Innenpolitik Der Terroranschlag von Solingen
Es ist doch gar keine Frage, daß Täter bestraft werden müssen, aber nur weil und wenn sie eine Straftat begangen haben und nicht weil sie Ausländer aus Afrika oder dem Nahen odet Mittleren Osten sind!
Mit dieser fürchterlich rassistischen Hetze werden nämlich auch die Millionen anständiger, friedvoller und assimiliertet Ausländer bestraft!
Zu Deinem Eineand „ich würde als Erstes sagen“, man kann Menschen nicht jahrelang in überfüllten Containern ohne Privatsphäre dahin vegetieren lassen!
Das geschieht nämlich auch zur Abschreckung für Leute, die sich noch auf den Weg machen wollen!
Edita
Der Afghane aus Illerkirchberg, der mit anderen zusammen eine 14jährige vergewaltigt hatte, die sie zuvor unter Drogen gesetzt hatten und der nach Verbüssung seiner Haftstrafe von nur 2 Jahren, wieder in der Gemeinde Illerkirchberg wohnte, ist unter den Abgeschobenen. Dem passiert dort gar nichts, unter den Taliban wurden Frauen entrechtet, also ist das was der Afghane in Deutschland tat, für die Taliban kein Verbrechen.
Jetzt lässt sein Anwalt verlauten, dass er wieder zurück kommen werde, da er eine schwangere Freundin hätte. Vor Jahren war das kein Grund dafür, dass ein geduldeter nicht abgeschoben werden konnte, bzw wieder einreisen durfte, da fällt mir der Satz von Jens Spahn bei Markus Lanz ein "wir haben zu viel verrechtlicht" und die Politik hat sich selbst gefesselt. Es ist gut, dass diese widerlichen Kriminellen wieder abgeschoben werden können und deutsche Triebtäter, die vergewaltigen und auch vor Kinder nicht halt machen, gehören nach Verbüßung ihrer Strafe in Sicherheitsverwahrung. Damit nicht das Argument der Herkunft kommt.
Dass die Abgeschobenen illegal wiederkommen ist natürlich möglich.
Granka
Liebe Edita,
du solltest aufpassen, dass dir nicht gleich „positiver Rassismus“ vorgeworfen wird, wenn du nicht in die allgemeinen Pauschalisierungen der Flüchtlinge als Verbrecher einstimmst.
Nein nicht von Ingrid60, wir wissen, wer mit solchen Begriffen um sich schmeißt, nur wenn man mal darauf hinweist, dass die Zahlen nicht hochgerechnet werden sollten und nicht alle Flüchtlinge über einen Kamm geschoren werden dürfen. Das genügt schon für derartige Anwürfe.
Also nimm dich in acht hier, auch du bist nicht vor solchen Etiketten gefeit.
Wenn man Probleme anspricht, sehe ich das nicht als "Hetze".
Hilfe zur Selbsthilfe im eigenen Land sollte erste Priorität haben. Entwicklungshilfe erreicht offensichtlich die Bedürftigen nicht.
Natürlich sollten sich nicht "alle" auf den Weg machen. Wohin damit? Jede Grünfläche wird zu gepflastert und neu bebaut. Wie vereinbart sich das mit dem Klimaschutz?
Ingrid60
Liebe Rispe, wenn in meinen Augen dumme Leute dumme Sachen sagen, dann ist das ihr gutes Recht und fällt unter die Meinungsfreiheit, gilt ja auch für die AfD und Konsorten, drum gilt für mich … gar nich um kümmern! 😊
Edita
Liebe Edita,Das zum Beispiel halte ich für Hetze.
du solltest aufpassen, dass dir nicht gleich „positiver Rassismus“ vorgeworfen wird, wenn du nicht in die allgemeinen Pauschalisierungen der Flüchtlinge als Verbrecher einstimmst.
Nein nicht von Ingrid60, wir wissen, wer mit solchen Begriffen um sich schmeißt, nur wenn man mal darauf hinweist, dass die Zahlen nicht hochgerechnet werden sollten und nicht alle Flüchtlinge über einen Kamm geschoren werden dürfen. Das genügt schon für derartige Anwürfe.
Also nimm dich in acht hier, auch du bist nicht vor solchen Etiketten gefeit.
Für Hetze die du glaubtest vielen schon anhängen zu können.
Erkläre mir was "positiver Rassismus" ist.
Hast du es nötig andere so versteckt und feige anzupinkeln? Nenne Namen der ST Mitglieder die du anpinkeln willst, damit die eine Möglichkeit haben dir zu widersprechen.
Ich habe auch Probleme nicht als Hetze benannt, im Gegenteil, ich habe ein gravierendes Problem benannt!
Edita
Zitat von Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International, die gestern Abend auch in den ARD-Spätnachrichten zu hören war:
"Die beschlossen asylpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung sind Schaupolitik in Wahlkampfzeiten, die klar gegen völkerrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Menschenrechte haben wir alle - und niemand darf in ein Land abgeschoben werden, wo Folter droht. Es ist alarmierend, dass sich die Bundesregierung über diese Verpflichtungen hinwegsetzt und Menschen nach Afghanistan abgeschoben hat. Niemand ist in Afghanistan sicher. Außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen und Folter sind an der Tagesordnung. Schiebt die Bundesregierung trotzdem nach Afghanistan ab, riskiert sie, sich zur Komplizin der Taliban zu machen. Die Bundesregierung muss ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen ernst nehmen und darf sich nicht durch menschenrechtsfeindliche Positionen im Wahlkampf treiben lassen.
Auch die geplante Kürzung der Leistungen für Asylsuchende im Dublin-Verfahren lässt mich kopfschüttelnd zurück. Wie die Sicherheitslage verbessert werden soll, indem Menschen in die absolute Armut gedrängt werden, bleibt das Geheimnis der Bundesregierung. Bereits jetzt hat das Bundesverfassungsgericht Leistungskürzungen für Asylsuchende mehrfach als verfassungswidrig eingestuft. "
Quelle: Abschiebung nach Afghanistan verletzt völkerrechtliche Verpflichtungen
Danke, Julia!
Hallo @Hobbyradler,
ich kann mich Deinen Ausführungen anschließen. Asyl für Asylberechtigte jederzeit, für andere nicht. Wer asylberechtigt ist, kann man gut nachlesen auf der website des BAMF / Art. 16 a GG Asylberechtigung.
Wurde schon sehr oft hier geschrieben, diskutiert und ist eigentlich eindeutig.
"Nicht jede negative staatliche Maßnahme (im Herkunftsland) - selbst wenn sie an eines der genannten persönlichen Merkmale anknüpft – stellt eine asylrelevante Verfolgung dar. Es muss sich vielmehr einerseits um eine gezielte Rechtsgutverletzung handeln, andererseits muss sie in ihrer Intensität darauf gerichtet sein, die Betroffenen aus der Gemeinschaft auszugrenzen. Schließlich muss es sich um eine Maßnahme handeln, die so schwerwiegend ist, dass sie die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bewohnerinnen und Bewohner des jeweiligen Staates ansonsten allgemein hinzunehmen haben.
Berücksichtigt wird grundsätzlich nur staatliche Verfolgung, also Verfolgung, die vom Staat ausgeht. Ausnahmen gelten, wenn die nichtstaatliche Verfolgung dem Staat zuzurechnen ist oder die nichtstaatliche Verfolgung selbst an die Stelle des Staates getreten ist (quasistaatliche Verfolgung).
Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung gemäß Artikel 16a GG grundsätzlich ausgeschlossen. Ebenso, wenn die Person
- ein Kriegsverbrechen, ein Verbrechen gegen den Frieden oder gegen die Menschlichkeit begangen hat,
- eine schwere (nichtpolitische) Straftat begangen hat,
- den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwidergehandelt hat,
- eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt,
- eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, weil sie aufgrund eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren (unter bestimmten Voraussetzungen ein Jahr) rechtskräftig verurteilt worden ist.
Michiko
Ich habe mich gegen diesen Begriff an meine Adresse gewehrt, Hobbyradler, alles lang und breit nachlesbar. Du hast mich schon vorher an anderer Stelle völlig missverstanden, also wäre es besser, du würdest dich an einer Stelle raushalten, wo du den Zusammenhang nicht mitgekriegt hast.
Ich muss mir auch nicht alles gefallen lassen, die Angegriffene war ich und niemand sonst.