Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

Elmos
Elmos
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Elmos
als Antwort auf freddy-2015 vom 24.02.2018, 10:10:28

Kann so ein Beispiel unser Rechtssystem verändern.?
Oder, hat es das schon.?
 

Das halte ich für extrem unwahrscheinlich, dass sich unser Rechtssystem von solchen "Kleinigkeiten" beeinflussen lässt.
Schau, wir haben die ganze Ex-DDR eingenommen, ohne dass da nennenswerte Einflüsse auf unser Rechtssystem bei passiert wären. Wieso meinst du, hätten ein paar Flüchtlinge da grössere Macht? Ich glaube, da musst du dich nicht fürchten. Wobei ich persönlich das nicht schlimm fände, wenn "Bigamie" nicht so verteufelt würde hier in Deutschland, aber da mir die Institution "Ehe" eh nichts bedeutet ist es für mein persönliches Leben ziemlich egal.

Dass rechtmässig geschlossene Ehen aus anderen Ländern (auch wenn das Recht anders ist als bei uns) hier ihre Gültigkeit behalten, das war doch schon immer so.

Liebe Grüße
Andrea
 
Elmos
Elmos
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Elmos
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 24.02.2018, 14:02:27

Im Moment existieren 2 Rechtssysteme nebeneinander, die Scharia neben dem deutschen Recht.
 

Oh Holger. Was habe ich da verpasst? Seit wann hat die "Sharia" in Deutschland "Rechtsstatus"?

Was richtig ist, aber das war schon immer so, dass bei privatrechtlichen Entscheidungen von ausländischen Menschen hier wohl auch die Gesetzeslage in ihren Heimatländer mit von Bedeutung sein kann (zum Beispiel wie dort die Erbfolge ist, wenn ein Mensch verstirbt, der keinen deutschen Pass hat).
Aber auch das war schon immer so, und hat eben nichts mit irgendwelchen Flüchtlingen zu tun ist ebenfalls nicht auf Länder begrenzt in denen die Sharia Rechtsgrundlage darstellt (was eh sehr selten der Fall ist).
Für den Fall dass dich das Thema interessiert:
Internationales Privatrecht
pippa
pippa
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von pippa
als Antwort auf Elmos vom 25.02.2018, 07:09:26

Wobei ich persönlich das nicht schlimm fände, wenn "Bigamie" nicht so verteufelt würde hier in Deutschland, aber da mir die Institution "Ehe" eh nichts bedeutet ist es für mein persönliches Leben ziemlich egal.
Von Elmos

Das sehe ich auch so, liebe Andrea, aber nur wenn das für beide Geschlechter gilt.
Pippa

Anzeige

schorsch
schorsch
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von schorsch
als Antwort auf Elmos vom 25.02.2018, 07:09:26

Oh, ich wusste ja gar nicht, dass in der DDR die Vielweiberei (offziziell) anerkannt war! (;-))

Mitglied_a254d63
Mitglied_a254d63
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Elmos vom 25.02.2018, 07:09:26
egal.

Dass rechtmässig geschlossene Ehen aus anderen Ländern (auch wenn das Recht anders ist als bei uns) hier ihre Gültigkeit behalten, das war doch schon immer so.

Liebe Grüße
Andrea
 
Hallo Elmos,
wenn der gute Ahmed oder die etwa 1.800 Anderen (Soviel Mehrehen soll es in D schon geben, Tendenz steigend) in Syrien 3 oder 4 Frauen "ehelicht" , so muß er sie dort auch selbst ernähren.
Sobald er nach D kommt lebt er zwar nach deutschem Gesetz strafbar, aber er bekommt noch Wohnung und Nahrung für sich und seine Ehefrauen und eine ständig vergrößernde Kinderschaar vom deutschen Steuerzahler geschenkt.
Meinst Du , der geht jemals nach Syrien zurück und wie meinst Du wirkt diese " wundertätige, völlig von allen Sorgen befreite, von anderen finanzierte Lebenensweise auf seine Landsleute und andere Muslime?


 
freddy-2015
freddy-2015
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf Elmos vom 25.02.2018, 07:09:26
Kann so ein Beispiel unser Rechtssystem verändern.?
Oder, hat es das schon.? freddy-2015

Das halte ich für extrem unwahrscheinlich, dass sich unser Rechtssystem von solchen "Kleinigkeiten" beeinflussen lässt.
Schau, wir haben die ganze Ex-DDR eingenommen, ohne dass da nennenswerte Einflüsse auf unser Rechtssystem bei passiert wären. Wieso meinst du, hätten ein paar Flüchtlinge da grössere Macht? Ich glaube, da musst du dich nicht fürchten.
Andrea
 
 
Fürchten tu ich mich sowieso nicht, warum.?
Und die DDR haben wir nicht eingenommen, sie hat sich angeschlossen.
Denn die Trennung war zeitlich und selbst Russland wollte nie eine dauerhafte Trennung, es war der Westen der sich dafür entschieden hatte, kein gesamtes neutrales Deutschland.
(Das mal nur so am Rande)
Die Gesetze sind noch die selben, dass weiss jeder hier.

Zusatz : Gesetze und deren Auslegungen/Veränderungen/Anpassungen an aktuelle Ereignisse.


Es wird durch den massiven Zuzug aus Ländern mit Scharia-Recht und islamischer Tradition immer wieder Kritik laut gegenüber Kinderehen und Genitalverstümmelungen, deutsche Gerichte entscheiden häufig nach Einzelfällen.

http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/tendenz-steigend-kinderehen-nach-scharia-recht-in-berlin-a2206028.html

Anzeige

Elmos
Elmos
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Elmos
als Antwort auf freddy-2015 vom 25.02.2018, 11:58:12

Hallo,
 

 
Fürchten tu ich mich sowieso nicht, warum.?

...snip..

Die Gesetze sind noch die selben, dass weiss jeder hier.


 

Also ich hätte nun vermutet, dass du so etwas befürchtest, denn du hast daran ja ein sehr grosses Interesse, sonst hättest du ja da nicht so gebohrt und nachgeforscht. Bei "nicht egal" fallen mir zwei Möglichkeiten ein: du hast daran so grosses Interesse, weil du fürchtest, dass solche Dinge passieren könnten oder du hast daran so grosses Interesse, weil du hoffst, dass solche Dinge passieren könnten.
Ich bin mal davon ausgegangen, dass du nicht wirklich darauf hoffst, dass unser Rechtssystem geändert wird - in dieser Beziehung. Das hätte sich doch wirklich eher gelohnt für uns als wir noch jung waren, jetzt ist das (zumindest für die meisten Männer) doch eher egal, und mehr als einer Frau ist den meisten älteren Herren doch eh etwas zu anstrengend, wenn ich das recht einschätze was ich hier und da so mitbekomme.

Und was du mit dem zweiten zitierten Satz meinst, das kann ich nicht verstehen. Wie können die Gesetze noch die Selben sein? Hier und "drüben"?
Da gab es vier Möglichkeiten: die Gesetze blieben hier gleich, dort auch und Deutschland hätte dann in den verschiedenen Landesteilen unterschiedliche Gesetzgebung gehabt. Aber ich glaube, das ist nicht passiert, und das halte ich auch für sinnvoll.
Man hätte auch einfach die Gesetze der DDR übernehmen können, oder - alternativ - die Gesetze der BRD beibehalten.
Dann hätte es die andere denkbare Regelung geben können, die Gesetze wären in einen Topf geworfen worden, es wäre geschaut worden was in welchem unserer Länder besser geregelt war, und darauhin hätte man aus den beiden dann das Beste gemacht.

In KEINEM der Fälle, ausser in dem ersten wären für alle Menschen die Gesetze noch die Selben, von daher kann ich das nicht verstehen was du geschrieben hast.

Mir als Nicht-Juristen scheint übrigens (so wie das hier von "Betroffenen" auch häufiger berichtet wurde - warum nicht einfach mal so etwas glauben, wenns jemand erzählt, der das live miterlebt hat?) dass eher der dritte Fall eingetreten ist. So zumindest bei unserem "Grundgesetz".
Ich zitiere hier mal eben Wikipedia: Nachdem die DDR "aufgelöst" wurde passierte folgendes: „Der Einigungsvertrag ist zugleich aber auch Verfassungsvertrag […]; denn durch Art. 3 wurde das gesamte (teilweise geänderte) Grundgesetz für den beigetretenen Teil als Verfassung eingeführt. Das alte Verfassungsrecht der DDR wurde beseitigt und durch das Grundgesetz als Verfassung ersetzt mit allen Konsequenzen, die in einer solchen Verfassungsübernahme liegen."

Liebe Grüße
Andrea
 
Elmos
Elmos
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Elmos
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 25.02.2018, 11:37:27

Hi,
ich weiss nicht, ob du sowas wie ne "Heimat" und ein Leben darin schätzt. Aber falls ja, brauch ich hier ja nicht mehr weiterschreiben denn dann überlege dir einfach mal, dass auch Menschen die anderswo aufgewachsen sind (und in der Regel in viel stabileren sozialen Gefügen) solche Gefühle kennen.

Ansonsten möchte ich sagen, solche Formulierungen wie "der gute Ahmed" finde ich persönlich so richtig, richtig zum würgen.
Kennst du den Menschen? Weisst du ob er gut ist? Nein? Ist das dann vielleicht ironisch gemeint? Warum? Kennst du den Menschen?
Und was, zum Teufel, gehen DICH die Lebensweisen andrer Flüchtlinge an? Wie soll ein Mensch in einem Kriegsbebiet seine Familie (und da ist es ganz egal, ob sie aus einer Frau, einem Kind, oder 10 Frauen und 100 Kindern besteht) ernähren und für ihre Sicherheit sorgen?
Was redest du eigentlich?
Und davon abgesehen, ich glaube dass häufiger Flüchtlinge in den Ländern bleiben in die sie geflohen sind. Das kann man auch hier noch sehen, in Deutschland leben viele Menschen, deren Vorfahren aus irgendwelchen Gründen in den letzten Jahrhunderten hierher geflohen sind. Aber viele gehen auch wieder nach Hause.
Es ist für niemanden schön von Allmosen zu leben. Und das in einem Land in dem man keine sozialen Kontakte hat, erst Recht.

Liebe Grüße
Andrea
 


wenn der gute Ahmed

 
Mitglied_a254d63
Mitglied_a254d63
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Elmos vom 25.02.2018, 14:19:18

Es soll in D 600.000 Fällt geben, in denen Hartz Beziehern die Leistungen gekürzt wurden ,aus unterschiedlichsten Gründen. 
Es gibt in D massenhaft Menschen, die von der Tafel leben müssen.
Es gibt in D tausende Paare, die sich keine weiteren Kinder leisten können, weil dann das Geld für eine grössere Wohnung nicht mehr reicht.
Und dann gibt es in D viele Fälle wie den guten AMAHD, Der mit einem bedingungslosen Grundeinkommen (das werden so fast 4.000 Euro sein ) fröhlich weitere in D ungesetzliche Familienplanung auf Steuerzahlerkosten betreiben kann.
Frag mal die von mir angeführten und die jeden Tag hart arbeitenden wie die darüber denken.
 Bei der Achse des Guten ist ein Artikel  sehr lesenswert und auch die Kommentare dazu. 




 

Mitglied_a254d63
Mitglied_a254d63
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 25.02.2018, 16:53:25

Ich stell mal den Artikel hier ein.
Interessant auch die Kommentare
Der Autor ist Schriftsteller und lebt in Paris.
Zum link


Anzeige