Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Darf in Deutschland der Judenhass öffentlich Flagge zeigen?

Innenpolitik Darf in Deutschland der Judenhass öffentlich Flagge zeigen?

lupus
lupus
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RE: Darf in Deutschland der Judenhass öffentlich Flagge zeigen?
geschrieben von lupus
als Antwort auf Bias vom 01.06.2021, 09:22:37

Das ist natürlich eine recht negative Anschauung wenn man in einer Demokratie die Mächte und das Recht so auseinanderhält und das Ziel immer nur die Durchsetzung der Pläne sei.
Selbst bei einer demokratischen "Entmachtung" beginnt das Spiel nicht von Neuem . Das wird nicht durch mögliche partielle Änderungen im Recht widerlegt.
lupus
 
Syka
Syka
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RE: Darf in Deutschland der Judenhass öffentlich Flagge zeigen?
geschrieben von Syka
als Antwort auf lupus vom 01.06.2021, 09:42:05

Das ist natürlich eine recht negative Anschauung wenn man in einer Demokratie die Mächte und das Recht so auseinanderhält und das Ziel immer nur die Durchsetzung der Pläne sei.
Selbst bei einer demokratischen "Entmachtung" beginnt das Spiel nicht von Neuem . Das wird nicht durch mögliche partielle Änderungen im Recht widerlegt.
lupus
 
Welches Ziel sollte eine Macht, selbst wenn sie demokratisch legitimiert ist, haben, als ihre Pläne durchzusetzen? Im besten Fall sind die Ziele eine Verbesserung der Lebensumstände der Gesellschaft oder die Gesundheit der Bürger. Mitunter sind es aber schlichtweg Eigeninteressen der Gewählten. Auch in unserem Wahlkreis ist unser CDU-Mann von seinem Vorsatz, sich wieder wählen zu lassen zurückgetreten. So ganz konnte er seine Aktivitäten doch nicht als selbstlos verkaufen.

Nun bin ich allerdings vom Thema des Threads weit entfernt, lasse es aber einfach mal stehen.
Edita
Edita
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RE: Darf in Deutschland der Judenhass öffentlich Flagge zeigen?
geschrieben von Edita
als Antwort auf Bias vom 01.06.2021, 09:22:37
Zitat Bias:
" Nehmen wir wertfrei betrachtet das als aktuelles Beispiel, zu was ein Gesundheitsgesetz bis heute alleine an Einschränkungen der Grundrechte ermächtigt hat."
"Ein Gesundheitsgesetz"  hat zu gar nichts ermächtigt! 
Die teilweisen Einschränkungen der Grundrechte fußen auf " dem Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ", sind befristet und bedürfen der Zustimmung des Bundestages!
Sie gelten nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag, längstens jedoch bis zum Ablauf des 30. Juni 2021
Wie man landläufig beobachten kann, wurden die meisten Einschränkungen schon vor dem Ablaufdatum wieder kassiert, weil die Bedrohung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite weit unter dem Inzidenzwert von 100 eingedämmt werden konnte!

Edita

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olga64
olga64
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RE: Darf in Deutschland der Judenhass öffentlich Flagge zeigen?
geschrieben von olga64
als Antwort auf Karl vom 01.06.2021, 09:09:19

Ich denke, auch Kriegsdienstverweigerer wurden in jedem Bundesland anders behandelt,bzw. die Auswirkungen dieses Tuns.
Mein Bruder machte in Bayern einen sehrguten ABitur-Durchschnitt und hätte dadurch Vorteile erzielen können.Parallel hat er aber den Kriegsdienst verweigert und sich auch gegen die Gewissensprüfung usw. entsprechend gewehrt.
Mit dem Segnungen aus der Stiftung des Maximilianeums wurde dann nichts.

Er verliess kurz darauf seine Heimatstadt München und zog nach Berlin, wo er u.a. sein Studium begann und beendete; seine Frau kennenlernte und gemeinsam mit dieser eine echten Berliner Jungen zum Sohn zeugte.
Seine Heimatstadt ist nach mehr als 50 Jahren Berlin - und schon lange nicht mehr München. Berlin bot ihm auchden stabilen Vorteil, nie mehr "einrücken" zu müssen. Olga

schorsch
schorsch
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RE: Darf in Deutschland der Judenhass öffentlich Flagge zeigen?
geschrieben von schorsch
als Antwort auf olga64 vom 01.06.2021, 17:00:14
......
Er verliess kurz darauf seine Heimatstadt München und zog nach Berlin, wo er u.a. sein Studium begann und beendete; seine Frau kennenlernte und gemeinsam mit dieser eine echten Berliner Jungen zum Sohn zeugte.
Seine Heimatstadt ist nach mehr als 50 Jahren Berlin - und schon lange nicht mehr München. Berlin bot ihm auchden stabilen Vorteil, nie mehr "einrücken" zu müssen. Olga
Hmmmmm: Willst du damit sagen, dass alle Berliner automatisch für dienstuntauglich erklärt werden?  Dann müsste ich mich aber schon fragen: Wie wurde dieser Sohn denn wirklich gezeugt?

😍
Via
Via
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RE: Darf in Deutschland der Judenhass öffentlich Flagge zeigen?
geschrieben von Via
als Antwort auf schorsch vom 01.06.2021, 17:13:13

Berlin hatte bis zur Wende einen Sonderstatus, hier griff die Wehrpflicht nicht.
Viele junge Männer zogen damals nach Berlin, um dem Wehrdienst zu entgehen, besonders Studenten.
Mein Bruder z. B. auch.
VG - Via


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olga64
olga64
Mitglied

RE: Darf in Deutschland der Judenhass öffentlich Flagge zeigen?
geschrieben von olga64
als Antwort auf Via vom 01.06.2021, 17:20:48

Danke Via, genau so war es bei meinem Bruder.
Mein Neffe (also sein Sohn) geboren 1976 wurde dann Ende der 90-er Jahre zum ERsatzdienst eingeteilt, weil er ebenfalls den Dienst an der Waffe verweigerte. Er wollte in Berlin zur Drogenhilfe, aber die waren so überlaufen, dass er letztendlich ein gutes Jahr Dienst in einem Altenheim machte.
Nach einer gewissen Eingewöhnungszeit fühlten sich sowohl die dortigen BewohnerInnen als auch mein Neffe sehr wohl. Auch als sein Ersatzdienst beendet war, besuchte er "seine Omas und Opas" dort noch regelmässig und war immer sehr traurig, wenn wieder mal jemand gestorben war.
Es hat ihm, wie er bis heute sagt, auch für sein weiteres Leben sehr geholfen. Olga

Mitglied_cde6d1e
Mitglied_cde6d1e
Mitglied

RE: Darf in Deutschland der Judenhass öffentlich Flagge zeigen?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Via vom 01.06.2021, 17:20:48

 

BERLIN
Gelobte Stadt
Über 30 000 junge Bundesbürger haben sich nach West-Berlin abgesetzt, um dem Wehrdienst zu entgehen. Doch das Sicherheitsgefühl trügt: Vielen droht die Abschiebung.
27.02.1983, 13.00 Uhr • aus DER SPIEGEL 9/1983
 

Es wäre auch die Verhaftung wegen Fahnenflucht an jedem Flughafen im Bereich des Wehrpflichtgesetzes erfolgt. Ebenso an den Passkontrollen der Autobahn-Grenzkontrollstellen auf der Westseite, die damals noch nicht entfallen waren.
Problematisch war auch die Entfernung aus dem Bereich des Wehrpflichtgesetzes, nach erfolgter Musterung  und noch nicht zugestelltem Gestellungsbefehl.

Unproblematisch war es vor Erfassung und  Aufforderung zur Musterung

Morvan
Michiko
Michiko
Mitglied

RE: Darf in Deutschland der Judenhass öffentlich Flagge zeigen?
geschrieben von Michiko
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 01.06.2021, 17:44:09

Das galt aber nur in Westberlin.

In Berlin dürfen nach Kriegsende (1945) keine deutschen Armeeverbände stationiert werden. In den vier  Sektoren der Stadt verfügen allein die Besatzungsmächte über Militär. Im Viermächteabkommen von 1971 ist dieser Status rechtsverbindlich festgelegt. Die DDR unterläuft diese Festlegungen unter anderem dadurch, dass sie in Ost-Berlin Militärverbände des Ministeriums für Staatssicherheit sowie der Grenztruppen stationiert, die offiziell nicht Bestandteile der Nationalen Volksarmee sind. Mit regelmäßigen Militärparaden der Nationalen Volksarmee  unterstreicht die DDR-Führung ihren Anspruch auf militärische Hoheitsrechte in der „Hauptstadt der DDR“. In Ost-Berlin werden junge Männer zum Wehrdienst einberufen, während sich West-Berlin zum Asyl für junge Bundesbürger entwickelt, die keinen Wehrdienst leisten – und sich dem Verfahren der Wehrdienstverweigerung nicht unterwerfen wollen. Bis zur Wiedervereinigung Deutschlands gibt es in West-Berlin nämlich keine Wehrpflicht. Zeitweilig werden nach West-Berlin geflüchtete Wehrpflichtige festgenommen und zur Bestrafung nach West-Deutschland ausgeflogen.
 
Mitglied_cde6d1e
Mitglied_cde6d1e
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RE: Darf in Deutschland der Judenhass öffentlich Flagge zeigen?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Michiko vom 01.06.2021, 18:53:06

korrekt in Berlin (West)

Westberlin und BRD sind imaginäre Wortschöpfungen aus der DDR

Morvan


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