Innenpolitik guttenberg - popstar

olga64
olga64
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Re: Auf die Nennung eines Titels besteht kein Rechtsanspruch?
geschrieben von olga64
als Antwort auf clara vom 23.11.2011, 16:05:10
Der Ersatz für Zivis gestaltet sich hier in Bayern viel positiver: sowohl ältere Menschen als auch junge, die nach dem Abitur ein soziales Jahr einlegen, gibt es genügend - der Run auf diese Dienste ist hier sehr gross.
Politisch betrachtet benötigt die CSU bei der nächsten Landtagswahl ein schweres Gegengewicht zu Ude, der ja seit Jahrzehnten Bürgermeister von München ist und sich dieser Wahl stellen wird. Herr Seehofer mit seinem Adlatus Söder und der Spinatwachtel Haderthauer dürften dies nicht schaffen und müssten sich - wenn es positiver ausginge - dann mit den Grünen in Bayern arrangieren. Es wird spannend. Olga
pschroed
pschroed
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Re: Auf die Nennung eines Titels besteht kein Rechtsanspruch?
geschrieben von pschroed
546,245 wollen Guttenberg zurück in die Politik.

Siehe Link, zum Vergleich der anderen Politiker.

Ich gönnte es Guttenberg, glaube aber nicht daß er große Chancen hat.

Phil.
sarahkatja
sarahkatja
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Re: Auf die Nennung eines Titels besteht kein Rechtsanspruch?
geschrieben von sarahkatja
als Antwort auf olga64 vom 23.11.2011, 16:08:35
Frau Olga,

Ich habe den Eindruck, Sie haben ein Faible für den smarten
Herrn von Guttenberg.

Ich hoffe, dass uns diese Art von Politikern erspart bleiben.
Doch, wie die Erfahrung lehrt, wird er es schon irgendwie richten.

Sarahkatja

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Edita
Edita
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Re: Auf die Nennung eines Titels besteht kein Rechtsanspruch?
geschrieben von Edita
Guttenberg kommt mit einer Spende von 20.000€ an die Kinderkrebshilfe davon! Zu einer Gerichtsverhandlung kommt es nicht! Wenn das Gericht und K.T.v. G. dem zustimmen, gilt er als nicht vorbestraft, und bekommt auch keinen Eintrag in's polizeiliche Führungszeugnis.
Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft hat er zwar in 23 Passagen gegen das Urheberrecht verstoßen, ein wirtschaftlicher Schaden sei den Autoren aber nicht entstanden!

Edita
Grenzlandfrau
Grenzlandfrau
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Re: Auf die Nennung eines Titels besteht kein Rechtsanspruch?
geschrieben von Grenzlandfrau
als Antwort auf olga64 vom 23.11.2011, 15:41:39
20.000 € als Sanktion für eine zusammengeklaute Dissertation - was ist daran das Gute, liebe Olga?
Damit kauft der gnädige Herr sich frei mit Peanuts aus der Pillendose. Die Größe, sich zu schämen, hat er offensichtlich nicht!
Ich erlaube mir, hier Inge Viet zu erwähnen, der bzw. deren Auffassungen ich weder nahestehe, sie aber hier für einen interessanten Vergleichsfall halte. I.V. hat im Rahmen einer Veranstaltung etwas über die ihrer Meinung nach legitime Vorgehensweise einiger Leute in Sachen Abfackeln ... gesagt.
Nun wurde sie zu einer Geldstrafe verurteilt, den mehrfachen Satz ihrer monatlichen Hartz IV "Einnahmen". Bekanntlich kann man bei Hartz IV kaum etwas sparen, es sei denn man ernährt sich 3 Monate von trockenem Brot.
DAS ist was ich, gelinde gesagt, bemerkenswert finde.

Und dass sich irgendwelche Leute KvG zurück in die Politik wünschen, bedeutet doch nur, dass Klauen, Lügen und Betrügen hier schlimmstenfalls als Kavaliersdelikt betrachtet werden.

Bei der "Geldbuße" fehlen mir ein paar Nullen und die richtige Zielgruppe. "Kinderkrebshilfe" das rührt die Republik zu Tränen. Einen Zusammenhang mit dem Vergehen besteht da nicht.
eleonore
eleonore
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Re: Auf die Nennung eines Titels besteht kein Rechtsanspruch?
geschrieben von eleonore
als Antwort auf Grenzlandfrau vom 24.11.2011, 04:06:14
inge viett wurde zu 1.200,-€ strafe verurteilt, was sie wegen ihre finanzielle verhältnisse in mini monats beiträge abstottern darf.

ansonsten...in verlinkte artikel ist ein gespräch mit der junge dame, wo gutti abgeschrieben hat.

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Grenzlandfrau
Grenzlandfrau
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Re: Auf die Nennung eines Titels besteht kein Rechtsanspruch?
geschrieben von Grenzlandfrau
als Antwort auf eleonore vom 24.11.2011, 06:34:03
Danke Eleonore, dass du den Betrag, den I.V. zahlen muss, eingestellt hast. Wer die Hartz IV-Sätze kennt, weiß dass da nichts übrig bleibt zum Abstottern.

Mir geht es aber hier ausschließlich um die Verhältnismäßigkeit!

Ich wundere mich, wie wenige Leute in Deutschland sich voller Abscheu von diesem Sonnyboy abwenden! Können sich die Menschen wirklich einen Lügner und Betrüger in einem hohen Regierungsamt vorstellen?
mary
mary
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Re: Auf die Nennung eines Titels besteht kein Rechtsanspruch?
geschrieben von mary
als Antwort auf Grenzlandfrau vom 24.11.2011, 11:14:40


Bald wird der feine Herr in allen Talkshow's zu sehen sein.

Also ist Betrug salonfähig ?

Mir bleibt die Spucke weg mary


silhouette
silhouette
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Re: Auf die Nennung eines Titels besteht kein Rechtsanspruch?
geschrieben von silhouette
als Antwort auf mary vom 24.11.2011, 11:40:02
Ist doch prima! Dann gehen dem ST die Schimpf-Themen nie aus.

Der Mann ist irgendwie blöd oder sehr schlecht beraten.
myrja
myrja
Mitglied

Re: Auf die Nennung eines Titels besteht kein Rechtsanspruch?
geschrieben von myrja
als Antwort auf mary vom 24.11.2011, 11:40:02


Bald wird der feine Herr in allen Talkshow's zu sehen sein.

Also ist Betrug salonfähig ?

Mir bleibt die Spucke weg mary


geschrieben von mary


Na klar ist Lug und Betrug salonfähig. Du darfst nur nicht versehentlich ein armer Schlucker sein, sondern musst zur High Society gehören.

Ein gegeelter Schönling mit einem "zu" oder "von" vor dem Namen und einem Blondchen an seiner Seite, da fliegen leider gerade viele ältere Damen total drauf. Nicht wahr meine Damen (und einige Herren), so einer kann doch nicht schlecht sein, auch wenn er gaaaanz ausversehen mal irgendwo 95 % seiner Doktorarbeit abschreibt - oder etwa doch?!

Myrja

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