Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

Edita
Edita
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Edita
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 04.02.2018, 15:03:15
Na Editha 
Du machst ja schon wieder PR für die AfD.
Aber so richtig informiert bist Du nicht.
Schau mal im Netz, die AfD ist die Partei der Besserverdienenden. 

 
Ist doch nicht "meine Info", das ist doch offiziell die Info der AfD!
Ich habe doch das Original, aus dem die Zitate stammen verlinkt, scheint also nicht so weit her zu sein mit den ominösen Besserverdienern, die "kleinen Leute" müssen hergenommen werden, auf die ist man angewiesen, wegen des Stimmenzuwachses!   
Tja - manchmal kann Wahrheit auch peinlich sein!   Lächeln

Edita
Karl
Karl
Administrator

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Karl
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 04.02.2018, 12:41:36

 

Holger,
der Missbrauch von Kindern und die Bigamie stehen in D unter Strafe.
 
Das bestreitet niemand, steht hier auch nicht zur Debatte. In Deutschland kann niemand legal eine zweite Ehe gleichzeitig zur ersten neu eingehen, wir haben nur die Eheabfolge. Missbrauch von Kindern ist strafwürdig in Deutschland und das ist gut so. 
Holger
Wenn Du das Muslimen in D zugesteht, darf man das den Deutschen dann unter Srafe stellen?
 
Wer steht Angehörigen irgendeiner Religion Kindesmissbrauch zu? Was sollen solche rhetorischen Fragen? Du meinst wahrscheinlich Kinderehen? Diese sind in Deutschland unzulässig. Flüchtet jedoch ein Paar nach Deutschland, bei dem nach deutschem Recht mindestens einer der Partner minderjährig ist, sollte die Ehe daran gemessen werden, ob bereits Kinder vorhanden sind und gegenseitiges Einvernehmen vorliegt. Keineswegs liegt automatisch Kindesmissbrauch vor. Die Gleichsetzung ist falsch.
Focus
Insbesondere wenn es bereits Kinder aus der Beziehung gebe, müsse geprüft werden, ob es "besondere Ausnahmegründe" gebe, die "die Aufrechterhaltung der Ehe als sinnvoll erscheinen lassen", sagte Maas
Was ist an obiger Aussage von Bundesjustizminister Maas falsch?
 
SCHON EIGENARTIG, das Du den Verweis auf Gesetze als Hasstiraden bezeichnest und anscheinend an Kindesmissbrauch nichts verwerfliches findest, solange er von Muslimen ausgeübt wird.

Das ist eine unverschämte Unterstellung. Deine verqueren, verlogenen und unterstellenden Behauptungen sind absolut widerlich, wie vieles was die AfD verbreitet. Reine Dummheit ist es nicht, sondern in der Rabulistik ist extrem viel Bösartigkeit und Berechnung dabei.

Karl

 
Inna
Inna
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Inna
als Antwort auf Karl vom 04.02.2018, 16:28:21
Nun Karl,in Deinem Link gelesen:
 
Die CDU-Vizevorsitzende Julia Klöckner nannte Maas' Pläne "zu ängstlich, halbherzig und deshalb nicht akzeptabel". Klöckner kritisierte, Maas habe einen Entwurf vorgelegt, der offensichtlich vor dem Skandal des Kindesmissbrauchs durch Zwangsehen kapituliere. Der Staat legalisiere damit Ehen, in die Mädchen, die oft nicht älter als elf Jahre seien, von ihren Familien gezwungen würden. Die Union will ein grundsätzliches Aus für Ehen unter 18 Jahren.

Bösartigkeit und Berechnung von Frau Klöckner ?




 

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Alexs
Alexs
Administrator

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Alexs

Wahrscheinlich werden die Gesetze einfach nach gut dünken angepasst. Schächten z. B. ist in Deutschland seit einigen Jahren auch wieder erlaubt.

lupus
lupus
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von lupus
als Antwort auf Alexs vom 04.02.2018, 18:48:59

In Abweichung zum Thema da von dir erwähnt:
Die Ansichten zur Tierschlachtung wird meist von Unbeteiligten verfeinert.
Als Kind vom Lande habe ich Blut beim "Gänseschlachten ohne Betäubung" für die wohlschmeckende Tiegelwurst gerührt oder den zappelten Truthahn bei der Schlachtung halten müssen.

Als Stadtmensch hat man so eine Grobheit nicht erlebt.
lupus
 

Edita
Edita
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Edita
als Antwort auf Alexs vom 04.02.2018, 18:48:59
Wahrscheinlich werden die Gesetze einfach nach gut dünken angepasst. Schächten z. B. ist in Deutschland seit einigen Jahren auch wieder erlaubt.
Aber ........ erstens ist Schächten in Deutschland nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen erlaubt, und zweitens dürfen nur Sachkundige nach dieser Methode Tiere töten, und drittens darf das Schächten nur in zugelassenen und registrierten Schlachtbetrieben durchgeführt werden, und viertens erteilen die Genehmigungen jeweils die Veterinärämter, die auch die Schlachtbetriebe kontrollieren.

Edita

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Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Monja_moin

Es wird immer wieder von Kinderehen in islamischen Staaten gesprochen.
 
Hier ein Link der sich mit diesem Thema beschäftigt:

Heiratsalter – aus islamischer Perspektive

Zitat aus dem Link:

Das durchschnittliche Heiratsalter ist je nach Kultur unterschiedlich.
Daher scheint die Debatte über Kinderehen bei Flüchtlingen so ausweglos.
Wie die islamische Perspektive auf das Heiratsalter aussieht, erklärt Rukiye Gül.
 
"Das durchschnittliche Mindestheiratsalter in den islamischen Staaten liegt bei sechzehn Jahren für Mädchen und achtzehn Jahren für Jungen – mancherorts etwas niedriger oder höher, so zum Beispiel in Ägypten bei 16 für Mädchen und 18 für Jungen, in Algerien bei 18 für Mädchen und 21 für Jungen, in Jordanien und Marokko bei 18 und in Libyen bei 20 für beide Geschlechter.
Bei Nichteinhaltung dieses Mindestheiratsalters – z. B. bei nicht registrierten Eheschließung – hat man mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Zum Beispiel ist es in der Türkei verboten, eine Eheschließung vor dem Vollenden des 17. Lebensjahres durchzuführen.
Mit Ausnahme der Türkei ist eine religiöse Trauung in den meisten islamischen Staaten gleichzeitig die staatlich anerkannte standesamtliche Ehe.
Auch kann eine Ehe rechtlich aufgehoben werden, solange die Ehepartner das entsprechende Mindestheiratsalter noch nicht erreicht haben.

Jedoch gibt es in manchen muslimisch dominierten Staaten wie z. B. in Pakistan, Irak und Syrien Ausnahmeregelungen; hier kann die Eheschließung unter Mitwirkung des Vormundes auch vor Erreichen des Mindestheiratsalters gerichtlich beantragt werden.

In ländlichen Regionen kommt es vor, dass Minderjährige heiraten, jedoch ist angesichts wandelnder gesellschaftlicher Verhältnisse insgesamt ein Anstieg des Heiratsalters zu beobachten."

Wie daraus zu lesen sind tatsächliche Kinderehen eher selten.
Auch das ist im Wandel begriffen.

Monja.
Alexs
Alexs
Administrator

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Alexs
als Antwort auf lupus vom 04.02.2018, 19:27:22

Ich bin auch vom Lande und kenne solche Dinge auch.
Trotzdem war es nur ein Beispiel dafür, das Gesetze teils nach sinnigen oder unsinnigen Bedürfnissen angepasst werden. Diese Anpassung wäre nicht notwendig gewesen!

Alexs
Alexs
Administrator

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Alexs
als Antwort auf Edita vom 04.02.2018, 19:37:07

Die Aufführung deiner Punkte tun nichts zur Sache. Es war verboten und wurde wieder erlaubt. Übel wenn jemand auch noch hinter sowas steht! 

Mitglied_dc2d221
Mitglied_dc2d221
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Monja_moin vom 04.02.2018, 20:06:26

Ich weiss, daß in Berlin z.B. versucht wird darauf Einfluss zu nehmen, daß es nicht zu Kinderehen kommt. Dazu ist es notwendig, daß solche Kinder möglichst in Ganztagsschulen unterrichtet werden um so zu selbstbewussten Frauen erzogen zu werden. In Einzelfällen werden den Mädchen, wenn sie es wollen auch eine neue Identität verschafft oder sie werden aus ihrem Umfeld raus genommen . Das ist keine Lösung, aber von irgendwelchen Clans abgesehen, wird es sich wohl auf Dauer auch bei jungen Mädchen rum sprechen, daß sie nicht frühzeitig heiraten müssen.


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