Innenpolitik Corona, Superspreader und die neue Freiheit.
@wandersmann: Einer von uns beiden hat die neue Regelung nicht verstanden.
Sie sollten Vorbild sein.
Sie übersehen hier (vermutlich absichtlich) die Tatsache,dass die Bundestagspräsidentin im Parlament das Hausrecht hat und die Hausordnung, je nach den pandemischen Gegebenheiten, jederzeit ändern kann. Das tat sie nun, sehr zum Missfallen der AfD, was auch so erwartet wurde.Vor allem aber sollten sie frei und unabhängig in ihren Entscheidungen sein, und solange keine Pflicht zur Impfung beschlossen wurde, muss sich auch die Bundestagspräsidentin daran halten.
Karl
Negativ getestete Ungeimpfte stellen im Plenarsaal für Niemanden eine Gefahr dar, denn sie sind hinsichtlich von Corona gesund. Sie könnten allenfalls durch ungetestete Geboosterte infiziert werden.
Die Zugangsregeln bedeuten 3 G (geimpft, genesen, aktueller Tagestest) plus FFP-Maske.
Bei Sitzungen gilt 2 G (also geimpft, genesen) plus FFP-Maske.
Bei den vielen, vorhandenen Schnelltests ist noch nicht erwiesen, wie diese auf Omikron reagieren.
Die Bundestagspräsident informierte in ihrem Schreiben an die Parlamentsmitglieder, dass diese sich - sofern sie nach wie ungeimpft sind - direkt beim Parlament impfen lassen können und dafür auch Termine frei wären.
Sofern dann vom Volk gewählte Parlamentsangehörige ihre persönliche Entscheidung, sich nicht impfen zu lassen, über die jedes ARbeitnehmers in Deutschland stellen wollen, wirft dies ein äusserst negatives Licht auf die Einstellung solcher PolitikerInnen.
Negativ Getestete sind Momentaufnahmen; ob sie gesund oder bereits infiziert sind, gilt immer nur für wenige Stunden - sensitiver sind hier PCR-Tests, deren Auswertung aber länger dauert, weil diese durch Labors erfolgen muss. Olga
Hm.
Die Sicherheit der Impfstoffe hängt allerdings unmittelbar mit der Impfbereitschaft und einer evtln. Impfpflicht zusammen .
@wandersmann: Einer von uns beiden hat die neue Regelung nicht verstanden.Ich habe da so einen kleinen Verdacht, wen von uns beiden Du damit meinen könntest ...
A pro pos neue Regelungen: in Bayern gilt ab heute folgendes zur Definition des geboostert sein:
Herrlich, oder?
Genau MEIN Humor!
In der DDR gab es ab 1953 eine Impfpflicht gegen alles Mögliche . 17 Jahre lang .
Wer sich daran nicht hielt , der wurde mit einer Geldstrafe (und mehr) belegt.
Hat das den Menschen in der DDR geschadet ?
Wie es in der Weimarer Republik und im Dritten Reich mit der Impfpflicht aussah, das können Sie sich ergoogeln.
Im Bayrischen Landtag gab es übrigens unter den Freien Wählern einen beträchtlichen Coronaausbruch.
(Stand heute).
Aber gut. Schimpfen Sie weiter . Wenn´s schee macht .
In der DDR gab es ab 1953 eine Impfpflicht gegen alles Mögliche . 17 Jahre lang .Ach. Das wusste ich gar nicht. Wie hoch waren dort die Geldstrafen und was verbirgt sich eigentlich hinter dem geheimnisvollen "und mehr"?
Wer sich daran nicht hielt , der wurde mit einer Geldstrafe (und mehr) belegt.
@wandersmann: Wenn das wirklich von BR24 stammt, sind BR24 und ich wirklich einer Meinung; denn die PK des Ministers habe auch ich nicht mehr verstanden. Das ändert aber nichts daran, dass Covid unser Leben bestimmt und nicht unsere Politiker.
Wandersmann, jetzt hast du dich aber richtig blamiert und zwar bis auf die Knochen.In der DDR gab es ab 1953 eine Impfpflicht gegen alles Mögliche . 17 Jahre lang .Ach. Das wusste ich gar nicht. Wie hoch waren dort die Geldstrafen und was verbirgt sich eigentlich hinter dem geheimnisvollen "und mehr"?
Wer sich daran nicht hielt , der wurde mit einer Geldstrafe (und mehr) belegt.....geschrieben von Tina48
In der DDR gab es ab 1953 eine gesetzliche Impfpflicht, die in den folgenden Jahren ausgeweitet wurde. Zunächst bestand die Pflicht, sich impfen zu lassen, nur gegen Pocken und Tuberkulose. In den 1960er-Jahren wurde auch die Impfung gegen Kinderlähmung, Diphtherie, Wundstarrkrampf und Keuchhusten verpflichtend. 1970 kam dann noch die Impfung gegen Masern hinzu.Auch bei Wiki findest du die Hinweise........................................
Nur wer geimpft war, durfte an Kinderferienlagern teilnehmen oder in Kinderbetreuungseinrichtungen aufgenommen werden. Auch Studium und bestimmte Berufe waren vom Impfstatus abhängig. Die Strafen für Impfverweigerer konnten hoch ausfallen - zwischen zehn und 500 DDR-Mark. In den 1980er-Jahren wurde die Pflichtimpfung gegen Pocken aufgehoben.
https://www.tagesschau.de/inland/impfpflicht-119.html
Zusatz zum neuen Impfstoff von Biontech, es könnte sein das der neue I. garnicht mehr gebraucht wird wenn die Verläufe weiterhin so leicht sind.
Es sei denn, die nächsten 4-8 Wochen steigen die Todeszahlen drastisch an.
Geldstrafen zwischen 10 und 500 Ostmark und aktenkundige Verweise .
In der DDR gab es ab 1953 eine Impfpflicht gegen alles Mögliche . 17 Jahre lang .
Irgendwas bringen Sie hier anscheinend durcheinander, bzw. haben nicht sauber recherchiert.
M.,W. führte die DDR in den 60er Jahren die Impfpflicht für diverse Krankheiten ein (bis auf die Grippeschutzimpfung,d ie freiwillig war).
Die DDR hatte aber oft Probleme, weil diese Impfstoffe aus der UdSSR kamen und auch meist keine Mehrfach-Impfstoffe waren (wie im Westen); der Impfkalender muss also recht voll gewesen sein.
Ein grosser Vorteil war z.B. die Polioimpfung, wo die DDR lange dem Westen voraus war.
Aber in den 70er Jahren kam es bei der Impfstoffentwicklung in der UdSSR zu Rückschritten, die auch die DDR zu spüren bekamen; sie bezogen dann sogar "klammheimlich" Impfstoffe vom Klassenfeind, dem Westen. Dies geschah in den 80er Jahren und nicht, wie Sie ein plötzliches Ende schon in 1970 behaupten.
Olga