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Innenpolitik Gnade für Oskar Gröning

Palmenfreund
Palmenfreund
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Re: Gnade für Oskar Gröning
geschrieben von Palmenfreund
als Antwort auf lupus vom 16.07.2015, 11:23:15
Hat er dort gearbeitet? War das eine Arbeitsstelle?

Die Grenzziehung für eine Schuld ist wohl nicht ganz so einfach.
Z.B. Wie schuldig ist ein Lokführer, der die Häftlinge immer ins KZ fuhr?


Das ist eine gute Frage. Er hat nicht gearbeitet. Er hat gedient und zwar im Krieg.

Heute verlangen zu viele Leute aus ihren Sesseln, daß der 20-jährige Junge, der in der toalen Kriegspropaganda aufgewachsen ist, zu seinem Sturmbannführer geht und sagt, "Ich schmiese hin, mir gefällt nicht wie ihr die Häftlinge behandelt". Einfach so.

Ich frage mich ob sie das selbst machen würden?
dutchweepee
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Re: Gnade für Oskar Gröning
geschrieben von dutchweepee
als Antwort auf Palmenfreund vom 16.07.2015, 14:40:18
"Die Häftlinge behandelt?" Die wurden dort millionenfach vergast und er hat Buch geführt.
silhouette
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Re: Gnade für Oskar Gröning
geschrieben von silhouette
als Antwort auf justus39 vom 16.07.2015, 13:47:26

Nachdem nun viele aktive Verbrecher und die Nazi- Blutrichter in Ehren alt werden duften wird nun der Rest der wenigen überlebenden Mittäter symbolisch abgearbeitet.

justus
"Symbolisch" ist gut gesagt. Er ist doch nur ein Stellvertreter, eine Alibifigur für die "aktiven", derer man nicht oder nicht mehr habhaft werden konnte oder wollte.

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olga64
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Re: Gnade für Oskar Gröning
geschrieben von olga64
als Antwort auf silhouette vom 16.07.2015, 15:06:47
Das stimmt .Jahrzehntelang erlaubte es sich die deutsche Justiz, bei NS-Verbrechern den Terminus "Beihilfe" völlig auszuschalten. Es ist nur unermüdlichen Juristen,wie jetzt dem RA Walther zu verdanken, dass dies heute anders beurteilt wird. Leider sind die meisten der Nazi-Verbrecher mittlerweile tot, bzw. nicht mehr verhandlungsfähig, da u.a. dement.
Beihilfe wurde immer z.B. bei Drogentätern, "normalen" Mördern usw. angewandt und war auch bei diesen stets ein Strafdelikt.
Der jetzt verurteilte Herr Gröning erhielt faktisch lebenslänglich - wenn ein 94-jähriger in den Knast marschiert, wird er in diesem Alter wohl nicht mehr lebend rauskommen.
Aber ob er wirklich reinkommt, wird noch entschieden werden - er dürfte viele Ärzte finden, die ihn davor verschonen können mittels Attest. Er selbst hat sich aber anscheinend darum noch nicht bemüht.
Es ist für die Richter sicher sehr schwierig, hier ein entsprechends Urteilsmass zu finden bei so einem alten Menschen - aber es ist auch eine hohe Genugtuung für die gleichalten, die in diesem mörderischen System gequält und gedemütigt wurden, am Ende des Lebens doch noch ein Urteil erleben zu können. Olga
justus39
justus39
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Re: Gnade für Oskar Gröning
geschrieben von justus39
als Antwort auf silhouette vom 16.07.2015, 15:06:47
Er ist doch nur ein Stellvertreter, eine Alibifigur für die "aktiven", derer man nicht oder nicht mehr habhaft werden konnte oder wollte.

Aber der Prozess und das Urteil bestätigen auch, dass nichts vergessen wird, und es sollte alle die zum Nachdenken anregen, die gegenwärtig an Kriegshandlungen, an einem Putsch oder an einem Bürgerkrieg direkt oder auch nur indirekt beteiligt sind.
Sie alle könnten sich eines Tages für ihr Handeln verantworten müssen.

justus
Karl
Karl
Administrator

Keine Gnade für Oskar Gröning
geschrieben von Karl
als Antwort auf Palmenfreund vom 16.07.2015, 14:40:18
Ich frage mich ob sie das selbst machen würden?
Es ist gewiss richtig, dass sich jeder mit der "Gnade der späten Geburt" dies bange fragen sollte. Nicht jeder ist als Held geboren (gerade deshalb ist es so wichtig, bereits den Anfängen zu wehren - dann braucht es noch nicht soviel Mut!).

Hier geht es aber um das Prinzip. Menschen sind verantwortlich für das, was sie tun, und Befehlsnotstand kann bestenfalls strafmildernd, sollte aber in einem Rechtsstaat niemals straferlassend wirksam werden.

Karl

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Re: Gnade für Oskar Gröning
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Nun bin ich wieder mal böse.
Man sperrt doch keinen 94-jährigen mehr ein; wie hirnrissig wäre das denn.
Aber die Ermittler, Richter, Staatsanwälte sollte diese Strafe treffen; die würde ich so lange einsperren.

Natürlich hat das Urteil auch/besonders privatrechtliche Konsequenzen.
Palmenfreund
Palmenfreund
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Re: Gnade für Oskar Gröning
geschrieben von Palmenfreund
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.07.2015, 19:15:23
Man sperrt doch keinen 94-jährigen mehr ein; wie hirnrissig wäre das denn.

Doch. Wenn ein alter Mann z.B. seine Frau umbringt, soll er schnell bestraft werden. Man darf keinen Menschen umbringen, Punkt.

Das hat der Oskar auch nicht getan.

Ihm wird lediglich vorgeworfen, daß er sich durch (theoretisch mögliche) Befehlsverweigerung nicht vor dem Erschießungskommndo gestellt hat.
justus39
justus39
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Re: Gnade für Oskar Gröning
geschrieben von justus39
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.07.2015, 19:15:23
Nicht böse sein.

Jahrelang hat man keine Gründe finden wollen, um derartige Mittäter vor ein Gericht zu stellen, aber wenn in gegenwärtiger Zeit einer angeklagt wird, dann gäbe es von einem Zentralrat und einem Staatsoberhaupt in Vorderasien das übliche Spektakel wenn er freigesprochen oder nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt würde.

Mit der Verurteilung hat man erst einmal die Gemüter beruhigt, die wieder einen anwachsenden Antisemitismus in Deutschland suchen.
Ob er die Strafe überhaupt antritt oder ob er sie in einem „bewachten Pflegeheim“ verbüßen wird, bleibt ja noch dahingestell

justus
dutchweepee
dutchweepee
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Re: Gnade für Oskar Gröning
geschrieben von dutchweepee
Ich werde zu digis und palmenfreunds Antworten nichts mehr sagen - das ist einfach unglaublich, wie Ihr zu Faschsiten-Mördern steht.

Ich wünsche Euch seelige Ruh.

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