Innenpolitik Ehe für alle?
....fände ich es gut, wenn man den Begriff „Ehe“ einfach streicht und das Ganze umändert in „eingetragene Lebenspartnerschaften“ und dieses für alle, mit allen Rechten und Pflichten, die auch für die bisherige Ehe gelten.
Klaro
Aber der Begriff Ehepaar lässt sich viel besser aussprechen und gefällt mir persönlich auch besser als ein "Eingetragenes Lebenspartnerschaftspaar".
justus
"Ehe für alle" ... mir ist das sowas von egal .
die bürgerliche Ehe scheint eh ein Auslaufmodell zu sein und wenn Schwule
und Lesben ihre Liebe trotzdem durch irgendwelche Pfaffen oder
dahergelaufene Gesetzte intensiver zu leben glauben meinen ...
den Segen des Häuptlings haben sie .
sitting bull
die bürgerliche Ehe scheint eh ein Auslaufmodell zu sein und wenn Schwule
und Lesben ihre Liebe trotzdem durch irgendwelche Pfaffen oder
dahergelaufene Gesetzte intensiver zu leben glauben meinen ...
den Segen des Häuptlings haben sie .
sitting bull
Re: Ehe für alle?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Das Geschrei um dieses Thema..kann mich auch mal!
Ich mag es nimmer, weder hören noch lesen.
Mir ist das ebenso... völlig egal,sollen es halt,wie ihnen beliebt.
Ich meine zu glauben...wir hätten " Weiss-Gott" doch einiges von grösserer Wichtigkeit zu regeln?
Ich mag es nimmer, weder hören noch lesen.
Mir ist das ebenso... völlig egal,sollen es halt,wie ihnen beliebt.
Ich meine zu glauben...wir hätten " Weiss-Gott" doch einiges von grösserer Wichtigkeit zu regeln?
@ sittingbull:
Es geht ja nicht um "Pfaffen", sondern um das Standesamt und damit um rechtliche Gleichstellung.
@ umanitad,
Wichtigkeit ist immer subjektiv und offensichtlich bedeutet es manchem homosexuellem Paar sehr viel. Zudem - wenn wir immer nur über das Wichtigste reden und die Kleinigkeiten missachten würden, ginge vieles schief.
Karl
Es geht ja nicht um "Pfaffen", sondern um das Standesamt und damit um rechtliche Gleichstellung.
@ umanitad,
Wichtigkeit ist immer subjektiv und offensichtlich bedeutet es manchem homosexuellem Paar sehr viel. Zudem - wenn wir immer nur über das Wichtigste reden und die Kleinigkeiten missachten würden, ginge vieles schief.
Karl
Re: Ehe für alle?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Karl, ich habe auch ihre Begründung gelesen.Ich bin kein Jurist, trotzdem finde ich die Argumentation von Jörn Ipsen abenteuerlich:
Im Tagesspiegel gibt es einen Artikel Tagesspiegel - Ist die "Ehe für alle" verfassungswürdig?
demnach verstößt die beschlossene Gesetzesänderung gegen Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes
[...]
Die Entstehungsgeschichte des Art. 6 weist aus, dass der Verfassungsgeber die Erwähnung, die Ehe sei die „rechtmäßige Form der Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“ ihrer Selbstverständlichkeit wegen für überflüssig erachtet und sich mit der Wendung begnügt hat, „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Damit ist evident, dass der Verfassungsgeber als Kennzeichen des Ehebegriffs in Art. 6 Abs. 1 GG die Geschlechtsverschiedenheit der Ehepartner bestimmt hat.
Er geht ganz selbstverständlich davon aus, daß die Verfassungsgeber den betreffenden Artikel so gemeint haben, wie er es schreibt. Sie haben es zwar so nicht in die Verfassung geschrieben, aber er glaubt zu wissen, was sie gemeint haben. Wenn diese Interpretation sich durchsetzt, dann ist die Verfassung zur Sammlung von Gummiparagraphen degradiert, weil jeder Jurist behaupten kann, das stehe zwar so nicht in den Paragraphen drin, wie er es für richtig hält, aber er ist sicher, daß es in Wirklichkeit so gemeint sei.
Es ist faszinierend, welche Möglichkeiten sich durch diese Interpretation ergeben: in der Straßenverkehrsordnung steht zwar drin, daß in geschlossenen Ortschaften Tempo 50 gilt, aber ich bin absolut sicher, daß das ganz anders gemeint ist. In Wirklichkeit hat der Gesetzgeber das nur als grobe Richtlinie verstanden, die nach PS-Zahl des Autos und gefühlter Fahrsicherheit des Fahrers variabel zu verstehen ist.
Was sich sonst noch für Möglichkeiten aus dieser Sichtweise ergeben, das überlasse ich der Fantasie der Leser.
Vielleicht oder m.E. gar wahrscheinlich haben die Verfasser des Grundgesetzes sich eine solche Entwicklung nicht vorstellen können.
lupus
lupus
Re: Ehe für alle?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Zweifellos konnten die Verfasser des Grundgesetzes so eine Entwicklung nicht vorausahnen. Aber kann man deswegen je nach Zeitgeist etwas in die Verfassung hineininterpretieren? Oder gilt ganz einfach das, was da schwarz auf weiß steht? Ich halte die Neudeutung, die davon ausgeht, was sie gemeint haben könnten, nach wie vor für höchst bedenklich, weil sie die Grundlage für beliebige Umdeutungen schaffen würde.
Die Zeiten ändern sich, und wir ändern uns mit ihnen. Wegen dieses Prozesses sind die Regeln des gesellschaftlichen Miteinanders zwangsläufig immer wieder einmal entsprechend anzupassen. Ich finde es nur sehr schade, dass dieses - für Befürworter wie Gegner aus unterschiedliche Gründen wichtige - Thema so auf die Schnelle durchgeboxt wurde. Hätte man sich mehr Zeit für Debatten genommen, wäre es vielleicht möglich gewesen, einen für beide Seiten akzeptablen Konsens zu finden.
In der Bibel ist im Zusammenhang mit der Ehe immer nur von Mann und Frau die Rede: "Und Gott der Herr sprach: Es ist nicht gut, daß der Mensch allein sei; ich will ihm eine Gehilfin machen, die um ihn sei." / "Aber von Beginn der Schöpfung an hat Gott sie geschaffen als Mann und Frau." / "Darum wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und an seiner Frau hängen." / "Genieße das Leben mit deinem Weibe, das du liebhast, solange du das eitle Leben hast." / "Ihr Männer, liebet eure Frauen, wie auch Christus die Gemeinde geliebt hat."
Dennoch hat zumindest die evangelische Kirche sich damit abgefunden, dass dies heute möglicherweise nicht mehr allein so sein muss und hat vielfach auch homosexuellen Paaren ihren Segen erteilt.
Die nunmehr getroffene Entscheidung steht aber dazu noch im Widerspruch zu dem - für Christen zur Ehe gehörenden - Gebot: "Gehet hin in alle Welt und mehret Euch." Dieser zusätzliche Konflikt hätte sich m. E. durch einen anderen Begriff für die Lebenspartnerschaft von Nichthetero-Paaren vermeiden lassen. Denn ich glaube tatsächlich, dass das "Kapern" des Begriffs Ehe das ist, was Christen am meisten zu schaffen macht.
Selbstverständlich ist "Verpartnerung" inakzeptabel, aber schließlich ist man bezüglich (häufig überlüssiger) neuer Wortschöpfungen ja auch sonst immer sehr kreativ gewesen. So hätte man eine völlige rechtliche udn wirrtschaftliche Gleichstellung aller Lebenspartnerschaften herstellen können, ohne die gläubigen Christen zu sehr vor den Kopf zu stoßen.
Die Adoption von Kindern ist natürlich noch ein zweiter Punkt, an dem sich die Geister scheiden. Zumindest der Begriff hat immerhin keinen Bezug zum christlichen Glauben.
Nur am Rande sei erwähnt, dass ich Atheist bin. Jedoch bin ich der Meinung, dass man auf andere Menschen Rücksicht nehmen und ihre Gefühle nicht verletzen sollte, wenn es sich vermeiden lässt.
In der Bibel ist im Zusammenhang mit der Ehe immer nur von Mann und Frau die Rede: "Und Gott der Herr sprach: Es ist nicht gut, daß der Mensch allein sei; ich will ihm eine Gehilfin machen, die um ihn sei." / "Aber von Beginn der Schöpfung an hat Gott sie geschaffen als Mann und Frau." / "Darum wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und an seiner Frau hängen." / "Genieße das Leben mit deinem Weibe, das du liebhast, solange du das eitle Leben hast." / "Ihr Männer, liebet eure Frauen, wie auch Christus die Gemeinde geliebt hat."
Dennoch hat zumindest die evangelische Kirche sich damit abgefunden, dass dies heute möglicherweise nicht mehr allein so sein muss und hat vielfach auch homosexuellen Paaren ihren Segen erteilt.
Die nunmehr getroffene Entscheidung steht aber dazu noch im Widerspruch zu dem - für Christen zur Ehe gehörenden - Gebot: "Gehet hin in alle Welt und mehret Euch." Dieser zusätzliche Konflikt hätte sich m. E. durch einen anderen Begriff für die Lebenspartnerschaft von Nichthetero-Paaren vermeiden lassen. Denn ich glaube tatsächlich, dass das "Kapern" des Begriffs Ehe das ist, was Christen am meisten zu schaffen macht.
Selbstverständlich ist "Verpartnerung" inakzeptabel, aber schließlich ist man bezüglich (häufig überlüssiger) neuer Wortschöpfungen ja auch sonst immer sehr kreativ gewesen. So hätte man eine völlige rechtliche udn wirrtschaftliche Gleichstellung aller Lebenspartnerschaften herstellen können, ohne die gläubigen Christen zu sehr vor den Kopf zu stoßen.
Die Adoption von Kindern ist natürlich noch ein zweiter Punkt, an dem sich die Geister scheiden. Zumindest der Begriff hat immerhin keinen Bezug zum christlichen Glauben.
Nur am Rande sei erwähnt, dass ich Atheist bin. Jedoch bin ich der Meinung, dass man auf andere Menschen Rücksicht nehmen und ihre Gefühle nicht verletzen sollte, wenn es sich vermeiden lässt.
Re: Ehe für alle?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Zum Zeitpunkt der Entstehung unseres Grundgesetzes galten Homosexuelle noch immer als Straftäter. Sie wurden bei Bekanntwerden ihrer sexuellen Orientierung angezeigt und verurteilt.
Vor kurzem erst wurde für noch lebende Homosexuelle die Rehabilitierung beschlossen.
Alle Bürger sind doch vor dem Gesetz gleich - so sollte es zumindest sein.
Und nun frage ich mich, sind die Heteros nach der Ansicht unserer Kanzlerin gleicher?
Sie will die Kanzlerin aller Bürger sein, wie verträgt sich das mit einer Ablehnung einer Gleichstellung über die Sortierung der Sexualität?
Die Väter des Grundgesetzes konnten die Entwicklung nicht absehen - das wäre denn doch zu viel verlangt.
Es würde mich doch interessieren, wie viele Homosexuelle bei der anstehenden Bundestagswahl eine Kanzlerin wählen, die zu ihnen "nein" sagt.
Meli
Vor kurzem erst wurde für noch lebende Homosexuelle die Rehabilitierung beschlossen.
Am 22. März 2017 beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Aufhebung der Urteile, die aufgrund des § 175 StGB gefällt wurden, und zur Entschädigung der noch lebenden Verurteilten.[48] Der Gesetzentwurf wurde am 22. Juni 2017 in zweiter und dritter Beratung im Bundestag verabschiedet. Rehabilitiert wurden auf Drängen der CDU lediglich jene Opfer, deren Sexualpartner seinerzeit mindestens 16 Jahre alt gewesen waren. Die Einschränkung wurde in der SPD kritisiert, da die ursprünglich vorgesehene Altersgrenze dem geltenden allgemeinen Schutzalter von 14 Jahren entsprochen hatte, jedoch stimmte die Fraktion dem Gesetzentwurf zu. Das Bundesjustizministerium schätzt die Zahl der noch lebenden Opfer der Strafnorm auf rund 5000. Sie sollen mit 3000 Euro pro Urteil und 1500 Euro pro angefangenem Jahr eines Freiheitsentzugs entschädigt werden.[49]
Alle Bürger sind doch vor dem Gesetz gleich - so sollte es zumindest sein.
Und nun frage ich mich, sind die Heteros nach der Ansicht unserer Kanzlerin gleicher?
Sie will die Kanzlerin aller Bürger sein, wie verträgt sich das mit einer Ablehnung einer Gleichstellung über die Sortierung der Sexualität?
Die Väter des Grundgesetzes konnten die Entwicklung nicht absehen - das wäre denn doch zu viel verlangt.
Es würde mich doch interessieren, wie viele Homosexuelle bei der anstehenden Bundestagswahl eine Kanzlerin wählen, die zu ihnen "nein" sagt.
Meli
Das sehe ich auch so.
Eine ganz leicht dahergesagte immer mal wieder durchzuführende Anpassung ist dagegen sehr bedenklich und nicht unbedacht wurden dafür hohe Hürden gesetzt.
lupus
Eine ganz leicht dahergesagte immer mal wieder durchzuführende Anpassung ist dagegen sehr bedenklich und nicht unbedacht wurden dafür hohe Hürden gesetzt.
lupus