Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Bleiberecht - Menschenrecht

Innenpolitik Bleiberecht - Menschenrecht

Karl
Karl
Administrator

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von Karl
als Antwort auf lalelu vom 21.01.2016, 07:12:34
Gewährst Du denn deutschen Straftätern, die nicht zu Deiner Großfamilie gehören, Familienanschluss?
Oder ziehst Du die Grenze zu den Blutsverwandten eben doch beim ominösen "Deutschen Volk"? Dazu kann ich nur diesen Thread empfehlen

Karl
lalelu
lalelu
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von lalelu
als Antwort auf Karl vom 21.01.2016, 07:25:27
Nein, natürlich nicht. Ich hatte ja auch ausdrücklich geschrieben:

Muss ich deshalb ganz fremden Straftätern (egal welcher Nation) Familienanschluss gewähren?

"Fremd" bedeutet ja nicht ausländisch. Auch ein deutscher Straftäter, den ich nicht kenne, ist fremd für mich.

Lalelu
Karl
Karl
Administrator

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von Karl
als Antwort auf lalelu vom 21.01.2016, 07:31:43
Also, was ist das für ein Argument mit dem Familienanschluss? Du kannst Dich nicht heraus winden. Die Abschiebung stellt eine Ungleichbehandlung von Straftätern in Abhängigkeit von der Herkunft her und widerspricht damit m. E. ganz klar unserem Grundgesetz, Art. 3.

Karl

Anzeige

lalelu
lalelu
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von lalelu
als Antwort auf Karl vom 21.01.2016, 07:47:53
Karl, können wir vielleicht so verbleiben, dass du deine Meinung hast und ich die meine?

Ich habe mich übrigens in der Zwischenzeit durch den von dir empfohlenen Thread gelesen. Ein höchst interessantes Thema.

Ich habe jedoch nicht vor, die zukünftigen Partner meiner Enkelkinder einer Genanalyse zu unterziehen, um zu testen, ob sie zu unserer Familie „passen“.

Lalelu
Karl
Karl
Administrator

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von Karl
als Antwort auf lalelu vom 21.01.2016, 07:54:20
Karl, können wir vielleicht so verbleiben, dass du deine Meinung hast und ich die meine?
Selbstverständlich. Karl
lalelu
lalelu
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von lalelu
als Antwort auf Karl vom 21.01.2016, 07:57:17
Danke!

Lalelu

Anzeige

Medea
Medea
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von Medea
als Antwort auf lalelu vom 21.01.2016, 07:12:34
Nein Lalelu, das mußt Du nicht.
Wer derartige Straftaten in unserem Lande als Zuwanderer
begeht, hat sein Gastrecht verwirkt. Wenn deutsche
Gesetzgebung derartiges zuläßt, wie in der Silvesternacht
in mehreren deutschen Städten passiert, stimmt einiges nicht mehr
in unserem Staate. Dann muß sie dringend auf den Prüfstand.

Medea.
hobbyradler
hobbyradler
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von hobbyradler
als Antwort auf lalelu vom 21.01.2016, 08:00:12
Hallo lalelu,

im Augenblick habe ich meine „Rosinante“ für ein paar Tage abgesattelt im Stall stehen. Mal sehen was sich in den nächsten Tagen in der politischen Landschaft ergeben wird.

Mir ist deine in diesem thread geäußerte Meinung erheblich näher, als die so mancher Maximaloptimisten.

Ciao
Hobbyradler
Karl
Karl
Administrator

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von Karl
als Antwort auf hobbyradler vom 21.01.2016, 09:20:42
@ hobbyradler,

wenn ich lese, wie leichtfertig Menschen bereit sind, das Grundgesetz zu opfern, um ihrem "gesunden Rechtsempfinden" gerecht zu werden, werde ich eher zum Maximalpessimisten.

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
geschrieben von Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 3


Was soll jetzt geändert werden?

Karl
hobbyradler
hobbyradler
Mitglied

Re: Bleiberecht - Menschenrecht
geschrieben von hobbyradler
als Antwort auf Karl vom 21.01.2016, 09:55:51
@karl,

jetzt kann ich nicht umhin dir doch zu antworten. Allerdings bin ich mir (ehrlich) im Augenblick nicht sicher ob ich es ernst meine oder ob es Polemik ist. Das ginge aber durch unser Verfassungsgericht zu klären.

Natürlich müssten auch Deutsche abgeschoben werden. Das Grundgesetz steht dem ja nicht entgegen, sondern verlangt es geradezu.

Würden Einheimische abgeschoben werden, landeten sie genau wie auch andere in ihrem Herkunftsland. Da dies dann zufällig Deutschland wäre, vereinfacht sich die Abschiebung, denn Deutschland hat sicherlich Gesetze, die diese Abgeschobenen aufnehmen müssten.

Es ginge doch nur darum in welcher Reihenfolge unsere vorhandenen Gesetze angewendet werden.

Um Kosten zu sparen, würde man den Einheimischen gleich an dem Ort belassen, an dem er sich befindet, statt ihn vorab zur Grenze und zurück zu befördern.

Ich glaube so lächerlich, wie dies auf den ersten Blick ausschaut, ist dieses Konstrukt nicht.

Ciao
Hobbyradler

Anzeige