Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

freddy-2015
freddy-2015
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 31.01.2018, 12:26:44
Willst du eine Art "Gesinnungsrecht" oder willst du, das Richter nach entsprechenden Gesetzen(die oft falsch sind) handeln ?
geschrieben von Ion
Wenn Gesetze falsch sind, dann müssen sie als solche gekennzeichnet und geändert werden.
Bis dahin aber muss die Polizei und das Gericht sich an diese Vorlagen halten.
Nicht darum was du, ich und alle Frauen und Männer im Lande für wünschenswert halten
oder moralisch nachvollziehbar ist.
Egal ob es sich um die aktuelle Thematik handelt oder sonstwas.
Was bei Flüchtlinge ja noch hinzukommt, sie können ja auch wieder zurück und das könnte ein
Grund sein warum einige Ausnahmen gemacht werden.
Wir werden es ja noch erleben ob es der Regelfall wird.

 
lupus
lupus
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von lupus
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 31.01.2018, 12:53:05

Ja , die werden dann genauer wissen wieviel Menschen damals auf der Autobahn gelaufen kamen.
Das ist dann wie in der Bibel. Die Verfasser des NT wußten nach 100 Jahren auch noch genau was Jesus gesagt hatte. emoji_wink
lupus

PS.: Übrigens ist der von Ultsch/Prior/Novak gebrauchte Begriff "Grenzöffnung" schon recht ungenau, denn es müßte doch "Nichtschließung" heißen.

olga64
olga64
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 31.01.2018, 11:14:37
 
Ich bin dabei, darüber (mit dem Zeitungsausriss als Titelbild) ein sarkastisches Gedicht zu schreiben, das ich bei Eigene Gedichte einstelle.
Gruß - elbwolf

PS: Und diese Dame ist gerade dabei, jetzt eine Regierung "Merkel IV" zu bilden ... und die SPD drängelt furchtbar, mitmachen zu dürfen.
Es bleibt einem auch nix erspart - nun also auch ein sarkastisches Gedicht, das wohl auf dem freien Markt unverkäuflich ist und nun dafür das arme Forum herhalten muss. Danke für die Vorwarnung - man muss es ja nicht anklicken, zumal es Ihnen ja nur um Merkelbeschimpfung geht und Sie etwas amateurhaft versuchen, dies in ein anderes Mäntelchen zu kleiden.
In Ihre Bigamie-Befürchtungen sollten Sie aber unbedingt auch die teutschen Menschen, bevorzugt Männer, mit einbauen, die oft seit vielen Jahren in Mehrfach-Beziehungen leben: zu Hause die langgediente Ehefrau, daneben die oft auch schon Jahre andauernde Geliebte, oft auch mit Kindern aus allen Beziehungen. ER kann die Geliebte nicht aber zusätzlich heiraten, was ihn immerhin dahingehend entlastet, dass er ihr gegenüber nicht Unterhaltspflichtig ist - sie aber auch nicht bei seiner Steuererklärung absetzen kann.
Wenn Sie dies alles ändern wollten ,würden Sie vielen "Geliebten" den Partner wegnehmen - das wäre aber wirklich nicht sehr nett..... Olga

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Mitglied_a254d63
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 31.01.2018, 16:32:02

In muslimischen Ländern kann ein Mann bis zu 4 Ehefrauen besitzen, wenn er sie denn ernähren kann ,dazu unendlich viele Geliebte.
Wenn er dann mit seiner Grossfamilie in D anrückt, wird das Problem einfach gelöst.
Die Familie wird in Bedarfsgemeinschaften aufgeteilt, der Mann und eine Frau und vorhandene Kinder bilden eine.
Jede andere Frau mit oder ohne Kinder bilden weitere Bedarfsgemeinschaften, jede in einer Eigenen Unterkunft oder Wohnung.
Das ganze bezahlt der deutsche Steuerzahler.
Wenn das kein Anreiz ist mit vielen Frauen nach D einzureisen.

Wer Lust hat, kann a mal nachschauen unter   MIT 4 FRAUEN und 23 KINDERN

olga64
olga64
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 31.01.2018, 16:46:16

Es gibt auch die Fälle teutscher Hartz IV-Empfänger: ein nicht verheiratetes Paar mit Kind(ern) wohnt nicht zusammen, sondern in getrennten Wohnungen. Dann werden zweimal Miete und zweimal komplette Regelsätze kassiert. Würden sie zusammenleben, würde der Steuerzahler um mindestens eine zusätzliche Mietzahlung entlastet werden, zumal jeder weiss, dass oft eine Wohnung meist leer steht, weil sie sich in der anderen aufhalten.
Sinnvoll wäre dies auch, wenn man die Wohnungsnot in unserem Land berücksichtigt. Olga

Monja_moin
Monja_moin
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf olga64 vom 31.01.2018, 16:52:53

Nun, wenn sie nicht verheiratet sind kann man sie nicht dazu zwingen zusammen in einer Wohnung zu wohnen, auch wenn sie vielleicht "intim" befreundet sind und Hartz IV Empfänger sind.
Sie werden selbst wohl wissen warum sie nicht ständig gemeinsam in einer Wohnung leben wollen.
Zum Glück kann jeder noch selbst entscheiden ob er dauerhaft mit jemanden in einer Wohnung lebt.
Auch wenn die Wohnungsnot groß ist.
Was wäre dann der nächste Schritt?
Alleinstehende die in einer großen Wohnung wohnen und nach Meinung Außenstehender die nicht mehr benötigen, weil z. B. die Kinder ausgezogen sind, ein Partner verstorben ist.
Sollen sie dann gezwungen werden in kleinere Wohnungen zu ziehen, weil gerade größere bezahlbare Wohnungen Mangelware sind?
 
Ich wäre zum Beispiel dazu nicht bereit in eine Zweizimmerwohnung zu ziehen, weil andere meinen, das würde für mich ausreichen.
 
Monja.


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Mitglied_a254d63
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Monja_moin vom 31.01.2018, 17:18:39

Womit wir wieder mal weg von einem brisanten Thema wären.

olga64
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von olga64
als Antwort auf Monja_moin vom 31.01.2018, 17:18:39

Natürlich stimmt das, was Sie schreiben. Aber es geben ja Hartz IV-Empfänger in getrennten Wohnung auch zu, dass sie dies machen, um mehr an Zahlungen zu erhalten (wäre auch plausibel, wenn sie dann doch meist in einer Wohnung zusammen sind). Ich vermisse bei diesem Empfängerkreis ein wenig die Mithilfe und auch die Solidarität, um dem Steuerzahler nicht mehr aufzubürden als er jetzt schon bezahlen muss.
Das andere Thema ist insbesondere in grossen Städten eine heikle Angelegenheit. Auch ich finde, dass es etwas ungerecht ist, wenn z.B. eine alte DAme auf 100 qm lebt, davon meist nur noch ein Zimmer bewohnt und im Gegenzug junge Familien mit Kindern sich auf 60 qm zusammenpferchen müssen.
Zwang ist natürlich undenkbar. Aber es gibt sie die Programme, wo man die BewohnerInnen grosser Wohnungen durch Zuschüsse, Übernahme der Umzugskosten usw. und mit guter Argumentation überreden kann, auch ihrerseits ein wenig zur gesellschaftlichen Mitverantwortung beizutragen.
Wir hatten vor vielen Jahren den Fall in der Familie. Meine Lieblingstante wohnte allein in so einer grossen Altbauwohnung. GErade im Winter heizte sie nur noch ein Zimmer, wo sie sich auch aufhielt.
Es dauerte lange, bis wir sie überreden konnten, in eine kleinere Wohnung umzuziehen. Der Vermieter zahlte ihr eine Abstandszahlung (sie wohnte Jahrzehnte in dieser Wohnung für eine sehr geringe Miete) und auch den Umzug; wir verhandelten so gut, dass er sogar noch eine neue Waschmaschine und Geschirrspüler spendierte. Als sie dann in der neuen, kleineren Wohnung lebte, war sie sehr glücklich dort bis zu ihrem Tod. Die Zentralheizung und warmes Wasser ohne Boiler fand sie sehr lebenswert. Olga

Mitglied_a254d63
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 31.01.2018, 17:38:03

Was für ein Aufwand an unnützen Worten, nur um vom Thema wegzukommen.
 

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 31.01.2018, 17:38:03
Es dauerte lange, bis wir sie überreden konnten, in eine kleinere Wohnung umzuziehen. Der Vermieter zahlte ihr eine Abstandszahlung (sie wohnte Jahrzehnte in dieser Wohnung für eine sehr geringe Miete) und auch den Umzug; wir verhandelten so gut, dass er sogar noch eine neue Waschmaschine und Geschirrspüler spendierte. Als sie dann in der neuen, kleineren Wohnung lebte, war sie sehr glücklich dort bis zu ihrem Tod. Die Zentralheizung und warmes Wasser ohne Boiler fand sie sehr lebenswert.
-Meinerseits etwas neben eigentlichem Thema-:
So weit - so gut.
Jetzt erhebt sich bei mir jedoch sofort die Frage, wie hoch die Miete der velassenen Wohnung jetzt ist?
Auch ein Vermieter hat i.a. nix zu verschenken, und eine krasse Mieterhöhung wäre ja auch nicht so einfach möglich gewesen - und ist es ja auch bei Neubelegung nicht. Ich kann mir vorstellen, dass er die Kosten für die 'geschenkten' Geräte sehr bald wieder drin ha(tte).

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