Innenpolitik Corona, Superspreader und die neue Freiheit.
Schön ist auch :
"Wer sich weh tut
wird es spüren"
Oh , ja . So ist es . DAS gilt vor allem für die , die radikale Impfgegner sind und anschließend mit Luftnot auf dem Bauch liegend in der Intensiv landen .
Dort dürfen sie dann hautnah und lebensbedrohlich spüren , wie es ist , wenn man sich absichtlich weh tut .
jetzt erst hab ich entdeckt, dass du mich an..., kann aber nix nachvollziehen, dududu.
Merke : wenn du schon ein "Gedicht" schreibst , dann mach´ es wenigstens so, dass es einigermaßen plausibel erscheint .
ausserdem sind meine Dichtereien nicht widerspruchsfrei, aber ich machs gerne aus Spass.
aber wo isses zu finden, wo du mich anpflaumst?
Die Gerichte blasen zum Rückzug............................
Das Verwaltungsgericht in Osnabrück hält die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das RKI für verfassungswidrig. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss wird der Landkreis Osnabrück dazu verpflichtet, dem Kläger einen sechs Monate umfassenden Genesenennachweis auszustellen. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig und hat auch keine allgemeine Gültigkeit, sondern gilt nur für den Antragssteller.
Das wird sich dann was hinziehen, aber es ist damit zu rechnen das der Beschluss des RKI dauerhaft gekippt wird.
Die FDP hat sich sowieso schon von Woeler abgesetzt und ihm das Vertrauen entzogen, dass kann spannend werden.
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_91608068/verwaltungsgericht-osnabrueck-verkuerzter-genesensenstatus-ist-verfassungswidrig.html
Na, jetzt abber ....
Ich habe dich doch nicht angepflaumt wegen dem , was DU geschrieben hast .
Ich bezog mich doch auf das "Gedicht" einer anderen Person , das der wandersmann hier kolportiert hat .
Da hat dir doch die letzte Zeile so gut gefallen . Oder ? Habe ich mich da vertan ? :-)
Welche Gerichte außer Osnabrück denn noch ?
ja, offenbar hattest du ein Gedicht, nicht von mir, aber wo mir die letzte Zeile gefiel, gemeint, solche Querbezüge gehen manchmal unter.
😦
war ja sogar offtopic, sorry
Ich habe bereits mehrfach meiner Hoffnung Ausdruck verliehen, dass uns Omikron in Deutschland einen wichtigen Schritt zum Ende der Pandemie machen lässt. Diese Hoffnung beruht auf dem doch gar nicht so schlechtem Impfstatus in Deutschland, so dass trotz der hohen Infektionszahlen unser Gesundheitswesen nicht überlastet und insgesamt die Grundimmunisierung der Bevölkerung dadurch weiter verbessert wird.Hallo Karl.
Karl
Mein Sohn hat mir heute morgen angerufen, fast eine ganze Cite (Lux) wo er wohnt hat sich mit Omikron angesteckt, viele sind nicht geimpft, fast jedes Haus hat Kinder wo es angebracht ist bei die Nachbarskinder spielen zu gehen, ja die Durchseuchung nimmt langsam an Fahrt auf, auf jedenfalll das Impfen hilft, sie reduziert das Ausmass der Infektion. Phil.
Da werden noch andere zurückrudern müssen.
Die deutsche Krankenhausgesellschaft hat die auf das Gesundheitswesen spezialisierte Berliner Rechtsanwaltskanzlei D+B beauftragt brennende Fragen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu beantworten.
Ganz klar weisen die Anwälte darauf hin, dass Krankenhäuser Mitarbeitern, die vor dem 16.März 2022 beschäftigt waren und ohne Impf- oder Genesenennachweis sind, nicht verbieten können, weiterhin zur Arbeit zu kommen.
Ein solches Beschäftigungsverbot sei nicht möglich, weil das Infektionsschutzgesetz ein solches Verbot gar nicht vorsehe.
Die Träger müssen nicht immunisierte Mitarbeiter dem Gesundheitsamt melden.
Das Gesundheitsamt kann ein sog. behördliches Betretungs- und Tätigkeitsverbot verhängen.
Wenn der Mitarbeiter täglich ein negatives Testergebnis vorlegt, sind die Ämter nicht gezwungen ein Tätigkeitsverbot auszusprechen.
Auch die Gehaltsfortzahlung lässt sich nicht klar beantworten.
Wenn sich der Mitarbeiter zur rechten Zeit am rechten Ort einfindet um die Arbeitsanweisungen entgegenzunehmen, muss er Gehalt bekommen.
Das Impfpflichtgesetz sieht kein gesetzliches Tätigkeitsverbot vor, es ist die Aufgabe der Gesundheitsämter über weitere Massnahmen zu entscheiden und die sind nicht gezwungen Tätigkeitsverbote auszusprechen.
Ganz viel Luft nach oben. Welches Gesundheitsamt spricht dringend benötigten Arbeitnehmern ein Beschäftigungsverbot aus, wenn der Mitarbeiter täglich einen negativen Test vorlegt?
"Mit freundlicher Genehmigung von Sylvia Senden "
Klingt gut , wandersmann . Nicht nachprüfbar , ob diese Dame Ihnen jemals erlaubt hat , ihr Gedicht in dem Zusammenhang mit Corona - und der ist ja nun wirklich ein ganz ernster- hier oder anderswo öffentlich einzustellen .
"Mit freundlicher Genehmigung von Sylvia Senden "Es steht nirgendwo, dass sich alle im ST lieben müssen. Aber kann man sich nicht wenigstens respektieren, auch wenn man nicht einer Meinung ist? Ich finde es nicht in Ordnung, dass du in Frage stellst, ob wandersmann das Gedicht mit Erlaubnis eingestellt hat. Wäre es von einerm/einer dir genehmen User*in gekommen, hättest du wahrscheinlich gar nicht nachgefragt.
Klingt gut , wandersmann . Nicht nachprüfbar , ob diese Dame Ihnen jemals erlaubt hat , ihr Gedicht in dem Zusammenhang mit Corona - und der ist ja nun wirklich ein ganz ernster- hier oder anderswo öffentlich einzustellen .
Simiya