Innenpolitik Ist Arbeitslosigkeit nicht eine Frage der Definition?
Re: Ist Arbeitslosigkeit nicht eine Frage der Definition?
Arbeitslose, die, egal warum, keine Leistungen beziehen, werden schon lange nicht mitgezählt.
Das gilt nicht nur für Bezieher von Krankengeld, sondern auch bei Sperre der Bezüge, z.B. wg. Abfindung.
Das gilt nicht nur für Bezieher von Krankengeld, sondern auch bei Sperre der Bezüge, z.B. wg. Abfindung.
"Ich glaube nur einer Statistik, die ich selbst gefälscht habe."
winston Churchill
Myrja
Aller Wahrscheinlichkeit nach stammt dieses Zitat nicht von Winston Churchill. Viel eher wohl dem britischen Premier angedichtet vom Reichspropagandaministerium der Nazis, deren Chef war, wie allgemein bekannt sein dürfte, Josef Goebbels.
DIE ZEIT
Maiengruss sysiphus...
Macht nichts Sysiphus.
Auch wenn es nicht von ihm ist, es ist was dran. Statistiken werden doch so lange zurechtgebogen, bis sie so sind, wie man sie haben möchte. Ich bin jedenfalls äußerst misstrauisch, wenn man Zahlen ins Spiel bringt. Vor allem, wenn sie angeblich durch Umfragen erhoben wurden. Wer von uns "Normalsterblichen" kann denn sowas schon überprüfen?
Bei den Arbeitslosenzahlen wird jedenfalls geschummelt auf Teufel komm raus, seit es Arbeitslose gibt. Also schon immer.
Myrja
@ Arno,
sorry, aber Du hast noch die Schönfärberei der Arbeitslosenstatistiken mittels Kurzarbeit vergessen, Du weißt ja, diese wurde um zwei Jahre verlängert, womit sich das Ende der Kurzarbeit ca. auf Ende des Jahres 2010 verschiebt. Aber nur keine Panik, bis dahin fällt den regierenden schon wieder etwas neues ein.
So lange, wie die Beiträge zu KV und RV steigen, stimmen die angegeben niedrigen Zahlen der Arbeitslosen nicht.
Aber schon ok, ich weiß es ja, ich bin etwas doof, man möge mir verzeihen, bin eben nur eine blonde Langhaarige !
Jala
sorry, aber Du hast noch die Schönfärberei der Arbeitslosenstatistiken mittels Kurzarbeit vergessen, Du weißt ja, diese wurde um zwei Jahre verlängert, womit sich das Ende der Kurzarbeit ca. auf Ende des Jahres 2010 verschiebt. Aber nur keine Panik, bis dahin fällt den regierenden schon wieder etwas neues ein.
So lange, wie die Beiträge zu KV und RV steigen, stimmen die angegeben niedrigen Zahlen der Arbeitslosen nicht.
Aber schon ok, ich weiß es ja, ich bin etwas doof, man möge mir verzeihen, bin eben nur eine blonde Langhaarige !
Jala
Mal ganz generell:
Gleichgültig warum ein Erwachsener im Arbeitsalter nicht arbeitet: man kann ihn nicht tot schlagen;
also muss von irgend woher Geld kommen;
ob nun das von einer Kranken/Unfallkasse, einer Fürsorgekasse, Arbeitslosenkasse, Unterstützungskasse kommt, kommt das Geld immer von jenen, die (noch) arbeiten.
Ergo müsste es gar keine separaten Kassen für jeden Zweck geben; ein Topf, in denen alle Unterstützungsgelder fliessen, und aus dem alle zu Unterstützenden gespiesen werden, würde genügen.
Nie wird eine Zeit kommen, da jeder Mensch durch selber erarbeitetes Einkommen seinen Lebensunterhalt wird fristen können. Auch wenn einige Prozente der Unterstützung Beziehenden "Faule Hunde" sind: man kann sie nicht tot schlagen. Und wenn man sie zwangsweise zu Arbeit verpflichten würde, würde einfach einem anderen Menschen die Arbeit entzogen = ein neuer Arbeitsloser wäre auf dem Papier - ohne dass die Summe der Arbeitslosen sich damit ändern würde.
Gleichgültig warum ein Erwachsener im Arbeitsalter nicht arbeitet: man kann ihn nicht tot schlagen;
also muss von irgend woher Geld kommen;
ob nun das von einer Kranken/Unfallkasse, einer Fürsorgekasse, Arbeitslosenkasse, Unterstützungskasse kommt, kommt das Geld immer von jenen, die (noch) arbeiten.
Ergo müsste es gar keine separaten Kassen für jeden Zweck geben; ein Topf, in denen alle Unterstützungsgelder fliessen, und aus dem alle zu Unterstützenden gespiesen werden, würde genügen.
Nie wird eine Zeit kommen, da jeder Mensch durch selber erarbeitetes Einkommen seinen Lebensunterhalt wird fristen können. Auch wenn einige Prozente der Unterstützung Beziehenden "Faule Hunde" sind: man kann sie nicht tot schlagen. Und wenn man sie zwangsweise zu Arbeit verpflichten würde, würde einfach einem anderen Menschen die Arbeit entzogen = ein neuer Arbeitsloser wäre auf dem Papier - ohne dass die Summe der Arbeitslosen sich damit ändern würde.
..... und dann gibt es da eine Gruppe, die hier überhaupt noch keine Erwähnung gefunden hat, nämlich die, die sich einen halbwegs gut verdienenden, wenn nicht sogar gut betuchten, Mann geangelt haben (weil keine Lust auf Arbeit) und sich von ihm ernähren und finanzieren lassen.
Tja, auch diese Ladies fallen aus der Arbeitslosenstatistik (hier sind keine Mütter kleiner Kinder gemeint).
loretta
..... und dann gibt es da eine Gruppe, die hier überhaupt noch keine Erwähnung gefunden hat, nämlich die, die sich einen halbwegs gut verdienenden, wenn nicht sogar gut betuchten, Mann geangelt haben (weil keine Lust auf Arbeit) und sich von ihm ernähren und finanzieren lassen.
Tja, auch diese Ladies fallen aus der Arbeitslosenstatistik (hier sind keine Mütter kleiner Kinder gemeint).
loretta
Und warum sollten "diese Ladies" als Arbeitslose gezählt werden? Sie beziehen doch auch keine Unterstützung vom Staat. Fallen also niemandem (bis auf den einen Mann der sich dies leisten kann) zur Last.
Re: Ist Arbeitslosigkeit nicht eine Frage der Definition?
Stimmt auch wieder, da hast du Recht.
Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil
Guten-Morgen-Gruß
loretta
Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil
Guten-Morgen-Gruß
loretta
Hallo,
arbeitslose Frauen, die in einer Familie mit einem ausreichend verdienenden Partner leben, bekommen ebenfalls keine Unterstützung, auch wenn sie arbeiten gehen möchten. Umgekehrt ist es auch so. Also, arbeitslose Ehemänner mit einer zum Lebensunterhalt ausreichend verdienenden Frau.
Zur Berechnung der Unterstützung zählt immer das Familieneinkommen, egal, wer es verdient.
Das gilt sogar bei unverheirateten Paaren, wenn sie eine gemeinsame Wohngemeinschaft haben.
Liebe Grüße
uki
arbeitslose Frauen, die in einer Familie mit einem ausreichend verdienenden Partner leben, bekommen ebenfalls keine Unterstützung, auch wenn sie arbeiten gehen möchten. Umgekehrt ist es auch so. Also, arbeitslose Ehemänner mit einer zum Lebensunterhalt ausreichend verdienenden Frau.
Zur Berechnung der Unterstützung zählt immer das Familieneinkommen, egal, wer es verdient.
Das gilt sogar bei unverheirateten Paaren, wenn sie eine gemeinsame Wohngemeinschaft haben.
Liebe Grüße
uki
@ uki
Darf ich dich verbessern? Sofern es sich um ALG 1 handelt, bekommen sie sehr wohl Arbeitslosengeld, da es sich um eine Versicherungsleistung handelt. Wie lange hängt von der vorherigen Zeit der Berufstätigkeit ab. Bei ALG 2, dem sogen. Hartz 4, mag es sicherlich anders aussehen - da kenne ich mich nicht aus.
Oder hattest du es anders gemeint und ich habe dich falsch vertanden?
Conny
Darf ich dich verbessern? Sofern es sich um ALG 1 handelt, bekommen sie sehr wohl Arbeitslosengeld, da es sich um eine Versicherungsleistung handelt. Wie lange hängt von der vorherigen Zeit der Berufstätigkeit ab. Bei ALG 2, dem sogen. Hartz 4, mag es sicherlich anders aussehen - da kenne ich mich nicht aus.
Oder hattest du es anders gemeint und ich habe dich falsch vertanden?
Conny
Cariha, an die Zeit des Arbeitslosengeldes hatte ich dabei nicht gedacht, sondern an Hartz4.
-hätte ich besser auch erwähnen sollen-
Liebe Grüße
uki
-hätte ich besser auch erwähnen sollen-
Liebe Grüße
uki