Innenpolitik Darf in Deutschland der Judenhass öffentlich Flagge zeigen?
Wenn man demokratiefreundlich ist lebt man auch nicht in Paralellwelten. Das ist für mich Unsinn!
Der Zeitgeist damals war ein anderer und das kann man mit dem Heute nicht so einfach vergleichen.
Goethe schrieb positiv wie negativ über Juden, welche Elle soll man ansetzen?
Es steht mir nicht zu darüber zu urteilen dafür bin ich zu gering und kein Fachmann.
Luther ist noch ein ganz anderes Kaliber denn er rief ja geradezu zum Judenmord auf, man sollte trotz allem differenzieren.
Ich persönlich sprach mit einem echten Juden und ich klagte ihm die Schuld des deutschen Volkes, er sagte mir Du kannst nichts mehr dafür ...
Jetzt ist mir aber noch immer nicht klar wie dein Beitrag auf den ich zuerst antwortete aufgefassten werden sollte. In Augenblick habe ich den Eindruck Goethe ist eher postiv besetzt.
Wer Goethe in in eine Reihe mit Hitler stellt, der ist für mich ganz einfach widerlich.
Er verniedlicht zudem Hitler.
Zeitgeist?
Der hat mit unserer Generation aufgehört zu walten.
Kommende Generationen werden unsere Sicht auf und in die Welt - damit selbstverständlich auch unsere Werte - bewundernd und uneingeschränkt teilen.
Der Zeitgeist damals war ein anderer und das kann man mit dem Heute nicht so einfach vergleichen.
Goethe schrieb positiv wie negativ über Juden, welche Elle soll man ansetzen?
Es steht mir nicht zu darüber zu urteilen dafür bin ich zu gering und kein Fachmann.
Luther ist noch ein ganz anderes Kaliber denn er rief ja geradezu zum Judenmord auf, man sollte trotz allem differenzieren.
Ich persönlich sprach mit einem echten Juden und ich klagte ihm die Schuld des deutschen Volkes, er sagte mir Du kannst nichts mehr dafür ...
Hallo @hobbyradler,
Ich antworte einfach mit BAP und ja die Gefahr ist nicht gebannt
never heard a better one !
ist Dir schon einmal beim Grundgesetz bei den Artikeln der Zusatz aufgefallen?
Das Nähere regelt ein Bundesgesetz
dieser Zusatz verhindert oft eine konsequente Umsetzung unserer Verfassung und weicht sie auf.
Morvan
@Morvan,
ehrlich gesagt verstehe ich Dich nicht. Ein Grundgesetz kann doch nicht alle Ausführungsbestimmungen enthalten. Sollten letztere gegen die Prinzipien des Grundgesetzes verstoßen, können wir alle dagegen beim Verfassungsgericht in Karlsruhe klagen und werden Recht bekommen, falls ein Verstoß vorliegt.
Nenne mir einen Staat, in dem die Verfassung bereits alle Ausführungsbestimmungen enthält?
karl
never heard a better one !
ist Dir schon einmal beim Grundgesetz bei den Artikeln der Zusatz aufgefallen?
Das Nähere regelt ein Bundesgesetz
dieser Zusatz verhindert oft eine konsequente Umsetzung unserer Verfassung und weicht sie auf.
Morvan
@Morvan,
ehrlich gesagt verstehe ich Dich nicht. Ein Grundgesetz kann doch nicht alle Ausführungsbestimmungen enthalten. Sollten letztere gegen die Prinzipien des Grundgesetzes verstoßen, können wir alle dagegen beim Verfassungsgericht in Karlsruhe klagen und werden Recht bekommen, falls ein Verstoß vorliegt.
Nenne mir einen Staat, in dem die Verfassung bereits alle Ausführungsbestimmungen enthält?
karl
@Karl
gerade Du soltest mich verstehen !
Als Kriegsdienstverweigerer hast Du doch die Ausführungsbestimmungen zum Artikel 4 GG zu spüren bekommen. Die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen war schon zu Deiner Zeit, durch die Ausführungsbestimmungen, erheblich erschwert und der Personenkreis der dieses Grundrecht in Anspruch nehmen konnte, erheblich eingeschränkt.
Morvan
@morvan,
keinesfalls war das so. Ich hatte meine Verhandlung im Landratsamt Siegen, meine Argumentation wurde anerkannt und ich habe niemals wegen der Kriegsdienstverweigerung eine Benachteiligung erfahren.
Karl
@morvan,@Karl
keinesfalls war das so. Ich hatte meine Verhandlung im Landratsamt Siegen, meine Argumentation wurde anerkannt und ich habe niemals wegen der Kriegsdienstverweigerung eine Benachteiligung erfahren.
Karl
allein schon die "Gewissensprüfungen" durch Landratsämter und Kreiswehrersatzämter waren eine Farce.
Die abgelehnten Kriegsdienstverweigerer waren die Regel und zwar durch die Ausführungsbestimmungen.
Hätte es nicht die Deutsche Friedensgesellschaft DFG mit Martin Niemöller an der Spitze und den Verband der Kriegsdienstverweigerer und nach dem Zusammenschluß als DFG-VK, mit ihren Beratungsstellen und Hilfestellungen zum Verfahren gegeben, wäre die Anzahl der abgelehnten Verweigerer deutlich höher gewesen.
Und natürlich waren Kriegsdienstverweigerer Repressalien ausgesetzt und hatten auch berufliche Nachteile.
Das dieses in Deinem Bereich nicht erfolgte, ist einfach Glück !
Morvan
Intellektuell unbestreitbar ist jedenfalls, Morvan, dass der Phantasie bei der Gestaltung von Gesetzen und bei der Formulierung von Ausführungsverordnungen zu denselben weite Grenzen gesetzt sind.
@Karl
gerade Du soltest mich verstehen !
Als Kriegsdienstverweigerer hast Du doch die Ausführungsbestimmungen zum Artikel 4 GG zu spüren bekommen. Die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen war schon zu Deiner Zeit, durch die Ausführungsbestimmungen, erheblich erschwert und der Personenkreis der dieses Grundrecht in Anspruch nehmen konnte, erheblich eingeschränkt.
geschrieben von Morvan
Nehmen wir wertfrei betrachtet das als aktuelles Beispiel, zu was ein Gesundheitsgesetz bis heute alleine an Einschränkungen der Grundrechte ermächtigt hat.
Ich schreibe bewusst "als Beispiel".
Schließlich kann niemand von uns vorausahnen welche Herausforderungen in nächster Zeit auf Deutschland zukommen und wozu sich Regierende und sich selbst domnestizierende Abgeordnete von Mc. Kinsey, Pricewaterhouse Coopers & Co alles beraten lassen.
Nach wie vor gilt: Recht bedarf zu seiner Durchsetzung der Macht und in der Regel haben rückblickend bislang die Mächte erfolgreich erklärt, sie seien bei der Durchsetzung ihrer Pläne im Recht.
Das zumindest so lange bis sie entmachtet worden sind und das Spiel von Neuem beginnen konnte.
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Zu Karl: Man kann, so das Gemüt es fordert und der Wille es zulässt, das nun Rabulistik nennen.
Füglich betrachtet gibt es jedoch keinen zwingenden Grund dafür - es sei denn, die Wertung ließe sich einsichtig argumentieren.