Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Der schwarze 4te Advent in Deutschland.

Innenpolitik Der schwarze 4te Advent in Deutschland.

Edita
Edita
Mitglied

RE: Der schwarze 4te Advent in Deutschland.
geschrieben von Edita
als Antwort auf Michiko vom 27.12.2024, 14:44:37

Das muß man die Polizei in Magdeburg fragen warum sie nicht auftragsgemäß ihren Dienst ausgeführt  hat und sich lieber gegen berichtende Journalisten  echauffiert hat! 



Edita

Michiko
Michiko
Mitglied

RE: Der schwarze 4te Advent in Deutschland.
geschrieben von Michiko
als Antwort auf Edita vom 27.12.2024, 15:13:11
Das muß man die Polizei in Magdeburg fragen warum sie nicht auftragsgemäß ihren Dienst ausgeführt  hat und sich lieber gegen berichtende Journalisten  echauffiert hat! 



Edita

Das ist richtig, das kommt in diesem speziellen Fall noch hinzu, schlimm.
Lenova46
Lenova46
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RE: Der schwarze 4te Advent in Deutschland.
geschrieben von Lenova46

Die Umwelt hat sich verständlicherweise verändert und ändert sich weiter.
Da die Zeit niemals stehenbleibt, passen sich die Menschen an.

Der mutmaßliche Attentäter Taleb hat einen unbefristeten Aufenthaltstitel in Deutschland. 
Mit welcher rechtlichen Begründung sollte denn dieser Aufenthaltstitel zurückgenommen werden. Dazu äußern sich die Kritiker nicht.

Die Strafanzeigen gegen die Polizei (Einsatzleiter) sowie gegen den verantwortlichen Betreiber des Weihnachtsmarktes (Sicherheitskonzept) laufen. Das ist ein schwieriges Unterfangen. 
Für Laien bietet sich unendlicher Diskussionsstoff an.
Beauftragte Experten werden bestimmt nicht mit Aussagen vorgreifen, bevor sie Stellungnahmen und Gutachten abgeben. 
Meinungen kursieren natürlich.

 


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olga64
olga64
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RE: Der schwarze 4te Advent in Deutschland.
geschrieben von olga64
als Antwort auf Lenova46 vom 27.12.2024, 15:50:25
 

Der mutmaßliche Attentäter Taleb hat einen unbefristeten Aufenthaltstitel in Deutschland. 
Mit welcher rechtlichen Begründung sollte denn dieser Aufenthaltstitel zurückgenommen werden. Dazu äußern sich die Kritiker nicht.

Die Strafanzeigen gegen die Polizei (Einsatzleiter) sowie gegen den verantwortlichen Betreiber des Weihnachtsmarktes (Sicherheitskonzept) laufen. Das ist ein schwieriges Unterfangen. 
Für Laien bietet sich unendlicher Diskussionsstoff an.
Beauftragte Experten werden bestimmt nicht mit Aussagen vorgreifen, bevor sie Stellungnahmen und Gutachten abgeben. 
Meinungen kursieren natürlich.

 
Die Forderungen nach einer sofortigen Abschiebung erfolgen natürlich  immer im Nachhinein, wenn solche Taten geschehen sind. Ist aber auch logisch - auf welcher juristischen Grundlage soll man auch einen unbescholtenen BürgerIn verurteilen?
Dieser mutmassliche Täter war vorher schon durch Hetztiraden, Beamtenbeschimpfungen usw. aufgefallen, was aber m.E. keine so schwerwiegenden Delikte sind,dass man jemand,der fast 20 Jahre in Deutschland lebt und sozial gut abgesichert ist, einfach abschieben kann.
Der hätte einen Anwalt engagiert und sich gegen diesen Bescheid gewehrt.
Nun wird er vermutlich wegen Mord und vielfachem versuchtem Mord sehr lange in den Knast kommen, dann entweder Sicherungverwahrung bekommen, bzw. in einigen Jahrezehnten abgeschoben werden. Vermutlich werden wir dies nicht mehr miterleben.

Bezüglich der Schwachstellen bei den Einsatzkräften der Polizei in Sachsen-Anhalt gehe ich davon aus,dass bald der Rücktritt der Innenministerin gefordert wird. Dies wird zwar auch im Nachhinein nicht mehr viel ändern - aber als symbolische Aktion gegenüber dem zornigen Volk erscheint so etwas oft angebracht.
Nichtsdestotrotz gehe ich davon aus,dass bereits jetzt wieder einige vor ihren Rechnern sitzen und Anschlagspläne irgendwo und irgendwann planen. Man kennt sie noch nicht und hoffentlich lernt man sie auch nie kennen - aber juristische Schritte können gegen solche Unbekannten zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht eingeleitet werden. Olga
Friedensfreund
Friedensfreund
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RE: Der schwarze 4te Advent in Deutschland.
geschrieben von Friedensfreund
als Antwort auf olga64 vom 27.12.2024, 17:28:19

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die Polizisten, die nunmehr von verschiedenen Seiten mitverantwortlich für dieses Massaker gemacht werden, reichlich frustiert sind, und möglicherweise jeder für sich seine Vorgehensweise dahingehend ändern wird, dass sie bei künftigen, bereits leichteren Gefahrenlagen, restriktiver vorgehen, und ggf. einen Verdächtigen prohylaktisch erschießen werden. Dann aber nähern wir uns amerikanischen Verhältnissen, was sicher keiner wirklich möchte.

Granka
Granka
Mitglied

RE: Der schwarze 4te Advent in Deutschland.
geschrieben von Granka
als Antwort auf Lenova46 vom 27.12.2024, 15:50:25

"Mit welcher rechtlichen Begründung sollte denn dieser Aufenthaltstitel zurückgenommen werden. Dazu äußern sich die Kritiker nicht".


Natürlich kann auch ein unbefristeter Aufenthaltstitel bei einer oder mehreren Straftaten, in dem Fall in Magdeburg, wegen einer schweren Straftat, zurückgenommenen werden. So lange dem Straftäter in seinem Herkunftsland weder Folter noch Mord drohen ,kann er abgeschoben werden, es sei, er ist eingebürgert und besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft, was aber schwerlich der Fall sein dürfte, da er schon auffällig war.

"Wenn Ausländer*innen in Deutschland eine oder mehrere Straftaten begehen, kann die Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel entziehen. In diesen Fällen spricht man von einer "Ausweisung". Ausgewiesene Personen sind verpflichtet, Deutschland zu verlassen. Wenn sie das nicht tun, können sie abgeschoben werden".

Aus dem Migrationsrecht im Internet.

" wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist"


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Elbling
Elbling
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RE: Der schwarze 4te Advent in Deutschland.
geschrieben von Elbling

Hier wird so laut nach Konsequenzen für die Polizei gerufen - mit welcher Begründung das denn..?

Die Polizei hat Richtlinien von der Politik und auch von Gerichten vorgegeben wie sie wann handeln darf. Und so lange diese Richtlinien es nicht erlauben einzugreifen darf die Polizei nichts unternehmen, der gesetzliche Rahmen erlaubt es nicht. Dort muß sich was ändern.
Dieser Mann hat mit Gewalt gedroht, so viel ist wohl bereits klar. Aber Gewaltdrohungen sind nicht unbedingt dazu geeignet jemanden direkt in Haft zu nehmen. Dazu bedarf es gerichtsfester Beweise das die 'Ausführung' unmittelbar bevor steht. So lange ist die 'Äußerung' nur Schall und Rauch.
Ist unverständlich, aber leider Rechtspraxis.

olga64
olga64
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RE: Der schwarze 4te Advent in Deutschland.
geschrieben von olga64
als Antwort auf Friedensfreund vom 27.12.2024, 17:44:57
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die Polizisten, die nunmehr von verschiedenen Seiten mitverantwortlich für dieses Massaker gemacht werden, reichlich frustiert sind, und möglicherweise jeder für sich seine Vorgehensweise dahingehend ändern wird, dass sie bei künftigen, bereits leichteren Gefahrenlagen, restriktiver vorgehen, und ggf. einen Verdächtigen prohylaktisch erschießen werden. Dann aber nähern wir uns amerikanischen Verhältnissen, was sicher keiner wirklich möchte.
Ich finde es richtig, dass dieser Vorfall nun gründlich untersucht wird. Auch wenn ein Mensch im Einsatz hier einen Fehler machte (einer scheint sich mit seinem Fahrzeug einige Meter vom Durchgang der Rettungsgasse entfernt zu haben) muss damit gerechnet werden; Menschen sind nun mal im Gegensatz zu Maschinen gefährdet, Fehler zu machen.
Wann aber Polizisten zur Schusswaffen greifen dürfen, ist ebenfalls gesetztechnisch festgelegt und würde ein Polizist im Einsatz dies voreilig machen, muss auch der vor Gericht und kann auch eine Strafe erwarten.Seinen Job usw wäre er dann vermutlich los und er kann im Innendienst arbeiten.

Aber ich finde es aus vielen Gründen erstrebenswert, solche Täter nicht zu erschiessen, was leider zu selten geschieht. Nur so kann man dahinterkommen, was jemanden bewegte, solche grausamenTaten zu begehen und auf dieser Grundlage können evtl. Vorsichtsmassnahmen für das nächste Mal getroffen werden,das so sehr sicher kommen wird. Olga
olga64
olga64
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RE: Der schwarze 4te Advent in Deutschland.
geschrieben von olga64
als Antwort auf Elbling vom 27.12.2024, 18:31:15

Auch Rumpöbeleien, bevorzugt im Netz und Verbalattacken auf Beamte usw. sind kein Delikte,die eine Haft oder Abschiebung nach sich ziehen, da auch hier vieles durch die freie Meinungsäusserung gedeckt ist.
Und sollte man auf die Idee kommen, solche Pöbler härter zu bestrafen - dann aber auch die vielen Deutschen, oft angeleitet durch AFD usw.. Nur - abschieben kann man die nirgendwo hin - wer will die schon? Olga

Friedensfreund
Friedensfreund
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RE: Der schwarze 4te Advent in Deutschland.
geschrieben von Friedensfreund
als Antwort auf olga64 vom 27.12.2024, 18:43:41

Dass für den Schutz unserer Weihnachtsmärkte und von Fußballspielen mehr Polizisten im Einsatz sind, als an unseren Grenzen, ist in meinen Augen ein unerträglicher Missstand.


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