Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Darf in Deutschland der Judenhass öffentlich Flagge zeigen?

Innenpolitik Darf in Deutschland der Judenhass öffentlich Flagge zeigen?

udor
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RE: Darf in Deutschland der Judenhass öffentlich Flagge zeigen?
geschrieben von udor
als Antwort auf Edita vom 31.05.2021, 20:22:45

Wenn man demokratiefreundlich ist lebt man auch nicht in Paralellwelten. Das ist für mich Unsinn!

udor
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RE: Darf in Deutschland der Judenhass öffentlich Flagge zeigen?
geschrieben von udor
als Antwort auf hobbyradler vom 31.05.2021, 20:54:30

Der Zeitgeist damals war ein anderer und das kann man mit dem Heute nicht so einfach vergleichen.
Goethe schrieb positiv wie negativ über Juden, welche Elle soll man ansetzen?
Es steht mir nicht zu darüber zu urteilen dafür bin ich zu gering und kein Fachmann.

Luther ist noch ein ganz anderes Kaliber denn er rief ja geradezu zum Judenmord auf, man sollte trotz allem differenzieren.

Ich persönlich sprach mit einem echten Juden und ich klagte ihm die Schuld des deutschen Volkes, er sagte mir Du kannst nichts mehr dafür ...

hobbyradler
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RE: Darf in Deutschland der Judenhass öffentlich Flagge zeigen?
geschrieben von hobbyradler
als Antwort auf udor vom 31.05.2021, 21:06:12

Jetzt ist mir aber noch immer nicht klar wie dein Beitrag auf den ich zuerst antwortete aufgefassten werden sollte. In Augenblick habe ich den Eindruck Goethe ist eher postiv besetzt.

Wer Goethe in in eine Reihe mit Hitler stellt, der ist für mich ganz einfach widerlich.
Er verniedlicht zudem Hitler.


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Bias
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RE: Darf in Deutschland der Judenhass öffentlich Flagge zeigen?
geschrieben von Bias
als Antwort auf udor vom 31.05.2021, 21:06:12

Zeitgeist?
Der hat mit unserer Generation aufgehört zu walten.
Kommende Generationen werden unsere Sicht auf und in die Welt - damit selbstverständlich auch unsere Werte - bewundernd und uneingeschränkt teilen.
 

Der Zeitgeist damals war ein anderer und das kann man mit dem Heute nicht so einfach vergleichen.
Goethe schrieb positiv wie negativ über Juden, welche Elle soll man ansetzen?
Es steht mir nicht zu darüber zu urteilen dafür bin ich zu gering und kein Fachmann.

Luther ist noch ein ganz anderes Kaliber denn er rief ja geradezu zum Judenmord auf, man sollte trotz allem differenzieren.

Ich persönlich sprach mit einem echten Juden und ich klagte ihm die Schuld des deutschen Volkes, er sagte mir Du kannst nichts mehr dafür ...
geschrieben von udor
udor
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Mitglied

RE: Darf in Deutschland der Judenhass öffentlich Flagge zeigen?
geschrieben von udor
als Antwort auf hobbyradler vom 31.05.2021, 21:15:11

Hallo @hobbyradler,

Ich antworte einfach mit BAP und ja die Gefahr ist nicht gebannt
 

Karl
Karl
Administrator

RE: Darf in Deutschland der Judenhass öffentlich Flagge zeigen?
geschrieben von Karl
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 31.05.2021, 18:24:52
never heard a better one !

ist Dir schon einmal beim Grundgesetz bei den Artikeln der Zusatz aufgefallen?

Das Nähere regelt ein Bundesgesetz

dieser Zusatz verhindert oft eine konsequente Umsetzung unserer Verfassung  und weicht sie auf.

Morvan

@Morvan,

ehrlich gesagt verstehe ich Dich nicht. Ein Grundgesetz kann doch nicht alle Ausführungsbestimmungen enthalten. Sollten letztere gegen die Prinzipien des Grundgesetzes verstoßen, können wir alle dagegen beim Verfassungsgericht in Karlsruhe klagen und werden Recht bekommen, falls ein Verstoß vorliegt.

Nenne mir einen Staat, in dem die Verfassung bereits alle Ausführungsbestimmungen enthält?

karl

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Mitglied_cde6d1e
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RE: Darf in Deutschland der Judenhass öffentlich Flagge zeigen?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Karl vom 01.06.2021, 08:52:47
never heard a better one !

ist Dir schon einmal beim Grundgesetz bei den Artikeln der Zusatz aufgefallen?

Das Nähere regelt ein Bundesgesetz

dieser Zusatz verhindert oft eine konsequente Umsetzung unserer Verfassung  und weicht sie auf.

Morvan

@Morvan,

ehrlich gesagt verstehe ich Dich nicht. Ein Grundgesetz kann doch nicht alle Ausführungsbestimmungen enthalten. Sollten letztere gegen die Prinzipien des Grundgesetzes verstoßen, können wir alle dagegen beim Verfassungsgericht in Karlsruhe klagen und werden Recht bekommen, falls ein Verstoß vorliegt.

Nenne mir einen Staat, in dem die Verfassung bereits alle Ausführungsbestimmungen enthält?

karl
geschrieben von karl

@Karl
gerade Du soltest mich verstehen !
Als Kriegsdienstverweigerer hast Du doch die Ausführungsbestimmungen zum Artikel 4 GG zu spüren bekommen. Die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen war schon zu Deiner Zeit, durch die  Ausführungsbestimmungen, erheblich erschwert  und der Personenkreis der dieses Grundrecht in Anspruch nehmen konnte, erheblich eingeschränkt.

Morvan
Karl
Karl
Administrator

RE: Darf in Deutschland der Judenhass öffentlich Flagge zeigen?
geschrieben von Karl
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 01.06.2021, 09:05:33

@morvan,


keinesfalls war das so. Ich hatte meine Verhandlung im Landratsamt Siegen, meine Argumentation wurde anerkannt und ich habe niemals wegen der Kriegsdienstverweigerung eine Benachteiligung erfahren.

Karl

Mitglied_cde6d1e
Mitglied_cde6d1e
Mitglied

RE: Darf in Deutschland der Judenhass öffentlich Flagge zeigen?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Karl vom 01.06.2021, 09:09:19
@morvan,


keinesfalls war das so. Ich hatte meine Verhandlung im Landratsamt Siegen, meine Argumentation wurde anerkannt und ich habe niemals wegen der Kriegsdienstverweigerung eine Benachteiligung erfahren.

Karl
geschrieben von karl
@Karl

allein schon die "Gewissensprüfungen" durch Landratsämter und Kreiswehrersatzämter waren eine Farce.

Die abgelehnten Kriegsdienstverweigerer waren die Regel und zwar durch die Ausführungsbestimmungen.

Hätte es nicht die Deutsche Friedensgesellschaft DFG mit Martin Niemöller an der Spitze und den Verband der Kriegsdienstverweigerer und nach dem Zusammenschluß als DFG-VK, mit ihren Beratungsstellen und Hilfestellungen zum Verfahren gegeben, wäre die Anzahl der abgelehnten Verweigerer deutlich höher gewesen.
Und natürlich waren Kriegsdienstverweigerer Repressalien ausgesetzt und hatten auch berufliche Nachteile.
Das dieses in Deinem Bereich nicht erfolgte, ist einfach Glück !

Morvan
 
Bias
Bias
Mitglied

RE: Darf in Deutschland der Judenhass öffentlich Flagge zeigen?
geschrieben von Bias
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 01.06.2021, 09:05:33

@Karl
gerade Du soltest mich verstehen !
Als Kriegsdienstverweigerer hast Du doch die Ausführungsbestimmungen zum Artikel 4 GG zu spüren bekommen. Die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen war schon zu Deiner Zeit, durch die  Ausführungsbestimmungen, erheblich erschwert  und der Personenkreis der dieses Grundrecht in Anspruch nehmen konnte, erheblich eingeschränkt.
geschrieben von Morvan
Intellektuell unbestreitbar ist jedenfalls, Morvan, dass der Phantasie bei der Gestaltung von Gesetzen und bei der Formulierung von Ausführungsverordnungen zu denselben weite Grenzen gesetzt sind.
Nehmen wir wertfrei betrachtet das als aktuelles Beispiel, zu was ein Gesundheitsgesetz bis heute alleine an Einschränkungen der Grundrechte ermächtigt hat.

Ich schreibe bewusst "als Beispiel".
Schließlich kann niemand von uns vorausahnen welche Herausforderungen in nächster Zeit auf Deutschland zukommen und wozu sich Regierende und sich selbst domnestizierende Abgeordnete von Mc. Kinsey, Pricewaterhouse Coopers & Co  alles beraten lassen.

Nach wie vor gilt: Recht bedarf zu seiner Durchsetzung der Macht und in der Regel haben rückblickend bislang die Mächte erfolgreich erklärt, sie seien bei der Durchsetzung ihrer Pläne im Recht.
Das zumindest so lange bis sie entmachtet worden sind und das Spiel von Neuem beginnen konnte.
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Zu Karl: Man kann, so das Gemüt es fordert und der Wille es zulässt, das nun Rabulistik nennen.
Füglich betrachtet gibt es jedoch keinen zwingenden Grund dafür - es sei denn, die Wertung ließe sich einsichtig argumentieren.

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