Innenpolitik Diese Bundesregierung ist unfähig
sehr geehrter lupus,
rundumschlagen, um "mudtot" zu machen ist nicht immer erste wahl,
also - bitte- zurück zu den fakten und den zahlen:
gerne darfst du mir beweisen, welche meiner zahlen falsch sind -
und nachdem du dies erfolgreich geschafft hat,
rede ich ebenso gerne mit dir über von dir nun eingebrachte begriffe wie
polemik, patriotismus, reichsbürger ... ...
und/oder auch über die logischen folgerungen, die dir
aufgrund der bewiesenen zahlen als passend erscheinen
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für mich ist bis jetzt -sinngemäss- fakt,
dass jemand, der selbst nur 1/4 des erarbeiteten tatsächlich ausbezahlt bekommt,
mit den restlichen DREI vierteln in etwa drei gleichbezahlte "diener" finanziert
EINEN, der ihn klug verwaltet (staat, länder, gemeinden)
EINEN, der ihn gut behütet (soziale versicherungen)
EINEN, der ihn beschützt (polizei, justiz, militär)
im grund finde ich DAS schon in ordnung -
ABER ich finde, dass uns für zu wenig gegenleistung zu viel vom erarbeiteten lohn "ab-ge-zweigt" wird ! ! !
UND ich finde, dass ein volk, welches DAS mit sich machen lässt, nicht wirklich "mündig" ist ! ! !
Die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei der Bundesregierung bzw. bei dem für Reiseunternehmen zuständigen Ressort, d.h. dem Wirtschaftsministerium, das seine Aufgabe darin sieht, in erster Linie die Interessen der Wirtschaft = Unternehmer, nicht aber die der Verbraucher zu vertreten. Möglicherweise hat das Justizministerium (zuständig für Verbraucherschutz) in der Ressortabstimmung Änderungen gefordert für eine bessere Insolvenzabsicherung, sie fanden jedenfalls keine Berücksichtigung.
Korrektur: habe nach-recherchiert : federführend war in der Tat der Justizminister (Maas SPD), aber auch die CDU (z.B. AKK u.a.) war strikt gegen die angeblich so "verbraucherfeindliche"RL und deren Umsetzung im DE Recht (Zitate FOCUS 2017). Das ändert aber nichts an meiner Auffassung, dass das DE Reiserecht im Insovenzfall zuerst unternehmerschützend, weniger verbraucherschützend ist.
Die Fehler , die m.E. gemacht wurden (ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass an der Inkompetenz der Ministerialbeamten lag), bestehen darin, dass
- das Ministerium die Kundengeldabsicherung überhaupt begrenzt hat (kann gemacht werden, muss aber nicht =nicht Verbraucher freundlich)
- die Begrenzung sich nach den Beträgen bisher bekannten Insolvenzen von Reiseveranstaltern festgelegt wurde; wenn das nur lange zurückliegende Pleiten kleinerer Firmen waren, geht die Obergrenze völlig an der Realität vorbei (sollte im Ministerium wirklich keiner an eine Pleite eines großen Veranstalters gedacht haben ? )
- die EU Richtlinie 2015/2302 (RL) von 2015 weder nach seinem Ziel ( Schutz des Verbrauchers, nicht des Reiseveranstalters) noch nach seinem Wortlaut „verstanden“ wurde (werden wollte ?).
- allgemeine Daten aus der Vergangenheit herangezogen wurden , nicht aber –wie es die RL verlangt - auf einzelne Unternehmen abgestellt wurde, ihre aktuellen Umsätze und andere „Faktoren wie der Art der verkauften Pauschalreisen einschließlich des Verkehrsmittels, dem Reiseziel und gesetzlichen Beschränkungen oder den Verpflichtungen des Reiseveranstalters im Hinblick auf die zulässigen Anzahlungsbeträge und deren Zeitpunkt vor Beginn der Pauschalreise“ (Text RL)
- die Reiseunternehmen nicht verpflichtet wurden , den „Insolvenzschutz im Falle eines erhöhten Risikos einschließlich eines erheblichen Anstiegs des Verkaufs von Pauschalreisen anzupassen“ (RL); dass seit Jahren Cook in Schwierigkeiten war, weil –so Branchenkenner – „das Management habe es verschlafe habe , das Unternehmen an veränderte Verbrauchergewohnheiten anzupassen“ dürfte auch dem BMWi bekannt gewesen sein (und damit auch das Risiko einer „Groß-„ Pleite)
- eine Begrenzung der Garantieleistungen nach der RL nur möglich ist, wenn „ sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben“ könnte. Das Cook Risiko war weder sehr unwahrscheinlich noch wäre ein um wenige Euro höherer Reisepreis (wg.d. Umlage höherer Versicherungsbeiträge) unverhältnismäßig gewesen.
Wenn jetzt gezahlt wird, bedeutet das eine indirekte "Schuldanerkenntnis" , dass man da etwa vermasselt hat. Politische Folgen, gar Verantwortungsübernahme : Fehlanzeige.
Fazit: Hätte die Regierung ihren Job gut d.h. auch und zuvörderst im Interesse der
Bürger (=Verbraucher) gemacht, müssten heute die Steuerzahler nicht dafür bezahlen.
Strafverfolger sollen künftig auf Antrag das Passwort zu Internetdiensten bekommen. Gibt es im digitalen Zeitalter einen Seelenwinkel, der sich mit dem Zugriff auf Mail, Soziale Netzwerke und Cloud-Dienste nicht ausleuchten ließe?
Das Zustandekommen dieses Gesetzesvorhabens zeigt zweierlei: Einerseits digitale Inkompetenz im Bundesjustizministerium. Dass man dort allen Ernstes glaubt, der schon heute zurecht mögliche Zugriff auf ein Telefon zur Überwachung in einem Strafverfahren sei irgendwie vergleichbar mit der Aushändigung eines Passwortes zu Internetkonten, macht sprachlos.
Andererseits zeigt der Plan auch, dass die Große Koalition ohne bürgerrechtliches Gewissen Handlungsfähigkeit demonstrieren will. Gerade Bundesjustizminister sind nach ungeschriebenen Regeln und traditionell die Hüter der Grundrechte. Normalerweise ringen das Justiz- und das Innenressort um solche Vorschriften – die Amtsinhaberin Christine Lambrecht (SPD) hingegen winkt sie hier einfach durch.
Quelle: Angriff auf die digitale Privatsphäre
Das letzte Wort ist auch hier noch lange nicht gesprochen.
Es bleibt spannend:
Bundesregierung will an E-Mail-Passwörter
Auszug:
VG - ViaDer Entwurf werfe aber Fragen auf. „Soll hier unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Rechtsextremismus nun von den Sicherheitsbehörden Zugang zu Informationen erlangt werden, die man immer schon wollte?“, fragt sich die Rechtspolitikerin. Die beabsichtigte Ausdehnung vor allem auf das Passwort werfe technische und verfassungsrechtliche Fragen auf. „Wir brauchen jetzt eine sehr präzise und seriöse Beratung des Gesetzes im Bundestag, sonst landet es sowieso in Karlsruhe und wird dort sicherlich aufgehoben.“
Abschreiben ist gut und schön, aber was sind deine Gedanken..?
Ich sehe da vor meinem geistigen Auge schon, wie korrupte Beamte mit den Passwörtern einen schwungvollen Handel betreiben werden -, wie einige Schweizer Bankbeamte, die mit CDs Bankkonten ausländischer Anleger den ausländischen Steuerbehörden anboten. Mit dem Millionen, die sie damit "verdienten" konnten sie sich einen sorgenfreien Lebensabend erkaufen
Den Ankauf der Daten kann ich nur wärmstens begrüßen.
Es ist nichts anderes als ein Kopfgeld, eine Belohnung für die Hilfe zur Ergreifung von Betrügern.
Und es dient auch zur Unterhöhlung eines parasitären Geschäftsmodells aus dem Bereich der Hehlerei.
Den prognostizierten Vergleich mit event. strafbaren Verkauf von Passworten halte ich für abwegig.
Um eine Entgegnung vorweg zu nehmen, auch die Deutsche Bank gehört an den Pranger.
lupus
Ich sehe da vor meinem geistigen Auge schon, wie korrupte Beamte mit den Passwörtern einen schwungvollen Handel betreiben werden -, wie einige Schweizer Bankbeamte, die mit CDs Bankkonten ausländischer Anleger den ausländischen Steuerbehörden anboten. Mit dem Millionen, die sie damit "verdienten" konnten sie sich einen sorgenfreien Lebensabend erkaufen
Meinst Du.... @dutchweepee hat gepostet ".. Strafverfolger sollen künftig auf Antrag das Passwort zu Internetdiensten bekommen..". Das hieße im Umkehrschluß, das die Polizei bei jedem noch so kleinen Delikt vermuten kann, das in deinen digitalen Medien was stehen könnte. Ob es zu einer Straftat gehört oder nicht, sind die privaten Daten erst einem anderen bekannt, sind sie nicht mehr dein "ganz persönliches Eigentum".
(Stelle dir mal vor du wurdest mit einer leicht bekleideten Frau recht eindeutig abgelichtet. Und der Beamte von der Strafverfolgung ärgert sich das du ihm nicht die Adresse der Frau gibst. Daher zeigt er es deiner Frau "...kennen sie diese Frau..?". Dann erkläre es ihr mal...)
Der Grad, ob digitale Daten von Strafverfolgungsbehörden eingesehen werden dürfen oder nicht, ist extrem schmal und das Recht auf die eigenen Daten sehe ich auch existenziell.
Welch eine Freude: da bieten sich doch den nach Skandalen süchtigen, deutschen Menschen wieder neue Felder, um sich so richtig zu empören,bzw. selbst zu hysterisieren. Da noch wenige Details bekannt sind, ist es natürlich ein gfundenes Fressen für all diejenigen, die so gerne spekulieren und andere in die tiefsten Abgründe ihres Inneren blicken lassen.
Was für eine unfähige Bundesregierung. Da wäre es sicher schöner, z.B. in Spanien, Israel, Österreich zu leben, die mittlerweile mindestens einmal jährlich wählen lassen und dann immer noch keine Regierungen zustandebringen.
Alles unwichtig - Hauptsache unsere Politiker beweisen sich wieder als unfähig, sonst müsste man und frau ja fast mal ein wenig umdenken, was sicher einigen Schmerzen im Hirnkastl bereiten dürfte. Olga
Sollte die Bundesregierung tatsächlich meinen, Passwörter von den E-Mail Dienstbetreibern erhalten zu können, dann ist sie in der Tat unfähig.
Passwörter müssen, zumindest in der EU, verschlüsselt in der Datenbank gespeichert werden. Bei einer Einwegverschlüsselung, welche standardmäßig dafür verwendet wird, gibt es normalerweise keine Möglichkeit, das Passwort zu entschlüsseln.