Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Darf ein Vizeadmiral öffentlich seine Ansicht äußern?

Innenpolitik Darf ein Vizeadmiral öffentlich seine Ansicht äußern?

RE: Darf ein Vizeadmiral öffentlich seine Ansicht üußern?
geschrieben von ehemaliges Mitglied

Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt.
Die Wahrheit steht von alleine aufrecht.
Thomas Jefferson

Michiko
Michiko
Mitglied

RE: Darf ein Vizeadmiral öffentlich seine Ansicht üußern?
geschrieben von Michiko
als Antwort auf wandersmann vom 24.01.2022, 18:01:10
Natürlich nicht. Orden bekommt man als Deutscher Offizier sogar, wenn man Menschen ermordet. Wie bspw. Oberst Klein im Kunduz, als auf seinen Befehl hin ca. 100 Zivilisten, darunter auch Kinder, getötet wurden. Er bekam Orden und eine Beförderung zum Generalmajor. Ich hatte das an anderer Stelle schon mal angemerkt. Die beiden Damen an der Spitz der Bundeswehr hätten sich zunächst mal vor ihn stellen müssen, ihn einfach zum Rücktritt aufzufordern zeigt deren Inkompetenz auf ihren Posten.
Belobigt wurde auch ein Grenzsoldat (Mauerschütze), wenn er einen Flüchtenden er- oder angeschossen hat. Er bekam Sonderurlaub und eine Prämie, wenn er den "Grenzdurchbruch" vereiteln konnte, egal wie.
olga64
olga64
Mitglied

RE: Darf ein Vizeadmiral öffentlich seine Ansicht üußern?
geschrieben von olga64
als Antwort auf wandersmann vom 24.01.2022, 18:01:10

Von welchen beiden Damen an der Spitze der Bundeswehr schreiben Sie, b zw. über deren Inkompetenz? Olga


 


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Lambert
Lambert
Mitglied

RE: Darf ein Vizeadmiral öffentlich seine Ansicht üußern?
geschrieben von Lambert

Ein Admiral ist oft, wie andere Führungspersönlichkeiten im Beamtentum oder der Wehr ,politisch in sein Amt gekommen. Die Rangstellung ist jedenfalls so hoch das man diesen Äußerungen zuhört und auch politisch wertet und bewertet. .In diesem Fall war der Admiral nicht privat sondern als Vertreter der Bundeswehr/BRD unterwegs und sprach mit Persönlichkeiten anderer Länder. Das war alles-nur nicht privat!
 Das weiß der Admiral  und bekennt sich zurecht zu seinem Fehler. Sein Rücktritt ist für ihn der milder sanktionierte Weg als  wenn er gefeuert worden wäre. Es geht hier um unabgestimmte Aussagen und  und konträre politische Haltungen gegenüber  seiner Regierung und des Verteidigungsministeriums und hier vorrangig um Äußerungen die derzeit in der Sache nicht dienlich sind -in dieser Zeit.

RE: Darf ein Vizeadmiral öffentlich seine Ansicht üußern?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Michiko vom 24.01.2022, 18:19:03
Natürlich nicht. Orden bekommt man als Deutscher Offizier sogar, wenn man Menschen ermordet. Wie bspw. Oberst Klein im Kunduz, als auf seinen Befehl hin ca. 100 Zivilisten, darunter auch Kinder, getötet wurden. Er bekam Orden und eine Beförderung zum Generalmajor. Ich hatte das an anderer Stelle schon mal angemerkt. Die beiden Damen an der Spitz der Bundeswehr hätten sich zunächst mal vor ihn stellen müssen, ihn einfach zum Rücktritt aufzufordern zeigt deren Inkompetenz auf ihren Posten.
Belobigt wurde auch ein Grenzsoldat (Mauerschütze), wenn er einen Flüchtenden er- oder angeschossen hat. Er bekam Sonderurlaub und eine Prämie, wenn er den "Grenzdurchbruch" vereiteln konnte, egal wie.
Ich dachte wir wären die Besseren.
lupus
lupus
Mitglied

RE: Darf ein Vizeadmiral öffentlich seine Ansicht üußern?
geschrieben von lupus
als Antwort auf Lambert vom 24.01.2022, 18:38:47

Bei den Beamten kenne ich mich nicht genau aus.
Was wäre anders wenn er gefeuert worden wäre?
Da kann doch nicht viel anders sein denke ich.
lupus
 


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wandersmann
wandersmann
Mitglied

RE: Darf ein Vizeadmiral öffentlich seine Ansicht üußern?
geschrieben von wandersmann
als Antwort auf olga64 vom 24.01.2022, 18:23:17

Ich dachte da zunächst mal an Fr. Lambrecht aber auch an ihre Stellvertreterin der Staatssekretärin Fr. Möller.
Aber auch von Fr. Baerbock war bisher nichts zu den Entgleisungen der ukrainischen Politiker zu hören.

olga64
olga64
Mitglied

RE: Darf ein Vizeadmiral öffentlich seine Ansicht üußern?
geschrieben von olga64
als Antwort auf Lambert vom 24.01.2022, 18:38:47

DAnke für diesen sachlichen, fundierten Beitrag. Olga

olga64
olga64
Mitglied

RE: Darf ein Vizeadmiral öffentlich seine Ansicht üußern?
geschrieben von olga64
als Antwort auf wandersmann vom 24.01.2022, 18:47:33
Ich dachte da zunächst mal an Fr. Lambrecht aber auch an ihre Stellvertreterin der Staatssekretärin Fr. Möller.
Aber auch von Fr. Baerbock war bisher nichts zu den Entgleisungen der ukrainischen Politiker zu hören.
Also hätten  die Verteidigungsministerin und ihre Stellvertreterin sich in den Staub werfen müssen, um so diesen Vizeadmiral zum Bleiben zu ermuntern?

Ihre weiteren Angriffe auf Frau Baerbock kommentiere ich nicht mehr, weil ich mich ungern auf Ihr hier gezeigtes Niveau herunterziehen lassen möchte. Olga
RE: Darf ein Vizeadmiral öffentlich seine Ansicht üußern?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Ähnlich äusserte sich der ehemalige Viersternegeneral Egon Ramms gegenüber den Deutschen Wirtschafts Nachrichten.
Drohen dem jetzt Pensionskürzungen?  

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