Innenpolitik Der Urteilsspruch des BGH zum Wahlrecht
Der Urteilsspruch des BGH zum Wahlrecht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Wieder einmal muß sich der BGH mit dem Wahlrecht befassen. Phönix wird ab 9:45h berichten und ab 10:00h die Bekanntgabe des Urteils übertragen. Wer sich nochmal über den Sachverhalt in einer aus meiner Sicht hervorragenden und objektiven Zusammenfassung informieren will, kann dies in süddeutsche.de: Geburtsfehler vor dem Verfassungsgericht tun.
In der Diskussion sollte es nicht darum gehen zu Unken, wer nun in der Vergangenheit den Nutzen hatte, sondern vielmehr, wie eine derartige Ignoranz des Wählerwillens beseitigt wird. Diese Ignoranz schlägt sich besonders in der Zunahme der Nichtwählerzahl und deren Meinung nieder: "Wir können ja doch nichts ändern".
Es ist schon peinlich, wenn eines der grundlegende Rechte aller Bundesbürger innerhalb einer Legislatur zum zweiten Mal vor dem Kadi landet. Ich glaube kaum, das sich das Verfassungsgericht sich noch einmal verarschen lässt und der gegenwärtigen Regierung vertraut. Ich persönlich erwarte eine eng gesetzte Terminstellung und falls diese überschritten wird, das her Voßkuhle seine Warnung vom vergangenem Jahr wahr macht und das BGH selbst die Initiative ergreift.
Ein Livestream über das Internet wurde nicht angekündigt, deshalb werde ich die Sendung mitschneiden und bei Bedarf an geeignetem Ort veröffentlichen.
In der Diskussion sollte es nicht darum gehen zu Unken, wer nun in der Vergangenheit den Nutzen hatte, sondern vielmehr, wie eine derartige Ignoranz des Wählerwillens beseitigt wird. Diese Ignoranz schlägt sich besonders in der Zunahme der Nichtwählerzahl und deren Meinung nieder: "Wir können ja doch nichts ändern".
Es ist schon peinlich, wenn eines der grundlegende Rechte aller Bundesbürger innerhalb einer Legislatur zum zweiten Mal vor dem Kadi landet. Ich glaube kaum, das sich das Verfassungsgericht sich noch einmal verarschen lässt und der gegenwärtigen Regierung vertraut. Ich persönlich erwarte eine eng gesetzte Terminstellung und falls diese überschritten wird, das her Voßkuhle seine Warnung vom vergangenem Jahr wahr macht und das BGH selbst die Initiative ergreift.
Ein Livestream über das Internet wurde nicht angekündigt, deshalb werde ich die Sendung mitschneiden und bei Bedarf an geeignetem Ort veröffentlichen.
Der BGH muss sich nicht, und schon garnicht wieder einmal, mit dem Wahlrecht befassen, hat der nämlich noch nir getan.
sysiphus...
sueddeutsche zeitung - 24.07.2012,
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe - Urteil zum Wahlgesetz
Geburtsfehler vor dem Verfassungsgericht
Weniger Stimmen, mehr Sitze: Überhangmandate verzerren zunehmend den Willen der Bürger. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Mittwoch, ob Deutschlands Wahlrecht dem Grundgesetz entspricht. Und diesmal werden die Richter darauf drängen, dass ihre Entscheidung rasch umgesetzt wird.
uni-protokolle.de
Hallo Leute ,
ist der Bundesgerichtshof = Bundesverfassungsgericht ?
Nein. Die sind zwar beide in Karlsruhe, aber haben unterschiedliche Funktionen, sind also verschiedene Gerichte.
sysiphus...
sueddeutsche zeitung - 24.07.2012,
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe - Urteil zum Wahlgesetz
Geburtsfehler vor dem Verfassungsgericht
Weniger Stimmen, mehr Sitze: Überhangmandate verzerren zunehmend den Willen der Bürger. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Mittwoch, ob Deutschlands Wahlrecht dem Grundgesetz entspricht. Und diesmal werden die Richter darauf drängen, dass ihre Entscheidung rasch umgesetzt wird.
uni-protokolle.de
Hallo Leute ,
ist der Bundesgerichtshof = Bundesverfassungsgericht ?
Nein. Die sind zwar beide in Karlsruhe, aber haben unterschiedliche Funktionen, sind also verschiedene Gerichte.
Re: Der Urteilsspruch des BGH zum Wahlrecht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist das oberste deutsche Gericht auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren. Ferner ist er für verwandte Spezialrechtsgebiete zuständig, wie z.B das Berufsrecht in der Rechtspflege.
Der BGH muss vor allen Dingen die Entscheidungen der ihm untergeordneten Gerichte überprüfen.
Der BGH hat mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) NICHTS zu tun.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland das Verfassungsgericht des Bundes - wie der Name schon sagt.
Dabei führt das BVerfG keine vollständige Rechtsprüfung von Urteilen durch, sondern entscheidet am Maßstab des Verfassungsrechts gemäß Art. 93 des Grundgestzes.
ARTIKEL 93 GG
Der BGH muss vor allen Dingen die Entscheidungen der ihm untergeordneten Gerichte überprüfen.
Der BGH hat mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) NICHTS zu tun.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland das Verfassungsgericht des Bundes - wie der Name schon sagt.
Dabei führt das BVerfG keine vollständige Rechtsprüfung von Urteilen durch, sondern entscheidet am Maßstab des Verfassungsrechts gemäß Art. 93 des Grundgestzes.
ARTIKEL 93 GG
Wenn das BVerfG ebenso versagt wie die Volksvertreter, dann ade Demokratie.
Jedenfalls hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) heute, am 25. 07. 2012, entschieden, dass das Wahlrecht verfasssungswidrig ist, d. h. im dt. Bundestag sitzen offenbar zuhauf Parteimitglieder, die das Grundgesetz auf Teufel komm raus brechen - nur um sich selbst Vorteile zu verschaffen (hier: Z. B. mehr Stimmen für sich selbst als das GG zulässt. Durch Überhangmandate gewann die CDU bei den letzten BT-Wahlen z. B. 24 Mandate zusätzlich). Volksvertretern sind offenbar zunehmend aus egoistischen Motiven zum Gesetz- und Verfassungsbruch bereit, denn zur rechtlichen Verantwortlichkeit kann sie niemand ziehen.
Diese im Bundestag ständig massenhaft begangenen Verfassungsbrüche lassen befürchten, dass das BVerfG irgendwann mal in seiner Standhaftigkeit ebenso nachlässt wie die Volksvertreter, insbes. was die kommende Entscheidung zur beabsichtigen Einführung einer praktisch existierenden europäischen Schuldenunion - M. E. Verfassungsbruch von 5 BT-Parteien - betrifft, wobei diese Parteien ohne vorherige Zustimmung der Bevölkerung eine praktisch neue Verfassung durchsetzen wollen.
[b]Dabei führt das BVerfG keine vollständige Rechtsprüfung von Urteilen durch, sondern entscheidet am Maßstab des Verfassungsrechts gemäß Art. 93 des Grundgestzes.
ARTIKEL 93 GG
Jedenfalls hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) heute, am 25. 07. 2012, entschieden, dass das Wahlrecht verfasssungswidrig ist, d. h. im dt. Bundestag sitzen offenbar zuhauf Parteimitglieder, die das Grundgesetz auf Teufel komm raus brechen - nur um sich selbst Vorteile zu verschaffen (hier: Z. B. mehr Stimmen für sich selbst als das GG zulässt. Durch Überhangmandate gewann die CDU bei den letzten BT-Wahlen z. B. 24 Mandate zusätzlich). Volksvertretern sind offenbar zunehmend aus egoistischen Motiven zum Gesetz- und Verfassungsbruch bereit, denn zur rechtlichen Verantwortlichkeit kann sie niemand ziehen.
Diese im Bundestag ständig massenhaft begangenen Verfassungsbrüche lassen befürchten, dass das BVerfG irgendwann mal in seiner Standhaftigkeit ebenso nachlässt wie die Volksvertreter, insbes. was die kommende Entscheidung zur beabsichtigen Einführung einer praktisch existierenden europäischen Schuldenunion - M. E. Verfassungsbruch von 5 BT-Parteien - betrifft, wobei diese Parteien ohne vorherige Zustimmung der Bevölkerung eine praktisch neue Verfassung durchsetzen wollen.
Re: Der Urteilsspruch des BGH zum Wahlrecht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
"Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Mittwoch, ob Deutschlands Wahlrecht dem Grundgesetz entspricht. Und diesmal werden die Richter darauf drängen, dass ihre Entscheidung rasch umgesetzt wird."
Warum eigentlich hat das Bundesverfassungsgericht nicht schon vor 20 oder 30 Jahren von sich aus - also ohne Klage von Einzelpersonen oder Parteien - die Ungerechigkeiten für kleinere Parteien angemahnt.
Das wäre laut Artikel 93 GG möglich gewesen.
Diese Ungerechtigkeiten gibt es nicht erst seitdem die Regierung Merkel an der Macht ist.
Doch auch unter Rot-Grün wurden die Überhangmandate nicht abgeschafft oder neutralisiert. Denn die SPD war ebenfalls schon Nutznießer und damit nicht an einer Änderung interessiert.
Die Mischung aus Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht ist doch in Ordnung. Auch in Zukunft wird sich deshalb die Zahl der Sitze im Bundestag nach den Zweitstimmen bestimmen lassen müssen und zugleich muss jeder Wahlkreis einen mit der Erststimme direkt gewählten Abgeordneten haben.
Umstritten ist "nur", was passiert, wenn eine Partei in den Wahlkreisen mehr Mandate erringt, als ihr nach ihren Zweitstimmen zustehen. Bisher kann sie diese Überhangmandate behalten, andere Parteien bekommen keinen Ausgleich. Das verzerrt die wahren "Wahlmehrheiten".
Das Verfassungsgericht hat gesprochen und - das erstmalig mit genaueren Hinweisen.
Das Verfassungsgericht setzte nun selbst eine "zulässige Höchstgrenze von etwa 15 Überhangmandaten" an.
Dazu noch die Morgenpost:
"Das bewährte deutsche Wahlrecht bleibt in seinen Grundzügen erhalten", erklärte der FDP-Politiker Stefan Ruppert. Die Änderungswünsche des Gerichts seien "technischer Natur und gut umsetzbar". Die FDP werde alles dafür tun, dass das neue Wahlrecht noch rechtzeitig vor der nächsten Bundestagswahl verabschiedet werden wird."...
Der parlamentarische SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sprach von einem "guten Tag für unsere Demokratie" und für die Bürger."Die Koalition muss jetzt reden. Ein erneuter Alleingang ist nicht mehr möglich. Wir stehen für schnelle Gespräche bereit", fügte Oppermann hinzu. Die SPD habe bereits im vergangenen Jahr einen Vorschlag für ein verfassungskonformes Wahlrecht gemacht."
Nun sollte ein verfassungsgerechter Gesetzentwurf möglich sein.
Re: Der Urteilsspruch des BGH zum Wahlrecht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Egal wie ihr es nennt (ihr dürft auch gern unter "Sonstiges" einen neuen Thread aufmachen und das dort erschöpfend diskutieren), das Bundesverfassungsgericht hat trotz mehrjähriger Unkerei einiger ST-Mitglieder das gegenwärtige Bundeswahlrecht als verfassungswidrig erklärt und gekippt. Der Bundestag muss bis Frühjahr 2013 ein nach konkreten Vorgaben benanntes neues Wahlgesetz beschließen. Ein einfacher Austausch von Worten im Gesetz wurde schon jetzt im Vorfeld von Richter Voßkuhle als unzureichend abgelehnt.
Mit diesem neuen Wahlrecht wird das negative Stimmgewicht auf ein Minimum reduziert und das Gericht hat genaue Bedingungen genannt, unter welchen es noch zulässig ist. Damit ist eine solche Unwucht (siehe obigen sz-Artikel) bei der Verteilung der Sitze im Bundestag, wie sie nach den letzten drei Wahlen zu Ungunsten der kleineren Parteien aufgetreten ist und nicht den Wählerwillen widerspiegelt, vom Verfassungsgericht außer Kraft gesetzt.
Zudem hat das Bundesverfassungsgericht seiner Verwunderung Ausdruck verliehen, das der Bundestag das vor einigen Jahren gefällte Urteil nicht fristgemäß realisiert hat.
Damit haben kleinere Parteien und Wählervereinigungen (wie bsw. Bündnis90/dieGrünen, DieLinke, Piratenpartei und jetzt auch die Freien Wähler) wesentlich größere Chancen zu einer gerechteren Sitzverteilung. Möglicherweise wird im nächsten Jahr eine Regierungskoalitionen entstehen, die bis jetzt undenkbar war. Ich glaube nicht das dieses Wahlgesetz, wie von einigen Mitgliedern prophezeit, zwingend zu einer großen Koalition führen wird.
Der ganze Vorgang ist aus meiner Sicht nur noch als peinlich zu betrachten und mancher, so auch ich, fragen sich, zu was wir überhaupt noch eine Regierung benötigen. Damit hat die gegenwärtige Legislatur außer Ärger mit den Menschen keine wesentlichen Gesetzesvorlagen geschaffen (oder hilft der Eine oder Andere mir auf die Sprünge). Mit anderen Worten: Diese Regierung hat außer einer Steuersenkung für Hoteliers nichts Bedeutendes vollbracht. Jeder Arbeitgeber würde diesen Mitarbeitern den Blauen Brief schicken.
Leider brach die Übertragung vorzeitig ab. Ich bin aber gern bereit den übertragenen Teil bei Bedarf zu komprimieren und zum Download zur Verfügung zu stellen.
Mit diesem neuen Wahlrecht wird das negative Stimmgewicht auf ein Minimum reduziert und das Gericht hat genaue Bedingungen genannt, unter welchen es noch zulässig ist. Damit ist eine solche Unwucht (siehe obigen sz-Artikel) bei der Verteilung der Sitze im Bundestag, wie sie nach den letzten drei Wahlen zu Ungunsten der kleineren Parteien aufgetreten ist und nicht den Wählerwillen widerspiegelt, vom Verfassungsgericht außer Kraft gesetzt.
Zudem hat das Bundesverfassungsgericht seiner Verwunderung Ausdruck verliehen, das der Bundestag das vor einigen Jahren gefällte Urteil nicht fristgemäß realisiert hat.
Damit haben kleinere Parteien und Wählervereinigungen (wie bsw. Bündnis90/dieGrünen, DieLinke, Piratenpartei und jetzt auch die Freien Wähler) wesentlich größere Chancen zu einer gerechteren Sitzverteilung. Möglicherweise wird im nächsten Jahr eine Regierungskoalitionen entstehen, die bis jetzt undenkbar war. Ich glaube nicht das dieses Wahlgesetz, wie von einigen Mitgliedern prophezeit, zwingend zu einer großen Koalition führen wird.
Der ganze Vorgang ist aus meiner Sicht nur noch als peinlich zu betrachten und mancher, so auch ich, fragen sich, zu was wir überhaupt noch eine Regierung benötigen. Damit hat die gegenwärtige Legislatur außer Ärger mit den Menschen keine wesentlichen Gesetzesvorlagen geschaffen (oder hilft der Eine oder Andere mir auf die Sprünge). Mit anderen Worten: Diese Regierung hat außer einer Steuersenkung für Hoteliers nichts Bedeutendes vollbracht. Jeder Arbeitgeber würde diesen Mitarbeitern den Blauen Brief schicken.
Leider brach die Übertragung vorzeitig ab. Ich bin aber gern bereit den übertragenen Teil bei Bedarf zu komprimieren und zum Download zur Verfügung zu stellen.
Re: Der Urteilsspruch des BGH zum Wahlrecht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
"Damit haben kleinere Parteien und Wählervereinigungen (wie bsw. Bündnis90/dieGrünen, DieLinke, Piratenpartei und jetzt auch die Freien Wähler) wesentlich größere Chancen zu einer gerechteren Sitzverteilung."
Das ist richtig und damit auch gerechter - gar keine Frage.
Es wundert mich , warum das BVerfG erst knapp 50 Jahre nach Einführung des Wahlgesetzes festgestellt hat, dass es verfassungswidrig ist.
ODER:
-Warum haben die kleineren Parteien, wie z.B. die Grünen, nicht schon vor 20 Jahren geklagt?
-Warum z.B. haben die Grünen als Regierungspartei Anfang des Jahrtausends dieses Wahlgesetz nicht zusammen mit der SPD gekippt?
( 2001 gab es übrigens eine Anfrage zum Thema Überhangmandate von der FDP).
Ob es nun leichter wird, eine regierungsfähige Mehrheit auf die Beine zu stellen, ist eine andere Frage.
Ob solche Perteien, wie "Freie Wähler", die aus den Ländern kommen und bisher regionale Politik unterstützten, jetzt schon im Bund regierungsfähig sind - ist die nächste offene Frage.
Aus alle Fälle wird nach dem Spruch des Gerichts mit den etwas veschwommenen Hinweisen zur Anzahl der Überhangsmandate und den Hinweisen zum neg. Stimmrecht es garantiert nicht ganz einfach, einen Konsens zu finden.
Aber sicher finden sich irgendwann wieder Kläger.
Das sind die Schwierigkeiten in einer Demokratie.
Wie herrlich unkompliziert war da doch der gemeinsame Zetteleinwurf in eine Holzkiste ( genannt DDR- Volkswahl) und wie einfach dann anschließend die Regierungsbildung.
Re: Der Urteilsspruch des BGH zum Wahlrecht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Es wundert mich , warum das BVerfG erst knapp 50 Jahre nach Einführung des Wahlgesetzes festgestellt hat, dass es verfassungswidrig ist.
Nein, hat es ja nicht. Ich habe nicht umsonst den Artikel aus süddeutsche.de verlinkt. Es gab schon mehrere Anläufe. Nur war das Problem nicht akut oder gar ernsthaft relevant. Es tauchte im Prinzip erst nach 1990 mit der Wiedervereinigung auf. Ursächliche Zusammenhänge kann ich mir allerdings kaum vorstellen.
Sehe es dir selbst an: http://polpix.sueddeutsche.com/polopoly_fs/1.1421477.1343144448!/image/image.jpg_gen/derivatives/860x860/image.jpg
Ps:
Die Konvertierung der 66 Minuten ist beendet, ich werde das Video jetzt hochladen.
Re: Der Urteilsspruch des BGH zum Wahlrecht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Wer sich die gesamte Übertragung ansehen möchte:
http://www.adrive.com/public/jv9fE3/phoenix - VOR ORT - 25_07_2012.zip
Die Datei ist 412 MByte groß und wird 12 Tage verfügbar sein. Damit hat jeder Gelegenheit sich über den Verlauf der Urteilsverkündung zu informieren. Die offizielle Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes zum Urteil ist hier zu finden: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-058.html
http://www.adrive.com/public/jv9fE3/phoenix - VOR ORT - 25_07_2012.zip
Die Datei ist 412 MByte groß und wird 12 Tage verfügbar sein. Damit hat jeder Gelegenheit sich über den Verlauf der Urteilsverkündung zu informieren. Die offizielle Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes zum Urteil ist hier zu finden: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-058.html
Heute im Radio:
Die Probleme des Wahlrechts zu verstehen erfordert mathematische Kenntnisse für die ein Abitur nicht ausreicht.
Aber ihr unterhaltet euch ja nicht über die konkreten Probleme sondern über die Grundrechte!
Das komplizierte System soll viele Nichtwähler erzeugen! Tolle Feststellung!
lupus
Die Probleme des Wahlrechts zu verstehen erfordert mathematische Kenntnisse für die ein Abitur nicht ausreicht.
Aber ihr unterhaltet euch ja nicht über die konkreten Probleme sondern über die Grundrechte!
Das komplizierte System soll viele Nichtwähler erzeugen! Tolle Feststellung!
lupus