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Innenpolitik Jugendschutz versus Scharia

ehemaligesMitglied66
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Jugendschutz versus Scharia
geschrieben von ehemaligesMitglied66
Da gibt es in Bayern den CSU Abgeordneten B., der der "Untat" des Sex mit einer Minderjärigen (16 Jahre soll sie alt gewesen sein) überführt wird.
B. legt sofort seine politischen Ämter nieder und wartet auf seine, nach deutschem Recht, sicher harte und gerechte Strafe.
Was hat das nun mit der Scharia zu tun?
Da wandert ein syrisches Paar mit dem Flüchtlingsstrom nach Deutschland ein. Er, der Ehemann um die 20, sie die Ehefrau bei der "Hochzeit nach Scharia" 14, jetzt gerade 15 Jahre.
Das Jugendamt hat reagiert und das Mädel in Obhut des Jugendamtes genommen, nach deutschem recht so vorgeschrieben.
Der "Ehemann" hat auch reagiert, wer ihm das wohl eingeflüster hat, und ist vor Gericht gezogen.
Wer trägt denn da eigentlich die Gerichtskosten?
Das OLG Bamberg hat "Recht" gesprochen und die "Ehe" nach Schariarecht, nach deutschem Recht Unzucht mit Minderjährigen, anerkannt.
Wie soll sich nun der CSU B. verhalten, der, weil Deutscher darf nicht, der Syrer, weil Muslim darf das in Deutschland.
Wenn das durchkommt und sich rumspricht könnten doch Pädophile mit der Jungmaid an der Hand in die nächste Moschee pilgern, zum Islam konvertieren, dazu soll ja ein Satz reichen, sofort heiraten und dürfen danach straflos die Ehe vollziehen.
Mit der Entscheidung des OLG Bamberg könnte eine Lawine losgetreten werden, die den Muslimen gestattet Minderjährige zu heiraten und die "EHE" auch zu "vollziehen" und in Deutschland fortzuführen.
Was wird denn nun mit dem B. aus Bayern, kann der wegen Verletzung des Gleichheitsgebots klagen, oder sind Schariaehen gleicher als Deutsche.
margit
margit
Administrator

Re: Jugendschutz versus Scharia
geschrieben von margit
als Antwort auf ehemaligesMitglied66 vom 12.06.2016, 18:24:15
Hallo Ron,

da geht bei Dir Einiges kräftig durcheinander.

Zum einen gibt es da den verheirateten CSU-Landtagsabgeordneten und Präsidiumsvorsitzenden des Bayerischen Bauernverbandes Michael Brückner, der sich Sex kauft. Das ist zwar nicht die feine Art, aber seine Privatsache. Allerdings soll sich der 51-jährige Familienvater dazu eines sehr jungen, minderjährigen Mädchens bedient haben. Eigenen Aussagen nach schämt er sich dafür zutiefst und ist deshalb auch von allen seinen Ämtern zurückgetreten.

Für Herr Brückner gilt wie für alle in Deutschland lebenden Menschen deutsches Recht. Und nach diesem Recht ist sein Verhalten strafbar. Übrigens entspricht es auch nicht den christlichen Moralvorstellungen, da stimmts Du mir doch sicher zu?

Und das alles hat absolut nichts mit der Scharia zu tun.

Zum anderen gibt es da eine junge syrische Familie, die vor dem Krieg flieht und nach Deutschland kommt. Die beiden sind nach den Gesetzen ihres Landes rechtmäßig verheiratet. In Syrien gibt es keine Zivilehe, sondern es gilt das religiöse Recht. In den meisten muslimischen Ländern setzt das aktuelle Recht ein Mindestalter fest, das unterschiedlich definiert wird. Also sind die beiden rechtmäßig verheiratet und diese Ehe ist auch von deutschen Gerichten und Behörden anzuerkennen.

Und da liegt nun der grundlegende Unterschied zu unserem Sexkäufer in Bayern.

Du willst doch nun wirklich nicht einen alternden bayrischen Politiker, der seine Frau mit einer gekauften 16-jährigen betrügt, mit einem jungen Ehepaar vergleichen, das nach dem Recht in seiner Heimat rechtmäßig verheiratet ist? Oder soll der Mann nun seine Frau verlassen oder verstoßen, weil bei uns andere Rechtsnormen gelten?

Und jetzt wird es absurd, was Du schreibst. Jeder, der in Deutschland heiratet, tut dies nach deutschem Recht. Also es wird nichts mit feuchten Männerphantasien, schnell mal konvertieren und sich einen Harem zulegen.

Und das weißt Du auch ganz genau. Was soll also das Geschwafel? Für mich ist das ein Beispiel von Stimmungsmache und Hetze gegen Muslime und Flüchtlinge. Und wenn ich mir den von Dir zitierten Link ansehe, wird das auch glasklar, aus welcher rechten Ecke da der Wind weht.

Und genauso glasklar sei Dir gesagt, dass wir im Seniorentreff keine derartige Hetze dulden werden.

Margit
Elmos
Elmos
Mitglied

Re: Jugendschutz versus Scharia
geschrieben von Elmos
als Antwort auf ehemaligesMitglied66 vom 12.06.2016, 18:24:15
Hallo Ron,

ich vermute, dass es für die deutsche Gesetzgebung in der Tat sehr schwierig ist zu entscheiden, was mit solchen "Eheleuten" passieren soll die in ihrem Heimatland nach geltendem Recht geheiratet haben, während man hier ja erst heiraten kann, wenn man mindestens 16 Jahre alt ist (und das auch nur, wenn zuvor von einem Famileingericht die "Volljährigkeit" erteilt wurde.

Das ist sicher nicht nur ein Problem für solche Ehepartner die nach "Sharia"-Recht geheiratet haben, auch in der USA gibt es Bundesstaaten, in denen die Kinder schon mit 13 oder 14 Jahren heiraten dürfen.

Was denen hier dann blüht, wenn sie Deutschland bereisen? Keine Ahnung, aber ich vermute mal, dass solche Ehepartner in der Regel mit der Herumreiserei in fremde Länder abwarten, bis sie auch nach dortigem Recht ehemündig sind. Die USA-Kindereheleute haben den Vorteil, dass sie derzeit von dort nicht wegen Krieges fliehen müssen, sich also in der Regel nicht in Länder begeben müssen, in denen die dort erlaubte Handlung plötzlich unerlaubt würde.

Was das Ganze nun mit einem 52jährigen Knacker zu tun hat, der minderjährige Kinder gegen Geld fi***, und das in einem Land, in dem genau dies verboten ist (Sex mit Minderjährigen) das verstehe ich nicht so richtig. Falls dir die gesetzliche Grundlage da fehlt:
§182
Ums noch etwas einfacher zu machen, hier der entscheidende Satz:

"(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt."

Ich meine, wo siehst du da die Parallelen?

Liebe Grüße
Andrea

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Karl
Karl
Administrator

Re: Jugendschutz versus Scharia
geschrieben von Karl
als Antwort auf Elmos vom 12.06.2016, 20:42:03
Danke Andrea und auch Margit für Eure Antworten. Ich wäre bei diesem unsäglichen Eröffnungsbeitrag nicht so ruhig geblieben.

Karl
Elmos
Elmos
Mitglied

Re: Jugendschutz versus Scharia
geschrieben von Elmos
als Antwort auf margit vom 12.06.2016, 20:28:59
Hallo,

Also es wird nichts mit feuchten Männerphantasien


ups, ich glaube, hier stand ich auf dem Schlauch, was den gewünschten Zusammenhang angeht.

Liebe Grüße
Andrea
wandersmann
wandersmann
Mitglied

Re: Jugendschutz versus Scharia
geschrieben von wandersmann
als Antwort auf Elmos vom 12.06.2016, 20:42:03
Mal von diesem Vergleich mit dem Politiker abgesehen, verstößt eine Ehe mit einer Minderjährigen selbstverständlich gegen hier geltende Gesetze, und muss auch juristisch verfolgt werden. Ob es in den betreffenden Ländern nun gute Sitte ist, dass ein 40-jähriger eine 11-jährige heiratet, ist für die rechtliche Bewertung in Deutschland nicht von Belang.

wandersmann_1(wandersmann_1)


Das Bild zeigt einen 40-jährigen afghanischen Mann zusammen mit seiner 11-jährigen "Ehefrau"

Auch wenn es sich nur um wenige hundert dieser "Ehen", die letztlich nichts anderes als das legalisierte Ausleben von Pädophilie ist, unter den Flüchtlingen handeln soll, so kann das dennoch nicht akzeptiert werden, und muss zwingend strafrechtliche Konsequenzen, sowie eine Trennung dieser Vereinigung, und eine Betreuung dieser Kinder zur Folge haben.

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Elmos
Elmos
Mitglied

Re: Jugendschutz versus Scharia
geschrieben von Elmos
als Antwort auf wandersmann vom 12.06.2016, 20:57:58
Hallo Wandersmann,

Mal von diesem Vergleich mit dem Politiker abgesehen, verstößt eine Ehe mit einer Minderjährigen selbstverständlich gegen hier geltende Gesetze, und muss auch juristisch verfolgt werden. Ob es in den betreffenden Ländern nun gute Sitte ist, dass ein 40-jähriger eine 11-jährige heiratet, ist für die rechtliche Bewertung in Deutschland nicht von Belang.


nein, es ist auch in Deutschland nicht "verboten" eine Ehe mit einem Minderjährigen einzugehen. Das ist, unter gewissen Voraussetzungen, ab einem Alter von 16 Jahren möglich. Die katholische Kirche erlaubt Ehen bei Kindern ab 14 Jahren (was aber hierzulande kaum zum tragen kommt, denn auch die Katholiken die hier heiraten müssen sich an hiesiges Recht halten).
Ich denke auch, dass "gute Sitten" nicht von Belang sind, aber die Gesetzeskonfirmität der Eheschliessung mit den Gesetzen des Heimatlandes.


Auch wenn es sich nur um wenige hundert dieser "Ehen", die letztlich nichts anderes als das legalisierte Ausleben von Pädophilie ist, unter den Flüchtlingen handeln soll, so kann das dennoch nicht akzeptiert werden, und muss zwingend strafrechtliche Konsequenzen, sowie eine Trennung dieser Vereinigung, und eine Betreuung dieser Kinder zur Folge haben.


Woher hast du diese Information? Womit begründest du die "zwingenden strafrechtlichen Konsequenzen"? Ich stelle mir das alles nicht so zwingend und einfach vor, auch nicht für die beteiligten Jugendämter und eventuell Gerichte.

Liebe Grüße
Andrea
margit
margit
Administrator

Re: Jugendschutz versus Scharia
geschrieben von margit
als Antwort auf wandersmann vom 12.06.2016, 20:57:58
Hallo Wandersmann,

es ist nun doch wirklich ein Unterschied, ob ein 51-jähriger Deutscher sich Sex von einer Minderjährigen kauft oder ob es sich um einen 20-jährigen Syrer mit einer 16-jährigen Ehefrau handelt.

Wer in Syrien übrigens nach katholischem Eherecht geheirat hat, würde hier auch als Ehepaar anerkannt. Nach gültigem katholischem Eherecht (CIC - Corus iuris canonici) sind Frauen ab 14 und Männer ab 16 Jahren ehemündig.

Nach deutschem Recht gibt es für beide Geschlechter die Möglichkeit, bereits im Alter von 16 Jahren die Ehe einzugehen. Voraussetzung dafür ist, dass
a) der andere Verlobte bereits volljährig ist
und dass
b) das zuständige Familiengericht eine Befreiung von der Voraussetzung der Volljährigkeit erteilt hat.

Das Beispiel aus Afghanistan ließe sich durch viele Beispiele aus anderen (nicht nur muslimischen) Ländern erweitern. Dass diese Zwangsverheiratungen, die mit der Rechtlosigkeit von Frauen einhergehen, aus unserer Sicht menschenunwürdig sind, darüber herrscht denke ich bei uns Übereinstimmung.

Margit
wandersmann
wandersmann
Mitglied

Re: Jugendschutz versus Scharia
geschrieben von wandersmann
als Antwort auf Elmos vom 12.06.2016, 21:05:34
@ elmos

Zu diesem Thema stand unlängst ein Artikel in der "Welt". Zitat:

"Wie viele Fälle von Minderjährigenehe es unter Flüchtlingen gibt, ist unklar. In Bayern wird das nicht zentral registriert. In Nordrhein-Westfalen geht die für die Verteilung von Flüchtlinge zuständige Bezirksregierung Arnsberg von 188 Fällen aus; in Baden-Württemberg wurden 177 Kinderbräute gezählt."

gesamter Artikel hier

Als Problem wird sich auch der Nachzug der Kinder-Ehefrauen herausstellen, wenn deren "Ehemänner" hier ihre Asylberechtigung erhalten haben. Denn dann würden wir in Deutschland etwas akzeptieren, dass eklatant gegen den Kinderschutz verstößt, und außerdem auch gegen unsere Moralvorstellungen. Wir wissen doch schließlich alle, weshalb diese Ehen geschlossen werden.
adam
adam
Mitglied

Re: Jugendschutz versus Scharia
geschrieben von adam
als Antwort auf margit vom 12.06.2016, 21:31:18
Alles gut und schön, Margit,

trotzdem darf deutsches Recht auf keinen Fall Kindehen sanktionieren, auch nicht derartige Ehen nach syrischem Recht. Solche Verbindungen müssen auf dem Boden der Bundesrepublik ihre Gültigkeit verlieren.

Was den verlinkten Achgut.com-Blog anbelangt, vertritt er eine eher westliche Philosophie. Er ist "Broder", aber keineswegs rechts oder gar rechtsextrem. Er ist anti-antiamerikanisch und sehr islamkritisch. Islamkritisch bin ich auch und ich vertrete die Meinung, daß in Europa die Islamkritik deutlich forciert werden muß, wenn es eines Tages einen gemäßigten Euro-Islam geben soll.

Damit beim Kinder- und Jugendschutz ernst zu machen, kann nicht verkehrt sein.

--

adam

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