Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Darf ein Vizeadmiral öffentlich seine Ansicht äußern?

Innenpolitik Darf ein Vizeadmiral öffentlich seine Ansicht äußern?

Edita
Edita
Mitglied

RE: Darf ein Vizeadmiral öffentlich seine Ansicht äußern?
geschrieben von Edita
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 25.01.2022, 14:30:56
Warum, wenn alles rechtens war, hat er sich dann entschuldigt als da Video viral ging, und sofort seinen Rücktritt eingereicht???

Edita
Weil Recht nicht mit Gerechtigkeit zu tun hat?
Ein Disziplinarverfahren hat seine Chefin ja bereits angeleiert. 
Darum sägt er sich selber ab???
Sehr fragwürdig solch eine Logik!

" Meine in Indien gemachten unbedachten Äußerungen zu Sicherheits- und Militärpolitik lasten zunehmend auf meinem Amt. Um weiteren Schaden von der Deutschen Marine, der Bundeswehr, vor allem aber der Bundesrepublik Deutschland zu nehmen, halte ich diesen Schritt für geboten."

Edita
RE: Darf ein Vizeadmiral öffentlich seine Ansicht äußern?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Edita vom 25.01.2022, 14:47:17
Warum, wenn alles rechtens war, hat er sich dann entschuldigt als da Video viral ging, und sofort seinen Rücktritt eingereicht???

Edita
Weil Recht nicht mit Gerechtigkeit zu tun hat?
Ein Disziplinarverfahren hat seine Chefin ja bereits angeleiert. 
Darum sägt er sich selber ab???
Sehr fragwürdig solch eine Logik!

" Meine in Indien gemachten unbedachten Äußerungen zu Sicherheits- und Militärpolitik lasten zunehmend auf meinem Amt. Um weiteren Schaden von der Deutschen Marine, der Bundeswehr, vor allem aber der Bundesrepublik Deutschland zu nehmen, halte ich diesen Schritt für geboten."

Edita
Ein Rest von Rückgrat?
olga64
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RE: Darf ein Vizeadmiral öffentlich seine Ansicht äußern?
geschrieben von olga64
als Antwort auf wandersmann vom 24.01.2022, 20:06:11
Du findest es also richtig, dass uns von Seiten der Ukraine Verrat vorgeworfen werden darf, weil wir keine Waffen dorthin liefern, und dies unwidersprochen bleibt? Interessant.
Ich weiss nicht wie ich das finden soll - Faktum ist aber, wenn Sie, Wandersmann, erzürnt bis tränenreich nun das grausame Schicksal eines hohen Offiziers beweinen, der doch nur seine Meinung in Indien verbreitet hat und erst später einsah, dass er damit Fehler machte - warum sind Sie dann so streng mit den ukrainischen Menschen, denen doch dann auch das Recht auf Meinungsfreiheit und der Äusserung derselben zustehen sollte?
Es scheint mit diesen Waffen sowieso komplizierter zu sein: es geht mW. um irgendwelche Haubitzen aus früherem DDR-Besitz,die dann zuerst nach Finnland gingen und 'Estland gingen und nun in die Ukraine geliefert werden sollen.. Hier müssen anscheinend alles bisherigen und zukünftigen Besitzer dieser Dinger zustimmen.
Damit tut sich u.a. Herr Scholz (Kanzler unseres Landes) ziemlich schwer.
Ob hier nun wirklich was unwidersprochen ist, können weder Sie noch ich beurteilen, da es im diplomatischen Bereich unüblich ist,  jedes Wort, das gesprochen und missinterpretiert werden kann, umgehend zu veröffentlichen. Olga

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olga64
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RE: Darf ein Vizeadmiral öffentlich seine Ansicht äußern?
geschrieben von olga64
als Antwort auf Bandagenanderl vom 25.01.2022, 14:06:15
 
 
Dass er sich rechtlich nichts zu schulden kommen ließ, hat Herr Kujat ja ausführlich dargestellt.
Anderl
Interessant. Ist Herr Kujat Jurist? Oder hat er nicht doch seit seinem Abitur sein Berufsleben ausschliesslich bei der Bundeswehr verbraucht, bzw im Anschluss daran als Aufsichtsratvorsitzender bei einem deutschen Waffenproduzenten?
In jedem Fall kann gesagt werden, dass auch Herr Kujat keinerlei Entscheidungsbefugnis im Verteidigungsministerium hat - sondern aktuell nur Frau Lambrecht. Olga
schorsch
schorsch
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RE: Darf ein Vizeadmiral öffentlich seine Ansicht äußern?
geschrieben von schorsch

"Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch Verstand"?

Grübel: Von dort kann dieser Vizeadmiral also wohl das Amt nicht haben!

RE: Darf ein Vizeadmiral öffentlich seine Ansicht äußern?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 25.01.2022, 16:30:27

Muss Herr Kujat Jurist sein, um zu wissen was Sache ist?

Und was hat sein Tun nach seinem Werdegang bei der Bundeswehr mit seiner Kompetenz in der Angelegenheit zu tun?

Um Entscheidungsbefugnis gings innerhalb dieser Diskussion irgendwie auch nicht...


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olga64
olga64
Mitglied

RE: Darf ein Vizeadmiral öffentlich seine Ansicht äußern?
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 25.01.2022, 18:56:11

Es wurde hier vollmundig argumentiert, dass Herr Kujat erklärte, dieser Admiral hätte sich rechtlich nicht zu schulden kommen lassen. Solche Aussagen sollten nur Juristen treffen und keine Laien, weil sich deren Aussagen oft schnell als falsch herausstellen.
Die Vita des Herrn Kujat fand fast ausschliesslich beim Militär statt und dort halten sie in einer Art Corps-Geist zusammen.
Natürlich ging es nicht um Entscheidungsbefugnis; über eine solche verfügt Herr Kujat nicht, sondern die Verteidigungsministerin, die aber auch seine Belehrung nicht benötigt. Olga

RE: Darf ein Vizeadmiral öffentlich seine Ansicht äußern?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 25.01.2022, 19:40:23

Ich hege mal die Vermutung, dass  Herr Kujat über nachstehendes besser informiert ist und entsprechende Fachkenntnis hat als jeder Jurist in freier Wildbahn! 

Die Abteilung Recht ist das Kompetenzzentrum auf den Gebieten der Rechtsausbildung und des Gestaltungsfeldes Recht und Soldatische Ordnung. Sie besteht aus der Zentralen Ausbildungseinrichtung für die Rechtspflege der Bundeswehr und dem Bereich Recht und Soldatische Ordnung.

https://www.bundeswehr.de/de/organisation/weitere-bmvg-dienststellen/zentrum-innere-fuehrung/abteilungen-und-bereiche/abteilung-recht#:~:text=Die%20Abteilung%20Recht%20ist%20das,Bereich%20Recht%20und%20Soldatische%20Ordnung.


 

RE: Darf ein Vizeadmiral öffentlich seine Ansicht äußern?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 25.01.2022, 20:15:16
Ich hege mal die Vermutung, dass  Herr Kujat über nachstehendes besser informiert ist und entsprechende Fachkenntnis hat als jeder Jurist in freier Wildbahn! 

Die Abteilung Recht ist das Kompetenzzentrum auf den Gebieten der Rechtsausbildung und des Gestaltungsfeldes Recht und Soldatische Ordnung. Sie besteht aus der Zentralen Ausbildungseinrichtung für die Rechtspflege der Bundeswehr und dem Bereich Recht und Soldatische Ordnung.

https://www.bundeswehr.de/de/organisation/weitere-bmvg-dienststellen/zentrum-innere-fuehrung/abteilungen-und-bereiche/abteilung-recht#:~:text=Die%20Abteilung%20Recht%20ist%20das,Bereich%20Recht%20und%20Soldatische%20Ordnung.


 
Wird keinen interessieren. Es wird nur Amok gelaufen, weil der Admiral den Mut hat die Wahrheit zu sagen. Eine Wahrheit, die politisch unangenehm ist. Denn es könnten Fragen kommen. Fragen, die keiner beantworten will. Oder soll ich sagen, die keiner beantworten darf?
An was erinnert mich das jetzt?     
Bias
Bias
Mitglied

RE: Darf ein Vizeadmiral öffentlich seine Ansicht äußern?
geschrieben von Bias
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 25.01.2022, 20:15:16

"Er war kein guter Jurist und auch sonst von Verstand“,
ließe sich in dem Falle aus einem weithin bekanntes Zitat von Ludwig Thoma folgern.
(Der Autor Ludwig Thoma hatte als Jurist promoviert).

Die Juristin, Christine Lambrecht, wäre gut beraten, würde sie in ihrem neuen Amt auf  Leute wie Herrn Kujat hören, denke ich.
 


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