Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

Karl
Karl
Administrator

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Karl
als Antwort auf Monja_moin vom 04.02.2018, 20:06:26
Aus dem Link von Monja_moin
Das durchschnittliche Mindestheiratsalter in den islamischen Staaten liegt bei sechzehn Jahren für Mädchen und achtzehn Jahren für Jungen – mancherorts etwas niedriger oder höher, so zum Beispiel in Ägypten bei 16 für Mädchen und 18 für Jungen, in Algerien bei 18 für Mädchen und 21 für Jungen, in Jordanien und Marokko bei 18 und in Libyen bei 20 für beide Geschlechter.
Bei Nichteinhaltung dieses Mindestheiratsalters – z. B. bei nicht registrierten Eheschließung – hat man mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Zum Beispiel ist es in der Türkei verboten, eine Eheschließung vor dem Vollenden des 17. Lebensjahres durchzuführen.
Deshalb ist die Vermengung des Themas in diesem Thread mit Kinderehen, gar Kindermissbrauch,  eine bewusst gelegte falsche Fährte.

Karl

 
Karl
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Administrator

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Karl
als Antwort auf Karl vom 04.02.2018, 20:28:35

Nicht, dass mich das locken würde, aber inhaltlich interessant ist es in unserem Zusammenhang schon:

Wikipedia
Im Bereich der stellvertretenden Strafrechtspflege (§ 7 Abs. 2 S. 2 StGB) ist die Doppelehe eines Deutschen im Ausland nur dann in Deutschland strafbar, wenn auch das örtliche Strafrecht eine Doppelehe verbietet.

Bigamie war übrigens nach meinem persönlichen (unjuristischen) Verständnis bisher immer quasi an den Begriff des Heiratsschwindlers gekoppelt oder an den Geschäftsmann, der eine Familie in den USA und eine zweite in Europa hatte, die zumindest zu Beginn nichts voneinander wussten.

Von solch unehrlichen "Lebensmodellen" sind Familien mit offiziell mehreren Ehefrauen (Polygamie) oder Männern (Polyandrie) sicherlich zu unterscheiden.

Karl

 
boddendeern
boddendeern
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von boddendeern
als Antwort auf Karl vom 30.01.2018, 19:38:41

Lieber Karl,

wir haben diese Familien nicht getrennt und wenn sie ohne ihre Familie nicht leben wollen, dann müssen sie in ihre Heimatländer zurückreisen, denn irgendjemand muß ihr Land  auch einmal wieder aufbauen. 

LG Jutta


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Karl
Karl
Administrator

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Karl
als Antwort auf boddendeern vom 04.02.2018, 21:53:37

Ich bin sicher, wenn Frieden herrscht, werden die meisten auch wieder zurück wollen.

Über wie viele Mehrfachehen streiten wir übrigens so verbissen? Es sind doch Einzelfälle. Ich kenne hier in der Region Freiburg persönlich keine Familie unter den Flüchtlingen, bei der mehr als eine Ehefrau vorhanden wäre. In den syrischen Städten war die Einehe die Regel, wie mir berichtet wird.

Warum fällt es unserem "christlichen" Land so schwer, menschlich zu sein?

Karl

Elmos
Elmos
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Elmos
als Antwort auf boddendeern vom 04.02.2018, 21:53:37


wir haben diese Familien nicht getrennt und wenn sie ohne ihre Familie nicht leben wollen, dann müssen sie in ihre Heimatländer zurückreisen, denn irgendjemand muß ihr Land  auch einmal wieder aufbauen. 

LG Jutta
Also die Tatsache, dass wir einen Krieg nicht führen (auch wenn er mit unseren Waffen, unserer Unterstützung, unserem "Gutheissen" geführt wird) der berechtigt uns also die Menschen einfach wieder in dieses Kriegsgebiet zurück zu schicken.

Ich hoffe einfach dass du nur nicht darüber nachdachtest was du geschrieben hast.
Liebe Grüße
Andrea
wandersmann
wandersmann
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von wandersmann
als Antwort auf Karl vom 04.02.2018, 21:57:14

@ karl

Diesen Automatisismus, den Du hier an die Wand malst, möchte ich in Zweifel ziehen.
Was ich klar nachvollziehen kann, ist die Tatsache, dass ein Leben an einem Ort, an dem es sich sich angenehmer leben lässt, als an einem, an dem das Leben deutlich schwerer ist, sicher immer favorisiert wird. Selbst dann, wenn es sich nicht um die Heimat handelt.
 


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Edita
Edita
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Edita
als Antwort auf wandersmann vom 04.02.2018, 22:12:28

Was ich klar nachvollziehen kann, ist die Tatsache, dass ein Leben an einem Ort, an dem es sich sich angenehmer leben lässt, als an einem, an dem das Leben deutlich schwerer ist, sicher immer favorisiert wird. Selbst dann, wenn es sich nicht um die Heimat handelt.
 
Was verstehst du unter angenehm, oder was möchtest Du damit suggerieren?
Deine Interpretation diesbezüglich läßt sich sicher in keinster Weise verallgemeinern oder gar belegen, denn dann dürfte es überhaupt keine Aus - und / oder Rückwanderungen aus Deutschland geben!

" Drei von vier Ausländern, die das Land wieder verlassen, hielten sich weniger als vier Jahre hier auf. Und jeder Zweite blieb sogar weniger als ein Jahr in der Bundesrepublik. Vor allem die Russen gehen im Regelfall rasch wieder zurück. "

Adieu Deutschland - Zahl der Fortzüge auf Rekordniveau

Edita
wandersmann
wandersmann
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von wandersmann
als Antwort auf Edita vom 05.02.2018, 08:04:38

@ edita

Zunächst solltest Du mal überprüfen, ob eine Statistik, die auf mehr als 3 Jahre alten Daten basiert, also eine Situation dokumentiert, die VOR der millionenfachen Einwanderung nach Deutschland bestand, heute überhaupt Anwendung finden kann. Ich meine, dass sie in dieser Hinsicht nicht belastbar ist.
Darüber hinaus behandelt die von Dir verlinkte Statistik vorrangig die Migration innerhalb Europas, also die "Rückkehr" von Italienern nach Italien, Russen nach Russland, Polen nach Polen usw. Und die also deshalb stattfindet, weil die Betroffenen das auch so möchten. Würden sie das nicht wollen, dann könnten sie in der Regel auch hier bleiben.
Mit dem Verhalten von Flüchtlingen in der heutigen Situation hat das nichts zu tun. Die Motivation, nach D zu kommen, bzw. D wieder zu verlassen, ist gänzlich anders gelagert.
 

Edita
Edita
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Edita
als Antwort auf wandersmann vom 05.02.2018, 08:39:21

Ja wandersmann, ich dachte mir schon, daß Du das monieren würdest, aber leider müssen wir auf aktuelle Zahlen noch etwas warten denn :
" Vorläufige Ergebnisse für das Berichtsjahr 2016 liegen seit Dezember 2017 vor. Es ist geplant, die Jahres­ergebnisse 2016 ab Ende Februar 2018, die Halbjahres­ergebnisse 2017 Ende März 2018, erste vorläufige Ergebnisse für 2017 Mitte Juli 2018 und die endgültigen Jahres­ergebnisse 2017 Ende September 2018 zu veröffentlichen."
Quelle

Aber denkst Du daß sich da gravierend was ändern wird?
Daß z.Z. niemand in die kriegsführenden Länder in Nah-Ost aus- oder einwandert, daß, so glaube ich, darf man Niemandem zum Vorwurf machen!

Edita

Max123
Max123
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Max123
als Antwort auf boddendeern vom 04.02.2018, 21:53:37

Ich frage mich, was sind das für Männer, die ihre Familien in der Heimat
zurücklassen und einfach abhauen. Hier bei uns, wenn sie die Annehmlichkeiten
des Lebens in Deutschland kennengelernt haben, fällt ihnen plötzlich die Familie wieder ein !!
Es fehlt nur noch, daß denen gestattet wird auf die Zulassung der Familienzusammenführung
zu klagen, so wie es ja schon tausendfach bei der Beschleunigung der Asylanträge
praktiziert wird. Nun werde ich nachher, WEnn die ALLwissende DIskutantin wieder
auftaucht, wieder aufs schärfste kritisiert, weil ma ja über die ARMEN Flüchtlinge
so etwas nicht sagen darf.

max123


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