Innenpolitik Einsatz in Afghanistan und Urteil des BVerfG
Einsatz in Afghanistan und Urteil des BVerfG
Wen es interessiert ...
Verfassungsrichter lassen Tornados fliegen
Der Einsatz der Bundeswehr-Kampfjets in Afghanistan sei vom Grundgesetz gedeckt, sagen die Juristen. Der Nato-Vertrag müsse nicht geändert werden.
VON URSULA KNAPP
FR; 04.07.2007
Analyse/ Zurück ans Parlament/ VON ROUVEN SCHELLENBERGER
FR 04.07.2007
Der Doppelhut ist verfassungskonform (Dokumentation)
Die komplette Urteilsbegründung ist im Internet zu finden unter: www.bundesverfassungsgericht.de
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied die Klage der Linksfraktion im Bundestag gegen den deutschen Tornado-Einsatz in Afghanistan (BVerfG, 2 BvE 2/07 vom 3.7.2007). Dem Senat gehören an: Winfried Hassemer, Siegfried Broß, Lerke Osterloh, Udo Di Fabio, Rudolf Mellinghoff, Gertrude Lübbe-Wolff, Michael Gerhardt und Herbert Landau.)
Die Bundeswehr besitzt 33 Aufklärungstornados. Sechs davon sind derzeit im nordafghanischen Masar-i-Scharif stationiert und werden bereits seit Anfang April für Nato-Aufklärungsflüge im Süden des Landes eingesetzt. Kampfeinsätze gegen die Taliban und Terroristen sind aber nicht vorgesehen. (document info; FR 04.07.2007)
Die Aale von Karlsruhe/ Von Heribert Prantl/ Süddeutsche Zeitung Nr.151, Mittwoch, den 04. Juli 2007 , Seite 4
In eigener Sache/ SPD-Fraktionschef Peter Struck streitet für den Afghanistan-Einsatz - es geht auch um sechs Jahre seiner Arbeit/ Von Nico Fried/ Süddeutsche Zeitung/ Nr.151, Mittwoch, den 04. Juli 2007 , Seite 6
Im Rahmen des Friedensgebots/ Leitartikel aus der: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 04.07.2007 Seite 1
Tornado-Einsatz in Afghanistan rechtmäßig / Karlsruhe weist Klage der Linken ab / „Isaf-Mandat entspricht Nato-Vertrag“/ Jung: Ich freue mich/ (FAZ, 070704 – S. 1)
Das Isaf-Mandat und sein Rahmen/ Die Begründung des Tornado-Urteils/ Von Reinhard Müller
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 04.07.2007 Seite 4
Zumindest heute sind diese Texte auf den Webseiten der genannten Zeitungen frei zugänglich.
B.
Wen es interessiert ...
Verfassungsrichter lassen Tornados fliegen
Der Einsatz der Bundeswehr-Kampfjets in Afghanistan sei vom Grundgesetz gedeckt, sagen die Juristen. Der Nato-Vertrag müsse nicht geändert werden.
VON URSULA KNAPP
FR; 04.07.2007
Analyse/ Zurück ans Parlament/ VON ROUVEN SCHELLENBERGER
FR 04.07.2007
Der Doppelhut ist verfassungskonform (Dokumentation)
Die komplette Urteilsbegründung ist im Internet zu finden unter: www.bundesverfassungsgericht.de
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied die Klage der Linksfraktion im Bundestag gegen den deutschen Tornado-Einsatz in Afghanistan (BVerfG, 2 BvE 2/07 vom 3.7.2007). Dem Senat gehören an: Winfried Hassemer, Siegfried Broß, Lerke Osterloh, Udo Di Fabio, Rudolf Mellinghoff, Gertrude Lübbe-Wolff, Michael Gerhardt und Herbert Landau.)
Die Bundeswehr besitzt 33 Aufklärungstornados. Sechs davon sind derzeit im nordafghanischen Masar-i-Scharif stationiert und werden bereits seit Anfang April für Nato-Aufklärungsflüge im Süden des Landes eingesetzt. Kampfeinsätze gegen die Taliban und Terroristen sind aber nicht vorgesehen. (document info; FR 04.07.2007)
Die Aale von Karlsruhe/ Von Heribert Prantl/ Süddeutsche Zeitung Nr.151, Mittwoch, den 04. Juli 2007 , Seite 4
In eigener Sache/ SPD-Fraktionschef Peter Struck streitet für den Afghanistan-Einsatz - es geht auch um sechs Jahre seiner Arbeit/ Von Nico Fried/ Süddeutsche Zeitung/ Nr.151, Mittwoch, den 04. Juli 2007 , Seite 6
Im Rahmen des Friedensgebots/ Leitartikel aus der: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 04.07.2007 Seite 1
Tornado-Einsatz in Afghanistan rechtmäßig / Karlsruhe weist Klage der Linken ab / „Isaf-Mandat entspricht Nato-Vertrag“/ Jung: Ich freue mich/ (FAZ, 070704 – S. 1)
Das Isaf-Mandat und sein Rahmen/ Die Begründung des Tornado-Urteils/ Von Reinhard Müller
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 04.07.2007 Seite 4
Zumindest heute sind diese Texte auf den Webseiten der genannten Zeitungen frei zugänglich.
B.
Re: Einsatz in Afghanistan und Urteil des BVerfG
Aufgrund von Urteilen des BVerfG aus der Vergangenheit,z.B. Entscheidung zum Kosovo-Einsatz, war mit diesem Urteil zu rechnen. - Die BRD ist NATO-Mitglied, hat sich zur Unterstützung des Nato-REinsatzes in Afgh. verpflichtet, ergo...
Eine andere Frage ist, ob die Entscheidung zu dieser Hilfe (notabene: Von Schröder getroffen und von den Grünen gebilligt!) politisch richtig war.
Das Dilemma jetzt: Die NATO als stärkste Militärmacht der Welt kann es sich gar nicht leisten, den Kampf erfolglos abzubrechen, der Ansehensverlust wäre katastrophal mit seinen ermunternden Versuchen, "neue" Kriege zu beginnen, weil "Der Westen" doch nicht unbesiegbar erscheint.
Ein wahres Dilemma - vor dem längst auch Bush steht; aber das ist jetzt eine "OFF-Bemerkung".
--
ziesemann
Eine andere Frage ist, ob die Entscheidung zu dieser Hilfe (notabene: Von Schröder getroffen und von den Grünen gebilligt!) politisch richtig war.
Das Dilemma jetzt: Die NATO als stärkste Militärmacht der Welt kann es sich gar nicht leisten, den Kampf erfolglos abzubrechen, der Ansehensverlust wäre katastrophal mit seinen ermunternden Versuchen, "neue" Kriege zu beginnen, weil "Der Westen" doch nicht unbesiegbar erscheint.
Ein wahres Dilemma - vor dem längst auch Bush steht; aber das ist jetzt eine "OFF-Bemerkung".
--
ziesemann