, befragen, aufklären und beraten,...... und sofern das Mädchen nichts wie weg will......Schutz in Form von neuer Identität, neuem Aufenthalt und was weiß ich garantieren!
Wenn man will, ist jedes Problem zu lösen, die einzigen, die es vielleicht nicht gelöst haben wollen, das sind die geilen älteren Männer, die sich mit zwölf- oder 14-jährige Mädchen nur wegen des Frischfleischs verheiratet haben, und andere junge Männer sind vielleicht froh, wenn sie sich aus der Verantwortung "schleichen" können, ich weiß es nicht,
aber reden muß man!

Edita
Femmefatale
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Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von Femmefatale
als Antwort auf bukamary vom 13.06.2016, 18:50:22
Ich darf euch mal ein Beispiel aus der Realität schreiben.

Eine 14-jährige Schülerin unserer Schule, Muslima, sollte mit einem wesentlich älteren Mann zwangsverheiratet werden.
wir haben alles versucht, das zu verhindern, haben sogar einen Richter eingeschaltet.
In einem solchen Fall geht in D die Religionsfreiheit vor allen anderen Gesetzen.. Die einzige Möglichkeit wäre gewesen, das Mädchen zu verstecken, was aber einer Entführung gleich gekommen wäre, da sie selbst sich nicht wagte, sich gegen diese Entscheidung zu stellen.
Auch das eingeschaltete Jugendamt war machtlos.
Selbst wenn das unser Rechtsempfinden erheblich stört, es ist so, wie es ist.

ff
bukamary
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Re: Diskussionsverlauf
geschrieben von bukamary
als Antwort auf Edita vom 13.06.2016, 19:22:46
Danke Edita!

In Fällen von Kinderehe bei hier eingereisten kann m.E. nur im Einzelfall geprüft werden. Sollte sich herausstellen, dass hier eine Zwangsverheiratung zugrunde liegt und/oder die junge Frau gequält/mißhandelt wird, kann und muss gehandelt werden.
Eine generelle Regelung die prinzipiell Kinderehen von Flüchtlingen nicht zuläßt halt ich auch deshalb für problematisch weil wir hier ja auch für Kinderehen Regelungen haben.

Für minderjährige Mädchen, die noch nicht verheiratet her kommen oder bereits hier leben, gelten selbstverständlich alle die in DE gültigen Gesetze inkl. der Menschenrechte.

bukamary

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