Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

Karl
Karl
Administrator

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Karl
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 23.02.2018, 11:56:28

@Holger,

Holger
es ist doch völlig Wurscht ob der Nomade ist oder sonstwas.
ist es nicht. Wir sind hier mit einer völlig anderen Kultur konfrontiert, deine Verunglimpfung des Herrn mit Pädophilie sticht deshalb auch nicht.

Du hast hier zitierte Texte falsch wiedergegeben und wurdest korrigiert. Persönlich habe ich eine wesentlich höhere Meinung von deutschen Menschen als Du und glaube schon, dass Deine Propaganda von vielen durchschaut wird.

Karl
Mitglied_a254d63
Mitglied_a254d63
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Karl vom 23.02.2018, 12:18:32

Karl,
Pädophilie ist in D strafbar, das ist also keine Verunglimpfung sondern Gesetz.
Alles Andere von Dir Hier angeführte ist reine Ablenkung von für Dich unangenehmen Tatsachen. 

freddy-2015
freddy-2015
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 23.02.2018, 14:49:02

Gesetze sind in den islamischen Ländern auch bindend, aber............

Gesetzlich ist in den meisten islamischen Staaten eine Heirat mit Minderjährigen untersagt,
und das Mindestheiratsalter für Mädchen liegt bei 16 bis 18 Jahren
und für Jungen bei 18 Jahren.

Nach den Bestimmungen orthodoxer islamischer Rechtsschulen dürfen Mädchen ab neun Jahren heiraten.

Diese Rechtsschulen orientieren sich an der Ehe des Propheten Mohammeds mit seiner dritten Frau Aischa, die nach islamischer Überlieferung (Hadith) zum Zeitpunkt des Eheschließungsvertrages sechs Jahre und bei der Hochzeit neun Jahre alt gewesen sein soll.

Bei Muslim ibn al-Haddschādsch heißt es als Aussage von Aischa:
Der Gesandte Gottes, Gottes Segen und Heil sei auf ihm, heiratete mich (tazawwaǧanī), als ich sechs (Jahre) war. Er führte mich in sein Haus (banā bī), als ich ein Mädchen von neun Jahren war.“[9] Es wird angenommen, dass die Ehe mit neun Jahren auch vollzogen wurde. Die Heirat mit jungen Mädchen tritt insbesondere in ländlich-traditionellen Gegenden auf und wird dort von Traditionalisten als Sunna (nach dem prophetischen Vorbild) angesehen. Gründe für diese frühe Verheiratung können wirtschaftliche Nöte oder die Sorge um den Erhalt des guten Rufes der Familie sein.

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schorsch
schorsch
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von schorsch

Meine Ansicht: Wer die Absicht hat, sich in einem fremden Land anzusiedeln, der soll sich an die Gesetze und Gepflogenheiten dieses Landes halten.

Wer aber mit der Absicht in ein fremdes Land geht, in diesem zu schmarotzern und nur jene Gesetze anzuerkennen, die er von zuhause mitbringt, dem ist der Zutritt zu verwehren. Denn es darf doch nicht sein, dass das Volk, in das er umsiedeln möchte, ausgenutzt wird und schlechter gestellt ist, als der Einwanderer.

Wenn ich aber selber in ein fremdes Land auswandere, dann verpflichte ich mich, die Gesetze jenes Landes einzuhalten.

Elmos
Elmos
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Elmos
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 23.02.2018, 14:49:02

Holger,
die beteiligten erwachsenen Menschen sind sicher alle über 20 Jahre alt. Von daher liegt hier keinerlei Pädophilie vor, und daher ist es Unsinn davon zu schreiben.

Liebe Grüße
Andrea

Elmos
Elmos
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Elmos
als Antwort auf schorsch vom 23.02.2018, 15:08:39

Hallo Schorsch,


Wenn ich aber selber in ein fremdes Land auswandere, dann verpflichte ich mich, die Gesetze jenes Landes einzuhalten.
etwas anderes bleibt den menschen, die hierher kommen auch kaum übrig, denn alle die hier leben müssen sich an geltende Gesetze halten.
Von daher kann ich deine Anmerkung grade gar nicht verstehen.

Liebe Grüße
Andrea

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freddy-2015
freddy-2015
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf Elmos vom 23.02.2018, 15:18:11
Ich denke mal das Schorsch das auf das Jetzt bezieht.
Wenn Zuwanderer hier leben wollen, dann können sie nicht noch mehr Frauen neu heiraten.
Das ist ja die Frage,
wer hier lebt , ob er noch mehr Frauen ehelichen darf....
freddy-2015
freddy-2015
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf Elmos vom 23.02.2018, 15:11:25

die beteiligten erwachsenen Menschen sind sicher alle über 20 Jahre alt. Von daher liegt hier keinerlei Pädophilie vor, und daher ist es Unsinn davon zu schreiben. von Elmos







Soweit ich mich erinnere waren die jetzigen Frauen keine 20 bei der Hochzeit.
 

gerry
gerry
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von gerry
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 23.02.2018, 14:49:02

Da gebe ich Dir völlig Recht, Holger!

Elmos
Elmos
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Elmos
als Antwort auf freddy-2015 vom 23.02.2018, 15:36:38

Das ist ja die Frage,
wer hier lebt , ob er noch mehr Frauen ehelichen darf....

Achso. Nun, ich denke, dass es hier verboten ist mehr als eine Frau zu heiraten (was nicht bedeutet, dass rechtlich "einwandfreie" verheiratete Menschen, wenn sie dann hierher kommen dann "entheiratet" werden können, weil die Gesetze in ihren Ländern anders sind als bei uns.

Dass die zweite Frau dieses Mannes einreisen durfte, das ist eigentlich falsch ausgedrückt, übrigens. Einreisen durfte die Mutter der Kinder, denn das war der Grund aus dem sie kommen durfte. Das heisst, die deutschen Gerichte haben nicht das Manneswohl, sondern das Kindeswohl im Fokus gehabt, und das finde ich absolut richtig.

Liebe Grüße
Andrea

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