Innenpolitik Glitzer, Regenbogen und Politik beim CSD in Berlin.
ausgeliefert sein. Das hatte ich lange genug.
Irgendwann reicht es.
Ein Beispiel: Vor acht Jahren hatte meine Partnerin ihren dritten
Herzinfarkt.
Bei der OP gab es Probleme.
Es kam zu einer Gehirnquetschung, sie fiel ins Delier, in dem
sie über drei Wochen verblieb.
Sie kam auf einer speziellen, strengen Intensivstation.
Besuch nur von engen Angehörigen.
Maximal zwei Stunden am Tag.
Beim ersten Besuch wurde ich gefragt, wie wir verwandt sind.
" Wir sind verpartnert ".
Damit war die Rechtlage klar.
Es war die Stationsärztin, die mich gefragt hatte.
Hätte es diese Rechtslage nicht gegeben, hätte sie mich nicht
reingelassen.
Am Anfang habe ich sie ein paar Male um ein Angehörigengespräch
gebeten.
" Keine Zeit !"
Sie hat mit allen Angehörigen gesprochen.
Mit mir, trotz Anfrage, nie.
Wurden wir um 15.00h reingelassen, hat sie alle Angehörigen
freundlich begrüsst.
Mich nie.
Später, auf der normalen Station, habe ich mit dem offenen,
zugewandten Kardiologen darüber gesprochen.
Er sagte mir, dass es öfter Ärger gebe, wenn es um Frauen-
Männerpaare geht.
Ihnen würden die Rechte verweigert und die Klinikleitung muss
eingeschaltet werden.
" Sie können Gesetze ändern, aber nicht die Gesinnung.
Viele im Personal haben massive Vorurteile gegenüber
gleichgeschlechtlichen Paare. "
Er selber sei froh, dass es eine verbindliche Rechtslage gäbe und
die Angehörigen nicht mehr der Willkür ausgeliefert seien.
Er kannte natürlich besagte Ärztin und meinte, sie würde sich
wenigstens an die Gesetzeslage halten und das wäre schon viel.
Das war vor acht Jahren im Klinikum Aachen.
Dir, Nick, wäre das als Angehöriger nicht passiert.
Das ist der Unterschied.
Anna
"Kleine" Anmerkung zur gesetzlichen Lage:
Die herkömmliche Ehe entspricht doch immer noch im Aufbau christlicher Tradition.
Eingetragene Partnerschaften sind gegenüber der anerkannten Ehe benachteiligt.
Gerade gelesen:
"Erweiterung von Artikel 3
CDU stemmt sich gegen Grundgesetzänderung zu sexueller Orientierung
Die Ampel möchte ein Diskriminierungsverbot wegen sexueller Identität im Grundgesetz verankern. Die Union hält das für unnötig, Fraktionsgeschäftsführer Frei sieht LGBTQ-Personen bereits ausreichend geschützt."
29.07.2024, 09.50 Uhr
Textauszug:
"Artikel 3 des Grundgesetzes definiert die Menschen als gleichberechtigt und vor dem Gesetz gleich. Zudem soll er Einzelne vor Verfolgung schützen. Konkret heißt es: »Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.« Später kam ein Satz hinzu: »Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.«
Nun soll nach Wunsch der Ampelregierung ein weiterer Satz hinzukommen, um auch Menschen in ihrer geschlechtlichen und sexuellen Identität zu schützen. Doch die CDU-Spitze hält das Vorhaben für unnötig.
Die Verankerung von sexueller Identität als Diskriminierungsmerkmal im Grundgesetz steht auch als Vorhaben im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition. Dies umzusetzen ist schwierig: Für eine Grundgesetzänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Aus einigen CDU-geführten Landesregierungen gibt es dafür sogar Unterstützungssignale, etwa aus Berlin. Die Regierung von Kai Wegner in Berlin hat beispielsweise eine Bundesratsinitiative zur Ergänzung von Artikel 3 angekündigt.
»Gesellschaftspolitischer Rückschritt seit dem Ende der Merkel-Jahre«
»Leider hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hierzu die Gespräche abgelehnt«, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionschef Dirk Wiese, »es ist daher zu begrüßen, dass einige CDU-Politiker aus den Ländern sich anders positionieren.« Leider nehme die Spitze diese Politiker nicht ernst. »Der gesellschaftspolitische Rückschritt seit dem Ende der Merkel-Jahre setzt sich bedauerlicherweise an der Spitze der Union ungebremst fort.«
Auch FDP-Vize-Fraktionschef Konstantin Kuhle drängte auf eine Verfassungsänderung. Diese wäre »ein wichtiges Zeichen für politische und gesellschaftliche Akzeptanz«, sagte er dem RND. »Eine Änderung der Verfassung ist an dieser Stelle seit Langem überfällig.«
Die Ampel argumentierte, dass die Rechte von LGBTQI-Menschen verstärkt werden müssen. Die englische Abkürzung LGBTQI+ steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans-Menschen, queere sowie intergeschlechtliche Menschen. Als queer bezeichnen sich nicht-heterosexuelle Menschen beziehungsweise Menschen, die sich nicht mit dem traditionellen Rollenbild von Mann und Frau oder anderen gesellschaftlichen Normen rund um Geschlecht und Sexualität identifizieren.
Unionsfraktionsgeschäftsführer Frei sieht sexuelle Identitäten hingegen durch die europäische Menschenrechtskommission, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bereits ausreichend geschützt."
CDU stemmt sich gegen Grundgesetzänderung zu sexueller Orientierung - DER SPIEGEL
Wenn ich als Mutter meiner erwachsenen Tochter keine Betreuungsurkunde vorweisen könnte, müßte mir auch kein Arzt Auskunft geben, auf der Intensivstation erst recht nicht und wenn die im Koma liegt, sowieso nicht!
Ihr müßtet euch auch als Verpartnerte um eine Patientenverfügung kümmern, die brauchen auch hetero Eheleute, im Falle der Erkrankte nicht über sich selbst sprechen und verfügen kann!
Edita
Dir, Nick, wäre das als Angehöriger nicht passiert.Das wäre Nick ganz genauso passiert, wenn es um eine Partnerin ging, mit der er nicht verheiratet wäre.
Das ist der Unterschied.
Anna
Das Problem hat nichts damit zu tun, ob jemand hetero oder homo ist. Grundsätzlich wird nur direkten Angehörigen Auskunft erteilt.
Edita hat es richtig erklärt. Wenn es sogar bei ihrer Tochter ein Problem ist, dann sollte dir eigentlich klar sein, dass nicht alle Probleme immer nur darauf reduziert werden können, welche sex. Ausrichtung jemand hat.
Die wurde aber nicht anerkannt, da keine Verwandtschaft.
Das war vor der Verpartnerung.
Sobald sie erfuhren , dass jemand homo ist, kippte die Stimmung !
Wie fein verästelt die Diskriminierung ist, erfährst du, wenn du
selber Betroffen bist oder welche fragst.
Bei einer OP vor ca. 25 Jahren hatte Crissie angegeben, dass
ich " auskunftsberechtigt " bin. Es war ein Standardformular.
Da stand mein Name !! Nur meiner !
Dennoch haben sie mir keine Auskunft gegeben. !
" Sie sind ja nicht mit Frau W. verwandt. "
Ein eindeutiger Rechtsbruch. Aber gehe mal dagegen vor.
Die Nerven hatte ich nicht. War froh, dass die OP gut verlaufen ist.
Der nette Arzt im Klinikum hat mir gesagt, dass enge Verwandte
immer " Auskunftsrecht " haben.
Bei einem " Entscheidungsrecht " brauchst du eine spezielle
Patientenverfügung.
Wir haben beides.
Wenn ich einen Radunfall habe, dann kann Crissie entscheiden,
ob die Geräte abgeschaltet werden oder nicht.
Verpartnerung+Patientenvollmacht ( oder wie das heißt).
Ich habe mich um so etwas nicht gekümmert.
Sie ist Fachärztin für Allgemeinmedizin-ich habe das alles
ihr überlassen.
Anna
Heteropaare hatten die Wahl, ob sie heiraten oder nicht.
Die hatten wir eben nicht !!!
Hier wird nach jedem Haar gesucht, um meine Erfahrungen
zu widerlegen. Ist so mein Eindruck !
Jeder Angehöriger auf besagter Intesiv wurde reingelassen.
Bruder, Schwester, Ehemann, Mutter...
Nur ich eben NICHT !! Wenn nicht verpartnert.
Vielleicht mal alles lesen, Rispe !
Aber vielleicht hat dieser nette Kardiologe mit seiner Aussage
ja auch keine Ahnung, im Gegensatz zu dir und Edita!!
Und das war erst vor acht Jahren.
Außerdem heißt das nicht " sex. Ausrichtung ".
Wir sind seit Jahrzehnten ein Frauenpaar.
Alte Ehepaare werden von mir auch nicht auf " sex. Ausrichtung "
heruntergebrochen.
Mir wird das jetzt hier zu anstrengend.
Ich mach mal pause.
Anna
Das war vor 25 oder vor 8 Jahren, wie du selber geschrieben hast! Du gräbst uralte Klamotten aus.
Inzwischen dürfen auch Lesben heiraten, wie du weißt. Niemand verbietet euch das.Und wenn ihr das nicht wollt oder könnt, gelten für euch die gleichen Regeln wie für Heteros.
Nein Anna, eine Patientenverfügung hat nichts mit Verwandtschaft zu tun, für die Ungültigkeit sorgen neben einer ungenügenden formellen Anforderung auch noch andere Kriterien!
Unterscheidung: Gültigkeit und Wirksamkeit einer Patientenverfügung
Edita
Ich bezweifle einfach, dass eine solche wie auch immer gestaltete Grundgesetzänderung ein wichtiges Thema in der jetzigen Zeit ist , mit der sich die Regierung intensiv befassen muss..
lupus