Innenpolitik guttenberg - popstar

Mitglied_5ccaf87
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Re: Auf die Nennung eines Titels besteht kein Rechtsanspruch?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf pschroed vom 23.11.2011, 18:44:50
Das ist wohl nicht dein Ernst? Hast du auch gelesen, was in den Kommentaren steht?

Hast du irgendwo mal eine vertrauenswürdige Umfrage gefunden, welche genau das Gegenteil fragt? Übrigens durfte auf diesen Button jeder so oft klicken wie er wollte und jeder Klick wurde gezählt. Das wissen wir seit dem Zeitpunkt, an welchem diese Umfrage auftauchte.

@Myrja: v.u.z.G. ist doch nicht der Erste, der sich von einer Strafe frei gekauft hat. Mir fällt da der Name Ackermann ein, dem später sogar die Kanzlerin eine Geburtstagsfete zum 60. im Kanzleramt ausrichtete.
Re: Auf die Nennung eines Titels besteht kein Rechtsanspruch?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf myrja vom 24.11.2011, 13:06:51
"so einer kann doch nicht schlecht sein, auch wenn er gaaaanz ausversehen mal irgendwo 95 % seiner Doktorarbeit abschreibt - oder etwa doch?"


Wusste nicht, dass die Doktorarbeit v. Guttenberg so kurz war, dass 23 Textpassagen, mit denen er gegen das Urheberrecht verstoßen hat, 95% seiner Arbeit waren.

hafel
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Re: Auf die Nennung eines Titels besteht kein Rechtsanspruch?
geschrieben von hafel
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 24.11.2011, 13:20:53
@ Lieber Klaus: "Wusste nicht, dass die Doktorarbeit v. Guttenberg so kurz war, dass 23 Textpassagen, mit denen er gegen das Urheberrecht verstoßen hat, 95% seiner Arbeit waren."


Das ist natürlich mathematisch kein Beweis. Dazu müüsste man/frau den Gesamtumfang kennen (ich kenne ihn nicht); es könnten ja nur 23 1/2 Textpassagen existiert haben


Hafel

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Mitglied_5ccaf87
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Re: Auf die Nennung eines Titels besteht kein Rechtsanspruch?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 24.11.2011, 13:20:53
Quatsch, lediglich die Inhaltsangabe und fehlerhaften Quellenverweise waren von ihm. http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/GuttenPlag_Wiki
Christine1951
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Re: Auf die Nennung eines Titels besteht kein Rechtsanspruch?
geschrieben von Christine1951
Recht wird gebeugt und keiner regt sich auf

LG
myrja
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Re: Auf die Nennung eines Titels besteht kein Rechtsanspruch?
geschrieben von myrja
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 24.11.2011, 13:15:52

...........
@Myrja: v.u.z.G. ist doch nicht der Erste, der sich von einer Strafe frei gekauft hat. Mir fällt da der Name Ackermann ein, dem später sogar die Kanzlerin eine Geburtstagsfete zum 60. im Kanzleramt ausrichtete.


Na. das weiß ich doch hinterwaldler.

Ich schrieb ja auch, dass man eben zur High Society gehören muss, dann darf man schlecht sein und (fast) alle finden es auch noch gut.

Myrja

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myrja
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Re: Auf die Nennung eines Titels besteht kein Rechtsanspruch?
geschrieben von myrja
als Antwort auf Christine1951 vom 24.11.2011, 13:32:31
Christine,





Myrja
Slobo
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Re: guttenberg - popstar
geschrieben von Slobo
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 05.03.2011, 10:53:11
Er hat doch wissentlich den Bundestag, die Medien und damit DAS GANZE LAND BELOGEN ! Als Minister ! Sowas alleine muß doch schon strafbar sein ?!

Und Urheberrechtsverletzung ist ja nur eine Sache - Betrug ist doch eigentlich auch etwas strafbares -oder etwa doch nicht?

Und was ist mit den ca. 740.000 € Bestech... sorry, Forschungsförderungsgeldern, die von der Rhönklinik AG, bei denen die Guttenbergs beteiligt waren an die CSUniversität Buyreuth gingen? "Zufällig" gingen die genau an "seine Fakultät". Hat dies etwa zu dieser "gewissenhaften Prüfung" seiner Dr.-Arbeit geführt?

Er macht schon wieder einen neue Dr.Arbeit? Ich hörte er hat ja nur die erste Staatsprüfung mit 3 minus bestanden und dürfte deshalb gar keine Dr.Arbeit schreiben? In Bayern hat er nur eine Ausnahmegenehmigung gekriegt weil sein Jung-Unions-Spezl die besorgt hat.

Was ist mit dem unrechtmäßig missbrauchten wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, den er für seine Dr.-Arbeit hat auf Staatskosten seine reinkopierten Texte für die Dr.Arbeit hat besorgen lassen? Das hat ja mit einer pruen Verurteilung wegen Urheberrechts gar nichts zu tun?

Die besten politisch-künstlerischen Foto-Kollagen von Frhrvundz Guttenberg gibt mit sehr aussagekräftigen Sprüchen gibt es übrigens hier: http://08oo.wordpress.com/31/

Dieses Gesamtverhalten ergibt doch ein Persönlichkeitsbild das es nur in den finstersten FJStrauß-Zeiten an bayrischen Spezl-Wirtschaft gab - ein verniedlichender Ausdruck für systematische kriminelle Netzwerke in der Staatsregierung.
Re: Auf die Nennung eines Titels besteht kein Rechtsanspruch?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf hafel vom 24.11.2011, 13:25:11
"Das ist natürlich mathematisch kein Beweis. Dazu müüsste man/frau den Gesamtumfang kennen (ich kenne ihn nicht); es könnten ja nur 23 1/2 Textpassagen existiert haben."


Na ja - sag ich doch, als ich schrieb :
"Wusste nicht, dass die Doktorarbeit v. Guttenberg so kurz war, dass 23 Textpassagen, mit denen er gegen das Urheberrecht verstoßen hat, 95% seiner Arbeit waren."

Aber für solche Dinge haben wir ja im Forum "unabhängige" Experten, die speziell für Doktorarbeiten ausgewählter Parteimitglieder "ausgebildet" sind.

Ich kann mir auch vorstellen, dass hier einige sauer sind , weil sie lieber eine Gefängnisstrafe oder vielleicht andere, wie Auspeitschen, Rädern, ... hätten.
Aber auch hier habe ich keine Erfahrungen mit Betrug bei Doktorarbeiten.


hafel
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Re: Auf die Nennung eines Titels besteht kein Rechtsanspruch?
geschrieben von hafel
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 24.11.2011, 13:56:49
Na ja Klaus; ich sehe diese schillernde Figur dennoch etwas kritisch:

Vom Sport wissen wir, dass kleine Beine schneller laufen. So denkt wohl auch der Baron, dass seine "kurzen Lügenbeine" ihn bald wieder nach oben spülen. Nun sah ich gestern im TV, dass der Baron es auch politisch in Deutschland noch einmal wissen will. Ich zweifle allerdings vorerst an so einen Erfolg. Alleine die Tatsache, dass dieser Mann nicht vorbestraft ist – und er eine große weibliche Fangemeinschaft hat - , reicht meines Ermessens für eine Qualifikation für höchste Ämter nicht aus. Eine Rückkehr zur Politik benötigt in allererster Linie dringend entsprechende Fürsprecher, die ihn wieder salonfähig machen. Die hat er aber derzeit nicht!

Die CSU beteuert zwar scheinheilig: "zu Guttenberg ist einer von uns", aber Seehofer + Söder sind sehr froh, dass sie diesen Patzhirschen nicht im Revier haben.
Auch in Berlin braucht man ihn nicht. Die Kanzlerin ist da bemüht mit inner- und außenpolitischer Kleinarbeit die Krise zu überstehen und braucht mit Sicherheit kein Blendwerk a la zu Guttenberg.

Guttenberg hat meines Ermessens nur eine Chance, wenn Seehofer in Bayern die Wahl verliert. Dann könnte er wieder mal ein Hoffnungsträger sein.

Hafel

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