Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

olga64
olga64
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von olga64
als Antwort auf Elmos vom 06.03.2018, 06:58:21
 
Mir sind Frauen, die ihre Kinder von verschiedenen Vätern haben immer noch lieber als solche, die zu Gunsten ihres eigenen Vermögens auf ebensolche verzichtet haben. Eigentlich sollte der Erhalt der Rente an die Kinderaufzucht gekoppelt sein.

Ob ein Erzeuger bezahlt oder nicht, das sollte von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein, vermutlich. Aber gut, dass du darüber so gut Bescheid weisst.

Ich persönlich hätte gerne ein paar mehr Kinder von ein paar mehr Vätern gehabt, leider ist mir das zu spät im Leben aufgefallen, manchmal ist man einfach zu blöd.

Liebe Grüße
Andrea
DAs Rentensystem scheinen Sie bis zum heutigen Tage nicht kapiert zu haben:

Die jeweiligen Leistungsträger (also Berufstätige männlich und weiblich) zahlen zusammen mit den Arbeitgebern in die Rentenkasse ein, wovon dann aktuelle RentnerInnen finanziert werden.
Ein Zuschuss erfolgt aus Steuermitteln zur Kompensation versicherungsfremder Leistungen, die aus der Rentenversicherung entnommen werden. Womit dann übrigens sich u.a. auch BEamte an der Deutschen Rentenversicherung beteiligen, was man bei dieser Gruppe ja oft in ABrede stellt.
Nicht jede Frau, die auf Kinder verzichtet, ist a priori am "eigenen Vermögen" interessiert. Es sind Frauen, die gerne berufstätig sind, weil sie sich jahrelang ein entsprechendes Fundament aufgebaut haben und dieses dann nicht in Küche und Kinderzimmer verkümmern lassen wollen. Der Vermögensaufbau erfolgt erst später nach vielen Jahren der Berufstätigkeit, steht also nicht am Anfang und kann auch nie garantiert werden.
Ich verstehe und verstand z.B. nie Frauen, die auch nach Beendigung der von Ihnen so benannten "Kinderaufzucht", die ja nach ca 15 Jahren maximal beendet sein sollte (weil man sonst bei diesem Projekt einiges falsch gemacht haben dürfte) sich sträubten, jemals wieder berufstätig zu sein und - siehe oben - in die Rentenversicherung einzuzahlen. GErade bei denen dürfte dann, wenn ein Rentenbescheid mit niedriger Auszahlungssumme vorliegt, eine hohe Nehmermentalität zum Ausdruck kommen.
Bedauerlich, dass Sie es anscheinend nicht geschafft haben "ein paar mehr Kinder von mehr Vätern zu bekommen". Gab es keine passenden Erzeuger-Männer oder woran lag es? Aufgeklärt waren Sie doch sicher frühzeitig - warum fiel Ihnen das erst zu spät im Leben auf? Olga
Mitglied_dc2d221
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 06.03.2018, 17:07:36

Na wiedermal auf Krawall gebürstet ? ÜberraschtDa hat elmos wohl recht gehabt ? Tränen lachen

Ist es nicht ziemlich langweilig hier täglich andere User als unwissend hin zu stellen, die nicht deine Meinung vertreten ? Oder schreibst du bei adam ab ?
Ich mag auch lieber Frauen die Kinder haben (egal von wieviel Vätern), als welche die nur der Karriere nachjagen. Ausnahme, wenn es einen medizinischen Grund gibt, daß sie keine Kinder haben. 

olga64
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.03.2018, 17:16:49

lon - Sie müssen jetzt ganz tapfer sein: welchen Frauentypus Sie lieber mögen, dürfte für die meisten Deutschen beiderlei GEschlechts mehr als unwichtig sein.
Ich persönlich mochte ja immer Männer lieber, die keine Kinder haben. Bei meinem Freund habe ich hier natürlich eine Ausnahme gemacht, weil diese Kinder längst selbst Kinder haben und ich meinem Freund den Kontakt zu seinen Enkeln sehr gönne. Er hatte ja auch während seiner beruflich aktiven Zeit nicht immer Gelegenheit, sich Kindern entsprechend zu widmen.
Mein Ziel sah eben anders aus und ich bin froh, dass ich es erreicht habe. Oft hätte ich mir allerdings gewünscht, dass ich mich  von der Rentenversicherung hätte befreien lassen können. Die freigewordenen Gelder hätte ich dann anderweitig angelegt und hätte mit Sicherheit heute ein sehr gutes Einkommen (es gab ja mal eine Zeit, wo es noch höhere Zinsen gab und auch Immobilien leichter zu bekommen waren). Aber unfair wäre es natürlich schon gewesen, wenn Leute wie ich sich aus der solidarischen Finanzierung der Rentenversicherung losgesagt hätten; dann gäbe es ja wirklich eine hohe Altersarmut schon heute, wie ich denke. Olga

 


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Elmos
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Elmos
als Antwort auf hobbyradler vom 06.03.2018, 13:44:03


Nach Kindeswohl klingt das für mich nicht, wenn man sich ein paar Kinder von ein paar Vätern wünscht.

 

Was, an einem Kinderwunsch findest du nicht Kindwohlgerecht?

Das kann ich nicht verstehen. Hätte ich mir noch ein paar Kinder mit dem gleichen Partner gewünscht wie die "vorhandenen" wäre das Kindswohlgerechter?
Oder findest du Kinderwunsch per se verwerflich?

Fragende Grüße
Andrea
Elmos
Elmos
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Elmos
als Antwort auf olga64 vom 06.03.2018, 17:07:36

Hallo Olga,
Oh, Sorry, ja, ich hatte das echt nicht kapiert bis zu deinen Erläuterungen. Ich Doofkopf dachte doch echt, die Leistungsträger die heute einzahlen seien die Kinder von irgendwem gewesen.
Tut mir echt leid. Ich bin manchmal so vergesslich.
 



Die jeweiligen Leistungsträger (also Berufstätige männlich und weiblich) zahlen zusammen mit den Arbeitgebern in die Rentenkasse ein, wovon dann aktuelle RentnerInnen finanziert werden.
lupus
lupus
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von lupus
als Antwort auf Elmos vom 06.03.2018, 17:59:12

Meine Meinung dazu.
Frauen die von mehreren Männern ( nicht nur zwei ) Kinder haben finde ich recht verantwortungslos auch gegenüber ihren Kindern.
lupus

(Nun regt euch nicht über "zwei" auf, denn so spielt das Leben manchmal , Aber neulich in der Zeitung:
Junge Frau hat 4 Kinder von 4 Männer und klagt darüber daß sie nicht studieren kann und es auch schwierig sei mal ins Theater zu gehn. Verwirrt)


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Elmos
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Elmos
als Antwort auf lupus vom 06.03.2018, 19:48:38

Oh Lupus, der war echt lustig.

Natürlich klagt jemand der vier Kinder hat darüber dass er nicht ins Theater gehen kann. Ich könnte dir mal erzählen, was meine Kollegin (die hat nur zwei) mir täglich vorjammert. Dabei hat sie neben ihren Kindern auch noch nen Mann und ein Haus und nen stressigen Job und nen Riesenkredit. Und ist echt so fertig und krank, das es einem das Herz zerreisst wenn man sie nur anschaut.
Aber... sie hat sich an die Ein-Zwei-Mann-Regel gehalten.

Ich frage mich echt, was wohl verantwortungsloser an drei Kinder von drei Männern ist als zwei Kinder von zwei Männern oder ein Kind von einem Mann oder drei Kinder von einem Arschlochmann.
Ich mein mal ganz im Ernst: an welcher Stelle kommt da "Verantwortung" ins Spiel?

Liebe Grüße
Andrea

pippa
pippa
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von pippa
als Antwort auf lupus vom 06.03.2018, 19:48:38
Meine Meinung dazu.
Frauen die von mehreren Männern ( nicht nur zwei ) Kinder haben finde ich recht verantwortungslos auch gegenüber ihren Kindern.
lupus

(Nun regt euch nicht über "zwei" auf, denn so spielt das Leben manchmal , Aber neulich in der Zeitung:
Junge Frau hat 4 Kinder von 4 Männer und klagt darüber daß sie nicht studieren kann und es auch schwierig sei mal ins Theater zu gehn. Verwirrt)
Das verstehe ich nun aber nicht.

Bei vier Männern müsste doch wohl immer mal einer imstande sein, für einen Theaterbesuch zur Verfügung zu stehen. Auch ein Studium müsste bei vier Vätern zu organisieren sein.

Ein Mann mit vier Frauen schafft garantiert beides. Enttäuscht
Pippa
Elmos
Elmos
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Elmos
als Antwort auf pippa vom 07.03.2018, 13:52:25

Gut gebrüllt Löwin
Aber ich fürchte wie bei den vier Frauen ist auch bei vier Männern die 'Qualitaet' ebendieser für so etwas entscheidend...
Aber das ist echt traurig dass da keiner bei ist der solche Dinge ermöglicht.
Liebe Grüße
Andrea

olga64
olga64
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von olga64
als Antwort auf Elmos vom 06.03.2018, 19:13:48
Hallo Olga,
Oh, Sorry, ja, ich hatte das echt nicht kapiert bis zu deinen Erläuterungen. Ich Doofkopf dachte doch echt, die Leistungsträger die heute einzahlen seien die Kinder von irgendwem gewesen.
Tut mir echt leid. Ich bin manchmal so vergesslich.
 
Tja, wenn alles klar läuft, mag das so sein, dass die heutigen Leistungsträger,die Kinder von "irgendwem" sind oder waren, ihrer solidarischen Pflicht der Einzahlung in die Sozialsysteme nachkommen.
Kann aber auch so sein, dass heutige Leistungsträger selbstständig oder Beamte sind oder gar nicht in Deutschland leben und arbeiten. Oder die vielen Frauen, die am liebsten TEilzeit arbeiten und sich von der Einzahlungspflicht in die Rentenkasse befreien lassen (und über die Krankenkasse ihres Mannes mitversichert sind).
Da waren meine Einzahlungen dann über 40 Jahre in die Systeme doch ein kalkulierbarer Faktor für die Kalkulation und dürfte schon einiges kompensiert haben, was evtl. ein fiktives Kind von mir vielleicht nicht geleistet hätte.
Oder es handelt sich um später zugezogene Ausländer, die ihrer Pflicht nachkommen, später aber irgendwann auf Auszahlung verzichten, weil sie weider wegziehen.
Bei allen jüngeren Leistungsträgern, die heute einzahlen, gilt natürlich auch ,dass deren Chancen sehr begrenzt sind, irgendwann wirklich mal eine annähernd so hohe Rente erhalten ,wie es bei vielen von uns der Fall ist.
Aber das Wählerpotential der alten Leute ist einfach höher und auch wichtig; deshalb werden nach wie vor grosszügige Programme für sie aufgelegt und leider zu wenige für FAmilien mit Kindern. Olga

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