Innenpolitik Entscheidung des BVGs zu Ausgangsbeschränkungen
Das Bundesverfassungsgericht hat heute früh entschieden, das Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen verfassungsgemäß waren.
Das ist eine wichtige Orientierung für die neuen Maßnahmen gegen die Pandemie.
Jetzt kann sich kein Politiker mehr vor nötigen Maßnahmen zur Einschränkung der Seuche mit Hinweis auf eine unklare Rechtslage herumlavieren.
Mehr dazu: SpiegelOnline
und
Pressemitteilung des BGHs vom 30.11.2021
Margit
Daumen hoch! Nun darf man gespannt der Dinge harren, die da wie auch immer entschieden werden.
Wenn ich heute wieder lese dass mann sich treffen und überlegen will, ob und welche härteren Maßnahmen notwendig sind, dann erwarte ich nicht viel.
Komisch ist nur. dass das BVG ausdrücklich die
Inzidenz von "100" rechtfertigt und sich dabei (vorherige
Absätze) auf das RKI bezieht.
Zitat:
Auf tragfähiger Grundlage beruht auch die Regelungstechnik, die Geltung der Kontaktbeschränkungen an das Überschreiten des Schwellenwerts einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 zu knüpfen.
Und das, obwohl das Zahlenmaterial, mit dem das RKI rechnet
veraltet ist (2018) und neuere Zahlen (Einwohner/2019) bereits jedem
Menschen problemlos verfügbar sind.
Deutschland hatte 2018 82,91 Mio Einwohner - in 2019 waren es 83,09 Mio
und in 2020 83,24 Mio.
Oder einfacher erklärt: Die Inzidenzwerte des RKI sind im Mittel zu hoch.
LG
Sam
Ich sehe 3 Probleme:
a) Jedes Bundesland darf (wie lange noch?) machen, was es will. Das ist organisiertes Chaos.
b) Gefüllte Fußballstadien und ähnliche Events.
c) Die gefälschten Impfausweise, von denen keiner weiß, wie viele da unterwegs sind.
Simiya
Meine Meinung und Hoffnung nach dem Urteil:
Die "Zusammenkunft" (Video oder Telefon) zwischen amtierender und künftiger Regierung, sowie den Ministerpräsidenten ist ja vom 9.12. auf heute vorverlegt worden. Was nie öffentlich gesagt wurde, war, dass das das bewusst auf den Tag des Urteils verlegt wurde, damit man auf der Basis des Ergebnisses sofort Entscheidungen treffen kann. Die sähen gewiss anders aus, wenn das BVG entgegengesetzt entschieden hätte. Nun ist die Tür offen für ein neues Bundesgesetz mit Notbremse o.ä.;
Ich hoffe, dass sich heute alle Beteiligten auf einen Lockdown, meinetwegen auch zu einer Bundestagsabstimmung über einen Impfpflicht, einigen werden und, vor allem, endlich mit einer Stimme sprechen. Schulen dürften beim Lockdown ausgenommen werden. Allenfalls werden Weihnachtsferien vorverlegt. Ich hoffe auch, dass heute Abend Frau Merkel und Herr Scholz vor die Kamera treten und endlich Gemeinsamkeit demonstrieren werden. Das hatten wir in vergleichbar schwerer Lage ja auch mal mit Merkel und Steinbrück. Das geht also.
Mein Fazit: Ich denke, morgen sind wir schlauer. Wenn morgen immer noch rumgeeiert wird, wird die Volksseele (berechtigt) hochkochen.
Habe es heute früh auch schon im Radio gehört - Gott sei Dank - jetzt können sich unsere Politiker nicht vor der unpopulären Entscheidung drücken. Die schielen ja immer nur nach Wählerstimmen (den falschen!) Rosemarie
Keine Sorge, die künftige Ampel-Regierung wirds schon richten, zumal man jetzt, dem Italo-Muster folgend, einen integren Mann des Militärs an die Spitze des Corona-Stabs beruft!
Nur meine ich zu wissen, dass die Bundeswehr ohnehin bereits seit Beginn der Corona-Krise in vielen Bereichen mit eingebunden war.
Die zukünftige Bundesregierung hat durch dieses Urteil die Chance bekommen, diesen sogenannten Amtseid beim Wort zu nehmen.
Jetzt könnte sie wie "geschworen" Schaden vom Volk abwenden und nicht nur von einem kleinen Teil davon.
Das verstehe ich nicht so.ist ja vom 9.12. auf heute vorverlegt worden.
Heute wird das Urteil mit seinen Folgerungen diskutiert, Dann wird entschieden, ob man sich vor dem 9.12 trifft. Das hängt auch davon ab, ob das Parlament diese Woche noch die Notlagenfeststellung trifft oder nicht. Ob dann die alte Gesetzeslage dann für striktere Kontakteinschränkungen ausreicht oder nicht.
Wenn nicht, müsste das erst vor ein paar Tagen geänderte Infektionsschutzgesetz gleich wieder geändert werden, um die verlorenen Massnahmen wieder legal möglich zu machen z.B. durch eine neue 'Notbremse' mit Messwerten wie vom Urteil gefordert.
Wenn sie sich heite telefonisch nicht einigen können , was da im neuen Bundesgesetz stehenn soll (was ich befürchte), dann wird sich die MPK wohl noch diese Woche wieder treffen (per video).
Das wäre dann aber ein normales (sicher beschleunigtes) Gesetzgebungsverfahren mit Ausschussarbeit, 3 Lesungen im Parlament, Zustimmung des Bundesrats, Prüfung und Unterzeichnung durch den Präsidenten, Veröffentlichung im Bundesanzeiger....
Das geht nicht von heute auf morgen, selbst wenn der Änderungsentwurf heute schon fertig wäre, was er aber nicht ist (s.o. - die MPs müssen sich ja auch einig sein ...).
aixois