Innenpolitik Glitzer, Regenbogen und Politik beim CSD in Berlin.
So sehe ich das auch. Es bleibt ja immer die Möglichkeit ,etwas nicht zu lesen oder sich damit zu befassen, was einem uninteressant oder nicht zum eigenen Leben passend erscheint.
Aber das sollte nie so weit gehen,dass man diese Sicht der Dinge auch anderen aufzwingen möchte. Olga
Meine Meinung: Soweit Bedarf besteht, kann/sollte auch darüber geredet werden.
Mit welchem Grund dagegen sträuben? Es gibt keinen plausiblen Grund.
Doch, den gibt es .. den plausiblen Grund, jedenfalls für mich. Was bis in die Intimsphäre anderer Menschen hineingeht, ist für mich nicht so interessant wie vlt. für andere. Aber hier scheint ja tatsächlich Bedarf zu bestehen.
Du hast 495 Fälle zu viel eingefügt, es sind 1005 polizeilich verfolgte Straftaten!Nein @ Edita, es stimmt nicht, was Du schreibst! Das sind die Zahlen von 2022 und Anna schrieb von 2023!
Allerdings geht daraus nicht hervor, wieviele tatsächlich Lesben und Schwulen zuzurechnen sind, ich vermute mal daß die Transmenschen öfter gewalttätig angefeindet und beleidigt werden!
„Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/8944) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/8641) schreibt, wurden im Unterthemenfeld „sexuelle Orientierung“ 1.005 Straftaten erfasst, davon 227 Gewaltdelikte, und im Unterthemenfeld „geschlechtliche Diversität“ 417 Straftaten, darunter 82 Gewaltdelikte.
Dabei handele es sich nur um diejenigen Taten, die auch angezeigt und entsprechend registriert werden, führt die Bundesregierung weiter aus.“
Registrierte Vorfälle von „Hassgewalt gegen LSBTIQ*“
Edita
In Deinem Link heißt es:
wurden im Unterthemenfeld „sexuelle Orientierung“ 1.005 Straftaten erfasst, davon 227 Gewaltdelikte,
und im Unterthemenfeld „geschlechtliche Diversität“ 417 Straftaten, darunter 82 Gewaltdelikte.
Man kann also sehr wohl die Anzahl der Straftaten gegen Lesben, Schwule und bisexuelle Menschen daraus entnehmen (nämlich 1005).
Und Deine Vermutung stimmt nicht - bzgl. der "Transmenschen" wurden 417 Straftaten erfasst!
Dass es in beiden Bereichen eine horrende Dunkelziffer gibt, gilt nicht nur für Anna, sondern auch für Polizei und Politik als gesichert..
Lt. Statista hat Anna die richtige Zahl genannt:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/870110/umfrage/polizeilich-erfasste-delikte-gegen-die-sexuelle-orientierung-in-deutsc
Seit Jahren steigt die Hass- und Gewaltkriminalität für die in Deinem Link genannten Gruppen.
Die auf Statista gezeigt Entwicklung bezieht sich allerdings tatsächlich allein auf die Situation der homosexuellen Menschen in Deutschland...
Katja
Und in welchem Teil von Deutschland fanden die statt?@ Olga,
Müssten Sie eigentlich beweistechnisch belegen können, wenn Sie sogar von Tendenzen, Dunkelziffern usw. schreiben... Olga
diese seit Jahren steigende Hass- und Gewaltkriminalität findet in Gesamtdeutschland statt...
Aber wenn Sie es schon so genau wissen wollen: auch Ihr Bundesland scheint diesbezüglich nicht gerade sehr fortschrittlich zu sein:
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/queer-lgbtqi-demonstration-diskriminierung-muenchen-1.7251732
Hasskriminalität in München verdreifacht - Queere gehen auf die Straße
"Von Beleidigung bis zu Tätlichkeiten und gebrochenen Armen" berichtet die Community. Allein die Musikerin "Bi Män" erstattete nach einer Hatespeech-Welle 57 Anzeigen.
Eine "dramatische Bedrohungslage" für die queere Community macht Markus Apel in ganz Deutschland aus. Man sei auch "Zielscheibe von rechts", sagt der Sprecher des Schwulen- und Lesbenverbands Bayern. Umso wichtiger sei es, dass nun auch Bayern als letztes Bundesland einen "queeren Aktionsplan" und eine gesamtgesellschaftliche Strategie zum Schutz vor Diskriminierung und Gewalt aufstelle - und zwar zusammen mit Betroffenen und Fachleuten. "Queerfeindliche Stimmungsmache" der Politik, wozu Apel auch das Genderverbot zählt, torpediere dieses Ziel.
Katja
Hier wird doch nicht in der Intimsphäre von Personen herumgestochert.Meine Meinung: Soweit Bedarf besteht, kann/sollte auch darüber geredet werden.
Mit welchem Grund dagegen sträuben? Es gibt keinen plausiblen Grund.
Doch, den gibt es .. den plausiblen Grund, jedenfalls für mich. Was bis in die Intimsphäre anderer Menschen hineingeht, ist für mich nicht so interessant wie vlt. für andere. Aber hier scheint ja tatsächlich Bedarf zu bestehen.
In den vielen freundlichen Gruppen wird "Intimes" freiwillig und wohl zur persönlichen Entlastung geschildert.
Warum soll der aktuelle Stand nach rechtlichen und gesellschaftlichen Einschätzungen "sexueller Orientierung" nicht diskutiert werden? Das wäre doch seltsam.
Die Menschen sind unterschiedlich.
Lenova
So sehe ich das auch. Es bleibt ja immer die Möglichkeit ,etwas nicht zu lesen oder sich damit zu befassen, was einem uninteressant oder nicht zum eigenen Leben passend erscheint.Wer sich für ein Thema besonders interessiert und vielleicht sogar persönlich betroffen ist, wird verständlicherweise mit Vehemenz darüber schreiben.
Aber das sollte nie so weit gehen,dass man diese Sicht der Dinge auch anderen aufzwingen möchte. Olga
Dass die Gefahr besteht, dann diese Sicht der Dinge auch anderen aufzuzwingen, sehe ich nicht.
Selbstbewusste User wissen, mit Themen umzugehen.
Lenova
Der guten Ordnung halber trage ich noch Folgendes bei:
Da könnte man sich ja fast in rechtlichen Ausführungen verstricken.
Bitte, nichts für ungut, dass ich dich anschreibe. 😉
Regelungslücke sorgt für Ärger
"Genau das wird aber einem Kind verwehrt, das in eine lesbische Ehe geboren wird. Denn die bisherige Regelungslücke bedeutet, dass bis zu einer erfolgreichen Adoption die leibliche Mutter als alleinerziehend gilt. In dieser Zeit hat das Kind also gegenüber der Ehefrau der leiblichen Mutter weder Unterhalts- noch Erbrechte. Für Verena Akkermann ist das schwer zu ertragen. Denn auch Tochter Paula hat derzeit vor dem Gesetz nur eine Mutter – nämlich Gesa Teichert-Akkermann.
„Und wenn die Mutter nicht mehr in der Lage ist, sich um das Kind zu kümmern, weil sie meinetwegen mit Covid19 in der Intensivstation liegt, dann ist das natürlich eine ganz große Sorge von uns, dass dann das Jugendamt kommt und das Kind in Obhut nimmt.“
„Was das auch deutlich macht: Ich glaube, dass ganz wenige Schwangere sich kurz vor der Entbindung noch hinsetzen und ein Testament machen.“
Und auch wenn Verena Akkermann etwas passieren sollte, hat Paula schlechte Karten. „Ich arbeite als Schulleiterin, ich bin Beamtin, ich bin finanziell ganz gut versorgt. Und ich würde natürlich ganz gerne, dass das Kind am Ende für den Fall, dass mir etwas passieren sollte, auch an mich Ansprüche hat. Eben zum Beispiel auf eine Waisenrente und derartige Dinge – und das ist natürlich ausgeschlossen, solange das Kind nicht mein Kind ist.“
Verena und Gesa klagen daher vor dem Familiengericht Hildesheim auf Feststellung der Elternschaft von Verena und vor dem Amtsgericht Hannover darauf, dass Verena als zweiter Elternteil in die Geburtsurkunde eingetragen wird. Vertreten werden sie durch die Berliner Rechtsanwältin Lucy Chebout. Ihr Argument: Weil eine ausdrückliche Regelung für lesbische Ehepaare fehlt, müssten die Gerichte die Regelung für heterosexuelle Ehepaare entsprechend – bei Juristen heißt das „analog“ – anwenden. Allein schon deshalb, weil das Grundgesetz eine Diskriminierung verbietet.
„Große Missachtung von vielen Familien“
„Die Voraussetzung für eine analoge Anwendung einer Norm ist, dass es eine planwidrige Regelungslücke im Gesetz gibt, und dass die Interessen vergleichbar sind.“
Das Problem dabei: Der Bundesgerichtshof hat bereits vor zwei Jahren festgestellt, dass eine solche Regelungslücke gerade nicht vorliegt. Und dass die Regelung, dass ein Ehemann automatisch Vater eines in der Ehe geborenen Kindes wird, eben auch die tatsächliche Möglichkeit abbildet. Für eine lesbische Partnerschaft könne das nicht gelten – aus biologischen Gründen.
Die Rechtswissenschaftlerin Dagmar Coester-Waltjen, die auch in einer vom Bundesjustizministerium eingesetzten Kommission zum Abstammungsrecht mitgearbeitet hat, ist überzeugt, dass einfach eine sinngemäße Anwendung des „Vater-Paragrafen“ nicht infrage kommt.
„Es ist dringend eine Gesetzesänderung erforderlich, denn das kann man alles so nicht schultern mit einer Auslegung des Gesetzes.“
Einen ersten Vorstoß in diese Richtung haben bereits 2018 Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag unternommen. Und auch im Bundesministerium der Justiz schlummert seit dem vergangenen Jahr ein, wie es heißt, „Diskussionsteilentwurf“. Bewegt hat sich seitdem aber nichts: Der Entwurf der Grünen wurde im Februar abgelehnt und das Papier des Bundesjustizministeriums liegt offensichtlich auf Eis.
Die Bundestagsabgeordnete Ulle Schauws von den Grünen ärgert das sehr: „Ich finde es wirklich eine große Missachtung von vielen Familien in diesem Land. Deswegen bin ich wirklich auch extrem enttäuscht. Ja, gerade auch von den Parteien, die sich die Familienpolitik groß auf die Fahnen schreiben, zu sagen, dieser Teil von Familien – Regenbogenfamilien, Zwei-Mütter-Familien – sind uns nicht so viel wert, als dass wir an dieser Stelle die rechtliche Verbesserung wollen.“
So müssen lesbische Mütter erst einmal weiter mit der rechtlichen Unsicherheit leben. Und es bleibt ihnen nur die Hoffnung, dass die Klage von Verena Akkermann und Gesa Teichert-Akkermann letztendlich erfolgreich ist. Oder dass sich der Gesetzgeber doch noch bald bewegt und eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht wird."
Quelle: Deutschlandfunk
Hallo Anna!Macht Anna das tatsächlich lupus? Ich meine, dass sie das nicht tut.
Ich finde es nicht gut, dass du versuchst im Forum unter Politik und Gesellschaft eine Plattform zur Diskussion über die Toleranz zu deinen sexuellen Neigungen zu installieren.
lupus
Anna hat sich hier ein gesellschaftliches, politisches und rechtliches, soziales Problem vorgenommen.
Es könnten ja User interessiert sein, die aufmerksam gelesen haben.
Vielleicht sind sogar User dankbar, die sich nicht outen wollen.
Lenova
Das ist richtig und dafür möchte ich mich aufrichtig entschuldigen, ich habe mich von dem Datum auf dem Blatt täuschen lassen!
Das wird mir nicht mehr passieren!
Heute habe ich auch, im Gegensatz zu gestern, den richtigen Link gefunden!
Delikte gegen die sexuelle Orientierung in Deutschland bis 2023
Edita
https://www.rosepartner.de/adoption-stiefkind.html#:~:text=Adoption%20von%20minderj%C3%A4hrigen%20Stiefkindern,-Der%20Regelfall%20der&text=Bei%20der%20Adoption%20wird%20das,sowie%20Sorgerechte%20des%20anerkennenden%20Elternteils.
"Bei der Adoption wird das Stiefkind als eigenes Kind anerkannt und erhält dadurch die Rechtsstellung eines leiblichen Kindes. Daraus folgen unter anderem Unterhaltsansprüche des Kindes sowie Sorgerechte des anerkennenden Elternteils."
Auch hetero Ehepaare, die Kinder in die Ehe mitbringen, müssen Regelungen treffen, wenn der leibliche Vater oder Mutter nicht mehr lebt, und Kinder adoptieren und wenn der leibliche Elternteil lebt, aber nicht sorgeberechtigt ist, muss zum Wohle des Kindes gehandelt werden und das Besuchsrecht geregelt werden.
Auch bei gleichgeschlechtlichen Ehen und adoptierten Kinder, müssen Regelungen getroffen werden, genauso wenn ein Elternteil in einer lesbischen Ehe ein Kind mitbringt oder bekommt, muss die oder der andere Elzernteil kdas Kind adoptieren.
Rechtlich ist alles geregelt, die Gesellschaft hinkt aber oft hinterher.