Innenpolitik Bleiberecht - Menschenrecht
@wandersmann
Ich stimme dir zu; die gesamte Asyldebatte wird von Emotionen beherrscht. Die Ehrlichkeit ist leider oft genug seitens der Asylbewerber auf der Strecke geblieben. NEIN, nicht immer!
Wenn wir in Deutschland konsequenter diejenigen aufnehmen würden, die politisch verfolgt sind oder aus Kriegsgebieten kommen und diejenigen abschieben würden, die aus sicheren Staaten kommen, hätten die wirklich Verfolgten seltener unter Vorurteilen zu leiden.
Sie sind diejenigen, die dafür bezahlen, dass es schwarze Schafe gibt.
Lalelu
Ich stimme dir zu; die gesamte Asyldebatte wird von Emotionen beherrscht. Die Ehrlichkeit ist leider oft genug seitens der Asylbewerber auf der Strecke geblieben. NEIN, nicht immer!
Wenn wir in Deutschland konsequenter diejenigen aufnehmen würden, die politisch verfolgt sind oder aus Kriegsgebieten kommen und diejenigen abschieben würden, die aus sicheren Staaten kommen, hätten die wirklich Verfolgten seltener unter Vorurteilen zu leiden.
Sie sind diejenigen, die dafür bezahlen, dass es schwarze Schafe gibt.
Lalelu
@ Olga:
Ein Unrecht kann nicht durch ein anderes entschuldigt werden.
Lalelu
Ein Unrecht kann nicht durch ein anderes entschuldigt werden.
Lalelu
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Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Ich wiederhole:
Ein Glück, dass nicht Foristen, die das Asylrecht und die Genfer Flüchtlingskonvention außer Kraft setzen wollen, sondern Gerichte entscheiden.
Und ich empfehle zur Abwechslung einen Blick in dieses Regelwerk.
Ich weiß, meine Empfehlung erübrigt sich, das Bauchgefühl ist stärker, auch wenn es noch so falsch ist, aber ich werde es trotzdem verlinken.
P.S. Wer heute noch von Zuchthäusern schreibt, der/die sollte sich mal still und heimlich schämen und etwas bedeckt halten.
Unfassbar!
Ein Glück, dass nicht Foristen, die das Asylrecht und die Genfer Flüchtlingskonvention außer Kraft setzen wollen, sondern Gerichte entscheiden.
Und ich empfehle zur Abwechslung einen Blick in dieses Regelwerk.
Ich weiß, meine Empfehlung erübrigt sich, das Bauchgefühl ist stärker, auch wenn es noch so falsch ist, aber ich werde es trotzdem verlinken.
P.S. Wer heute noch von Zuchthäusern schreibt, der/die sollte sich mal still und heimlich schämen und etwas bedeckt halten.
Unfassbar!
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Re: Bleiberecht - Menschenrecht
Maßgebend ist zum Glück auch nicht Deine Meinung, sondern es sind Richter und die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Gutkarl
Gutkarl
Ach du lieber Himmel, tut mir leid, dass du deswegen aus der Fassung gerätst!
Stell' dir mal vor – ich schäme mich nicht dafür. Ich wusste nicht, dass man heute nicht mehr von „Zuchthaus“ spricht.
Wenn mir nie etwas Schlimmeres passiert, als dass ich einen Begriff benutze, der heute überholt ist, kann ich damit leben.
Prima, wenn du ALLES weißt! Einen schönen Abend noch!
Lalelu
Stell' dir mal vor – ich schäme mich nicht dafür. Ich wusste nicht, dass man heute nicht mehr von „Zuchthaus“ spricht.
Wenn mir nie etwas Schlimmeres passiert, als dass ich einen Begriff benutze, der heute überholt ist, kann ich damit leben.
Prima, wenn du ALLES weißt! Einen schönen Abend noch!
Lalelu
Stell' dir mal vor – ich schäme mich nicht dafür. Ich wusste nicht, dass man heute nicht mehr von „Zuchthaus“ spricht.
Wenn mir nie etwas Schlimmeres passiert, als dass ich einen Begriff benutze, der heute überholt ist, kann ich damit leben.
Prima, wenn du ALLES weißt! Einen schönen Abend noch! Lalelu
Es ist beschämend wie lalelu vorgeführt wird, kommt mir persönlich vor wie im Volksgerichtshof.
Du solltest dich was schämen marina, denn damit machst Du dich schuldig und es stimmt mich traurig wenn ich an Deutschland denke.
Es mag sein das nicht jeder (auch ich) konform antworte aber wir sind Menschen mit Fehlern.
Und ich fände es erschütternd, wenn ein noch nicht anerkannter Asylant in Deutschland eine Frau massiv belästigt, dafür nach deutschem Recht eine Haftstrafe bekommt, aber anschließend unbehelligt und frei hier leben kann, während die Frau unter Umständen Zeit ihres Lebens unter den psychischen Folgen zu leiden hat.
Täterschutz vor Opferschutz?
Lalelu
Wo ist der Unterschied wenn ein deutscher Mann die gleiche Straftat begeht?
Auch dieser kann / darf nach seiner Verurteilung und evtl. nach seiner Haft frei leben.
Der Unterschied ist, ist das Asylverfahren beendet und der Flüchtling bekommt keine Anerkennung, dann kann er abgeschoben werden falls möglich.
Aber nicht wegen seiner Tat, sondern weil er kein anerkannter Asylant ist!
Bis das Verfahren beendet ist, kann er ja unter Beobachtung stehen und evtl. bestimmte Auflagen erhalten.
Monja.
Und ich fände es erschütternd, wenn ein noch nicht anerkannter Asylant in Deutschland eine Frau massiv belästigt, dafür nach deutschem Recht eine Haftstrafe bekommt, aber anschließend unbehelligt und frei hier leben kann, während die Frau unter Umständen Zeit ihres Lebens unter den psychischen Folgen zu leiden hat. Täterschutz vor Opferschutz? Lalelu
Wo ist der Unterschied wenn ein deutscher Mann die gleiche Straftat begeht?Monja.
Die Frage ist nicht leicht zu beantworten, weil es Kräfte gibt die alles niedermachen was in die oder die >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>Richtung geht.
Eine gerechte Antwort wirst Du nicht erhalten, von keinem Lager.
In welche Richtung geht Deine Antwort?
Karl
P.S.: Ist der Verweis auf das Grundgesetz "niedermachen"?
Karl
P.S.: Ist der Verweis auf das Grundgesetz "niedermachen"?
@freddy: es ist nett von dir, dass du mir öffentlich beistehst. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich. Ich sehe es aber gelassen: Wer seinen Unmut (der ihm bei Meinungen, die ihm missfallen, natürlich legitim ist) durch persönliche Anmache zum Ausdruck bringt, stellt nicht den Angegriffenen in ein schlechtes Licht, sondern sich selbst. Der sachliche Hinweis, dass man einen bestimmten Terminus nicht mehr verwendet, wäre von mir dankend zur Kenntnis genommen worden.
@monja_moin
Bei der Straftat als solcher besteht kein Unterschied. Mir will aber nicht einleuchten, dass das Menschenrecht mich dazu verpflichten soll, zusätzlich zu den deutschen Straftätern, die hier ein natürliches Bleiberecht haben, auch ausländischen dieses Bleiberecht zu gewähren, wenn sie schwere Straftaten begehen.
Wenn in meiner Großfamilie Personen wären, die straffällig geworden sind, würden sie trotzdem ein Teil meiner Großfamilie bleiben. Muss ich deshalb ganz fremden Straftätern (egal welcher Nation) Familienanschluss gewähren?
Hmmm ….
Lalelu
@monja_moin
Wo ist der Unterschied wenn ein deutscher Mann die gleiche Straftat begeht?
Auch dieser kann / darf nach seiner Verurteilung und evtl. nach seiner Haft frei leben.
Bei der Straftat als solcher besteht kein Unterschied. Mir will aber nicht einleuchten, dass das Menschenrecht mich dazu verpflichten soll, zusätzlich zu den deutschen Straftätern, die hier ein natürliches Bleiberecht haben, auch ausländischen dieses Bleiberecht zu gewähren, wenn sie schwere Straftaten begehen.
Wenn in meiner Großfamilie Personen wären, die straffällig geworden sind, würden sie trotzdem ein Teil meiner Großfamilie bleiben. Muss ich deshalb ganz fremden Straftätern (egal welcher Nation) Familienanschluss gewähren?
Hmmm ….
Lalelu